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240429-01 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag zur autofreien Kirschblüte: Quartiersparken im Stadthaus und Beethovenparkhaus

Nummer
240429-01 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
12.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 12.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 12.03.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 323,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240429 Informationsbrief - Zur autofreien Kirschblüte: Quartiersparken im Stadthaus und Beethovenparkhaus

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Text anzeigen (5.261 Zeichen)
Dringlichkeitsantrag
öffentlich
240429-01 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Dringlichkeitsantrag zur autofreien Kirschblüte:
Quartiersparken im Stadthaus und
Beethovenparkhaus
Beratungsfolge
Hauptausschuss 12.03.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Antragsteller haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Parkverbotes zu
Zwecken eines Pilotprojektes "Quartiersgarage". Eine Behandlung in der
nächsterreichbaren Sitzung käme zu spät.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung dar,
a. in welcher Höhe der Stadt durch das „Pilotprojekt Quartiersparken Stadthaus
und Beethovenparkhaus“ voraussichtlich Kosten entstehen,
b. aus welchen Haushaltsmitteln diese Kosten gedeckt werden,
c. auf Basis welcher Rechtsgrundlage sie das Abstellen von PKW´s in der
Breite- und Heerstraße mit der Begründung „Pilotprojekt Quartiersparken
Stadthaus und Beethovenparkhaus“ an drei ausgewählten Wochenenden
verbieten will,
d. ob das Fahrverbot in Breite- und Heerstraße auch den Fahrrad- sowie
Scooterverkehr umfasst,
e. warum es die Oberbürgermeisterin für gerechtfertigt hält, vom Abstellverbot
betroffene Inhaber eines Anwohnerparkausweises bei der Nutzung
angebotener Ausweichparkplätze zusätzlich finanziell zu belasten.
Begründung
Ergibt sich u.a. aus dem den Stadtverordneten mit Mail vom 8.März 2024
zugestellten Informationsbrief (Vgl. Anlage) und erfolgt im Übrigen
mündlich.Seite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 2024-03-07 240429 Informationsbrief - SAO (öffentlich)Seite 2 von 4
An die Anwohnerinnen und Anwohner der Heerstraße und Breite Straße
Zur autofreien Kirschblüte: Quartiersparken im Stadthaus und Beethovenparkhaus
Sehr geehrte Anwohnende der Heerstraße und Breite Straße in Bonn,
die Heerstraße und Breite Straße werden zur diesjährigen Kirschblüte wieder an drei Wochenenden
zur Fußgängerzone. Es handelt sich um die Wochenenden 13. und 14. April, 20. und 21. April sowie
27. und 28. April. Von 10 bis 20 Uhr dürfen keine Fahrzeuge auf den Straßen fahren und – erstmals
in diesem Jahr – auch nicht parken. Für Sie als Anwohnende ist es weiterhin möglich, in die Straßen
zu fahren und beispielsweise zum Be- und Entladen kurz zu halten. Parken in der Heerstraße und
Breite Straße ist jedoch nicht möglich. Falls Ihnen ein privater Stellplatz zur Verfügung steht, stellen
Sie Ihr Fahrzeug dort bitte rechtzeitig ab. Für Anwohnende mit privatem Fahrzeug, aber ohne
eigenen Stellplatz stellt die Stadt Bonn Quartiersparkplätze als Alternative zum Parken im
öffentlichen Raum bereit.
Quartiersparken im Stadthaus- und Beethoven Parkhaus
Die Stadt Bonn bietet allen Anwohnenden der Heerstraße und Breite Straße eine Alternative zum
Parken an. Für die drei Wochenenden startet die Stadt das Pilotprojekt „Quartiersparken Stadthaus-
und Beethovenparkhaus“.
Anwohnende können im Zeitraum von jeweils Freitag 16:00 Uhr bis Montag 06:30 Uhr zum stark
rabattierten Preis von insgesamt 9,00 € für alle drei Wochenenden in der Stadthausgarage und dem
Beethovenparkhaus parken. Die Differenz zum normalen Parkticketpreis übernimmt die Stadt.
Zur Nutzung können Sie Rabattgutscheine erhalten, welche Sie dann am Parkautomaten des
entsprechenden Parkhauses in ein Dauerticket für die drei Wochenenden umwandeln können. Mit
diesem Dauerticket können Sie im entsprechenden Parkhaus während der drei Wochenenden so
oft ein- und ausfahren wie gewollt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Quartiersparkticket nur jeweils
ab Freitag 16:00 Uhr bis Montag 06:30 Uhr gilt und außerhalb dieser Zeiten der normale Parktarif
fällig wird.
Insgesamt hat die Stadt Bonn für die Anwohnenden 250 Stellplätze reserviert. Die Stadt rechnet
zwar nicht damit, dass alle Reservierungen benötigt werden. Dennoch empfiehlt es sich, bei Bedarf
zeitnah seinen Rabattgutschein zu sichern und in ein Dauerticket umzuwandeln.
Wie erhalte ich als Anwohner*in ein Ticket?
Die Rabattgutscheine können vom 25. März bis zum 29. März 2024 in der Zeit von 09:00 Uhr
bis 15:00 Uhr, am 28. März auch bis 18:00 Uhr im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
auf Etage 10 B abgeholt werden. Bitte folgen Sie der Wegeführung auf der Etage. Falls es
für Sie keine Möglichkeit gibt, zu diesen Zeiten ins Stadthaus zu kommen, melden Sie sich
bitte beim unten genannten Kontakt.Seite 1 von 2Seite 3 von 4
Ein Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung sind mitzubringen. Damit wird die
Meldeadresse und die damit verbundene Berechtigung überprüft.
Anwohnende erhalten ein gesondertes Anleitungsschreiben mit allen notwendigen
Informationen.
Mit dem Rabattgutschein können Sie das Dauerparkticket an den Parkscheinautomaten des
entsprechenden Parkhauses frühestens ab dem Montag vor dem ersten Wochenende
ziehen, also dem 8. April.
Bei Fragen zum Quartiersparken steht das betriebliche Mobilitätsmanagement der Bundesstadt
Bonn unter den Rufnummern 0228 - 77 37 50 (Herr Piontek) und 0228 - 77 23 80 (Frau Stodden)
oder per E-Mail unter bmm@bonn.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im März 2024
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Dezernat der Oberbürgermeisterin, Personal- und Organisationsamt.
Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de