240429-01 DA · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag zur autofreien Kirschblüte: Quartiersparken im Stadthaus und Beethovenparkhaus
Kerndaten
- Nummer
- 240429-01 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 240429-01 DA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Dringlichkeitsantrag zur autofreien Kirschblüte: Quartiersparken im Stadthaus und Beethovenparkhaus Beratungsfolge Hauptausschuss 12.03.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Antragsteller haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Parkverbotes zu Zwecken eines Pilotprojektes "Quartiersgarage". Eine Behandlung in der nächsterreichbaren Sitzung käme zu spät. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung dar, a. in welcher Höhe der Stadt durch das „Pilotprojekt Quartiersparken Stadthaus und Beethovenparkhaus“ voraussichtlich Kosten entstehen, b. aus welchen Haushaltsmitteln diese Kosten gedeckt werden, c. auf Basis welcher Rechtsgrundlage sie das Abstellen von PKW´s in der Breite- und Heerstraße mit der Begründung „Pilotprojekt Quartiersparken Stadthaus und Beethovenparkhaus“ an drei ausgewählten Wochenenden verbieten will, d. ob das Fahrverbot in Breite- und Heerstraße auch den Fahrrad- sowie Scooterverkehr umfasst, e. warum es die Oberbürgermeisterin für gerechtfertigt hält, vom Abstellverbot betroffene Inhaber eines Anwohnerparkausweises bei der Nutzung angebotener Ausweichparkplätze zusätzlich finanziell zu belasten. Begründung Ergibt sich u.a. aus dem den Stadtverordneten mit Mail vom 8.März 2024 zugestellten Informationsbrief (Vgl. Anlage) und erfolgt im Übrigen mündlich.Seite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 2024-03-07 240429 Informationsbrief - SAO (öffentlich)Seite 2 von 4 An die Anwohnerinnen und Anwohner der Heerstraße und Breite Straße Zur autofreien Kirschblüte: Quartiersparken im Stadthaus und Beethovenparkhaus Sehr geehrte Anwohnende der Heerstraße und Breite Straße in Bonn, die Heerstraße und Breite Straße werden zur diesjährigen Kirschblüte wieder an drei Wochenenden zur Fußgängerzone. Es handelt sich um die Wochenenden 13. und 14. April, 20. und 21. April sowie 27. und 28. April. Von 10 bis 20 Uhr dürfen keine Fahrzeuge auf den Straßen fahren und – erstmals in diesem Jahr – auch nicht parken. Für Sie als Anwohnende ist es weiterhin möglich, in die Straßen zu fahren und beispielsweise zum Be- und Entladen kurz zu halten. Parken in der Heerstraße und Breite Straße ist jedoch nicht möglich. Falls Ihnen ein privater Stellplatz zur Verfügung steht, stellen Sie Ihr Fahrzeug dort bitte rechtzeitig ab. Für Anwohnende mit privatem Fahrzeug, aber ohne eigenen Stellplatz stellt die Stadt Bonn Quartiersparkplätze als Alternative zum Parken im öffentlichen Raum bereit. Quartiersparken im Stadthaus- und Beethoven Parkhaus Die Stadt Bonn bietet allen Anwohnenden der Heerstraße und Breite Straße eine Alternative zum Parken an. Für die drei Wochenenden startet die Stadt das Pilotprojekt „Quartiersparken Stadthaus- und Beethovenparkhaus“. Anwohnende können im Zeitraum von jeweils Freitag 16:00 Uhr bis Montag 06:30 Uhr zum stark rabattierten Preis von insgesamt 9,00 € für alle drei Wochenenden in der Stadthausgarage und dem Beethovenparkhaus parken. Die Differenz zum normalen Parkticketpreis übernimmt die Stadt. Zur Nutzung können Sie Rabattgutscheine erhalten, welche Sie dann am Parkautomaten des entsprechenden Parkhauses in ein Dauerticket für die drei Wochenenden umwandeln können. Mit diesem Dauerticket können Sie im entsprechenden Parkhaus während der drei Wochenenden so oft ein- und ausfahren wie gewollt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Quartiersparkticket nur jeweils ab Freitag 16:00 Uhr bis Montag 06:30 Uhr gilt und außerhalb dieser Zeiten der normale Parktarif fällig wird. Insgesamt hat die Stadt Bonn für die Anwohnenden 250 Stellplätze reserviert. Die Stadt rechnet zwar nicht damit, dass alle Reservierungen benötigt werden. Dennoch empfiehlt es sich, bei Bedarf zeitnah seinen Rabattgutschein zu sichern und in ein Dauerticket umzuwandeln. Wie erhalte ich als Anwohner*in ein Ticket? Die Rabattgutscheine können vom 25. März bis zum 29. März 2024 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, am 28. März auch bis 18:00 Uhr im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn auf Etage 10 B abgeholt werden. Bitte folgen Sie der Wegeführung auf der Etage. Falls es für Sie keine Möglichkeit gibt, zu diesen Zeiten ins Stadthaus zu kommen, melden Sie sich bitte beim unten genannten Kontakt.Seite 1 von 2Seite 3 von 4 Ein Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung sind mitzubringen. Damit wird die Meldeadresse und die damit verbundene Berechtigung überprüft. Anwohnende erhalten ein gesondertes Anleitungsschreiben mit allen notwendigen Informationen. Mit dem Rabattgutschein können Sie das Dauerparkticket an den Parkscheinautomaten des entsprechenden Parkhauses frühestens ab dem Montag vor dem ersten Wochenende ziehen, also dem 8. April. Bei Fragen zum Quartiersparken steht das betriebliche Mobilitätsmanagement der Bundesstadt Bonn unter den Rufnummern 0228 - 77 37 50 (Herr Piontek) und 0228 - 77 23 80 (Frau Stodden) oder per E-Mail unter bmm@bonn.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im März 2024 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Dezernat der Oberbürgermeisterin, Personal- und Organisationsamt. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de