240427 · Antrag
SPD-Linke-Volt Antrag: Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen
Kerndaten
- Nummer
- 240427
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 08.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Anregung
- Sitzung des Schulausschusses Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 240427 Dokumentenklasse A (öffentlich) Antragsteller/in: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anatol Koch David Rupp Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis Martin Saul 07.03.2024 SPD-Linke-Volt Antrag: Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Anregung Schulausschuss 17.04.2024 Anregung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Ausstattungsbudget städtischer Schulen, einen Etat in Höhe von maximal 5.000 € p. a., zur Ersatzbeschaffung von defekten Spülmaschinen vorzusehen. 2. Bereits bestehende Bedarfe werden bis zu Umsetzung von Punkt 1. außerplanmäßig finanziert. Begründung In städtischen Schulen sind Lehrerzimmer bzw. die dazugehörigen Küchen mit Spülmaschinen ausgestattet. Nicht vorgesehen ist, dass notwendige Neuanschaffungen bei Abgang der Geräte, aus dem städtischen Budget finanziert werden. Es gehört sicher zum allgemeinen Standard dass Einheiten, in der Verwaltung mit Spülmaschinen ausgestattet sind. Rein aus hygienischen Gründen sollte dieser Standard auch bei städtischen Schulen als Grundlage dienen. Eine Mitbenutzung der Spülmaschinen in angeschlossenen Schulmensen ist aus hygienischen Gründen untersagt. Auf Nachfrage bei der Verwaltung wurde erklärt, dass die Stadt nicht für die Ausstattung Landesbeschäftigten (Lehrer*innen) mit notwendigem Inventar zuständig sei. Die Landesmittel zur Ausstattung von Schulen decken nicht die Kosten, weshalb eine Zahlungsverpflichtung seitens der Stadt nicht gesehen wird. So wurde dem Kollegium einer Schule empfohlen, die Spülmaschine für das 40 Köpfige Kollegium aus Mitteln des Fördervereins oder aus eigener Tasche zu finanzieren. Rein rechtlich darf ein Förderverein dafür keine Mittel verwenden, abgesehen davon wird sicherlich kein/e Unterstützer*in eines Fördervereins, Fördermittel die den Kindern zugutekommen sollen für solche Anschaffungen verwendet haben wollen.Seite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) Bei einer durchschnittlichen Spülmaschinenlebenszeit von 15 Jahren dürfte der finanzielle Aufwand für die Stadt sicherlich verkraftbar sein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de