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240427 · Antrag

SPD-Linke-Volt Antrag: Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen

Nummer
240427
Art
Antrag
Veröffentlicht
08.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 08.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.06.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 18.06.2024 Anregung
  2. Sitzung des Schulausschusses 12.06.2024 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240427-04 Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen
  2. 240427-01 ST Ausstattung städtischer Schulen mit Spülmaschinen

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Text anzeigen (2.226 Zeichen)
Antrag
öffentlich
240427
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Antragsteller/in:
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Anatol Koch
David Rupp
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sarah Mc Nelis
Martin Saul
07.03.2024
SPD-Linke-Volt Antrag: Ausstattung städtischer
Schulen mit Spülmaschinen
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 16.04.2024 Anregung
Schulausschuss 17.04.2024 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Ausstattungsbudget städtischer
Schulen, einen Etat in Höhe von maximal 5.000 € p. a., zur
Ersatzbeschaffung von defekten Spülmaschinen vorzusehen.
2. Bereits bestehende Bedarfe werden bis zu Umsetzung von Punkt 1.
außerplanmäßig finanziert.
Begründung
In städtischen Schulen sind Lehrerzimmer bzw. die dazugehörigen Küchen mit
Spülmaschinen ausgestattet. Nicht vorgesehen ist, dass notwendige
Neuanschaffungen bei Abgang der Geräte, aus dem städtischen Budget
finanziert werden. Es gehört sicher zum allgemeinen Standard dass Einheiten,
in der Verwaltung mit Spülmaschinen ausgestattet sind. Rein aus hygienischen
Gründen sollte dieser Standard auch bei städtischen Schulen als Grundlage
dienen. Eine Mitbenutzung der Spülmaschinen in angeschlossenen
Schulmensen ist aus hygienischen Gründen untersagt.
Auf Nachfrage bei der Verwaltung wurde erklärt, dass die Stadt nicht für die
Ausstattung Landesbeschäftigten (Lehrer*innen) mit notwendigem Inventar
zuständig sei. Die Landesmittel zur Ausstattung von Schulen decken nicht die
Kosten, weshalb eine Zahlungsverpflichtung seitens der Stadt nicht gesehen
wird. So wurde dem Kollegium einer Schule empfohlen, die Spülmaschine für
das 40 Köpfige Kollegium aus Mitteln des Fördervereins oder aus eigener
Tasche zu finanzieren. Rein rechtlich darf ein Förderverein dafür keine Mittel
verwenden, abgesehen davon wird sicherlich kein/e Unterstützer*in eines
Fördervereins, Fördermittel die den Kindern zugutekommen sollen für solche
Anschaffungen verwendet haben wollen.Seite 1 von 2
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Bei einer durchschnittlichen Spülmaschinenlebenszeit von 15 Jahren dürfte der
finanzielle Aufwand für die Stadt sicherlich verkraftbar sein.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de