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240424 · Beschlussvorlage

Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Wilhelm-Flohe-Straße“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen

Nummer
240424
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 20.06.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
240424
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb
„Wilhelm-Flohe-Straße“ - Benennung der
Sachpreisrichter*innen
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Anhörung
Rat 20.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des städtebaulich-
landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Ortsteil
Pützchen/Bechlinghoven werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW
folgende Personen benannt:
Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung:
1. 1.
2. 2.
3. 3.
Begründung
Anlass
Gemäß dem Zielbeschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 09.02.2023
(DS-Nr. 221618) soll auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven eine wohnbauliche
Entwicklung, ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, ermöglicht werden.
Bei der circa 0,7 Hektar großen Fläche handelt es sich um die ehemalige
Friedhofserweiterungsfläche für den südwestlich angrenzenden Friedhof
Pützchen. Des Weiteren grenzt die Fläche im Nordwesten an die Siegburger
Straße (L 83) und im Nord- und Südosten an die bestehende Wohnbebauung
der Wilhelm-Flohe-Straße und Karmeliterstraße.
Wettbewerbsziel
Um einen qualifizierten Entwurf zu erhalten, der die Grundlage für einSeite 1 von 33
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anschließendes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bilden soll,
erfolgt die Durchführung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen
Wettbewerbs.
Ziel des Wettbewerbs ist die Findung des besten Konzepts zur wohnbaulichen
Flächenentwicklung entsprechend dem Zielbeschluss (DS-Nr. 221618). Vor
dem Hintergrund eines hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen soll
mindestens 80 % des Wohnungsbaus als geförderter Wohnraum entstehen.
Zusätzlich ist die Einbindung einer viergruppigen Kindertagesstätte
vorgesehen. Das städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept soll im Sinne
der mehrfachen Innenentwicklung einen Beitrag zur nachhaltigen
Stadtentwicklung leisten.
Die Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen sowie die genaue
Aufgabenstellung können der Entwurfsfassung der Auslobung entnommen
werden, welche dieser Beschlussvorlage als Anlage angefügt ist.
Wettbewerbsverfahren
Die Durchführung des Wettbewerbs richtet sich nach den Vorgaben der RPW
(Richtlinie für Planungswettbewerbe) und erfolgt als einphasiger, anonymer,
städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit insgesamt zehn
Büros. Die Bildung von Teams zwischen Stadtplaner*innen und
Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgegeben. Drei teilnehmende
Büros der Stadtplanung werden gesetzt. Die weiteren sieben werden durch ein
Losverfahren ermittelt.
Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß folgender zeitlicher Abfolge:
Bekanntmachung der
Wettbewerbsauslobung
22. April 2024
Gemeinsame Ortsbegehung 25. Juni 2024, 11:30 Uhr
Preisgerichtsvorbesprechung
und Rückfragenkolloquium
25. Juni 2024, 13:30 – 16:30 Uhr,
Sitzungsraum 1, Etage 2 im Stadthaus
Preisgerichtssitzung 11. Oktober 2024, 10:00 Uhr (ganztägig),
Sitzungsraum 1, Etage 2 im Stadthaus
Im Anschluss an den Wettbewerb wird die städtische Fläche gemäß dem
Zielbeschluss (DS-Nr. 221618) sowie dem Ratsbeschluss „Bonner
Wohnungsnot durch aktives städtisches Flächenmanagement bekämpfen“ (DS-
Nr. 1512113EB8) zunächst der VEBOWAG angeboten und es werden
Verhandlungen zur weiteren Flächenentwicklung aufgenommen.
Benennung der Mitglieder des Preisgerichts
Für das Preisgericht ist eine Besetzung vorgesehen, die sich aus vier
Fachpreisrichter*innen und drei Sachpreisrichter*innen zusammensetzt. Die
drei stimmberechtigten Sachpreisrichter*innen sowie jeweils eine Vertretung
werden durch den Rat der Stadt Bonn benannt. Eine Einladung zurSeite 2 von 33
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Preisgerichtsvorbesprechung am 25. Juni 2024 erfolgt kurzfristig.
Anlage/n
1 Übersichtsplan - Wilhlem-Flohe-Straße (öffentlich)
2 Entwurf der Wettbewerbsauslobung - Wilhelm-Flohe-Straße (öffentlich)Seite 3 von 33
M. 1:1500
Übersichtsplan zum Plangebiet des
städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs "Wilhelm-Flohe-Straße“
Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven
Bundesstadt Bonn Amt 61-2Seite 4 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Impressum
Die Ausloberin:
Bundesstadt Bonn,
vertreten durch das Stadtplanungsamt
Wettbewerbsmanagement:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Ansprechpartner:
Arwin Shooshtari
Friedrich-Ebert-Straße 8
40210 Düsseldorf
Telefon: +49 211 936 545 – 210
E-Mail-Adresse: mail@isr-planung.de
Instagram: isr_stadtundraum
www.isr-planung.de
Layout, Konzept, Grafiken, Fotos:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Karten und Luftbilder:
©Geodaten NRW, Tim-online, Bundesstadt BonnSeite 6 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Inhalt
Impressum ................................................................................................................. 2
Teil A – Wettbewerbsbedingungen ............................................................... 4
1. Ausloberin ....................................................................................................................................................... 5
2. Verfahrensgegenstand.......................................................................................................................... 5
3. Wettbewerbsverfahren ......................................................................................................................... 5
4. Wettbewerbsteilnehmende .............................................................................................................. 5
5. Preisgericht, Vorprüfung und Beratung .................................................................................... 6
6. Wettbewerbssumme und Preise ................................................................................................... 7
7. Wettbewerbsleistungen und allgemeine Hinweise ........................................................ 7
8. Wettbewerbsunterlagen ...................................................................................................................... 9
9. Beurteilungskriterien ............................................................................................................................. 10
10. Rückfragenkolloquium und Preisgerichtsvorbesprechung ..................................... 10
11. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................................ 10
12. Preisgerichtssitzung und Ausstellung der Arbeiten ....................................................... 11
13. Weitere Beauftragung .......................................................................................................................... 11
14. Nutzung und Urheberrecht der Ergebnisse ........................................................................ 12
15. Terminübersicht........................................................................................................................................ 13
Teil B – Rahmenbedingungen .........................................................................14
1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet ...................................................................... 15
2. Plangebiet und Umgebung ............................................................................................................. 16
3. Verkehrliche Erschließung ................................................................................................................ 17
4. Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................... 19
5. Umweltbelange ........................................................................................................................................ 21
Teil C – Aufgabenstellung ............................................................................... 24
1. Städtebauliche Ziele ............................................................................................................................. 25
2. Wohnungsmix und Wohnformen ................................................................................................ 25
3. Barrierefreiheit .......................................................................................................................................... 26
4. Grün- und Freiräume ........................................................................................................................... 26
5. Erschließung und ruhender Verkehr ......................................................................................... 27
6. Bauabschnitte ........................................................................................................................................... 28
7. Wirtschaftlichkeit .................................................................................................................................... 28Seite 7 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Teil A – WettbewerbsbedingungenSeite 8 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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1. Ausloberin
Ausloberin ist die Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Stadtplanungsamt.
Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch das
Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH.
2. Verfahrensgegenstand
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Findung einer städtebaulichen
sowie landschaftsplanerischen Konzeption für das ca. 0,7 Hektar große Plange-
biet.
Auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Bonner Ortsteil Pütz-
chen/Bechlinghoven ist eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Mit der
Durchführung des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs wird
das Ziel verfolgt, einen qualifizierten Entwurf zu erhalten, der die Grundlage für
ein anschließendes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bildet.
Vor dem Hintergrund eines hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum soll vor-
rangig geförderter Wohnungsbau entstehen, der durch eine viergruppige Kin-
dertagesstätte ergänzt wird. Das städtebauliche Konzept soll im Sinne der mehr-
fachen Innenentwicklung einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leis-
ten.
3. Wettbewerbsverfahren
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbe-
werbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (BMVBS) am 31. Januar 2013 herausgegebenen Fassung zugrunde. Die
Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert
unter der Nummer W 01/24.
Der Wettbewerb wird durchgeführt als einphasiger, anonymer, städtebaulicher
und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit insgesamt zehn Büros. Die Bildung
von Teams zwischen Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird
zwingend vorgegeben.
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den In-
halt dieser Auslobung sowie die RPW 2013 als verbindliche Grundlage an.
Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben gemacht, die zum formalen
Ausschluss einer Wettbewerbsarbeit führen.
Die Verfahrenssprache ist deutsch.
4. Wettbewerbsteilnehmende
Nachfolgende zehn Büros nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Im Vorfeld
wurden drei Büros der Stadtplanung durch die Ausloberin gesetzt. Die weiteren
sieben wurden durch ein Losverfahren ermittelt. Die jeweiligen Büros benennen
selbst ein Büro der Landschaftsarchitektur als Teammitglied.Seite 9 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Gesetzte Büros
• post welters + partner Architekten und Stadtplaner (Dortmund) mit N.N.
• ulrich hartung Stadtplanung Projektentwicklung (Bonn) mit N.N.
• Machleidt Städtebau + Stadtplanung (Berlin/Köln) mit N.N.
Geloste Büros
• Xyt
• Xyt
• Xyt
• Xyt
• Xyt
• Xyt
• Xyt
5. Preisgericht, Vorprüfung und Beratung
Für das Preisgericht ist folgende Besetzung vorgesehen:
Die Stimmberechtigten
• Petra Denny, Stadtplanerin, Leiterin des Stadtplanungsamtes, Bun-
desstadt Bonn
• Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Städtebau- und Gestaltungsbeirat,
Bundesstadt Bonn
• Holger Hoffschröer, Stadtplaner, Dortmund
• Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum
• N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik)
• N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik)
• N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik)
Die Stellvertretenden
• Kerstin Hemminger, Leiterin der Abteilung Bezirks- und Ortsteilplanung
im Stadtplanungsamt, Bundesstadt Bonn
• Hartmut Hoferichter, Städtebau- und Gestaltungsbeirat, Bundesstadt
Bonn
• Eckehard Wienstroer, Architekt und Stadtplaner, Neuss
• Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen
• N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik)
• N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik)
• N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik)
Die Preisgerichtsmitglieder der Politik werden bis zum Kolloquium am 25. Juni 2024
geklärt.
Beratende Mitglieder
• Amt für Wirtschaftsförderung
Die Vorprüfenden (nicht stimmberechtigt)
• Christina Schlottbom, Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin, ISR In-
novative Stadt- und Raumplanung GmbH
• Jochen Füge, Stadtplaner, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung
GmbHSeite 10 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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• Arwin Shooshtari, Stadtplaner, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung
GmbH
• Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn
• Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn
Die Ausloberin behält sich vor, weitere beratende und vorprüfende Mitglieder zu
benennen.
6. Wettbewerbssumme und Preise
Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von
40.000 € netto aus.
Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis: 16.000 € netto
2. Preis: 12.000 € netto
3. Preis: 8.000 € netto
Anerkennung: 4.000 € netto
Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder (bei Einstimmig-
keit) vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristge-
rechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
7. Wettbewerbsleistungen und allgemeine Hinweise
Von den am Wettbewerb teilnehmenden Teams werden nachfolgende Leistun-
gen erwartet:
• Städtebauliche und landschaftsplanerische Leitidee, Maßstab 1:2.500
• Städtebauliches und landschaftsplanerisches (die Freiflächen sind in ih-
rer nutzungstypologischen Aufteilung darzustellen, nicht im Sinne der
Objektplanung) Konzept, Maßstab 1:500 (Aussagetiefe 1:1.000) mit Aus-
sagen zu:
o Gebäudestrukturen in Größe und Form als Dachaufsicht
o Anzahl der Geschosse
o Gebäudeeingänge, Zufahrten und sonstige Erschließungen
o Darstellung der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Flä-
chen (auch Spiel- und Gartenflächen)
o Funktions- und Nutzungsangaben
o Dachflächennutzung mit Angaben z.B. zu Dachbegrünungen,
Flächen für regenerative Energien etc.
o Wegenetz mit Anbindung an die Umgebung
o Darstellung Mobilitätskonzept: Lage und Verteilung von Park-
und Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen und Aussagen zur
Lage und Art von alternativen Mobilitätsangeboten (Carsharing,
E-Mobilität, etc.)
• Je ein Längs- und ein Querschnitt durch das Plangebiet, Maßstab 1:500
(mit Bezugnahme auf benachbarte Gebäude/Strukturen und Angaben
zur Höhenentwicklung)
• Eine einfache Perspektive zur Veranschaulichung der Entwurfsqualitäten
(fotorealistische Renderings sind nicht zulässig), maximal 297x420 Milli-
meter
• Schematisches Piktogramm zu dem Thema Städtebau, ohne MaßstabSeite 11 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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• Schematisches Piktogramm zu dem Thema Grün- und Freiräume, ohne
Maßstab
• Schematisches Piktogramm zu dem Thema Erschließung/Mobilität,
ohne Maßstab
• Schematisches Piktogramm zu dem Thema Klimaschutz/Klimaanpas-
sung, ohne Maßstab
• Weitere Darstellungen zur Verdeutlichung der Konzeptidee sind zulässig
(Piktogramme/Prinzipskizzen)
Ergänzende Leistungen
• Erläuterungsbericht, maximal zwei DIN A4 Seiten
• Flächenberechnungsbögen gemäß Formblatt
• Verzeichnis der eingereichten Unterlagen auf DIN A4
• Anonyme Mailadresse gemäß Formblatt
• Verfasser*innenerklärung gemäß Formblatt
• Arbeitsmodell, Maßstab 1:1.000
• Zusätzlich wird die Abgabe sämtlicher Unterlagen in digitaler Form ge-
fordert (davon ausgeschlossen ist die Verfasser*innenerklärung, die
nur analog in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden
muss, sowie das Arbeitsmodell)
Downloadlink mit folgenden Dateien an: wettbewerbe@isr-planung.de
• Präsentationsplan und Vorprüfplan als pdf-Dateien in hoher druckfähiger
Auflösung (300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi)
• Zeichnungen als dwg/dxf-Dateien (mit nachvollziehbaren Flächen, Lay-
erbezeichnungen gemäß Flächenberechnungsbogen (z.B. überbaute
Flächen, private Grünflächen, etc.)
• Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektiven, etc.) als Einzeldateien als jpg-
und pdf-Dateien
• Erläuterungsbericht als pdf- und docx-Datei
• Berechnungsbogen als pdf- und xls-Datei
Layoutvorgabe
Die geforderten Leistungsbestandteile sind abzugeben als:
• Ein Satz à ein Präsentationsplan, DIN A0 Hochformat gemäß Probelayout,
gerollt, einseitig bedruckt
• Ein Satz à ein Vorprüfplan (auf DIN A4 gefaltet nach DIN) mit den Darstel-
lungen des Präsentationsplans und folgende zusätzliche Angaben:
o Berechnung der GRZ, GFZ und BGF
o Schematischer Abstandsflächennachweis, schematische Dar-
stellung des Rettungswegekonzeptes
• Ein Satz à ein Präsentationsplan, verkleinert auf DIN A3 Hochformat, ge-
faltet, einseitig bedruckt
Bei den abzugebenden Plänen ist darauf zu achten, dass alle Pläne genordet und
im DIN A0 Hochformat eingereicht werden. Die Unterlagen sind in allen Teilen
durch eine Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs arabischen Ziffern gebildet
wird. Die Kennzahl ist in einer Größe von maximal 1 cm Höhe und maximal 6 cm
Breite auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der oberen rechten Ecke anzu-
bringen.Seite 12 von 33
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Probelayout
8. Wettbewerbsunterlagen
Die Plangrundlagen werden am 03. Juni 2024 durch das Büro ISR Innovative
Stadt- und Raumplanung GmbH an die Teilnehmenden versandt.
Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
• Auslobung im pdf-Format
• Vermessungsgrundlage (dwg)
• Luftbilder
• Gründatenliste und Baumbewertung, Amt für Umwelt und Stadtgrün,
Bundesstadt Bonn
• Karten der Stadtklimaanalyse, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bun-
desstadt Bonn
• Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn
• Probelayout als Orientierung
• Formblatt Flächenberechnungsbogen
• Formblatt anonyme Mailadresse
• Formblatt Verfasser*innenerklärungSeite 13 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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9. Beurteilungskriterien
Die Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt:
• Einbindung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzepts
in die Umgebung
• Qualität des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzepts
• Gestalterische Qualitäten und Nutzungsqualitäten der Bebauung und
der Freiräume
• Nachhaltigkeit des Gesamtkonzepts, insbesondere vor dem Hintergrund
des Leitbildes zu Klimaschutz und Klimaanpassung
• Wirtschaftlichkeit, Flächeneffizienz und Realisierbarkeit
10. Rückfragenkolloquium und Preisgerichtsvorbesprechung
Nach Erhalt der Plangrundlagen haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre
Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen sind bis zum 12.Juni 2024 per Mail zu rich-
ten an:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Arwin Shooshtari
E-Mail-Adresse: shooshtari@isr-planung.de
Die gesammelten Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums
beantwortet. Auch die im Rückfragenkolloquium gestellten Fragen werden da-
bei beantwortet und Teil der Auslobung.
Das Rückfragenkolloquium findet am 25. Juni 2024 um 15.00 Uhr im Sitzungssaal
1 des Stadthauses statt, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Ein Protokoll wird im An-
schluss an alle Beteiligte versendet.
Den teilnehmenden Büros und den Mitgliedern des Preisgerichts wird am 25.
Juni im Vorfeld der Preisgerichtsvorbesprechung und des Rückfragenkolloqui-
ums eine gemeinsame Ortsbegehung um 11.30 Uhr angeboten.
Zur Vorbesprechung der Wettbewerbsaufgabe und Klärung von Rückfragen fin-
det vor dem Rückfragenkolloquium am 25. Juni 2024 um 13.30 Uhr eine Preisge-
richtsvorbesprechung statt.
11. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
Im Anschluss an das Kolloquium startet die Entwurfsphase. Als Abgabetermin
für die Wettbewerbsarbeiten gilt der 17. September 2024. Die persönliche Ablie-
ferung beim wettbewerbsbetreuenden Büro ist bis spätestens 16.00 Uhr des ge-
nannten Tages möglich.
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei der Post, Bahn
oder einem anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein
angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit. Bei Ablieferung beim wettbe-
werbsbetreuenden Büro (montags-donnerstags von 09-16 Uhr sowie freitags
von 09-13 Uhr) gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.
Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn und anderen
Transportunternehmen als Absender*in die Anschrift des wettbewerbsbetreu-
enden Büros zu verwenden.Seite 14 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann,
ist der Einlieferungsbeleg maßgebend. Der Einlieferungsbeleg ist bis zum Ab-
schluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.
Können Verfasser*innen, deren Arbeit prämiert worden ist, diesen Nachweis
nicht erbringen, so werden sie von der Prämierung im Nachhinein ausgeschlos-
sen.
Abzuliefern ist die Wettbewerbsarbeit mit einem Verzeichnis der eingereichten
Unterlagen und unter Wahrung der Anonymität bei:
ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH
Kennwort „Wilhelm-Flohe-Straße“
Friedrich-Ebert-Straße 8
40210 Düsseldorf
Keine Abgabe der Wettbewerbsarbeiten am ISR Firmensitz in Haan.
Auch die Abgabe aller digitalen Unterlagen muss zwingend spätestens am 17.
September 2024 um 16.00 Uhr erfolgen. Die Unterlagen sind anonym unter Nen-
nung der Kennzahl per Downloadlink an wettbewerbe@isr-planung.de zu sen-
den.
12. Preisgerichtssitzung und Ausstellung der Arbeiten
Nach Abschluss der Entwurfsphase tagt auf Grundlage der Vorprüfung das
Preisgericht in einer nicht öffentlichen Sitzung am 11.10.2024 ab 10 Uhr. Die Aus-
loberin informiert die Teams unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung
des Protokolls der Preisgerichtssitzung.
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt im Anschluss an die Preisge-
richtssitzung.
13. Weitere Beauftragung
Städtebau
Der Siegerentwurf soll als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan für das
Gebiet dienen. Bei Realisierung werden die Verfasser*innen des Siegerentwurfs,
gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit der Weiterentwicklung des Wettbe-
werbsergebnisses zum Städtebaulichen Entwurf auf Grundlage der AHO Nr. 42
„Besondere Leistungen zur Flächenplanung“ - Städtebaulicher Entwurf (Leis-
tungsphase 1 – 3, hohe Anforderungen) beauftragt, sofern kein wichtiger Grund
der Beauftragung entgegensteht und sobald die dem Wettbewerbsverfahren
zugrunde liegende Aufgabe weiter konkretisiert werden soll. Darüber hinaus
werden keine weiterführenden städtebaulichen Planungsleistungen (bauleitpla-
nerische Folgeleistungen) in Aussicht gestellt.
Freiraum
Hinsichtlich der landschaftsplanerischen Leistungen werden die Verfasser*innen
des Siegerentwurfs, gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes, mit der weiter-
führenden Qualitätssicherung in Form eines Grünordnungsplanes gemäß § 29
HOAI 2013, Leistungsphase 1 bis 4 (Honorarzone III), beauftragt, sofern kein wich-
tiger Grund der Beauftragung entgegensteht und sobald die dem Wettbe-
werbsverfahren zugrunde liegende Aufgabe weiter konkretisiert werden soll.Seite 15 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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14. Nutzung und Urheberrecht der Ergebnisse
Bezüglich des Urheberrechts gelten die Regelungen des § 8 (3) Richtlinie für Pla-
nungswettbewerbe (RPW). Die Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin
veröffentlicht werden. Wenn die Verfasser*innen mit der weiteren Bearbeitung
beauftragt sind, dürfen die Arbeiten für den vorgesehenen Zweck genutzt wer-
den. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den
Verfasser*innen. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerkennungen
werden Eigentum der Ausloberin.
Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von den
am Wettbewerbsverfahren teilnehmenden Teams, die bei der Auftragserteilung
nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergü-
tung genutzt werden.
Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der
Teilnehmenden, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls ein-
gegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser
Frist, erklären die Teilnehmenden, auf ihr Eigentum an der Wettbewerbsarbeit
zu verzichten.Seite 16 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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15. Terminübersicht
Bekanntmachung 22. April 2024
Bewerbungsphase bis zum 13. Mai 2024
Auslosung der Bewerbungen am 16. Mai 2024
Frist Benennung Landschaftsarchitekt*innen bis zum 27. Mai 2024
Versand Wettbewerbsunterlagen 03. Juni 2024
Frist für Rückfragen bis zum 12. Juni 2024
Gemeinsame Ortsbegehung 25. Juni 2024, 11.30 Uhr
Preisgerichtsvorbesprechung 25. Juni 2024, 13.30-15.00 Uhr
Rückfragenkolloquium 25. Juni 2024, 15.00-16.30 Uhr
Abgabe Pläne 17. September 2024
Vorprüfung 18. September – 02. Oktober 2024
Abgabe Modell 24. September 2024
Preisgerichtssitzung 11. Oktober 2024, 10.00 Uhr (ganz-
tägig)Seite 17 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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Öffentliche Ausstellung im Anschluss
Wird im Weiteren ergänzt
Teil B – RahmenbedingungenSeite 18 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet
Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Köln im
Süden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und bildet den südlichen Rand
der Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit mehr als 338.000 Einwohnenden zählt sie zu
den 20 größten Städten Deutschlands und liegt an beiden Ufern des Rheins. Das
Stadtgebiet unterteilt sich in vier Stadtbezirke, welche aus insgesamt 51 Ortstei-
len bestehen.
Das Plangebiet befindet sich im rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel im Ortsteil
Pützchen/Bechlinghoven, etwa zwei Kilometer östlich des Beueler Zentrums,
bzw. etwa vier Kilometer östlich der Bonner Innenstadt. Im Ortsteil Pütz-
chen/Bechlinghoven leben 5.261 Menschen (Stand 31.12.2022).
Abbildung 1: Einordnung des Plangebiets im StadtraumSeite 19 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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2. Plangebiet und Umgebung
Bei dem ca. 0,7 ha großen Plangebiet handelt es sich um die ehemalige Fried-
hofserweiterungsfläche für den südwestlich angrenzenden Friedhof Pützchen.
Des Weiteren grenzt die Fläche im Nordwesten an die Siegburger Straße (L 83)
und im Nord- und Südosten an die bestehende Wohnbebauung der Wilhelm-
Flohe-Straße und Karmeliterstraße.
Das Gebiet wurde im Zuge der Aufstellung des seit 1991 rechtskräftigen Bebau-
ungsplans Nr. 8124-19 „Wilhelm-Flohe-Straße“ als Friedhofsfläche für eine mög-
liche Erweiterung ausgewiesen. Da es gemäß dem aktuellem Friedhofkonzept
nicht mehr als potentielle Erweiterungsfläche benötigt wird, soll die Fläche zur
Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum entwickelt werden.
Das Plangebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Bundesstadt Bonn und
umfasst die Flurstücke 5, 6, 692, 693, 698, 700, 701, 702, 703 und 709, Flur 53,
Gemarkung Beuel. Es handelt es sich um eine öffentlich zugängliche, aber un-
genutzte Grünfläche mit vereinzeltem Gehölzbestand in den Randbereichen.
Eine Ausnahme bildet der nordwestliche Bereich der aktuell eine geschotterte
Fläche darstellt, die durch die südwestlich befindliche RKG Rheinische Kraftwa-
gen GmbH & Co. KG gepachtet und als Mitarbeiterparkplatz genutzt wird.
Die unmittelbare Umgebung ist in nord- und südöstlicher Richtung von einer
Wohnnutzung geprägt. Entlang der Wilhelm-Flohe-Straße sind vorwiegend
Mehrfamilienhäuser in offener, zwei- bis dreigeschossiger Bauweise vorzufin-
den, während entlang der Karmeliterstraße ein- bis zweigeschossige Wohnge-
bäude mit Satteldächern überwiegen.
Nahe des Plangebiets in nordwestlicher Richtung befindet sich auf der gegen-
überliegenden Seite der Siegburger Straße die Integrierte Gesamtschule Bonn-
Beuel (IGS) sowie eine städtische Kindertagesstätte. In südlicher Richtung befin-
det sich in ca. 400 m Entfernung eine Grundschule. Des Weiteren befinden sich
im Südwesten eine katholische Kindertagesstätte sowie das private St.-Adel-
heid-Gymnasium für Mädchen.Seite 20 von 33
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3. Verkehrliche Erschließung
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Das Plangebiet ist durch die Haltestelle Friedenstraße an der Siegburger Straße,
welche von den drei Buslinien 516, 529 und 603 bedient wird, an den regionalen
ÖPNV angeschlossen. Die Linie 529 verbindet die Bonner Innenstadt mit den
Städten Sankt Augustin und Hennef und verkehrt im 30-Minuten-Takt. Auch mit
der Linie 603, die zwischen den Ortsteilen Bechlinghoven und Röttgen verkehrt,
ist der Bonner Hauptbahnhof in etwa 25 Minuten und der Beueler Bahnhof in
etwa 10 Minuten erreichbar. Zudem verkehrt die Buslinie 516 etwa alle 30 Minu-
ten zwischen dem Bonner Ortsteil Vilich und der Stadt Hennef.
Zusätzlich sind die Stadtbahnlinien 66 und 67 über die Haltstelle Vilich-Müldorf
in circa 15 Gehminuten zu erreichen. Diese verbinden Bonn mit Sankt Augustin
und Siegburg.
Abbildung 2: Luftbild 2021 mit Umgriff des PlangebietsSeite 21 von 33
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Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Das Plangebiet wird durch die hufeisenförmige und verkehrsberuhigte Wilhelm-
Flohe-Straße erschlossen. Über die angrenzende Siegburger Straße (L83) ist das
Plangebiet sowohl an das innerstädtische, als auch aufgrund der guten Erreich-
barkeit der Anschlussstellen BN-Pützchen und BN-Vilich der Bundesautobahn A
59 an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden.
Fuß- und Radverkehr
Für den Fuß- und Radverkehr steht die verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche
der Wilhelm-Flohe-Straße zur Nutzung zur Verfügung. Aktuell durchqueren
Trampelpfade in Nord-Süd-Richtung das Plangebiet und eine vorhandene Fuß-
wegeverbindung entlang der östlichen Friedhofsgrenze führt zum Zentrum
Pützchens sowie die dort befindliche Grundschule.
Entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze besteht eine Fußwegeverbindung
zwischen der Wilhelm-Flohe-Straße und der Siegburger Straße. Auf der nördli-
chen Seite der Siegburger Straße verläuft ein Zweirichtungsradweg, der eine
Hauptroute zur Erreichung der umliegenden Ortsteile darstellt.Seite 22 von 33
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4. Bestehendes Planungsrecht
Regionalplan
Die Plangebietsfläche wird im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln;
(Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg) als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASB) ausgewiesen.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als
Wohnbaufläche dar, sodass die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung der
Fläche dem Flächennutzungsplan entspricht.
Abbildung 3: Regionalplan
Abbildung 4: FlächennutzungsplanSeite 23 von 33
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Bebauungsplan
Planungsrecht für das Plangebiet liegt in Form des rechtskräftigen Bebauungs-
plans Nr. 8124-19 vom 08.11.1991 vor. Dieser Bebauungsplan weist das Plangebiet
als eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung als Friedhof aus. Im
südöstlichen Teil des Plangebiets, auf dem Flurstück 700, wurde eine öffentliche
Verkehrsfläche (Fußweg) festgesetzt, um eine Wegeverbindung von der Wil-
helm-Flohe-Straße zur Karmeliterstraße herzustellen. Diese Wegeverbindung
wurde allerdings bis heute nicht realisiert und besteht lediglich als Trampelpfad.
Die geplante Wohnbebauung ist aufgrund der aktuellen Festsetzungen des gel-
tenden Bebauungsplans nicht zulässig, so dass neues Planungsrecht geschaffen
werden muss. Das Wettbewerbsergebnis soll hierzu die Grundlage bilden.
Abbildung 5: Ausschnitt des Bebauungsplans 8124-19 "Wilhelm-Flohe-Straße"Seite 24 von 33
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5. Umweltbelange
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kon-
tinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im
Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wur-
den 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung,
welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch
den Rat beschlossen. Zum Erreichen der Klimaneutralität wurde im März 2023
der Klimaplan 2035 beschlossen, für den Bereich Klimaanpassung wird derzeit
ein integriertes Klimaanpassungskonzept entwickelt. Vor diesem Hintergrund
muss bereits die Entwurfsplanung die entsprechenden Grundlagen schaffen da-
mit die Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstan-
dard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung)
und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung)
eingehalten werden können.
Stadtklima
Die aktuelle Stadtklimaanalyse für die Tagsituation (siehe Anlage) zeigt eine re-
lativ hohe gefühlte Temperatur im gesamten Planungsraum, da dieser bis auf
den Bereich um verhältnismäßig wenige Bestandsbäume nahezu vollständig un-
verschattet ist. Für die Nachtsituation (siehe Anlage) zeigt die Stadtklimaanalyse
eine sehr hohe Kaltluftproduktivität der unversiegelten Grünflächen. Die anlie-
genden Siedlungsbereiche profitieren von dieser Klimafunktion. Die integrierte
Planungshinweiskarte weist daher für den Bereich der Grünflächen einen hohen
Schutzbedarf aus, sodass bei der anstehenden Planung ein möglichst weitge-
hender Erhalt der kühlenden Wirkung angestrebt werden sollte. Für den Bereich
des versiegelten Parkplatzes formuliert die Planungshinweiskarte einen hohen
Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation. Hier sollten
Möglichkeiten zur Entsiegelung, Begrünung und Verschattung genutzt werden.
Bei der Planung sollen Maßnahmen zur Optimierung des thermischen Komforts
sowohl tagsüber als auch nachts berücksichtigt werden, insbesondere in Hin-
blick auf den sich verstärkenden Klimawandel und den Trend zu mehr Hitzeta-
gen und tropischen Nächten.
Hochwasser und Starkregen
Eine Betrachtung der Hochwassergefahrenkarte „HQ extrem“ (seltener als 100-
jährlich) sowie der Starkregen-Gefahrenkarten zeigt, dass Bereiche im nördli-
chen Plangebiet nach extremen Starkregenereignissen von Überflutungen be-
troffen sind.Seite 25 von 33
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Abbildung 6: Kartenausschnitt der Starkregen-Gefahrenkarte (extrem)
Natur- und Umweltschutz
Das Plangebiet liegt weder in einem Natur- noch in einem Landschaftsschutz-
gebiet. Eine Artenschutzprüfung der Stufe I wurde bereits durchgeführt und hat
ergeben, dass die Bebauung der Fläche bei Berücksichtigung der Ergebnisse
grundsätzlich zulässig ist. Auch eine Überprüfung und Bewertung des Baumbe-
standes, der möglichst erhalten werden soll, ist bereits erfolgt.
Lärmimmissionen
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Siegburger Straße ist das Gebiet am
nordwestlichen Rand starkem Verkehrslärm ausgesetzt. Laut Lärmkarte „24h-
Lärmpegel 2023“ werden für das gesamte Plangebiet Lärmimmissionswerte von
min. 55 dB(A) ermittelt, die in direkter Umgebung der Siegburger Straße bei bis
zu 69 dB(A) liegen können.Seite 26 von 33
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Abbildung 7: Ausschnitt der Lärmkarte Straße - 24h-Lärmpegel 2023 (Bundesstadt Stadt
BonnSeite 27 von 33
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Teil C – AufgabenstellungSeite 28 von 33
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1. Städtebauliche Ziele
Das Plangebiet an der Wilhelm-Flohe-Straße soll gemäß dem Zielbeschluss des
Rates der Bundesstadt Bonn vom 09.02.2023 für eine wohnbauliche Nachver-
dichtung entwickelt werden.
Mit der Flächenentwicklung wird das Ziel verfolgt, dem steigenden Bedarf an
preisgünstigen, altengerechten und barrierefreien Wohnraum in Bonn entge-
genzuwirken. Es sollen dabei mind. 80 % öffentlich geförderter Wohnraum ent-
stehen, die Förderrichtlinie für Öffentliches Wohnen NRW 2024 ist entsprechend
zu berücksichtigen. Zusätzlich ist die Einbindung einer viergruppigen Kinderta-
gesstätte vorzusehen.
Das Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs soll die
Grundlage für die weitere Entwicklung darstellen.
Die neue Bebauung soll städtebaulich auf die angrenzende Umgebung reagie-
ren, andererseits aber auch ein verträgliches Maß an Dichte definieren. Im Hin-
blick auf die zukünftige Geschossigkeit erscheinen vier Vollgeschosse verträg-
lich für die neue Bebauung. Staffelgeschosse sind nicht erwünscht.
Mit der Lärmbelastung der Siegburger Straße ist im städtebaulich-landschafts-
planerischen Entwurf umzugehen. Ziel ist die Einhaltung der Orientierungswerte
des Beiblatts zur DIN 18005.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll insbesondere die Planungsmaxime
„mehrfache Innenentwicklung“ der Bundesstadt Bonn Anwendung finden. Unter
anderem sind daher nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Verdichtete Bauweise bei gleichzeitiger Minimierung der Flächenversie-
gelung
- Erhalt vorhandener Grünstrukturen und Bäume
- Planung von Dach- und Fassadenbegrünung
- Solare Optimierung, sowohl aktiv als auch passiv
- Deckung des Energiebedarfs durch vor Ort erzeugte erneuerbare Ener-
gie
- Starke Durchgrünung des Plangebiets und Förderung der Biodiversität
- Klimaanpassung (Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge)
- Orientierung am Prinzip der Schwammstadt (Förderung des natürlichen
Wasserkreislaufes durch Speicherung und Nutzung von Regenwasser)
- Multi-modale Optimierung des Mobilitätsangebotes
Erwartet wird eine innovative, städtebauliche Figur, die den wohnbaulichen Be-
stand entlang der Wilhelm-Flohe-Straße arrondiert, die Quartiersbildung be-
günstigt sowie die Entstehung von naturnahen Räumen mit hoher Aufenthalts-
qualität erwarten lässt.
2. Wohnungsmix und Wohnformen
Die städtebaulichen Kubaturen sollen die Voraussetzungen zur Unterbringung
des nachfolgend aufgeführten Wohnungsmixes ermöglichen. Da im Rahmen
des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens keine architektonischen Leistungen
erbracht werden sollen, dienen die nachfolgenden Angaben zur Information und
Orientierung:
- 30 % kleine 2-Zimmer-WE für eine Person (max. 50 m²)
- 20 % kleine 3-Zimmer-WE für Alleinerziehende (um die 65 m²)Seite 29 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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- 50 % Wohneinheiten mit mind. 4 Zimmern für Familien mit zwei und mehr
Kindern (90 bis 100 m²)
Gestalterische Ideen und Vorschläge, an diesem Standort innovative Wohnfor-
men zu realisieren, werden darüber hinaus begrüßt, da solche Projekte in der
Regel eine hochwertige und nachhaltige Architektur hervorbringen. Das von ge-
meinschaftlichen Wohnprojekten typischerweise ausgehende hohe bürger-
schaftliche Engagement und soziale Leben könnte wesentlich zur Belebung des
Quartiers mit einer gesunden Mischung beitragen.
3. Barrierefreiheit
Im Rahmen der Planung sind bereits die Belange der Barrierefreiheit zu berück-
sichtigen. Neben der barrierefreien Gestaltung der Freianlagen sind auch die Vo-
raussetzungen zur Barrierefreiheit der Wohnungen zu berücksichtigen (z. B. bar-
rierefreie Zugang zu den Wohnungen). Für den geförderten Wohnungsbau sind
die Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes
Nordrhein-Westfalen (NRW) zu berücksichtigen.
4. Grün- und Freiräume
Bei der Grün- und Freiraumgestaltung ist Wert darauf zu legen, dass die städte-
bauliche Konzeption nicht separiert – sondern vielmehr synergetisch mit der
Grün- und Freiraumgestaltung ausgebildet wird. Erschließungsflächen sollten
sparsam und möglichst teilversiegelt geplant werden. Gemäß den Wohnraum-
förderungsbestimmungen ist mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche als
Grünfläche zu gestalten, davon mindestens die Hälfte als Flächen, die als Treff-
punkte mit Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen und Nutzer*innen fungie-
ren können. Sinnvolle Anknüpfungspunkte und Zugänge zu den umliegenden
Bereichen sind aufzuzeigen.
Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Neugestaltung
sind unterschiedlich charakterisierte (privat, gemeinschaftlich, öffentlich) Grün-
und Freiräume zu schaffen. Auf sämtlichen geeigneten Dachflächen ist mindes-
tens eine extensive Dachbegrünung vorzusehen.
Private Kinderspielflächen gemäß BauO NRW und der Satzung der Stadt Bonn
(Spielplatzsatzung) über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für
Kleinkinder sind nachzuweisen. Im Bereich der Kinderspielflächen sollte in be-
sonderem Maße auf die Vorsorge vor Hitzeereignissen geachtet werden.
Auch soll die Entwicklung blau-grüner Infrastruktur bei der Planung besonders
berücksichtigt werden. Der Baum- und Gehölzbestand ist möglichst zu erhalten
und von Unterbauung freizuhalten. Die Gestaltung der Grünflächen soll zur
Klimaanpassung, zur Aufenthaltsqualitätssteigerung sowie zur Förderung der
Biodiversität beitragen. Zusätzlich wird eine Gestaltung im Sinne der Starkregen-
vorsorge erwartet. Auch das Thema einer wassersensiblen Stadt im Sinne der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit Retentions- und Versickerungsflä-
chen ist zu berücksichtigen. Für das Plangebiet besteht eine Versickerungs-
pflicht.
Zu den Grabstätten des Friedhofs Pützchen ist ein Grünstreifen (möglichst 8-10
m) einzuplanen (inkl. eines ca. 2,50 m breiten Wegs zur Grünpflege), so dassSeite 30 von 33
Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn
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durch eine Bepflanzung ein pietätsvoller Abstand gewahrt werden kann. In die-
sem Bereich befindet sich eine Grundwassermessstelle, die auch der Plangrund-
lage zu entnehmen ist. Diese ist zu erhalten.
5. Erschließung und ruhender Verkehr
Die künftige Erschließung des Planungsgebiets ist vorrangig über die Wilhelm-
Flohe-Straße zu planen. Zur Entlastung dieser verkehrsberuhigten Straße soll die
bestehende Parkplatzzufahrt unter Vorbehalt der Zustimmung des Baulastträ-
gers Straßen.NRW weiterhin für eine Grundstückszufahrt genutzt werden.
Bestehende Fußwegeverbindungen nach Süden und zum Friedhof sind beizu-
behalten und als Fuß- und Radwegeverbindungen auszubauen.
Um das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) möglichst zu re-
duzieren, sind ausreichende (auch überdachte) Fahrradabstellmöglichkeiten
einzuplanen. Plätze für Car-Sharing-Angebote sind vorzusehen.
Für die zu planende viergruppige Kindertagesstätte ist der Hol- und Bringverkehr
zu berücksichtigen.
Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Bundesstadt
Bonn. Aufgrund der guten Lagegunst in Hinblick auf den ÖPNV kann eine Redu-
zierung der erforderlichen Stellplätze um 25 % angewendet werden. Demnach
ergeben sich folgende Stellplatzbedarfe:
Es ist die Planung einer Quartiersgarage zu untersuchen, in der sich zusätzlich zu
den erforderlichen Stellplätzen ein erweitertes PKW-Stellplatzangebot befinden
könnte, das auch durch Anwohnende im Umfeld des Plangebiets genutzt wird.
Erforderliche Stellplätze (PKW)
Größe der WE Geförderter Wohnungs-
bau
Freifinanzierter Wohnungs-
bau
< 30 m² 0,30 pro WE 0,40 pro WE
bis 55 m² 0,35 pro WE 0,50 pro WE
bis 87 m² 0,40 pro WE 0,70 pro WE
bis 117 m² 0,45 pro WE 0,80 pro WE
> 117 m² 0,50 pro WE 1,0 pro WE
Erforderliche Stellplätze (Fahrräder)
Größe der WE Geförderter Wohnungsbau / Freifinanzierter Wohnungs-
bau
< 30 m² 1,0 pro WE
1,50 pro WE
2,50 pro WE
3,00 pro WE
4,00 pro WE
bis 55 m²
bis 87 m²
bis 117 m²
> 117 m²Seite 31 von 33
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6. Bauabschnitte
Die Planung soll eine bauabschnittsweise Vergabe und Realisierung ermögli-
chen.
7. Wirtschaftlichkeit
Von den teilnehmenden Teams wird ein kostensparender Umgang mit den Res-
sourcen erwartet, sodass die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Entwicklung
von gefördertem Wohnraum entspricht. Vor dem Hintergrund der Nachhaltig-
keit und Ressourceneffizienz ist dabei der gesamte Lebenszyklus zu betrachten.Seite 32 von 33
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Datenstand: 02.11.2026, 23:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de