240424 · Beschlussvorlage
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Wilhelm-Flohe-Straße“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen
Kerndaten
- Nummer
- 240424
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 240424 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb „Wilhelm-Flohe-Straße“ - Benennung der Sachpreisrichter*innen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.05.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Anhörung Rat 20.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des städtebaulich- landschaftsplanerischen Wettbewerbs „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt: Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung: 1. 1. 2. 2. 3. 3. Begründung Anlass Gemäß dem Zielbeschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 09.02.2023 (DS-Nr. 221618) soll auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven eine wohnbauliche Entwicklung, ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, ermöglicht werden. Bei der circa 0,7 Hektar großen Fläche handelt es sich um die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche für den südwestlich angrenzenden Friedhof Pützchen. Des Weiteren grenzt die Fläche im Nordwesten an die Siegburger Straße (L 83) und im Nord- und Südosten an die bestehende Wohnbebauung der Wilhelm-Flohe-Straße und Karmeliterstraße. Wettbewerbsziel Um einen qualifizierten Entwurf zu erhalten, der die Grundlage für einSeite 1 von 33 Seite 2 anschließendes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bilden soll, erfolgt die Durchführung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs. Ziel des Wettbewerbs ist die Findung des besten Konzepts zur wohnbaulichen Flächenentwicklung entsprechend dem Zielbeschluss (DS-Nr. 221618). Vor dem Hintergrund eines hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnungen soll mindestens 80 % des Wohnungsbaus als geförderter Wohnraum entstehen. Zusätzlich ist die Einbindung einer viergruppigen Kindertagesstätte vorgesehen. Das städtebaulich-landschaftsplanerische Konzept soll im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten. Die Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen sowie die genaue Aufgabenstellung können der Entwurfsfassung der Auslobung entnommen werden, welche dieser Beschlussvorlage als Anlage angefügt ist. Wettbewerbsverfahren Die Durchführung des Wettbewerbs richtet sich nach den Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) und erfolgt als einphasiger, anonymer, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit insgesamt zehn Büros. Die Bildung von Teams zwischen Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgegeben. Drei teilnehmende Büros der Stadtplanung werden gesetzt. Die weiteren sieben werden durch ein Losverfahren ermittelt. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt gemäß folgender zeitlicher Abfolge: Bekanntmachung der Wettbewerbsauslobung 22. April 2024 Gemeinsame Ortsbegehung 25. Juni 2024, 11:30 Uhr Preisgerichtsvorbesprechung und Rückfragenkolloquium 25. Juni 2024, 13:30 – 16:30 Uhr, Sitzungsraum 1, Etage 2 im Stadthaus Preisgerichtssitzung 11. Oktober 2024, 10:00 Uhr (ganztägig), Sitzungsraum 1, Etage 2 im Stadthaus Im Anschluss an den Wettbewerb wird die städtische Fläche gemäß dem Zielbeschluss (DS-Nr. 221618) sowie dem Ratsbeschluss „Bonner Wohnungsnot durch aktives städtisches Flächenmanagement bekämpfen“ (DS- Nr. 1512113EB8) zunächst der VEBOWAG angeboten und es werden Verhandlungen zur weiteren Flächenentwicklung aufgenommen. Benennung der Mitglieder des Preisgerichts Für das Preisgericht ist eine Besetzung vorgesehen, die sich aus vier Fachpreisrichter*innen und drei Sachpreisrichter*innen zusammensetzt. Die drei stimmberechtigten Sachpreisrichter*innen sowie jeweils eine Vertretung werden durch den Rat der Stadt Bonn benannt. Eine Einladung zurSeite 2 von 33 Seite 3 Preisgerichtsvorbesprechung am 25. Juni 2024 erfolgt kurzfristig. Anlage/n 1 Übersichtsplan - Wilhlem-Flohe-Straße (öffentlich) 2 Entwurf der Wettbewerbsauslobung - Wilhelm-Flohe-Straße (öffentlich)Seite 3 von 33 M. 1:1500 Übersichtsplan zum Plangebiet des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs "Wilhelm-Flohe-Straße“ Stadtbezirk Beuel / Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven Bundesstadt Bonn Amt 61-2Seite 4 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 1Seite 5 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 2 Impressum Die Ausloberin: Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Stadtplanungsamt Wettbewerbsmanagement: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Ansprechpartner: Arwin Shooshtari Friedrich-Ebert-Straße 8 40210 Düsseldorf Telefon: +49 211 936 545 – 210 E-Mail-Adresse: mail@isr-planung.de Instagram: isr_stadtundraum www.isr-planung.de Layout, Konzept, Grafiken, Fotos: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Karten und Luftbilder: ©Geodaten NRW, Tim-online, Bundesstadt BonnSeite 6 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 3 Inhalt Impressum ................................................................................................................. 2 Teil A – Wettbewerbsbedingungen ............................................................... 4 1. Ausloberin ....................................................................................................................................................... 5 2. Verfahrensgegenstand.......................................................................................................................... 5 3. Wettbewerbsverfahren ......................................................................................................................... 5 4. Wettbewerbsteilnehmende .............................................................................................................. 5 5. Preisgericht, Vorprüfung und Beratung .................................................................................... 6 6. Wettbewerbssumme und Preise ................................................................................................... 7 7. Wettbewerbsleistungen und allgemeine Hinweise ........................................................ 7 8. Wettbewerbsunterlagen ...................................................................................................................... 9 9. Beurteilungskriterien ............................................................................................................................. 10 10. Rückfragenkolloquium und Preisgerichtsvorbesprechung ..................................... 10 11. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten ............................................................................................ 10 12. Preisgerichtssitzung und Ausstellung der Arbeiten ....................................................... 11 13. Weitere Beauftragung .......................................................................................................................... 11 14. Nutzung und Urheberrecht der Ergebnisse ........................................................................ 12 15. Terminübersicht........................................................................................................................................ 13 Teil B – Rahmenbedingungen .........................................................................14 1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet ...................................................................... 15 2. Plangebiet und Umgebung ............................................................................................................. 16 3. Verkehrliche Erschließung ................................................................................................................ 17 4. Bestehendes Planungsrecht ........................................................................................................... 19 5. Umweltbelange ........................................................................................................................................ 21 Teil C – Aufgabenstellung ............................................................................... 24 1. Städtebauliche Ziele ............................................................................................................................. 25 2. Wohnungsmix und Wohnformen ................................................................................................ 25 3. Barrierefreiheit .......................................................................................................................................... 26 4. Grün- und Freiräume ........................................................................................................................... 26 5. Erschließung und ruhender Verkehr ......................................................................................... 27 6. Bauabschnitte ........................................................................................................................................... 28 7. Wirtschaftlichkeit .................................................................................................................................... 28Seite 7 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 4 Teil A – WettbewerbsbedingungenSeite 8 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 5 1. Ausloberin Ausloberin ist die Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Stadtplanungsamt. Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH. 2. Verfahrensgegenstand Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Findung einer städtebaulichen sowie landschaftsplanerischen Konzeption für das ca. 0,7 Hektar große Plange- biet. Auf der städtischen Fläche „Wilhelm-Flohe-Straße“ im Bonner Ortsteil Pütz- chen/Bechlinghoven ist eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Mit der Durchführung des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs wird das Ziel verfolgt, einen qualifizierten Entwurf zu erhalten, der die Grundlage für ein anschließendes Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bildet. Vor dem Hintergrund eines hohen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum soll vor- rangig geförderter Wohnungsbau entstehen, der durch eine viergruppige Kin- dertagesstätte ergänzt wird. Das städtebauliche Konzept soll im Sinne der mehr- fachen Innenentwicklung einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leis- ten. 3. Wettbewerbsverfahren Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbe- werbe (RPW) 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung (BMVBS) am 31. Januar 2013 herausgegebenen Fassung zugrunde. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert unter der Nummer W 01/24. Der Wettbewerb wird durchgeführt als einphasiger, anonymer, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit insgesamt zehn Büros. Die Bildung von Teams zwischen Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen wird zwingend vorgegeben. Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den In- halt dieser Auslobung sowie die RPW 2013 als verbindliche Grundlage an. Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben gemacht, die zum formalen Ausschluss einer Wettbewerbsarbeit führen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. 4. Wettbewerbsteilnehmende Nachfolgende zehn Büros nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Im Vorfeld wurden drei Büros der Stadtplanung durch die Ausloberin gesetzt. Die weiteren sieben wurden durch ein Losverfahren ermittelt. Die jeweiligen Büros benennen selbst ein Büro der Landschaftsarchitektur als Teammitglied.Seite 9 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 6 Gesetzte Büros • post welters + partner Architekten und Stadtplaner (Dortmund) mit N.N. • ulrich hartung Stadtplanung Projektentwicklung (Bonn) mit N.N. • Machleidt Städtebau + Stadtplanung (Berlin/Köln) mit N.N. Geloste Büros • Xyt • Xyt • Xyt • Xyt • Xyt • Xyt • Xyt 5. Preisgericht, Vorprüfung und Beratung Für das Preisgericht ist folgende Besetzung vorgesehen: Die Stimmberechtigten • Petra Denny, Stadtplanerin, Leiterin des Stadtplanungsamtes, Bun- desstadt Bonn • Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Städtebau- und Gestaltungsbeirat, Bundesstadt Bonn • Holger Hoffschröer, Stadtplaner, Dortmund • Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum • N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik) • N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik) • N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik) Die Stellvertretenden • Kerstin Hemminger, Leiterin der Abteilung Bezirks- und Ortsteilplanung im Stadtplanungsamt, Bundesstadt Bonn • Hartmut Hoferichter, Städtebau- und Gestaltungsbeirat, Bundesstadt Bonn • Eckehard Wienstroer, Architekt und Stadtplaner, Neuss • Matthias Förder, Landschaftsarchitekt, Essen • N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik) • N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik) • N.N. Politik (Benennung erfolgt durch Politik) Die Preisgerichtsmitglieder der Politik werden bis zum Kolloquium am 25. Juni 2024 geklärt. Beratende Mitglieder • Amt für Wirtschaftsförderung Die Vorprüfenden (nicht stimmberechtigt) • Christina Schlottbom, Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin, ISR In- novative Stadt- und Raumplanung GmbH • Jochen Füge, Stadtplaner, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbHSeite 10 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 7 • Arwin Shooshtari, Stadtplaner, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH • Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn • Amt für Umwelt und Stadtgrün der Bundesstadt Bonn Die Ausloberin behält sich vor, weitere beratende und vorprüfende Mitglieder zu benennen. 6. Wettbewerbssumme und Preise Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000 € netto aus. Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt: 1. Preis: 16.000 € netto 2. Preis: 12.000 € netto 3. Preis: 8.000 € netto Anerkennung: 4.000 € netto Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder (bei Einstimmig- keit) vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristge- rechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit. 7. Wettbewerbsleistungen und allgemeine Hinweise Von den am Wettbewerb teilnehmenden Teams werden nachfolgende Leistun- gen erwartet: • Städtebauliche und landschaftsplanerische Leitidee, Maßstab 1:2.500 • Städtebauliches und landschaftsplanerisches (die Freiflächen sind in ih- rer nutzungstypologischen Aufteilung darzustellen, nicht im Sinne der Objektplanung) Konzept, Maßstab 1:500 (Aussagetiefe 1:1.000) mit Aus- sagen zu: o Gebäudestrukturen in Größe und Form als Dachaufsicht o Anzahl der Geschosse o Gebäudeeingänge, Zufahrten und sonstige Erschließungen o Darstellung der Abgrenzung von öffentlichen und privaten Flä- chen (auch Spiel- und Gartenflächen) o Funktions- und Nutzungsangaben o Dachflächennutzung mit Angaben z.B. zu Dachbegrünungen, Flächen für regenerative Energien etc. o Wegenetz mit Anbindung an die Umgebung o Darstellung Mobilitätskonzept: Lage und Verteilung von Park- und Stellplätzen sowie Fahrradstellplätzen und Aussagen zur Lage und Art von alternativen Mobilitätsangeboten (Carsharing, E-Mobilität, etc.) • Je ein Längs- und ein Querschnitt durch das Plangebiet, Maßstab 1:500 (mit Bezugnahme auf benachbarte Gebäude/Strukturen und Angaben zur Höhenentwicklung) • Eine einfache Perspektive zur Veranschaulichung der Entwurfsqualitäten (fotorealistische Renderings sind nicht zulässig), maximal 297x420 Milli- meter • Schematisches Piktogramm zu dem Thema Städtebau, ohne MaßstabSeite 11 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 8 • Schematisches Piktogramm zu dem Thema Grün- und Freiräume, ohne Maßstab • Schematisches Piktogramm zu dem Thema Erschließung/Mobilität, ohne Maßstab • Schematisches Piktogramm zu dem Thema Klimaschutz/Klimaanpas- sung, ohne Maßstab • Weitere Darstellungen zur Verdeutlichung der Konzeptidee sind zulässig (Piktogramme/Prinzipskizzen) Ergänzende Leistungen • Erläuterungsbericht, maximal zwei DIN A4 Seiten • Flächenberechnungsbögen gemäß Formblatt • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen auf DIN A4 • Anonyme Mailadresse gemäß Formblatt • Verfasser*innenerklärung gemäß Formblatt • Arbeitsmodell, Maßstab 1:1.000 • Zusätzlich wird die Abgabe sämtlicher Unterlagen in digitaler Form ge- fordert (davon ausgeschlossen ist die Verfasser*innenerklärung, die nur analog in einem verschlossenen Umschlag abgegeben werden muss, sowie das Arbeitsmodell) Downloadlink mit folgenden Dateien an: wettbewerbe@isr-planung.de • Präsentationsplan und Vorprüfplan als pdf-Dateien in hoher druckfähiger Auflösung (300 dpi) und reduzierter Auflösung (150 dpi) • Zeichnungen als dwg/dxf-Dateien (mit nachvollziehbaren Flächen, Lay- erbezeichnungen gemäß Flächenberechnungsbogen (z.B. überbaute Flächen, private Grünflächen, etc.) • Bilddaten (z.B. Lageplan, Perspektiven, etc.) als Einzeldateien als jpg- und pdf-Dateien • Erläuterungsbericht als pdf- und docx-Datei • Berechnungsbogen als pdf- und xls-Datei Layoutvorgabe Die geforderten Leistungsbestandteile sind abzugeben als: • Ein Satz à ein Präsentationsplan, DIN A0 Hochformat gemäß Probelayout, gerollt, einseitig bedruckt • Ein Satz à ein Vorprüfplan (auf DIN A4 gefaltet nach DIN) mit den Darstel- lungen des Präsentationsplans und folgende zusätzliche Angaben: o Berechnung der GRZ, GFZ und BGF o Schematischer Abstandsflächennachweis, schematische Dar- stellung des Rettungswegekonzeptes • Ein Satz à ein Präsentationsplan, verkleinert auf DIN A3 Hochformat, ge- faltet, einseitig bedruckt Bei den abzugebenden Plänen ist darauf zu achten, dass alle Pläne genordet und im DIN A0 Hochformat eingereicht werden. Die Unterlagen sind in allen Teilen durch eine Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs arabischen Ziffern gebildet wird. Die Kennzahl ist in einer Größe von maximal 1 cm Höhe und maximal 6 cm Breite auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der oberen rechten Ecke anzu- bringen.Seite 12 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 9 Probelayout 8. Wettbewerbsunterlagen Die Plangrundlagen werden am 03. Juni 2024 durch das Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH an die Teilnehmenden versandt. Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: • Auslobung im pdf-Format • Vermessungsgrundlage (dwg) • Luftbilder • Gründatenliste und Baumbewertung, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bundesstadt Bonn • Karten der Stadtklimaanalyse, Amt für Umwelt und Stadtgrün, Bun- desstadt Bonn • Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn • Probelayout als Orientierung • Formblatt Flächenberechnungsbogen • Formblatt anonyme Mailadresse • Formblatt Verfasser*innenerklärungSeite 13 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 10 9. Beurteilungskriterien Die Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt: • Einbindung des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzepts in die Umgebung • Qualität des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzepts • Gestalterische Qualitäten und Nutzungsqualitäten der Bebauung und der Freiräume • Nachhaltigkeit des Gesamtkonzepts, insbesondere vor dem Hintergrund des Leitbildes zu Klimaschutz und Klimaanpassung • Wirtschaftlichkeit, Flächeneffizienz und Realisierbarkeit 10. Rückfragenkolloquium und Preisgerichtsvorbesprechung Nach Erhalt der Plangrundlagen haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, ihre Rückfragen zu stellen. Die Rückfragen sind bis zum 12.Juni 2024 per Mail zu rich- ten an: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Arwin Shooshtari E-Mail-Adresse: shooshtari@isr-planung.de Die gesammelten Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums beantwortet. Auch die im Rückfragenkolloquium gestellten Fragen werden da- bei beantwortet und Teil der Auslobung. Das Rückfragenkolloquium findet am 25. Juni 2024 um 15.00 Uhr im Sitzungssaal 1 des Stadthauses statt, Berliner Platz 2, 53111 Bonn. Ein Protokoll wird im An- schluss an alle Beteiligte versendet. Den teilnehmenden Büros und den Mitgliedern des Preisgerichts wird am 25. Juni im Vorfeld der Preisgerichtsvorbesprechung und des Rückfragenkolloqui- ums eine gemeinsame Ortsbegehung um 11.30 Uhr angeboten. Zur Vorbesprechung der Wettbewerbsaufgabe und Klärung von Rückfragen fin- det vor dem Rückfragenkolloquium am 25. Juni 2024 um 13.30 Uhr eine Preisge- richtsvorbesprechung statt. 11. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Im Anschluss an das Kolloquium startet die Entwurfsphase. Als Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten gilt der 17. September 2024. Die persönliche Ablie- ferung beim wettbewerbsbetreuenden Büro ist bis spätestens 16.00 Uhr des ge- nannten Tages möglich. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei der Post, Bahn oder einem anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit. Bei Ablieferung beim wettbe- werbsbetreuenden Büro (montags-donnerstags von 09-16 Uhr sowie freitags von 09-13 Uhr) gilt die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn und anderen Transportunternehmen als Absender*in die Anschrift des wettbewerbsbetreu- enden Büros zu verwenden.Seite 14 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 11 Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsbeleg maßgebend. Der Einlieferungsbeleg ist bis zum Ab- schluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Können Verfasser*innen, deren Arbeit prämiert worden ist, diesen Nachweis nicht erbringen, so werden sie von der Prämierung im Nachhinein ausgeschlos- sen. Abzuliefern ist die Wettbewerbsarbeit mit einem Verzeichnis der eingereichten Unterlagen und unter Wahrung der Anonymität bei: ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Kennwort „Wilhelm-Flohe-Straße“ Friedrich-Ebert-Straße 8 40210 Düsseldorf Keine Abgabe der Wettbewerbsarbeiten am ISR Firmensitz in Haan. Auch die Abgabe aller digitalen Unterlagen muss zwingend spätestens am 17. September 2024 um 16.00 Uhr erfolgen. Die Unterlagen sind anonym unter Nen- nung der Kennzahl per Downloadlink an wettbewerbe@isr-planung.de zu sen- den. 12. Preisgerichtssitzung und Ausstellung der Arbeiten Nach Abschluss der Entwurfsphase tagt auf Grundlage der Vorprüfung das Preisgericht in einer nicht öffentlichen Sitzung am 11.10.2024 ab 10 Uhr. Die Aus- loberin informiert die Teams unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung. Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt im Anschluss an die Preisge- richtssitzung. 13. Weitere Beauftragung Städtebau Der Siegerentwurf soll als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan für das Gebiet dienen. Bei Realisierung werden die Verfasser*innen des Siegerentwurfs, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit der Weiterentwicklung des Wettbe- werbsergebnisses zum Städtebaulichen Entwurf auf Grundlage der AHO Nr. 42 „Besondere Leistungen zur Flächenplanung“ - Städtebaulicher Entwurf (Leis- tungsphase 1 – 3, hohe Anforderungen) beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und sobald die dem Wettbewerbsverfahren zugrunde liegende Aufgabe weiter konkretisiert werden soll. Darüber hinaus werden keine weiterführenden städtebaulichen Planungsleistungen (bauleitpla- nerische Folgeleistungen) in Aussicht gestellt. Freiraum Hinsichtlich der landschaftsplanerischen Leistungen werden die Verfasser*innen des Siegerentwurfs, gemäß der Empfehlung des Preisgerichtes, mit der weiter- führenden Qualitätssicherung in Form eines Grünordnungsplanes gemäß § 29 HOAI 2013, Leistungsphase 1 bis 4 (Honorarzone III), beauftragt, sofern kein wich- tiger Grund der Beauftragung entgegensteht und sobald die dem Wettbe- werbsverfahren zugrunde liegende Aufgabe weiter konkretisiert werden soll.Seite 15 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 12 14. Nutzung und Urheberrecht der Ergebnisse Bezüglich des Urheberrechts gelten die Regelungen des § 8 (3) Richtlinie für Pla- nungswettbewerbe (RPW). Die Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Wenn die Verfasser*innen mit der weiteren Bearbeitung beauftragt sind, dürfen die Arbeiten für den vorgesehenen Zweck genutzt wer- den. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfasser*innen. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten und Anerkennungen werden Eigentum der Ausloberin. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von den am Wettbewerbsverfahren teilnehmenden Teams, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergü- tung genutzt werden. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmenden, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls ein- gegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklären die Teilnehmenden, auf ihr Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.Seite 16 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 13 15. Terminübersicht Bekanntmachung 22. April 2024 Bewerbungsphase bis zum 13. Mai 2024 Auslosung der Bewerbungen am 16. Mai 2024 Frist Benennung Landschaftsarchitekt*innen bis zum 27. Mai 2024 Versand Wettbewerbsunterlagen 03. Juni 2024 Frist für Rückfragen bis zum 12. Juni 2024 Gemeinsame Ortsbegehung 25. Juni 2024, 11.30 Uhr Preisgerichtsvorbesprechung 25. Juni 2024, 13.30-15.00 Uhr Rückfragenkolloquium 25. Juni 2024, 15.00-16.30 Uhr Abgabe Pläne 17. September 2024 Vorprüfung 18. September – 02. Oktober 2024 Abgabe Modell 24. September 2024 Preisgerichtssitzung 11. Oktober 2024, 10.00 Uhr (ganz- tägig)Seite 17 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 14 Öffentliche Ausstellung im Anschluss Wird im Weiteren ergänzt Teil B – RahmenbedingungenSeite 18 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 15 1. Ausgangssituation und Lage im Stadtgebiet Die Bundesstadt Bonn ist eine kreisfreie Großstadt im Regierungsbezirk Köln im Süden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und bildet den südlichen Rand der Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit mehr als 338.000 Einwohnenden zählt sie zu den 20 größten Städten Deutschlands und liegt an beiden Ufern des Rheins. Das Stadtgebiet unterteilt sich in vier Stadtbezirke, welche aus insgesamt 51 Ortstei- len bestehen. Das Plangebiet befindet sich im rechtsrheinischen Stadtbezirk Beuel im Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, etwa zwei Kilometer östlich des Beueler Zentrums, bzw. etwa vier Kilometer östlich der Bonner Innenstadt. Im Ortsteil Pütz- chen/Bechlinghoven leben 5.261 Menschen (Stand 31.12.2022). Abbildung 1: Einordnung des Plangebiets im StadtraumSeite 19 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 16 2. Plangebiet und Umgebung Bei dem ca. 0,7 ha großen Plangebiet handelt es sich um die ehemalige Fried- hofserweiterungsfläche für den südwestlich angrenzenden Friedhof Pützchen. Des Weiteren grenzt die Fläche im Nordwesten an die Siegburger Straße (L 83) und im Nord- und Südosten an die bestehende Wohnbebauung der Wilhelm- Flohe-Straße und Karmeliterstraße. Das Gebiet wurde im Zuge der Aufstellung des seit 1991 rechtskräftigen Bebau- ungsplans Nr. 8124-19 „Wilhelm-Flohe-Straße“ als Friedhofsfläche für eine mög- liche Erweiterung ausgewiesen. Da es gemäß dem aktuellem Friedhofkonzept nicht mehr als potentielle Erweiterungsfläche benötigt wird, soll die Fläche zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum entwickelt werden. Das Plangebiet befindet sich vollständig im Eigentum der Bundesstadt Bonn und umfasst die Flurstücke 5, 6, 692, 693, 698, 700, 701, 702, 703 und 709, Flur 53, Gemarkung Beuel. Es handelt es sich um eine öffentlich zugängliche, aber un- genutzte Grünfläche mit vereinzeltem Gehölzbestand in den Randbereichen. Eine Ausnahme bildet der nordwestliche Bereich der aktuell eine geschotterte Fläche darstellt, die durch die südwestlich befindliche RKG Rheinische Kraftwa- gen GmbH & Co. KG gepachtet und als Mitarbeiterparkplatz genutzt wird. Die unmittelbare Umgebung ist in nord- und südöstlicher Richtung von einer Wohnnutzung geprägt. Entlang der Wilhelm-Flohe-Straße sind vorwiegend Mehrfamilienhäuser in offener, zwei- bis dreigeschossiger Bauweise vorzufin- den, während entlang der Karmeliterstraße ein- bis zweigeschossige Wohnge- bäude mit Satteldächern überwiegen. Nahe des Plangebiets in nordwestlicher Richtung befindet sich auf der gegen- überliegenden Seite der Siegburger Straße die Integrierte Gesamtschule Bonn- Beuel (IGS) sowie eine städtische Kindertagesstätte. In südlicher Richtung befin- det sich in ca. 400 m Entfernung eine Grundschule. Des Weiteren befinden sich im Südwesten eine katholische Kindertagesstätte sowie das private St.-Adel- heid-Gymnasium für Mädchen.Seite 20 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 17 3. Verkehrliche Erschließung Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist durch die Haltestelle Friedenstraße an der Siegburger Straße, welche von den drei Buslinien 516, 529 und 603 bedient wird, an den regionalen ÖPNV angeschlossen. Die Linie 529 verbindet die Bonner Innenstadt mit den Städten Sankt Augustin und Hennef und verkehrt im 30-Minuten-Takt. Auch mit der Linie 603, die zwischen den Ortsteilen Bechlinghoven und Röttgen verkehrt, ist der Bonner Hauptbahnhof in etwa 25 Minuten und der Beueler Bahnhof in etwa 10 Minuten erreichbar. Zudem verkehrt die Buslinie 516 etwa alle 30 Minu- ten zwischen dem Bonner Ortsteil Vilich und der Stadt Hennef. Zusätzlich sind die Stadtbahnlinien 66 und 67 über die Haltstelle Vilich-Müldorf in circa 15 Gehminuten zu erreichen. Diese verbinden Bonn mit Sankt Augustin und Siegburg. Abbildung 2: Luftbild 2021 mit Umgriff des PlangebietsSeite 21 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 18 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet wird durch die hufeisenförmige und verkehrsberuhigte Wilhelm- Flohe-Straße erschlossen. Über die angrenzende Siegburger Straße (L83) ist das Plangebiet sowohl an das innerstädtische, als auch aufgrund der guten Erreich- barkeit der Anschlussstellen BN-Pützchen und BN-Vilich der Bundesautobahn A 59 an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Fuß- und Radverkehr Für den Fuß- und Radverkehr steht die verkehrsberuhigte Mischverkehrsfläche der Wilhelm-Flohe-Straße zur Nutzung zur Verfügung. Aktuell durchqueren Trampelpfade in Nord-Süd-Richtung das Plangebiet und eine vorhandene Fuß- wegeverbindung entlang der östlichen Friedhofsgrenze führt zum Zentrum Pützchens sowie die dort befindliche Grundschule. Entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze besteht eine Fußwegeverbindung zwischen der Wilhelm-Flohe-Straße und der Siegburger Straße. Auf der nördli- chen Seite der Siegburger Straße verläuft ein Zweirichtungsradweg, der eine Hauptroute zur Erreichung der umliegenden Ortsteile darstellt.Seite 22 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 19 4. Bestehendes Planungsrecht Regionalplan Die Plangebietsfläche wird im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln; (Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen. Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar, sodass die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung der Fläche dem Flächennutzungsplan entspricht. Abbildung 3: Regionalplan Abbildung 4: FlächennutzungsplanSeite 23 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 20 Bebauungsplan Planungsrecht für das Plangebiet liegt in Form des rechtskräftigen Bebauungs- plans Nr. 8124-19 vom 08.11.1991 vor. Dieser Bebauungsplan weist das Plangebiet als eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung als Friedhof aus. Im südöstlichen Teil des Plangebiets, auf dem Flurstück 700, wurde eine öffentliche Verkehrsfläche (Fußweg) festgesetzt, um eine Wegeverbindung von der Wil- helm-Flohe-Straße zur Karmeliterstraße herzustellen. Diese Wegeverbindung wurde allerdings bis heute nicht realisiert und besteht lediglich als Trampelpfad. Die geplante Wohnbebauung ist aufgrund der aktuellen Festsetzungen des gel- tenden Bebauungsplans nicht zulässig, so dass neues Planungsrecht geschaffen werden muss. Das Wettbewerbsergebnis soll hierzu die Grundlage bilden. Abbildung 5: Ausschnitt des Bebauungsplans 8124-19 "Wilhelm-Flohe-Straße"Seite 24 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 21 5. Umweltbelange Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kon- tinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wur- den 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung, welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Zum Erreichen der Klimaneutralität wurde im März 2023 der Klimaplan 2035 beschlossen, für den Bereich Klimaanpassung wird derzeit ein integriertes Klimaanpassungskonzept entwickelt. Vor diesem Hintergrund muss bereits die Entwurfsplanung die entsprechenden Grundlagen schaffen da- mit die Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstan- dard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung) eingehalten werden können. Stadtklima Die aktuelle Stadtklimaanalyse für die Tagsituation (siehe Anlage) zeigt eine re- lativ hohe gefühlte Temperatur im gesamten Planungsraum, da dieser bis auf den Bereich um verhältnismäßig wenige Bestandsbäume nahezu vollständig un- verschattet ist. Für die Nachtsituation (siehe Anlage) zeigt die Stadtklimaanalyse eine sehr hohe Kaltluftproduktivität der unversiegelten Grünflächen. Die anlie- genden Siedlungsbereiche profitieren von dieser Klimafunktion. Die integrierte Planungshinweiskarte weist daher für den Bereich der Grünflächen einen hohen Schutzbedarf aus, sodass bei der anstehenden Planung ein möglichst weitge- hender Erhalt der kühlenden Wirkung angestrebt werden sollte. Für den Bereich des versiegelten Parkplatzes formuliert die Planungshinweiskarte einen hohen Handlungsbedarf zur Verbesserung der stadtklimatischen Situation. Hier sollten Möglichkeiten zur Entsiegelung, Begrünung und Verschattung genutzt werden. Bei der Planung sollen Maßnahmen zur Optimierung des thermischen Komforts sowohl tagsüber als auch nachts berücksichtigt werden, insbesondere in Hin- blick auf den sich verstärkenden Klimawandel und den Trend zu mehr Hitzeta- gen und tropischen Nächten. Hochwasser und Starkregen Eine Betrachtung der Hochwassergefahrenkarte „HQ extrem“ (seltener als 100- jährlich) sowie der Starkregen-Gefahrenkarten zeigt, dass Bereiche im nördli- chen Plangebiet nach extremen Starkregenereignissen von Überflutungen be- troffen sind.Seite 25 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 22 Abbildung 6: Kartenausschnitt der Starkregen-Gefahrenkarte (extrem) Natur- und Umweltschutz Das Plangebiet liegt weder in einem Natur- noch in einem Landschaftsschutz- gebiet. Eine Artenschutzprüfung der Stufe I wurde bereits durchgeführt und hat ergeben, dass die Bebauung der Fläche bei Berücksichtigung der Ergebnisse grundsätzlich zulässig ist. Auch eine Überprüfung und Bewertung des Baumbe- standes, der möglichst erhalten werden soll, ist bereits erfolgt. Lärmimmissionen Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Siegburger Straße ist das Gebiet am nordwestlichen Rand starkem Verkehrslärm ausgesetzt. Laut Lärmkarte „24h- Lärmpegel 2023“ werden für das gesamte Plangebiet Lärmimmissionswerte von min. 55 dB(A) ermittelt, die in direkter Umgebung der Siegburger Straße bei bis zu 69 dB(A) liegen können.Seite 26 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 23 Abbildung 7: Ausschnitt der Lärmkarte Straße - 24h-Lärmpegel 2023 (Bundesstadt Stadt BonnSeite 27 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 24 Teil C – AufgabenstellungSeite 28 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 25 1. Städtebauliche Ziele Das Plangebiet an der Wilhelm-Flohe-Straße soll gemäß dem Zielbeschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 09.02.2023 für eine wohnbauliche Nachver- dichtung entwickelt werden. Mit der Flächenentwicklung wird das Ziel verfolgt, dem steigenden Bedarf an preisgünstigen, altengerechten und barrierefreien Wohnraum in Bonn entge- genzuwirken. Es sollen dabei mind. 80 % öffentlich geförderter Wohnraum ent- stehen, die Förderrichtlinie für Öffentliches Wohnen NRW 2024 ist entsprechend zu berücksichtigen. Zusätzlich ist die Einbindung einer viergruppigen Kinderta- gesstätte vorzusehen. Das Ergebnis des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs soll die Grundlage für die weitere Entwicklung darstellen. Die neue Bebauung soll städtebaulich auf die angrenzende Umgebung reagie- ren, andererseits aber auch ein verträgliches Maß an Dichte definieren. Im Hin- blick auf die zukünftige Geschossigkeit erscheinen vier Vollgeschosse verträg- lich für die neue Bebauung. Staffelgeschosse sind nicht erwünscht. Mit der Lärmbelastung der Siegburger Straße ist im städtebaulich-landschafts- planerischen Entwurf umzugehen. Ziel ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblatts zur DIN 18005. Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens soll insbesondere die Planungsmaxime „mehrfache Innenentwicklung“ der Bundesstadt Bonn Anwendung finden. Unter anderem sind daher nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen: - Verdichtete Bauweise bei gleichzeitiger Minimierung der Flächenversie- gelung - Erhalt vorhandener Grünstrukturen und Bäume - Planung von Dach- und Fassadenbegrünung - Solare Optimierung, sowohl aktiv als auch passiv - Deckung des Energiebedarfs durch vor Ort erzeugte erneuerbare Ener- gie - Starke Durchgrünung des Plangebiets und Förderung der Biodiversität - Klimaanpassung (Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge) - Orientierung am Prinzip der Schwammstadt (Förderung des natürlichen Wasserkreislaufes durch Speicherung und Nutzung von Regenwasser) - Multi-modale Optimierung des Mobilitätsangebotes Erwartet wird eine innovative, städtebauliche Figur, die den wohnbaulichen Be- stand entlang der Wilhelm-Flohe-Straße arrondiert, die Quartiersbildung be- günstigt sowie die Entstehung von naturnahen Räumen mit hoher Aufenthalts- qualität erwarten lässt. 2. Wohnungsmix und Wohnformen Die städtebaulichen Kubaturen sollen die Voraussetzungen zur Unterbringung des nachfolgend aufgeführten Wohnungsmixes ermöglichen. Da im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbsverfahrens keine architektonischen Leistungen erbracht werden sollen, dienen die nachfolgenden Angaben zur Information und Orientierung: - 30 % kleine 2-Zimmer-WE für eine Person (max. 50 m²) - 20 % kleine 3-Zimmer-WE für Alleinerziehende (um die 65 m²)Seite 29 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 26 - 50 % Wohneinheiten mit mind. 4 Zimmern für Familien mit zwei und mehr Kindern (90 bis 100 m²) Gestalterische Ideen und Vorschläge, an diesem Standort innovative Wohnfor- men zu realisieren, werden darüber hinaus begrüßt, da solche Projekte in der Regel eine hochwertige und nachhaltige Architektur hervorbringen. Das von ge- meinschaftlichen Wohnprojekten typischerweise ausgehende hohe bürger- schaftliche Engagement und soziale Leben könnte wesentlich zur Belebung des Quartiers mit einer gesunden Mischung beitragen. 3. Barrierefreiheit Im Rahmen der Planung sind bereits die Belange der Barrierefreiheit zu berück- sichtigen. Neben der barrierefreien Gestaltung der Freianlagen sind auch die Vo- raussetzungen zur Barrierefreiheit der Wohnungen zu berücksichtigen (z. B. bar- rierefreie Zugang zu den Wohnungen). Für den geförderten Wohnungsbau sind die Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) zu berücksichtigen. 4. Grün- und Freiräume Bei der Grün- und Freiraumgestaltung ist Wert darauf zu legen, dass die städte- bauliche Konzeption nicht separiert – sondern vielmehr synergetisch mit der Grün- und Freiraumgestaltung ausgebildet wird. Erschließungsflächen sollten sparsam und möglichst teilversiegelt geplant werden. Gemäß den Wohnraum- förderungsbestimmungen ist mindestens ein Drittel der Grundstücksfläche als Grünfläche zu gestalten, davon mindestens die Hälfte als Flächen, die als Treff- punkte mit Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen und Nutzer*innen fungie- ren können. Sinnvolle Anknüpfungspunkte und Zugänge zu den umliegenden Bereichen sind aufzuzeigen. Im Rahmen der städtebaulichen und landschaftsplanerischen Neugestaltung sind unterschiedlich charakterisierte (privat, gemeinschaftlich, öffentlich) Grün- und Freiräume zu schaffen. Auf sämtlichen geeigneten Dachflächen ist mindes- tens eine extensive Dachbegrünung vorzusehen. Private Kinderspielflächen gemäß BauO NRW und der Satzung der Stadt Bonn (Spielplatzsatzung) über die Beschaffenheit und Größe von Spielplätzen für Kleinkinder sind nachzuweisen. Im Bereich der Kinderspielflächen sollte in be- sonderem Maße auf die Vorsorge vor Hitzeereignissen geachtet werden. Auch soll die Entwicklung blau-grüner Infrastruktur bei der Planung besonders berücksichtigt werden. Der Baum- und Gehölzbestand ist möglichst zu erhalten und von Unterbauung freizuhalten. Die Gestaltung der Grünflächen soll zur Klimaanpassung, zur Aufenthaltsqualitätssteigerung sowie zur Förderung der Biodiversität beitragen. Zusätzlich wird eine Gestaltung im Sinne der Starkregen- vorsorge erwartet. Auch das Thema einer wassersensiblen Stadt im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit Retentions- und Versickerungsflä- chen ist zu berücksichtigen. Für das Plangebiet besteht eine Versickerungs- pflicht. Zu den Grabstätten des Friedhofs Pützchen ist ein Grünstreifen (möglichst 8-10 m) einzuplanen (inkl. eines ca. 2,50 m breiten Wegs zur Grünpflege), so dassSeite 30 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 27 durch eine Bepflanzung ein pietätsvoller Abstand gewahrt werden kann. In die- sem Bereich befindet sich eine Grundwassermessstelle, die auch der Plangrund- lage zu entnehmen ist. Diese ist zu erhalten. 5. Erschließung und ruhender Verkehr Die künftige Erschließung des Planungsgebiets ist vorrangig über die Wilhelm- Flohe-Straße zu planen. Zur Entlastung dieser verkehrsberuhigten Straße soll die bestehende Parkplatzzufahrt unter Vorbehalt der Zustimmung des Baulastträ- gers Straßen.NRW weiterhin für eine Grundstückszufahrt genutzt werden. Bestehende Fußwegeverbindungen nach Süden und zum Friedhof sind beizu- behalten und als Fuß- und Radwegeverbindungen auszubauen. Um das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) möglichst zu re- duzieren, sind ausreichende (auch überdachte) Fahrradabstellmöglichkeiten einzuplanen. Plätze für Car-Sharing-Angebote sind vorzusehen. Für die zu planende viergruppige Kindertagesstätte ist der Hol- und Bringverkehr zu berücksichtigen. Der Stellplatzbedarf richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Bundesstadt Bonn. Aufgrund der guten Lagegunst in Hinblick auf den ÖPNV kann eine Redu- zierung der erforderlichen Stellplätze um 25 % angewendet werden. Demnach ergeben sich folgende Stellplatzbedarfe: Es ist die Planung einer Quartiersgarage zu untersuchen, in der sich zusätzlich zu den erforderlichen Stellplätzen ein erweitertes PKW-Stellplatzangebot befinden könnte, das auch durch Anwohnende im Umfeld des Plangebiets genutzt wird. Erforderliche Stellplätze (PKW) Größe der WE Geförderter Wohnungs- bau Freifinanzierter Wohnungs- bau < 30 m² 0,30 pro WE 0,40 pro WE bis 55 m² 0,35 pro WE 0,50 pro WE bis 87 m² 0,40 pro WE 0,70 pro WE bis 117 m² 0,45 pro WE 0,80 pro WE > 117 m² 0,50 pro WE 1,0 pro WE Erforderliche Stellplätze (Fahrräder) Größe der WE Geförderter Wohnungsbau / Freifinanzierter Wohnungs- bau < 30 m² 1,0 pro WE 1,50 pro WE 2,50 pro WE 3,00 pro WE 4,00 pro WE bis 55 m² bis 87 m² bis 117 m² > 117 m²Seite 31 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 28 6. Bauabschnitte Die Planung soll eine bauabschnittsweise Vergabe und Realisierung ermögli- chen. 7. Wirtschaftlichkeit Von den teilnehmenden Teams wird ein kostensparender Umgang mit den Res- sourcen erwartet, sodass die Wirtschaftlichkeit der angestrebten Entwicklung von gefördertem Wohnraum entspricht. Vor dem Hintergrund der Nachhaltig- keit und Ressourceneffizienz ist dabei der gesamte Lebenszyklus zu betrachten.Seite 32 von 33 Wettbewerbsauslobung „Wilhelm-Flohe-Straße“ | Bundesstadt Bonn 29Seite 33 von 33
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