240422-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umgestaltung der Rheingasse in eine Einbahnstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240422-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Am Boeselagerhof Hauptort
- Belderberg
- Rheingasse
- Rosental
- Rathausgasse
- Vogtsgasse
- Giergasse
- Theaterstraße
- Josefstraße
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240422-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 03.03.2024 Umgestaltung der Rheingasse in eine Einbahnstraße Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In dem Bürgerantrag werden zum Einen die Einbahnstraßenführung der Rheingasse abgelehnt und zum Anderen verschiedene Hinweise zur Planung gegeben. Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrags nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bürgerantrag vom 03.03.2024 […] Das die Rheingasse im Zuge der Neugestaltung der Rheinpromenade mit einbezogen werden soll, veranlasst uns, Ihnen der Stadt Bonn / Stadtrat folgende Punkte mitzuteilen und bitten Sie diese in ihrem Überlegung aufzunehmen: 1. Wir und alle Anwohner die in der Giergasse parken, brauchen eine Wendemöglichkeit – Kreuzung Rheingasse/Boeselagerhof ,um von der Giergasse (Garage/ Parkplatz ) von der Backstube in Richtung Süden fahren möchten . Da wir aus der Giergasse nicht links abbiegen können ! Ansonsten müssen wir einen Umweg über Belderberg / rechts Berliner Freiheit: rechts Böselagerhof/ Rechts Rheingasse/ an der Ampel links Richtung Süden… im Stau anstellen ? Das bringt doch keine Verbesserung der Verkehrslage ! ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die Argumentation und die Nachteile für die Anliegenden mit Fahrtrichtung Süden sind nachvollziehbar. Allerdings ist auch das von den Antragsstellenden geschilderte Wenden so in der Rheingasse nicht vorgesehen. Insgesamt ist aus Sicht der Verwaltung die erforderliche Blockumfahrung bei Fahrten Richtung Süden zwar für die Einzelnen umständlich, allerdings überwiegen aus Sicht der Verwaltung in der Gesamtabwägung die Vorteile einer Einbahnstraßenregelung: diese bietet mehr Möglichkeiten zur umweltverbundsfreundlichen und klimaangepassten Aufwertung der Rheingasse und des Belderbergs zwischenSeite 1 von 5 Seite 2 Rheingasse und Koblenzer Tor. 2. Wer trägt die Kosten für die Umgestaltung der Rheingasse sowie / Bürgersteig usw ..? Werden die Kosten auf die Hauseigentümer umgelegt ( wohlmöglich noch als Erschließungskosten?) ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die Maßnahme ist Bestandteil des Masterplans Innere Stadt und soll daher insbesondere über Fördermittel der Städtebauförderung finanziert werden. Eine Zahlungspflicht für Anwohnende besteht nicht. 3. Wir sehen eine Beeinträchtigung der eigenen Aussengastronomie unserer Konditorei Kleimann durch die geplante Ladezone in Höhe Hausnummer 18-20, ( wo jetzt Parkbuchten sind ) vor dem Geschäftseingang der Konditorei Kleimann. Der Geschäftseingang sowie das erste Schaufenster unserer Konditorei befinden sich in der Höhe Rheingasse 18 , somit hätten wir die Ladezone genau vor unserem Geschäftseingang [Lebensmittelbetrieb] und dem Schaufenster mit Kundenverkehr . ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die genaue Lage der Ladezonen und die Gestaltung der Seitenbereiche kann und soll im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen im Juni 2024 diskutiert werden. 4. Laut Vorschrift müsste der Abstand zwischen einer Hauswand und einer Ladezone 3 m Abstand betragen. In diesem Bereich würden wir gerne in Zukunft auch unsere Aussengastronomie erweitern ! ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die genaue Lage der Ladezonen und die Gestaltung der Seitenbereiche kann und soll im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen im Juni 2024 diskutiert werden. Gemäß RASt 06 sind grundsätzlich Mindestgehwegbreiten von 2,5m einzuhalten, dies wird auch in den Planungen der Rheingasse berücksichtigt. 5. -Sie möchten für die Geschäfte eine Verbesserung - was für uns eine Verschlechterung bringen würde. Beeinträchtigung für Geschäft und Aussengastronomie während der An- oder Auslieferung von Waren , über den Bürgersteig .Wir befürchten, dass beim Abladen von Ware/ Paletten / Getränkekästen usw. durch die Spediteure auf dem Bürgersteig und das anschließende Ausliefern mit Sackkarre über die gesamte Geschäftsfront ,auf dem Bürgersteig, ein reges hin und her gibt. Es sollte auch die Steigung die Rheingasse nicht unterschätzt werden. Die geplante Ladezone wäre außerdem viel zu weit weg für die Geschäfte 2-4-8-10-12-14 ! Sie glauben doch nicht wirklich,dass einSeite 2 von 5 Seite 3 Spediteur 100 m Umweg läuft. Vielleicht sollte man auch über die Zumutbarkeit und Belastbarkeit für die Fahrer denken ? -Es müsste eine zweite Ladezone im Bereich Hausnummer 6-8 zusätzlich vorgesehen sein ! So könnte sich der Lieferverkehr besser verteilen. Wie soll die Ladezone aussehen? bis 12 Uhr oder auch für Kurzparkzone? Taxi? Lieferwagen und LKW müssen die geplante „Fahrradstrasse“ queren. Im Gegenverkehr parken und abladen ? Zumal die Radfahrer in beide Richtungen fahren dürfen…? ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die genaue Lage der Ladezonen und die Gestaltung der Seitenbereiche kann und soll im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen im Juni 2024 diskutiert werden. Eine Fahrradstraße ist nicht geplant, eine Ladezone im Bereich Hausnummer 6-8 ist in Variante 1a vorgesehen. 6. Wofür eine „eigene Fahrradfahrbahn“ wenn die Radfahrer vom Rhein kommend auf dem Bürgersteig fahren? (und einen noch anmotzen) ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die Beobachtungen der Antragsstellenden, dass der Radverkehr vermehrt den Bürgersteig nutzt, können seitens der Verwaltung nicht bestätigt werden. Es ist Ziel der Planung für alle Verkehrsarten entsprechende Räume zu bieten, um Konflikte zwischen Verkehrsträgern zu reduzieren. Durch das Anlegen einer sicheren Führung für den Radverkehr kann die widerrechtliche Nutzung von Gehwegen vermieden werden. 7. Die Zählung von 17.8.2023 der Autos vom Belderberg in die Rheingasse …? Nachdem die Straße vom Rosenthal bis 2. Fährgasse in eine Fahrradstrasse entlang des Rhein geändert wurde und Autos nicht mehr links und rechts abbiegen können ? Kann man sich es auch schön zählen ! (450 Autos) Man sollte Bürger nicht für Dumm halten. ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die Verkehrsführung am 17.08.2023 entspricht der Verkehrsführung, die der Rat der Stadt Bonn im Rahmen der Umgestaltung des Rheinufers beschlossen hat (DS 230651). Daher kann die Kritik an der Zählung nicht nachvollzogen werden. 8. Bei nur einer Fahrbahn für den Autoverkehr haben wir jetzt schon Stau. Bei Opern Veranstaltungen die in den Abendstunden enden ist Stau vorprogrammiert. ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Das hohe Verkehrsaufkommen am Ende vonSeite 3 von 5 Seite 4 Veranstaltungen der Oper und die damit verbundenen Stauungen sind der Stadt bekannt. Neben der Rheingasse soll auch der Knotenpunkt Rheingasse / Belderberg / Rathausgasse angepasst werden. Dabei wird auch dieses Thema berücksichtigt werden, u.a. deshalb plant die Stadtverwaltung die Beibehaltung der Rechts- und Linksabbiegespuren an der Rheingasse. 9. Busse die Gäste abholen. Gäste aus der Tiefgarage . Wartende Autos im Böselagerhof. Haben Sie dies auch einmal vor Ort ca . 22 Uhr angeschaut? Wie soll das mit einer Fahrbahn funktionieren? Mehr grün in der Stadt ist schön. Aber wo und wie sollen Bäume gepflanzt werden, wenn im Untergrund die Kanalisation, Fernwärme Anschluss, Gasleitung und Wasser sowie Strom und Telefonkabel verlaufen. Was ist mit der Versiegelung der Flächen in der Rheingasse? Im Untergrund befinden sich noch die Trümmer aus der alten Rheingasse von 1944. ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Es kann davon ausgegangen werden, dass die vorgesehene Änderung der Verkehrsführung das Verkehrsgeschehen an der Rheingasse und am Boeselagerhof insgesamt eher entspannt, da es an der Kreuzung Am Boeselagerhof / Rheingasse zu weniger Abbiegevorgängen kommt. Zudem wird die Einführung der Einbahnstraße für den vom Rhein kommenden Verkehr zu keinen größeren Änderungen führen. Bei der Auswahl und Planung der Begrünung des Straßenraums wird der Untergrund sorgfältig geprüft. 10. Unsere Müllabfuhr. Wie sollen die Müllwerker die Mülltonnen leeren ? Mit den Tonnen die Straße queren ? (allein die ca 12 großen Müllkontainer der Rheinloggen ) die auf dem Bürgersteig (20-22) abgestellt werden (neben dem Beethoven Denkmal ) geht gar nicht! ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Die Erschließung der Rheingasse durch die Müllabfuhr und die Abholung der Mülltonnen wird auch nach der Umgestaltung weiterhin gewährleistet. 11. Was ist mit öffentlichen Toiletten? Wir sind es leid für viele Menschen „nur eine Toilette“ zu sein! Das nervt! Wo sollen die Menschen hin gehen (WC) die später flanieren und den Rhein genießen sollen oder an den geplanten Food Truck essen und trinken ? ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Nach aktuellem Planungsstand ist in der Rheingasse kein Food Truck vorgesehen. Die in der Rheingasse zur Verfügung stehenden Flächen reichen nach aktuellemSeite 4 von 5 Seite 5 Planungsstand nicht für die Einrichtung einer öffentlichen Toilettenanlage. Im Zuge der Vorplanung zur Neugestaltung der Rheinuferpromenade im Bereich Alter Zoll bis Rosental, wurden vom Planungsbüro drei potentielle Toilettenstandorte vorgeschlagen. Einer im 1. Bauabschnitt durch Aktivierung der vorhandenen Toilette im Fahrkartenpavillon Höhe Vogtsgasse, sowie zwei zusätzliche, neue Standorte. Diese befinden sich im 2. Bauabschnitt, einer in Höhe Josefstraße und ein weiterer in Höhe der Theaterstraße. Im Rahmen der Planung des 2. Bauabschnitts, werden diese Vorschläge zur weiteren Umsetzung detailliert. 12. Um eine Umgestaltung der Rheingasse zu planen sollten wir, die Anwohner - Hauseigentümer, in einem Ortstermin mitsprechen ! Wir zahlen schließlich Einkommensteuer, Grundsteuer und Gewerbesteuer…! ➢ Rückmeldung der Verwaltung: Wie in der Vorlage zur Umgestaltung der Rheingasse DS 231997 und dem zugehörigen Beteiligungskonzept mit der DS 240237 dargestellt, ist eine Beteiligung vorgesehen. Anders als im Beteiligungskonzept angekündigt, wird die Beteiligung im Juni stattfinden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de