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240422-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umgestaltung der Rheingasse in eine Einbahnstraße

Nummer
240422-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Am Boeselagerhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Belderberg Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheingasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Rathausgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Vogtsgasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Giergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Theaterstraße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Josefstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 14.05.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240422 Umgestaltung der Rheingasse in eine Einbahnstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240422-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
03.03.2024
Umgestaltung der Rheingasse in eine
Einbahnstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.05.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In dem Bürgerantrag werden zum Einen die Einbahnstraßenführung der
Rheingasse abgelehnt und zum Anderen verschiedene Hinweise zur Planung
gegeben. Zu den einzelnen Punkten des Bürgerantrags nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Bürgerantrag vom 03.03.2024
[…] Das die Rheingasse im Zuge der Neugestaltung der Rheinpromenade mit
einbezogen werden soll, veranlasst uns, Ihnen der Stadt Bonn / Stadtrat
folgende Punkte mitzuteilen und bitten Sie diese in ihrem Überlegung
aufzunehmen:
1. Wir und alle Anwohner die in der Giergasse parken, brauchen eine
Wendemöglichkeit – Kreuzung Rheingasse/Boeselagerhof ,um von der
Giergasse (Garage/ Parkplatz ) von der Backstube in Richtung Süden
fahren möchten . Da wir aus der Giergasse nicht links abbiegen können
! Ansonsten müssen wir einen Umweg über Belderberg / rechts Berliner
Freiheit: rechts Böselagerhof/ Rechts Rheingasse/ an der Ampel links
Richtung Süden… im Stau anstellen ? Das bringt doch keine
Verbesserung der Verkehrslage !
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die Argumentation und die Nachteile für die Anliegenden
mit Fahrtrichtung Süden sind nachvollziehbar. Allerdings ist
auch das von den Antragsstellenden geschilderte Wenden
so in der Rheingasse nicht vorgesehen. Insgesamt ist aus
Sicht der Verwaltung die erforderliche Blockumfahrung bei
Fahrten Richtung Süden zwar für die Einzelnen
umständlich, allerdings überwiegen aus Sicht der
Verwaltung in der Gesamtabwägung die Vorteile einer
Einbahnstraßenregelung: diese bietet mehr Möglichkeiten
zur umweltverbundsfreundlichen und klimaangepassten
Aufwertung der Rheingasse und des Belderbergs zwischenSeite 1 von 5
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Rheingasse und Koblenzer Tor.
2. Wer trägt die Kosten für die Umgestaltung der Rheingasse sowie /
Bürgersteig usw ..? Werden die Kosten auf die Hauseigentümer
umgelegt ( wohlmöglich noch als Erschließungskosten?)
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die Maßnahme ist Bestandteil des Masterplans Innere Stadt
und soll daher insbesondere über Fördermittel der
Städtebauförderung finanziert werden. Eine Zahlungspflicht
für Anwohnende besteht nicht.
3. Wir sehen eine Beeinträchtigung der eigenen Aussengastronomie
unserer Konditorei Kleimann durch die geplante Ladezone in Höhe
Hausnummer 18-20, ( wo jetzt Parkbuchten sind ) vor dem
Geschäftseingang der Konditorei Kleimann. Der Geschäftseingang
sowie das erste Schaufenster unserer Konditorei befinden sich in der
Höhe Rheingasse 18 , somit hätten wir die Ladezone genau vor
unserem Geschäftseingang [Lebensmittelbetrieb] und dem
Schaufenster mit Kundenverkehr .
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die genaue Lage der Ladezonen und die Gestaltung der
Seitenbereiche kann und soll im Rahmen der
Beteiligungsveranstaltungen im Juni 2024 diskutiert
werden.
4. Laut Vorschrift müsste der Abstand zwischen einer Hauswand und einer
Ladezone 3 m Abstand betragen. In diesem Bereich würden wir gerne
in Zukunft auch unsere Aussengastronomie erweitern !
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die genaue Lage der Ladezonen und die Gestaltung der
Seitenbereiche kann und soll im Rahmen der
Beteiligungsveranstaltungen im Juni 2024 diskutiert
werden. Gemäß RASt 06 sind grundsätzlich
Mindestgehwegbreiten von 2,5m einzuhalten, dies wird auch
in den Planungen der Rheingasse berücksichtigt.
5. -Sie möchten für die Geschäfte eine Verbesserung - was für uns eine
Verschlechterung bringen würde. Beeinträchtigung für Geschäft und
Aussengastronomie während der An- oder Auslieferung von Waren ,
über den Bürgersteig .Wir befürchten, dass beim Abladen von Ware/
Paletten / Getränkekästen usw. durch die Spediteure auf dem
Bürgersteig und das anschließende Ausliefern mit Sackkarre über die
gesamte Geschäftsfront ,auf dem Bürgersteig, ein reges hin und her
gibt. Es sollte auch die Steigung die Rheingasse nicht unterschätzt
werden. Die geplante Ladezone wäre außerdem viel zu weit weg für die
Geschäfte 2-4-8-10-12-14 ! Sie glauben doch nicht wirklich,dass einSeite 2 von 5
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Spediteur 100 m Umweg läuft. Vielleicht sollte man auch über die
Zumutbarkeit und Belastbarkeit für die Fahrer denken ? -Es müsste eine
zweite Ladezone im Bereich Hausnummer 6-8 zusätzlich vorgesehen
sein ! So könnte sich der Lieferverkehr besser verteilen. Wie soll die
Ladezone aussehen? bis 12 Uhr oder auch für Kurzparkzone? Taxi?
Lieferwagen und LKW müssen die geplante „Fahrradstrasse“ queren.
Im Gegenverkehr parken und abladen ? Zumal die Radfahrer in beide
Richtungen fahren dürfen…?
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die genaue Lage der Ladezonen und die Gestaltung der
Seitenbereiche kann und soll im Rahmen der
Beteiligungsveranstaltungen im Juni 2024 diskutiert
werden. Eine Fahrradstraße ist nicht geplant, eine Ladezone
im Bereich Hausnummer 6-8 ist in Variante 1a vorgesehen.
6. Wofür eine „eigene Fahrradfahrbahn“ wenn die Radfahrer vom Rhein
kommend auf dem Bürgersteig fahren? (und einen noch anmotzen)
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die Beobachtungen der Antragsstellenden, dass der
Radverkehr vermehrt den Bürgersteig nutzt, können seitens
der Verwaltung nicht bestätigt werden. Es ist Ziel der
Planung für alle Verkehrsarten entsprechende Räume zu
bieten, um Konflikte zwischen Verkehrsträgern zu
reduzieren. Durch das Anlegen einer sicheren Führung für
den Radverkehr kann die widerrechtliche Nutzung von
Gehwegen vermieden werden.
7. Die Zählung von 17.8.2023 der Autos vom Belderberg in die
Rheingasse …? Nachdem die Straße vom Rosenthal bis 2. Fährgasse
in eine Fahrradstrasse entlang des Rhein geändert wurde und Autos
nicht mehr links und rechts abbiegen können ? Kann man sich es auch
schön zählen ! (450 Autos) Man sollte Bürger nicht für Dumm halten.
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die Verkehrsführung am 17.08.2023 entspricht der
Verkehrsführung, die der Rat der Stadt Bonn im Rahmen der
Umgestaltung des Rheinufers beschlossen hat (DS 230651).
Daher kann die Kritik an der Zählung nicht nachvollzogen
werden.
8. Bei nur einer Fahrbahn für den Autoverkehr haben wir jetzt schon Stau.
Bei Opern Veranstaltungen die in den Abendstunden enden ist Stau
vorprogrammiert.
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Das hohe Verkehrsaufkommen am Ende vonSeite 3 von 5
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Veranstaltungen der Oper und die damit verbundenen
Stauungen sind der Stadt bekannt. Neben der Rheingasse
soll auch der Knotenpunkt Rheingasse / Belderberg /
Rathausgasse angepasst werden. Dabei wird auch dieses
Thema berücksichtigt werden, u.a. deshalb plant die
Stadtverwaltung die Beibehaltung der Rechts- und
Linksabbiegespuren an der Rheingasse.
9. Busse die Gäste abholen. Gäste aus der Tiefgarage . Wartende Autos
im Böselagerhof. Haben Sie dies auch einmal vor Ort ca . 22 Uhr
angeschaut? Wie soll das mit einer Fahrbahn funktionieren? Mehr grün
in der Stadt ist schön. Aber wo und wie sollen Bäume gepflanzt werden,
wenn im Untergrund die Kanalisation, Fernwärme Anschluss,
Gasleitung und Wasser sowie Strom und Telefonkabel verlaufen. Was
ist mit der Versiegelung der Flächen in der Rheingasse? Im Untergrund
befinden sich noch die Trümmer aus der alten Rheingasse von 1944.
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Es kann davon ausgegangen werden, dass die vorgesehene
Änderung der Verkehrsführung das Verkehrsgeschehen an
der Rheingasse und am Boeselagerhof insgesamt eher
entspannt, da es an der Kreuzung Am Boeselagerhof /
Rheingasse zu weniger Abbiegevorgängen kommt. Zudem
wird die Einführung der Einbahnstraße für den vom Rhein
kommenden Verkehr zu keinen größeren Änderungen
führen.
Bei der Auswahl und Planung der Begrünung des
Straßenraums wird der Untergrund sorgfältig geprüft.
10. Unsere Müllabfuhr. Wie sollen die Müllwerker die Mülltonnen leeren ?
Mit den Tonnen die Straße queren ? (allein die ca 12 großen
Müllkontainer der Rheinloggen ) die auf dem Bürgersteig (20-22)
abgestellt werden (neben dem Beethoven Denkmal ) geht gar nicht!
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Die Erschließung der Rheingasse durch die Müllabfuhr und
die Abholung der Mülltonnen wird auch nach der
Umgestaltung weiterhin gewährleistet.
11. Was ist mit öffentlichen Toiletten? Wir sind es leid für viele Menschen
„nur eine Toilette“ zu sein! Das nervt! Wo sollen die Menschen hin
gehen (WC) die später flanieren und den Rhein genießen sollen oder an
den geplanten Food Truck essen und trinken ?
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Nach aktuellem Planungsstand ist in der Rheingasse kein
Food Truck vorgesehen. Die in der Rheingasse zur
Verfügung stehenden Flächen reichen nach aktuellemSeite 4 von 5
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Planungsstand nicht für die Einrichtung einer öffentlichen
Toilettenanlage.
Im Zuge der Vorplanung zur Neugestaltung der
Rheinuferpromenade im Bereich Alter Zoll bis Rosental,
wurden vom Planungsbüro drei potentielle
Toilettenstandorte vorgeschlagen. Einer im 1. Bauabschnitt
durch Aktivierung der vorhandenen Toilette im
Fahrkartenpavillon Höhe Vogtsgasse, sowie zwei
zusätzliche, neue Standorte. Diese befinden sich im 2.
Bauabschnitt, einer in Höhe Josefstraße und ein weiterer in
Höhe der Theaterstraße. Im Rahmen der Planung des 2.
Bauabschnitts, werden diese Vorschläge zur weiteren
Umsetzung detailliert.
12. Um eine Umgestaltung der Rheingasse zu planen sollten wir, die
Anwohner - Hauseigentümer, in einem Ortstermin mitsprechen ! Wir
zahlen schließlich Einkommensteuer, Grundsteuer und
Gewerbesteuer…!
➢ Rückmeldung der Verwaltung:
Wie in der Vorlage zur Umgestaltung der Rheingasse DS
231997 und dem zugehörigen Beteiligungskonzept mit der
DS 240237 dargestellt, ist eine Beteiligung vorgesehen.
Anders als im Beteiligungskonzept angekündigt, wird die
Beteiligung im Juni stattfinden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de