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240420 · Anregungen und Beschwerden

Parksituation in der Troschelstraße

Nummer
240420
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
05.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.10.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240420-02 ST Parksituation in der Troschelstraße
  2. 240420-01 ST Parksituation in der Troschelstraße

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
240420
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
03.03.2024
Parksituation in der Troschelstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Wir beantragen aufgrund des Vorstehenden, das Parken in der Troschelstraße
beidseitig gekippt beizubehalten und mit den entsprechenden Verkehrszeichen
315 zu legalisieren. Sollte darüber hinaus die Einbahnstraßenregelung möglich
sein, und entsprechende Fahrradparkplätze realisiert werden, würden wir das
sehr begrüßen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag, der
von 31 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unter-
schriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Anlage/n
1 Antrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Antrag (öffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 3
Betreff
Parksituation in der Troschelstraße, 53115 Bonn
Ihr Antrag
Ziel ist das Parken in der Troschelstraße wie gehabt beizubehalten und mit den entsprechenden Verkehrszeichen
315 zu legalisieren. Zudem ist eine mögliche Einbahnstraßenregelung, sowie die Einrichtung öffentliche
Fahrradstellplätze zu überprüfen.
und 31 weitere Anwohner der Troschelstraße (siehe Unterzeichnerliste, Anhang)
Begründung des Antrags
Nach jahrzehntelanger Duldung hat das Ordnungsamt ohne vorherige Information am 24.01.2024 um 22:40 Uhr
begonnen, das Parken anteilig auf dem Gehweg in der Troschelstraße zu sanktionieren. Nach einem Vor-Ort-
Gespräch mit dem Ordnungsamt und den Vertretern des Bürgeramtes am 15.2.2024 um 17:00 wurde deutlich,
dass eine geeignete Regelung bzgl. der Parksituation erfolgen muss.
Die Stadt Bonn sieht nach dem Vor-Ort-Termin offensichtlich vor, auf der rechten Straßenseite von der
Luisenstraße kommend, ein Parkverbot zu erlassen und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu
gestatten.
Unter diesen Voraussetzungen kommt es zu einer aus unserer Sicht gefährlichen Verkehrssituation, da durch die
entstandene Verbreiterung Fahrbahn die Autos mit überhöhtem Tempo durch die Troschelstraße fahren. Dies
trifft insbesondere auf die Fahrzeuge zu, die über die Troschel- und Blücherstraße zur Argelanderstraße fahren,
um den Rückstau auf der Luisenstraße vor der Kreuzung zu umgehen.
Während des Vor-Ort-Termins mit dem Ordnungsamt sind Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit durch die
Troschelstraße und sogar über den Fußweg gefahren.
Als Voraussetzung für diese Vorgehensweise sind Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu
gewährleisten.
Aufgrund der fehlenden eindeutigen gesetzlichen Regelung, nach nochmaliger Erfassung der Maße und bei
entsprechender Beschilderung und ggfs. ergänzender Markierung auf dem Gehweg, kann aus unserer Sicht
weiterhin auf beiden Seiten anteilig auf dem Gehweg geparkt werden. Dabei bleibt auf beiden Bürgersteigen
eine Breite von mind. 1,50m und auf der Straße die Durchfahrtsbreite von 3,20m bestehen.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg gibt es derzeit in Deutschland nicht. Die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat lediglich in ihren „Empfehlungen für
Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese sind nicht verbindlich, dienen allenfalls
als Orientierungshilfe für die Planer. Es ist uns bekannt, dass für Kraftfahrzeuge das Parken auf dem Gehweg
grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme von diesem Verbot zeigt das Verkehrszeichen 315 an. Dieses erlaubt
es Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t auf dem Gehweg zu parken. Hierzu müssten von
der Stadt Bonn die entsprechenden Verkehrszeichen installiert werden.
Bitte berücksichtigen Sie auch die jahrzehntelange Handhabung des Parkens in dieser Form in der
Troschelstraße, ohne dass dies zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit für Fußgänger geführt hat.
Diesbezüglich möchten wir noch den Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Gehwegbreite bezogen auf die Lage
der Straße innerhalb Bonns, die Länge und die Anzahl der Anwohner ergänzen.
Ziel sollte sein, eine dem Bedarf angepasste Parksituation zu schaffen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen,
dass für alle Anwohner eine angemessene Verkehrsberuhigung und Sicherheit gewährleistet ist.
Sinnvoll wäre aus Sicht der Anwohner eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von der Blücher- zur Luisenstraße.
Dadurch würde der Durchgangsverkehr deutlich reduziert. Für Fahrräder sollte die Einbahnstraßenregelung
nicht gelten. Für diese wünschen wir uns separate Parkmöglichkeiten; z.B. Parktaschen, um der steigenden Zahl
an Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern Abstellmöglichkeiten zu gewährleisten.
Wir beantragen aufgrund des Vorstehenden, das Parken in der Troschelstraße beidseitig gekippt beizubehalten
und mit den entsprechenden Verkehrszeichen 315 zu legalisieren. Sollte darüber hinaus die
Einbahnstraßenregelung möglich sein, und entsprechende Fahrradparkplätze realisiert werden, würden wir das
sehr begrüßen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3
Quelle: Kartenbasis: www.tim-online.nrw.deSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de