240420 · Anregungen und Beschwerden
Parksituation in der Troschelstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240420
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 05.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 240420 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 03.03.2024 Parksituation in der Troschelstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Wir beantragen aufgrund des Vorstehenden, das Parken in der Troschelstraße beidseitig gekippt beizubehalten und mit den entsprechenden Verkehrszeichen 315 zu legalisieren. Sollte darüber hinaus die Einbahnstraßenregelung möglich sein, und entsprechende Fahrradparkplätze realisiert werden, würden wir das sehr begrüßen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Antrag, der von 31 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird. Die Unter- schriftenlisten liegen der Verwaltung vor. Anlage/n 1 Antrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Antrag (öffentlich) 3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 3 Betreff Parksituation in der Troschelstraße, 53115 Bonn Ihr Antrag Ziel ist das Parken in der Troschelstraße wie gehabt beizubehalten und mit den entsprechenden Verkehrszeichen 315 zu legalisieren. Zudem ist eine mögliche Einbahnstraßenregelung, sowie die Einrichtung öffentliche Fahrradstellplätze zu überprüfen. und 31 weitere Anwohner der Troschelstraße (siehe Unterzeichnerliste, Anhang) Begründung des Antrags Nach jahrzehntelanger Duldung hat das Ordnungsamt ohne vorherige Information am 24.01.2024 um 22:40 Uhr begonnen, das Parken anteilig auf dem Gehweg in der Troschelstraße zu sanktionieren. Nach einem Vor-Ort- Gespräch mit dem Ordnungsamt und den Vertretern des Bürgeramtes am 15.2.2024 um 17:00 wurde deutlich, dass eine geeignete Regelung bzgl. der Parksituation erfolgen muss. Die Stadt Bonn sieht nach dem Vor-Ort-Termin offensichtlich vor, auf der rechten Straßenseite von der Luisenstraße kommend, ein Parkverbot zu erlassen und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite zu gestatten. Unter diesen Voraussetzungen kommt es zu einer aus unserer Sicht gefährlichen Verkehrssituation, da durch die entstandene Verbreiterung Fahrbahn die Autos mit überhöhtem Tempo durch die Troschelstraße fahren. Dies trifft insbesondere auf die Fahrzeuge zu, die über die Troschel- und Blücherstraße zur Argelanderstraße fahren, um den Rückstau auf der Luisenstraße vor der Kreuzung zu umgehen. Während des Vor-Ort-Termins mit dem Ordnungsamt sind Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Troschelstraße und sogar über den Fußweg gefahren. Als Voraussetzung für diese Vorgehensweise sind Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Aufgrund der fehlenden eindeutigen gesetzlichen Regelung, nach nochmaliger Erfassung der Maße und bei entsprechender Beschilderung und ggfs. ergänzender Markierung auf dem Gehweg, kann aus unserer Sicht weiterhin auf beiden Seiten anteilig auf dem Gehweg geparkt werden. Dabei bleibt auf beiden Bürgersteigen eine Breite von mind. 1,50m und auf der Straße die Durchfahrtsbreite von 3,20m bestehen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für einen Gehweg gibt es derzeit in Deutschland nicht. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat lediglich in ihren „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen” (EFA) Vorgaben zur Gehwegbreite formuliert. Diese sind nicht verbindlich, dienen allenfalls als Orientierungshilfe für die Planer. Es ist uns bekannt, dass für Kraftfahrzeuge das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme von diesem Verbot zeigt das Verkehrszeichen 315 an. Dieses erlaubt es Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 2,8 t auf dem Gehweg zu parken. Hierzu müssten von der Stadt Bonn die entsprechenden Verkehrszeichen installiert werden. Bitte berücksichtigen Sie auch die jahrzehntelange Handhabung des Parkens in dieser Form in der Troschelstraße, ohne dass dies zu Einschränkungen der Verkehrssicherheit für Fußgänger geführt hat. Diesbezüglich möchten wir noch den Aspekt der Verhältnismäßigkeit der Gehwegbreite bezogen auf die Lage der Straße innerhalb Bonns, die Länge und die Anzahl der Anwohner ergänzen. Ziel sollte sein, eine dem Bedarf angepasste Parksituation zu schaffen und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass für alle Anwohner eine angemessene Verkehrsberuhigung und Sicherheit gewährleistet ist. Sinnvoll wäre aus Sicht der Anwohner eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von der Blücher- zur Luisenstraße. Dadurch würde der Durchgangsverkehr deutlich reduziert. Für Fahrräder sollte die Einbahnstraßenregelung nicht gelten. Für diese wünschen wir uns separate Parkmöglichkeiten; z.B. Parktaschen, um der steigenden Zahl an Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern Abstellmöglichkeiten zu gewährleisten. Wir beantragen aufgrund des Vorstehenden, das Parken in der Troschelstraße beidseitig gekippt beizubehalten und mit den entsprechenden Verkehrszeichen 315 zu legalisieren. Sollte darüber hinaus die Einbahnstraßenregelung möglich sein, und entsprechende Fahrradparkplätze realisiert werden, würden wir das sehr begrüßen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3 Quelle: Kartenbasis: www.tim-online.nrw.deSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de