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240419 · Beschlussvorlage

Einleitung des Vergabeverfahrens für Warn- und Schnittschutzkleidung, 2- Jahresvertrag vom 01.10.2024 bis 30.09.2026

Nummer
240419
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240419
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für Warn- und
Schnittschutzkleidung, 2- Jahresvertrag vom
01.10.2024 bis 30.09.2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für die Beschaffung von Warn- und Schnittschutzkleidung
(2-Jahres-Rahmenvertrag) für das Amt für Umwelt und Stadtgrün wird
zugestimmt.
Begründung
Ausgeschrieben werden soll der Bedarf an Warn- und Schnittschutzkleidung für
den Zeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2026. Aufgrund der guten Erfahrungen
erfolgt die aktuelle Ausschreibung in Fortführung der Auswahlkriterien der
vergangenen Jahre unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der
ILO-Kernarbeitsnormen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine
Sonderorganisation der UN und setzt sich insbesondere für soziale
Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte ein (z.B. Beseitigung von
Zwangsarbeit, Bekämpfung des Menschenhandels, Abschaffung der
Kinderarbeit oder dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf).
Darüber hinaus sind die Anforderungen für fair gehandelte Waren und
Rohstoffe zu beachten und von den Bietern entsprechend nachzuweisen.
Die Stadt Bonn ist als Arbeitgeberin verpflichtet, sofern die Anwendung von
persönlicher Schutzkleidung aus Gefährdungsbeurteilungen hervorgeht, diese
den Mitarbeitenden zur Verfügung zu stellen.
Die auszuschreibende Kleidung stellt einen Teil der persönlichen
Schutzkleidung der Mitarbeitenden in den Außenbezirken des Amtes dar.
Um möglichen Preisschwankungen entgegenwirken zu können, wird der
Lieferzeitraum der benötigten Kleidung auf zwei Jahre (01.10.2024 bis
30.09.2026) im Rahmen der Ausschreibung festgelegt.Seite 1 von 2
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Die notwendigen Finanzmittel wurden bei der Anmeldung für 2024
berücksichtigt und beschlossen. Zudem werden die Finanzmittel für 2025 für
den Doppelhaushalt 2025/2026 angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Vergabeart
öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
freihändig Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Angebotseinziehung (bei sonstigen Honorarverträgen)
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-309 VOB X UVgO VgV 2024 bis 2026 88.060€
Brutto (74.00
0€/netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.13.01
1.13.02
1.13.03
Öffentliches Grün (ca. 65%)
Forstwirtschaft (ca. 5%)
Friedhöfe (ca. 30%)
541160
541160
541160
680010
680020
689956
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel689956
ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Das RPA hat zugestimmt Vorbehaltlich der Zustimmung des RPA
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de