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240416 · Beschlussvorlage

Förderung der Hospizberatungsstelle mit ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse e.V. für 2023/2024

Nummer
240416
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240416
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Hospizberatungsstelle mit
ambulantem Hospizdienst des Bonn Lighthouse
e.V. für 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten seiner Hospizbera-
tungsstelle mit ambulantem Hospizdienst Zuschüsse in Höhe von maximal
98.500,00 EUR im Jahr 2023 und
194.550,00 EUR im Jahr 2024.
Im Jahr 2024 erweitert sich die hiesige Förderung um zusätzliche 1,0 VZÄ, de-
ren Notwendigkeit sich aufgrund von Verfahrensänderungen im Rahmen des
BTHG und den damit verbundenen Konsequenzen für Bonn Lighthouse e.V.
ergeben hat, um Betreuungskontinuität für die betroffene vulnerable Zielgruppe
zu gewährleisten. Hierauf wird im folgenden Abschnitt noch explizit eingegan-
gen.
Begründung
„JA ZUM LEBEN“
(Bonn Lighthouse e.V.)
Der Verein Bonn Lighthouse e.V. setzt sich seit 1992 für die Belange chronisch
kranker und sterbender Menschen ein, insbesondere für eine umfassende, an
den jeweiligen körperlichen, geistigen, seelischen, spirituellen und sozialen
Bedürfnissen orientierte Betreuung, deren Ziel es ist, die individuelle Lebens-
qualität in der letzten Lebensphase zu erhalten, bzw. zu verbessern, um ein
selbstbestimmtes und würdevolles Leben und Sterben zu ermöglichen.
Angehörige, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie nahestehende Per-
sonen einschließlich aller Trauernden sind in die Beratung und Betreuung mit-
eingeschlossen.
Mit dem vorliegenden Zuschuss wird die Beratungsstelle des Vereins einsch-Seite 1 von 5
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ließlich des Ambulanten Hospizdienstes gefördert.
Die Beratungsstelle als bekannte Anlaufstelle koordiniert sämtliche Angebote
des Vereins und bietet persönliche und fachliche Beratungen zu allen Themen
der Bereiche Pflege sowie Tod und Sterben an.
Im Rahmen des Ambulanten Hospizdienstes begleiten überwiegend ehrenamt-
liche Mitarbeitende sterbende und deren Angehörige in ihrem häuslichen Um-
feld. Diese werden hierfür von Bonn Lighthouse e.V. fachlich ausgebildet und
während ihrer Tätigkeit begleitet und unterstützt.
Als Ergänzung zu anderen Diensten der Sozialarbeit, der medizinischen Ver-
sorgung und Seelsorge leistet der ambulante Hospizdienst einen wichtigen Bei-
trag, Sterbenden ein Leben bis zuletzt im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
Stationäre Aufenthalte sollen in diesen Fällen verkürzt bzw. ganz vermieden
werden.
Bonn Lighthouse e.V. bietet darüber hinaus eine Patientinnen- bzw. Patienten-
und Angehörigenbegleitung auf der Palliativstation Saunders der Bonner Uni-
versitätsklinik an. Dreimal wöchentlich werden Patientinnen und Patienten, teils
ohne Angehörige, vom Besuchsdienst aufgesucht, ggfs. erfolgt auch eine Ster-
bebegleitung.
Gefördert werden in der Beratungsstelle seit vielen Jahren insgesamt 0,8 VZÄ
Geschäftsführung, 1,1 VZÄ qualifizierte Betreuung sowie Verwaltungs- und
Hausmeisteraufgaben zuzüglich Sachkosten. Eigenmittel des Trägers in Form
von Spenden und Bußgeldern sowie Einnahmen nach SGB V werden bei der
Förderung berücksichtigt.
Ein weiterer elementarer Bereich von Bonn Lighthouse e.V. ist das Wohnpro-
jekt, in dem Menschen mit schweren chronischen Erkrankungen und deutlich
verkürzter Lebenserwartung so selbständig wie möglich leben und betreut wer-
den. Das Wohnprojekt mit 16 Plätzen wird einzelfallbezogen finanziert und ist
grundsätzlich nicht Teil des vorliegenden Zuschusses. Seit dem Zeitpunkt der
Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) liegt die Eingliederungshilfe
für Erwachsene in der Zuständigkeit des Landschaftsverbands Rheinland
(LVR). Aktuell befindet sich Bonn Lighthouse e.V. trotz entsprechenden
Bemühens noch immer im Prozess des Abschlusses einer Leistungsvereinba-
rung mit dem LVR, wie andere Träger auch. Generell gilt, dass in jedem Einzel-
fall des Wohnprojektes umfangreiche Anträge der Betroffenen gestellt werden
müssen, die dann detailliert nach den bisher nicht absehbaren Bedarfsermes-
sungsgrundlagen des LVR (gemäß BEI_NRW) individuell geprüft werden. Aus
dieser aktuellen Situation ergeben sich für die Hospizberatungsstelle in 2024
zusätzliche Bedarfe, qualitativ sowie quantitativ, für deren Umsetzung eine zu-
sätzliche VZÄ inklusive Sachkosten (86.800,-€) erforderlich ist. Zum einen wird
eine dem Antragsprozess vorgeschaltete Clearingphase erforderlich, in der von
Seiten des Trägers zu prüfen ist, ob die/der Betroffene die Voraussetzungen für
das Antragsverfahren des LVR erfüllt. Zum anderen müssen Antragstellende
intensiv begleitet werden, sowohl in praktischer Hinsicht bezüglich der Abwick-
lung des Antragsverfahrens, als auch in erheblichem Maße psychosozial be-
treut und stabilisiert werden. Der Antragsprozess bedeutet für die sich ohnehin
in einer extrem belastenden Situation Befindenden zusätzliche Unsicherheit
und Stress, der aufgefangen werden muss. Da aktuell nicht absehbar ist, in-
wieweit mit dem LVR in jedem Fall Einvernehmen bezüglich der Zuständigkeit
der Eingliederungshilfe erzielt werden kann, besteht für den Träger keine finan-
zielle Planungssicherheit. Es gilt jedoch unbedingt zu verhindern, dass eineSeite 2 von 5
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Änderung der Finanzierungssystematik die kontinuierliche Arbeit von Bonn
Lighthouse e.V. gefährdet und damit zu Lasten der schwer erkrankten Men-
schen geht. Die dortige Unterbringung ist fast immer alternativlos für die Betrof-
fenen, die häufig mit einer entsprechenden Suchtbiographie und/oder aufgrund
des Alters in anderen Einrichtungen gar nicht aufgenommen werden, bzw. nicht
adäquat aufgehoben sind. Die Folgen einer potentiellen Finanzierungslücke
aufgrund von Einschätzungsdifferenzen der Zuständigkeit der Eingliederungs-
hilfe wären fatal und müssen gegebenenfalls mit weiteren zusätzlichen Mitteln
verhindert werden.
Eine solide Einschätzung, in welchem Umfang künftig eine einzelfallbezogene
Refinanzierung durch den LVR für im Wohnprojekt Lebende tatsächlich erfol-
gen wird, ist derzeit nicht möglich. Über die Kostenübernahme entscheidet der
LVR individuell nach Vorlage des BEI_NRW und Prüfung der Anspruchsvor-
aussetzungen nach dem SGB IX. Sobald Erfahrungen und valide Werte im Be-
willigungsverfahren des LVR vorliegen, erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung
der städtischen Förderung.
Die Arbeit von Bonn Lighthouse zeichnet sich durch einen hohen Einsatz an
ausgebildeten und fachlich begleiteten Ehrenamtlichen aus. So leisteten in
2022 insgesamt 25 Ehrenamtliche im Ambulanten Hospizdienst ca. 2200 Ein-
satzstunden. Insgesamt wurden 35 Personen vom Ambulanten Hospizdienst
begleitet. In 2022 ist ein gestiegener Bedarf in Einrichtungen der Eingliede-
rungshilfe, z.B. der Lebenshilfe, zu verzeichnen, sowohl im Hinblick auf Sterbe-
begleitung, als auch auf Einzelfallberatung und Gruppenangebote. Die Imple-
mentierung von Hospizarbeit und Palliative Care wird auch hier immer wichti-
ger. Aufgrund der langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen in diesen Berei-
chen besitzt Bonn Lighthouse e.V. bundesweit eine Ausnahmestellung und
tragende Rolle innerhalb der Kooperation im Netzwerk.
Bonn Lighthouse leistet darüber hinaus Trauerbegleitung. In diesem Rahmen
wurden im Jahr 2022 insgesamt 18 Menschen begleitet. Da die Begleitungszei-
ten oftmals länger als ein Jahr dauern, wurde dieses Begleitungsteam von 2 auf
3 Kolleginnen aufgestockt.
Nach wie vor stieg die Zahl der Anfragen von suchterkrankten Menschen für
eine Aufnahme in das Wohnprojekt von Bonn Lighthouse stetig an, dies setzte
sich auch in 2022 fort. Zum einen hat Bonn Lighthouse e.V. in ganz Bonn und
weitreichender Umgebung ein Alleinstellungsmerkmal für die Betreuung von
schwer erkrankten Menschen mit Suchtbiographie inne, zum anderen ist eine
höhere Lebenserwartung Langzeit-Opiatabhängiger zu beobachten. Aufgrund
des hohen spezifischen psychosozialen Begleitungsbedarfs dieser Zielgruppe
wird deren Begleitung weiterhin einen hohen Stellenwert einnehmen. Vor dem
Hintergrund, dass für diese Zielgruppe weiträumig keine alternative Unterbrin-
gungsmöglichkeit besteht, schließt Bonn Lighthouse seit vielen Jahren eine
elementare Betreuungslücke in der Bundesstadt, die sowohl für die Betroffe-
nen, als auch gesellschaftlich nicht vertretbare weitreichende Konsequenzen
hätte.
Hinweis:
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö-
gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson-
derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer-
gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder-Seite 3 von 5
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höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige
Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin
bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit
gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie
möglich einzuholen.
Die Förderung von Bonn Lighthouse e.V. hat sich seit 2021 wie folgt entwickelt:
2021: 82.250,00 EUR; 2022: 87.250,00 EUR
2023: 98.500,00 EUR; 2024: 194.550,00 EUR
Bei der Förderung in 2024 entfällt ein Förderanteil von 107.750 EUR auf die
bisherige Tätigkeit der Beratungsstelle und ein Anteil von 86.800 EUR auf die
Clearingstelle zum Wohnprojekt.
Bonn Lighthouse e.V. ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen ge-
eignet, die geförderten Leistungen für die genannten Zielgruppen zu erbringen.
Der Verein hat sich seit vielen Jahren in seinem Aufgabenfeld bewährt und die-
ses bedarfsorientiert weiterentwickelt.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor-
lage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2023
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 4 von 5
Seite 5
/ FiPos in zustellen
Auszahlungen /
Aufwendungen
98.500,00 EUR
150000506 /
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
98.500,00 EUR
Haushaltsjahr 2024
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
194.550,00 EUR
150000506 /
73.1000
90.775,00
EUR
103.775,00 EUR Minderausgaben
auf der gleichen
FiSt/FiPo bei
anderen Maß-
nahmen
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
194.550,00 EUR
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de