240412-04 · Beschlussvorlage
Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamenschildern in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 240412-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240412-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamenschildern in Beuel Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 05.06.2024, wonach die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Rats- beschluss DS 1511587NV8 aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden sollen, wird nicht gefolgt. Begründung Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 05.06.2024 einstimmig die Anregung an den Rat ausgesprochen, dass die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss vom 03.05.2016 (DS 1511587NV8) aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden. Die Anregung geht zurück auf Herrn Baumgärtel, DIE GRÜNEN. Die vorstehende Anregung bezieht sich auf einen Bürgerantrag des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V., der darauf gerichtet war, erläuternde Zusatzschilder für die folgenden sechs Straßen anzubringen (DS 240412): Stroofstraße, Von-Pfingsten-Straße, Schnorrenbergstraße, Friedrich- Breuer-Straße, Mathildastraße und Gerbergastraße. Bei den vier zuerst genannten Straßen bezieht sich die Straßenbenennung auf die ersten vier Bürgermeister der ehemaligen Stadt Beuel. Die Straßenbezeichnung Gerbergastraße geht zurück auf Gerberga, die Mutter der Heiligen Adelheid von Vilich, die zusammen mit ihrem Mann Begründerin des Stiftes Vilich war. Der Straßenname Mathilda erinnert an Mathilda, die die dritte Äbtissin von Vilich und Erbauerin der Vilicher Wallfahrtskirche war. Nach der v. g. Entscheidung des Rates können erläuternde Zusatzschilder nur aufgrund eines Beschlusses und bei Anträgen aus der Bürgerschaft nur nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragstellenden angebracht werden. Eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt würde diesem Beschluss entgegenstehen, sodass ein Ratsbeschluss über eine Ausnahmeregelung für den hier vorliegenden Fall herbeizuführen wäre.Seite 1 von 2 Seite 2 Üblicherweise werden am Beginn und am Ende jeder Straße jeweils ein Zusatzschild angebracht, sodass bei Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild Kosten in Höhe von 1860 Euro entstehen würden. Seitens der Verwaltung sollte aber das ursprüngliche Verfahren der Kostenübernahme durch die Antragstellenden beibehalten werden, da keine besonderen Gründe ersichtlich sind, die eine Ausnahme vom Ratsbeschluss und somit eine Kostenübernahme aus dem städtischen Haushalt rechtfertigen würden. In Betracht zu ziehen ist zudem, dass regelmäßig entsprechende Bürgeranträge gestellt werden. Seit der statistischen Erfassung seit 2014 wurden einschließlich des hier betreffenden Antrages 19 Bürgeranträge für 25 Straßen gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Präzedenzwirkung zu berücksichtigen. Hierzu ist auf eine weitere entsprechende Anregung an den Rat hinzuweisen, die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 10.04.2024 beschlossen wurde. Diese Anregung bezieht sich auf einen Bürgerantrag, der darauf gerichtet ist, für die Löbestraße Zusatzschilder anzubringen (DS 240454). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 01.12. Gemeindestraßen 1.12.01 Beschilderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.860€ 166001201/ 721000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de