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240412-04 · Beschlussvorlage

Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamenschildern in Beuel

Nummer
240412-04
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 20.03.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240412 Bürgerantrag: Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern

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Beschlussvorlage
öffentlich
240412-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anbringung von Zusatzschildern an
Straßennamenschildern in Beuel
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Anregung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 05.06.2024,
wonach die Kosten für die beantragten Zusatzschilder abweichend vom Rats-
beschluss DS 1511587NV8 aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen
werden sollen, wird nicht gefolgt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 05.06.2024 einstimmig die
Anregung an den Rat ausgesprochen, dass die Kosten für die beantragten
Zusatzschilder abweichend vom Ratsbeschluss vom 03.05.2016 (DS
1511587NV8) aus Haushaltsmitteln der Stadt Bonn übernommen werden. Die
Anregung geht zurück auf Herrn Baumgärtel, DIE GRÜNEN.
Die vorstehende Anregung bezieht sich auf einen Bürgerantrag des Denkmal-
und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V., der darauf gerichtet war,
erläuternde Zusatzschilder für die folgenden sechs Straßen anzubringen (DS
240412): Stroofstraße, Von-Pfingsten-Straße, Schnorrenbergstraße, Friedrich-
Breuer-Straße, Mathildastraße und Gerbergastraße.
Bei den vier zuerst genannten Straßen bezieht sich die Straßenbenennung auf
die ersten vier Bürgermeister der ehemaligen Stadt Beuel.
Die Straßenbezeichnung Gerbergastraße geht zurück auf Gerberga, die Mutter
der Heiligen Adelheid von Vilich, die zusammen mit ihrem Mann Begründerin
des Stiftes Vilich war.
Der Straßenname Mathilda erinnert an Mathilda, die die dritte Äbtissin von
Vilich und Erbauerin der Vilicher Wallfahrtskirche war.
Nach der v. g. Entscheidung des Rates können erläuternde Zusatzschilder nur
aufgrund eines Beschlusses und bei Anträgen aus der Bürgerschaft nur nach
vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragstellenden
angebracht werden. Eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt würde
diesem Beschluss entgegenstehen, sodass ein Ratsbeschluss über eine
Ausnahmeregelung für den hier vorliegenden Fall herbeizuführen wäre.Seite 1 von 2
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Üblicherweise werden am Beginn und am Ende jeder Straße jeweils ein
Zusatzschild angebracht, sodass bei Herstellungs- und Montagekosten in Höhe
von ca. 155 Euro pro Schild Kosten in Höhe von 1860 Euro entstehen würden.
Seitens der Verwaltung sollte aber das ursprüngliche Verfahren der
Kostenübernahme durch die Antragstellenden beibehalten werden, da keine
besonderen Gründe ersichtlich sind, die eine Ausnahme vom Ratsbeschluss
und somit eine Kostenübernahme aus dem städtischen Haushalt rechtfertigen
würden. In Betracht zu ziehen ist zudem, dass regelmäßig entsprechende
Bürgeranträge gestellt werden. Seit der statistischen Erfassung seit 2014
wurden einschließlich des hier betreffenden Antrages 19 Bürgeranträge für 25
Straßen gestellt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Präzedenzwirkung zu
berücksichtigen.
Hierzu ist auf eine weitere entsprechende Anregung an den Rat hinzuweisen,
die von der Bezirksvertretung Bad Godesberg in ihrer Sitzung am 10.04.2024
beschlossen wurde. Diese Anregung bezieht sich auf einen Bürgerantrag, der
darauf gerichtet ist, für die Löbestraße Zusatzschilder anzubringen (DS
240454).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
01.12. Gemeindestraßen 1.12.01 Beschilderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.860€ 166001201/
721000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de