240412-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern
Kerndaten
- Nummer
- 240412-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.303 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240412-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Anbringung von Zusatzschildern an Straßennamen-Schildern Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 10.04.2024 wurde die Anregung des Denkmal- und Geschichtsvereins Bonn-Rechtsrheinisch e. V., für die sechs Straßen Stroofstraße, Von-Pfingsten-Straße, Schnorrenbergstraße, Friedrich- Breuer-Straße, Mathildastraße und Gerbergastraße erklärende Zusatzschilder anzubringen, mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung eine Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Stadt Bonn prüft. Die Maßgabe geht zurück auf Frau Mohn, DIE GRÜNEN. Wie bereits in der Stellungnahme zum Antrag dargelegt, können erläuternde Zusatzschilder nach einer Entscheidung des Rates der Stadt Bonn vom 03.05.2016 (DS 1511587NV8) nur aufgrund eines Beschlusses und wie in die- sem Fall bei Anträgen aus der Bürgerschaft nur nach vorheriger Zusage der Kostenübernahme durch den Antragstellenden angebracht werden. Diesem Beschluss würde eine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt entgegen- stehen, sodass die Bezirksvertretung eine Anregung an den Rat dahingehend aussprechen müsste, in dem hier vorliegenden Fall eine Ausnahme zu be- schließen. Üblicherweise werden am Beginn und am Ende jeder Straße jeweils ein Zu- satzschild angebracht, sodass bei Herstellungs- und Montagekosten in Höhe von ca. 155 Euro pro Schild und insgesamt sechs Straßen Kosten in Höhe von 1860 Euro entstehen würden. Bei entsprechender Beschlussfassung wäre eine Finanzierung über die Haushaltsstelle 6601310/521130 möglich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 1.12.01 Gemeindestraße Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 1 von 2 Seite 2 FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.860€ 6601310/ 521130 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung 1.860€ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de