240411-02 · Mitteilungsvorlage
Installation Zugangstor Schlossbachschule
Kerndaten
- Nummer
- 240411-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.822 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 240411-02 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Installation Zugangstor Schlossbachschule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Die BV Bonn hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zaun mit einem abschließbaren Zugang- stor zwischen der Sporthalle und dem Umkleidegebäude des Sportplatzes zu errichten, um zukünftigen Vandalismus auf dem Schulgelände in den späten Abendstunden und der Nacht zu verhindern. Dabei gilt es sicherzustellen, dass analog zu eingezäunten Sportplätzen der Zugang zum Schulhof und seinen Spielangeboten tagsüber gewährleistet ist. Die nachfolgenden Maßgaben sind bei der Umsetzung zu beachten: 1. Der Zugang ist bis 22:00 Uhr zu gewähren. 2. Die Tätigkeit des Schließdienstes wird ehrenamtlich ausgeübt. 3. Die Installation des Zaunes samt Zugangstor reiht sich in die reguläre Prio- ritätenliste des SGB ein und wird nicht priorisiert behandelt. Die Verwaltung teilt dazu Folgendes mit: Die Tor- und Zaunanlage ist gebaut worden, wodurch eine Abschließbarkeit des Schulhofes ermöglicht wird. In Abänderung des o.g. Beschlusses hat die Verwaltung nach reiflicher Überlegung und interner Abstimmung entschieden, den Zugang zum Schulhof lediglich bis 20:00 Uhr zu gewähren. Der Schließdienst wird durch einen Hausmeister gegen Entgelt durchgeführt. Zur Begründung führt die Verwaltung wie folgt aus: Gemäß Beschluss des Rates vom 17.12.2007 i.V.m. der Regelung zur Nutzung städtischer Schulhöfe vom 01.07.1994 wurde festgelegt, dass „die Schulhöfe der städtischen Schulen den Kindern außerhalb der Unterrichts- und Betreu- ungszeiten als Spielplätze zur Verfügung stehen“ (Ziffer 1). Ziffer 2 in der geänderten Fassung besagt, dass „die Schulhöfe grundsätzlich bis längstens zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet sind, in jedem Fall jedoch bis 19.00 Uhr. An Tagen ohne Unterricht und Betreuung (insbesondere sams- tags, sonntags an Feiertagen und in den Schulferien, sofern keine Ferienange-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bote im Rahmen des außerunterrichtlichen Angebotes stattfinden) kann auf den Schulhöfen ab 9.00 Uhr gespielt werden.“ Die Festlegung der Öffnungszeiten impliziert im Umkehrschluss, dass außer- halb der besagten Zeiträume das jeweilige Gelände nicht zugänglich sein muss, schon gar nicht für eine zweckfremde Nutzung. Zentrales Ziel der Einzäunung ist, immer wiederkehrenden Vandalismus auf dem Schulgelände zu verhindern. Es handelt sich um einen Grundschulhof und öffentlichen Spielplatz für Kinder bis 16 Jahren. In den Abendstunden finden bislang bereits häufig unzulässige Nutzungen statt und ein „gefahrfreies Ver- weisen vom Platz“ der BesucherInnen gestaltet sich aufgrund z.T. hohem Ag- gressionspotential immer schwieriger. Das Offenhalten der Schulhoffläche bis lediglich 20 Uhr wurde mit der Schulleitung abgestimmt und ist auch in deren Sinne. Auch an anderen Schulstandorten mit vorhandener Einzäunung ist das Offenhalten des Schulhofes bis lediglich 20 Uhr gängige Praxis. Die außerhalb des Schulhofes liegenden Umkleidekabinen und Eingänge der Turnhalle sind auch weiter nach 20 Uhr zugänglich. Ein ehrenamtlicher Schließdienst, wie es politischer Wunsch war, ist aus Sicht des SGB nicht leistbar und hat sich nach der Erprobung an anderen Standorten auch nicht bewährt. Daher wird der Schließdienst von einem in der Nähe woh- nenden Hausmeister gegen Entgelt übernommen. Hierbei darf auch nur eine vom Hausmeister bevollmächtigte Person das Hausrecht bzgl. der Schul- hoffläche ausüben und BesucherInnen vor Verschließen des Zugangstores vom Schulhofgelände verweisen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de