← Vorlagen

240406-06 · Mitteilungsvorlage

Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Mitteilung der Verwaltung

Nummer
240406-06
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 30.04.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 15.12.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 96,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240406 BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.410 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
240406-06
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf
Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und
besteck; Mitteilung der Verwaltung
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
31.12.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
31.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Diese Mitteilungsvorlage bezieht sich auf die am 12. November 2024 gefassten
Beschlüsse des Rates (vgl. DS-Nr.240406).
„Beschluss vom 12.November 2024:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen
Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und
Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen
Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag
nachverhandelt werden:
1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für
Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10%
ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich
Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag
wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine
Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird
beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu
finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg
zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen.
2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr
nach Punkt 1 in Anspruch nimmt, hat auch die Informationspflichten
nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Soweit für Anbieter
die Erleichterungen nach §34 VerpackG gelten, ist das dort geregelte
Angebot, Speisen und Getränke in von Kund*innen mitgebrachte
Gefäße umzufüllen, zu gewährleisten; auch die Informationspflicht nach
§34 Abs. 3 ist dann zu erfüllen. Verstöße gegen diese Pflichten sollten
entsprechend geahndet werden. Die Überwachung der Einhaltung
dieser Pflichten sind von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit
der Marktgilde weiter zu konkretisieren.Seite 1 von 4
Seite 2
3. Prüfauftrag: bonnorange soll bitte prüfen, ob ein zentraler Spülwagen
und eine zentrale Ausgabe möglich sind unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit und Betrachtung der Refinanzierung durch die
Beschicker."
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Punkte 1 (Reduzierung der Standgelder und weitere Anreize) und 2
(Informationspflicht) werden dabei durch die Verwaltung beantwortet. Die
bonnorange AöR hat geprüft, ob ein zentraler Spülwagen und eine zentrale
Ausgabe unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Betrachtung der
Refinanzierung durch die Beschicker möglich sind (Punkt 3).
Zu 1. Das bestehende Vertragsverhältnis mit der Marktgilde endet am 31. März
2027. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine zusätzlichen Auflagen zur
Bewirtschaftung der Fläche und des Wochenmarktes gemacht werden. Die
Verwaltung weist auf die DS 252638 hin.
Die Vorbereitungen für die Erarbeitung des neuen
Interessensbekundungsverfahrens werden Anfang 2026 durchgeführt. Hierbei
werden insbesondere die Aspekte eines nachhaltigen Wochenmarktes sowie
die Umsetzung zur Verpflichtung von Mehrweg berücksichtigt, sodass es
zukünftig keiner Unterscheidung bei Berechnung der Standgelder mehr bedarf.
In Absprache mit der Marktgilde werden zeitnah verschiedene Maßnahmen zur
Umsetzung von Mehrwegsystemen auf dem Wochenmarkt erprobt.
Zu 2. Die Marktgilde wird durch die Bundesstadt Bonn schriftlich aufgefordert,
die Informationspflicht nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Die
Kontrolle der Beschicker*innen erfolgt durch die Marktgilde sowie durch das
Marktamt der Stadt Bonn.
Zu 3. Die bonnorange teilt hierzu folgende Prüfungsergebnisse mit:
1. Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf
Die jährlichen Gesamtkosten für eine kommunale Lösung mit einem zentralen
Spülwagen (inkl. Personal, Wartung, Logistik, Material) belaufen sich auf rund
96.000 € zuzüglich Mehrweggeschirr, Ersatzbeschaffung und Lagerung. Die
Finanzierung über eine Umlage auf die Beschicker wäre grundsätzlich möglich,
würde aber pro Teilnehmer mit mindestens ca. 267 € monatlich zu Buche
schlagen.
2. Hygiene und Infrastruktur
Die Einhaltung der Hygienevorgaben (Trennung von sauberem und
gebrauchtem Geschirr, Schwarz-Weiß-Bereiche) stellt hohe Anforderungen an
Verkaufsstände und Marktorganisation. Die Rücknahme verschmutzten
Geschirrs an den Ständen ist derzeit nicht flächendeckend möglich oder
hygienisch bedenklich. Die örtliche Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung müsste zudem baulich angepasst oder temporär
eingerichtet werden.
3. Logistik und Lagerung
Der Betrieb eines Spülwagens erfordert umfangreiche logistische Planung:Seite 2 von 4
Seite 3
Transport außerhalb der Marktzeiten, Lagerung von Geschirr, zeitnahe
Verteilung und Rückführung. Dies bindet Personalressourcen und erhöht die
Kosten.
4. Alternative: Systemanbieter für Mehrweggeschirr
Die Nutzung externer Systemanbieter für Mehrweggeschirr und -besteck bietet
eine deutlich praktikablere Alternative. Beispielrechnungen zeigen:
• Pro Anbieter entstehen Kosten zwischen 22 € und 45 € pro Markttag,
abhängig vom Geschirrbedarf.
• Die Logistik (inkl. Reinigung, Lieferung) wird vom Dienstleister
übernommen.
• Die Verteilung der Kosten auf alle Marktteilnehmer ist über eine Umlage
umsetzbar und transparent.
5. Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Freiburg, Münster)
• Die Einführung eines zentralen Spülsystems war nur mit erheblichem
organisatorischen und kommunikativen Aufwand erfolgreich.
• Externe Dienstleister sind in der Regel wirtschaftlicher und flexibler als
kommunale Lösungen.
• Eine sorgfältige Bedarfsanalyse und Pilotphase sind zwingend
erforderlich.
Zusammenfassung:
Die Einrichtung eines kommunalen Spülwagens mit zentraler
Mehrweggeschirrausgabe auf dem Wochenmarkt Bonn erfordert hohe
Investitions- und Betriebskosten. Die logistischen und insbesondere
hygienischen Herausforderungen sind von der Stadt noch im Detail zu prüfen.
Alternativ sollte die Einbindung externer Systemanbieter geprüft werden, die
standardisierte Mehrweglogistik anbieten. Die Finanzierung über eine
verursachergerechte Umlage auf die Beschicker ist praktikabel und bereits in
anderen Kommunen erprobt. Sollte eine solche Lösung in Frage kommen, sind
aufgrund der Erfahrungen anderer Städte folgende Punkte besonders zu
beachten:
• Es sollte zunächst ein abgestimmtes Pilotprojekt mit einem
Systemanbieter für einen definierten Zeitraum durchgeführt werden.
• Die frühzeitige Einbindung der Marktgilde und Beschicker zur
Akzeptanzförderung ist für den Erfolg des Projektes zwingend
erforderlich.
• Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zur
Sensibilisierung für die Umstellung auf Mehrweg.
Gemäß Beschlussfassung DS 231182-07 AA ist die Verwaltung beauftragt,
einen Satzungsentwurf für die Einführung einer Verpackungssteuer zu
entwickeln. Begleitend sollen Vorschläge zur Unterstützung der
Gewerbetreibenden in der Umstellung von Einweg auf Mehrweg, zur
Einführung einer effizienten Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote oder für
weitere Begleitmaßnahmen zur Müllvermeidung gemacht werden. Hierüber
werden sich auch Lösungen für die Angebote des Wochenmarktes ergeben.
Die Verwaltung wird Anfang 2026 über den Sachstand berichten.Seite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de