240406-04 AA · Änderungsantrag
Koalitionsänderungsantrag: BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck Antrag zur Vorlage 240406
Kerndaten
- Nummer
- 240406-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 30.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 240406-04 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stefan Freitag Dr. Beate Bänsch-Baltruschat SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke Alois Saß DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Julia Schenkel Karin Willnauer Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Friederike Martin Dr. Dominik Maxein 30.10.2024 Koalitionsänderungsantrag: BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck Antrag zur Vorlage 240406 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Empfehlung Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Empfehlung Rat 12.11.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag nachverhandelt werden: 1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10% ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen. 2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr nach Punkt 1 in Anspruch nimmt, hat auch die Informationspflichten nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Soweit für Anbieter die Erleichterungen nach §34 VerpackG gelten, ist das dort geregelteSeite 1 von 2 Seite 2 Angebot, Speisen und Getränke in von Kund*innen mitgebrachte Gefäße umzufüllen, zu gewährleisten; auch die Informationspflicht nach §34 Abs. 3 ist dann zu erfüllen. Verstöße gegen diese Pflichten sollten entsprechend geahndet werden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten sind von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Marktgilde weiter zu konkretisieren. Begründung zu 1.: erfolgt mündlich zu 2.: Die Informationspflicht soll auf dem Markt durchgesetzt werden, damit die Angebote für Mehrweg und Befüllen eigener Behältnisse auch genutzt werden. Das kann beispielsweise durch gut sichtbare Schilder erfolgen mit Hinweisen wie „Die Speisen/Getränke sind in Mehrwegverpackungen erhältlich.“ oder „Wir befüllen kundeneigene Mehrweg-Behältnisse.” Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de