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240406-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
240406-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.06.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.11.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 05.11.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240406 BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240406-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Antrag: Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier:
Verzicht auf Einwegverpackungen sowie
Einweggeschirr- und besteck; Ergänzende
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
06.06.2024 Kenntnisnahme
Rat 20.06.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
02.07.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung ist mit der Deutschen Marktgilde in sehr engem Aus-
tausch, und das Thema Müllvermeidung und Mehrweg wird dauerhaft weiter-
entwickelt.
Folgende Themenfelder zur Nachhaltigkeit des Bonner Wochenmarktes werden
und sind bereits bearbeitet und umgesetzt.
• Verbot von Einweg-Plastiktaschen: Einführung eines vollständigen Ver-
bots für sogenannte "Hemdchenbeutel"
• Kampagne für nachhaltige Mehrwegeinkaufstaschen
• Einhaltung der Einwegkunststoffverbotsverordnung: Vollumfängliche
Umsetzung der Vorgaben der am 3. Juli 2021 in Kraft getretenen Ver-
ordnung in der Marktordnung
• Ergänzungs- und Änderungsordnung: Verfassen einer Ergänzungs- und
Änderungsordnung zur allgemeinen Marktordnung (Link zur Ordnung)
• Nutzung von Ökostrom: Der Wochenmarkt wird zu 100 % mit Ökostrom
betrieben
• Anreizsystem für Alternativverpackungen: Schaffung eines Systems zur
Förderung des freiwilligen Verzichts auf Einwegverpackungen durch dif-
ferenzierte Standgelder
• Beratung der Beschicker*innen: Individuelle Beratungen der Marktbe-
schicker*innen zu Mehrwegsystemen
• Informationskampagnen: Aufklärung der Beschicker*innen unter ande-
rem in Zusammenarbeit mit Herstellern alternativer Verpackungen (z. B.
"Vytal")
• Kontrollen zur Plastikmüllvermeidung: Strikte Kontrolle der Einhaltung
der von der EU und der Bundesregierung gesetzten VorgabenSeite 1 von 5
Seite 2
• Aktionen zur Plastikvermeidung: Durchführung von Aktionen zum The-
ma "Plastikvermeidung" und "Nutzung von Mehrweglösungen" (nächste
Aktion am 18.06.2024)
Auf dem sogenannten grünen Wochenmarkt ist die Nichtnutzung von Einweg-
verpackungen insoweit unkritisch, da die Händler*innen entsprechend der ge-
setzlichen Vorgaben keine Verpackungsmaterialien dieser Art nutzen. Abge-
packte Waren wie Beerenobst wird in den verkaufsüblichen Verpackungsein-
heiten des Großmarktes gehandelt. Aus hygienischen wie auch aus Transport-
gründen ist eine Umverpackung nicht sinnvoll
Auf dem Wochenmarkt stehen ergänzend zum „grünen“ Angebot rund 15 Im-
bissstände. Ein Teil dieser Händler*innen verzichtet bereits vollständig auf Ein-
wegprodrucke und nutzt Mehrwegsysteme beim Verkauf der Mahlzeiten. Ande-
re Händler stellen mittelfristig um.
Um den Prozess zur Vermeidung von Verpackungsmüll zu beschleunigen, hat
die Marktgilde ein differenziertes Standgeld. Händler*innen, die Mehrwegsys-
teme nutzen, zahlen bereits jetzt ein reduziertes Standgeld. Die Standgelder
können aus dem aktuellen Entgeltverzeichnis der Marktgilde entnommen wer-
den.
Anlage/n
1 Entgeltverzeichnis Markttag gültig ab 01.06.2024 (öffentlich)Seite 2 von 5
Version 1.5 / Druckdatum: 30.04.2024
für den Wochenmarkt
Entgeltverzeichnis
Kennung:
Marktplatz:
Markttag:
Marktort: Bonn
Markt am Alten Rathaus
Samstag
5310.01.6.0
Auf diesem Markt wird das Standgeld über das ganze Marktjahr nach Lage
des Standplatzes differenziert berechnet.
Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Kopien und Vervielfältigungen sowie
die (auch auszugsweise) Verwendung durch Dritte ist untersagt.
© Deutsche Marktgilde eGSeite 3 von 5
Version 1.5 / Druckdatum: 30.04.2024 5310.01.6.0
Standgeld Tarif "Tageszulassung"
Gültig ab 01.06.2024
NettoBrutto
Zuschlag für Tageszulassung je Markttag 3,00 EUR 2,52 EUR
NettoBrutto
2,60 EUR 2,18 EURImbiss ohne Mehrweg je QM je qm
2,40 EUR 2,02 EURImbiss mit Mehrweg + Beschicker A-Lage je
2,14 EUR 1,80 EURBeschicker B-Lage je QM je qm
1,70 EUR 1,43 EURBeschicker C-Lage je QM je qm
20,00 EUR 16,81 EURMindeststandgeld je Markttag
Standgeld Tarif "Dauerzulassung"
Gültig ab 01.06.2024
NettoBrutto
Imbiss ohne Mehrweg je QM je qm 2,37 EUR 1,99 EUR
Imbiss mit Mehrweg + Beschicker A-Lage je 2,14 EUR 1,80 EUR
Beschicker B-Lage je QM je qm 1,90 EUR 1,60 EUR
Beschicker C-Lage je QM je qm 1,54 EUR 1,29 EUR
Mindeststandgeld je Markttag 18,09 EUR 15,20 EUR
Rabatt und Boni
· Auf diesem Markt wird bei Abschluss eines Marktvertrages in der Form einer unbefristeten Dauerzulassung
auf das Standgeld ein Maxirabatt der über dem 24. qm gebuchten Fläche als Sofort-Nachlass gewährt,
wenn durch den Vertragsabschluss (Buchung) folgende Werte überschritten werden:
a) bei einer Buchungsquote von mindestens 50% aller angebotenen Markttage: 10% Maxirabatt
b) bei einer Buchungsquote von mindestens 75% aller angebotenen Markttage: 15% Maxirabatt
c) bei einer Buchungsquote von 100 % aller angebotenen Markttage: 20% Maxirabatt
Der Maxirabatt wird jeden Monat direkt in der Monatsrechnung verrechnet. Er wird für die Dauer eines
Testzeitraums (vgl. § 8 Abs. 7 MarktO) unter der Bedingung gewährt, dass die Dauerzulassung über das
Ende des Testzeitraums weitergeführt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der gewährte Maxirabatt mit
einer Frist von 14 Tagen nach Inrechnungstellung zurückzuzahlen.
· Auf diesem Markt wird ein Jahres-/Treuebonus auf das Standgeld gewährt, wenn die tatsächliche Belegung
des Marktes 90% (Anwesenheitsquote) aller angebotenen Markttage (= Buchungsquote 100%) des
Marktjahres überschreitet. Der Treuebonus wird nur im Rahmen der Vertragsart „unbefristete
Dauerzulassung“ gewährt. Bei Vertragsbeginn innerhalb eines Marktjahres wird nur die Anzahl der noch in
diesem Marktjahr angebotenen (Rest-) Markttage in die Summe der „angebotenen“ Markttage/Marktjahr
einbezogen. Der Bonus wird nach Ablauf des Marktjahres von der Deutschen Marktgilde eG an den
Marktbeschicker ausgezahlt bzw. seinem Konto gutgeschrieben.
· Auf diesem Markt wird Selbsterzeugern ein Bonus auf das Standgeld gewährt. Der Selbsterzeugerbonus
wird sowohl im Rahmen einer „befristeten“ als auch einer „unbefristeten“ Dauerzulassung gewährt. Er wird
nach Ablauf des Marktjahres ausgezahlt oder dem Konto des Beschickers gutgeschrieben.
JaMaxirabatt
3,5 %Jahres-/Treuebonus
3,0 %Bonus SelbsterzeugerSeite 4 von 5
Version 1.5 / Druckdatum: 30.04.2024 5310.01.6.0
Nebenkosten
NettoBrutto
Energiepauschalen
Gültig ab 01.02.2023
5,57 EUR 4,68 EUR
Strompauschale für Minderverbraucher
je Markttag
9,65 EUR 8,11 EUR
Strompauschale für Normalverbraucher
je Markttag
13,73 EUR 11,54 EUR
Strompauschale für Sonderverbraucher
je Markttag
0,65 EUR 0,55 EUREinzelpreis je kW /h
Beschickern mit einer Dauerzulassung werden bereits berechnete Energiepauschalen, die wegen einer
Nichtteilnahme an der Marktveranstaltung nicht in Anspruch genommen wurden, unter Abzug der
Kostenpauschale „no-show“ erstattet.
Permanenter Marketingbeitrag
Gültig ab 01.06.2024
0,71 EUR
Permanente Marketingbeteiligung je
Markttag und Verkaufseinheit
Für die Marketingpartnerschaft Bonn wird ein permanenter Marketingbeitrag in deren Namen und auf
deren Rechnung erhoben. Es ist keine abziehbare Vorsteuer enthalten.
Verwaltungskosten
Netto
Gültig ab 01.09.2023
20,00 EUR
Gebühr für eine Vertragsänderung einer
Dauerzulassung während der Laufzeit
6,00 EUR
Kostenpauschale bei Ablehnung
Bankeinzug je Monatsrechnung
1,00 EURKostenpauschale bei Gutschrift "no-show"
12,50 EUR
Mahnkostenpauschale je Mahnung
(§ 288 BGB)
7 %Verzugszinsen über Basiszinssatz
3,00 EUR
Kostenpauschale für monatliche
Papierrechnung Dauerzulassung
Brutto
0,70 EUR
Kostenpauschale für monatliche
Papiersammelquittung
Tageszulassung je Markttag
max. 3,50 EUR pro Monat.Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 08:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de