240399-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform
Kerndaten
- Nummer
- 240399-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.05.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240399-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 12.06.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Ist der Stadtverwaltung das Angebot der Sozialplattform bekannt? Das Angebot der Sozialplattform ist der Stadtverwaltung Bonn bekannt. Die Sozialplattform ist ein Projekt des Bundes und der Länder, welches federführend durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird (Quelle: https://sozialplattform.de; Startseite). In diesem Fachportal wird behörden- und fachübergreifend über Sozialleistungen wie z.B. BaFöG, Arbeitslosengeld, Kindergeld informiert und auf die vor Ort zuständigen Stellen hingewiesen. Nach vorheriger Anlegung eines Nutzerkontos mit entsprechender Authentifizierung können Bürgerinnen und Bürger direkt Anträge beim zuständigen Leistungsträger stellen. Die Dienste der Sozialplattform können im Rahmen des EfA-Prinzips von den Kommunen nachgenutzt werden. Die Federführung der EfA-Leistungen liegt bei den Bundesländern. (Anmerkung: Das EfA (Einer für Alle)-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen, was grundsätzlich eine Zeit-, Ressourcen- und Kostenersparnis nach sich ziehen soll). . 2. Wenn ja, warum nutzt die Stadtverwaltung das Angebot nicht umfänglich?Seite 1 von 4 Seite 2 Eine Anbindung von Bonn an die Sozialplattform im Sinne eines zusätzlichen Angebotes für die Bürger*innen wäre grundsätzlich wünschenswert, ist aber von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Kosten, datenschutzrechtlichen Vereinbarungen sowie einem übergeordneten technischen Support abhängig. Darüber hinaus ist das Angebot direkter Antragsmöglichkeiten oder die Angabe zuständiger Leistungsstellen derzeit sehr überschaubar, da offenbar in einer ganz überwiegenden Anzahl seitens der Leistungsträger bzw. der zuständigen Behörden noch keine Anbindung an das System erfolgt ist. Das lässt den Schluss zu, dass entsprechende digitale Anträge überwiegend auf kommunaler Ebene bzw. bei den Leistungsträgern vorgehalten werden. So ist bei der Stadt Bonn z.B. für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) inzwischen ein digitaler Antrag hinterlegt, welcher den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entspricht. 3. Ist es richtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die Nutzung übernimmt? Im Jahr 2023 war die Weiterfinanzierung von EfA-Leistungen oftmals ungeklärt. Bei einigen Neuverträgen lag die Information vor, dass für 2023 (und eventuell 2024) keine Kosten für die Kommunen anfallen. Grundsätzlich sind Nachnutzungen jedoch kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ab 2024/2025 konnte vom Kommunalvertreter nicht benannt werden. Insofern waren Nachnutzungen mit einer finanziellen Unsicherheit verbunden. Nach aktueller allgemeiner Auskunft von d-NRW AöR (Digitalisierungsbehörde in NRW) plant das MAGS NRW eine dauerhafte Finanzierung der Nachnutzungskosten der Sozialplattform für Kommunen und relevante Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung für das Jahr 2024 sei gesichert. Eine verbindliche Zusage einer Finanzierung ab 2025 könne jedoch erst mit Verabschiedung des Landeshaushaltes für das jeweilige Haushaltsjahr erfolgen. 4. Wenn ja, was sind die Gründe, weshalb die Stadtverwaltung dieses Angebot des Landes nicht umfänglich nutzt? Werden die Kosten auch für andere Produkte zur Abdeckung der Leistungen der Sozialplattform durch das Land übernommen. Wie erwähnt, stellt die Sozialplattform ein ergänzendes Angebot im Rahmen der im OZG geforderten Digitalisierung dar. Eine Implementierung vorhandener städtischer Strukturen bzw. die städtische Nachnutzung von EfA-Diensten ist von diversen Ressourcen abhängig (s. auch Frage 5.) 5. Warum hat die Stadtverwaltung einen eigenen Onlinedienst (https://service.bonn.de/detail/-/vr- bisdetail/dienstleistung/1728062/show#%3Chttps://service.bonn.de/detail/-/vr-Seite 2 von 4 Seite 3 bis-detail/dienstleistung/1728062/show%3E) erstellt und welche Kosten waren hiermit verbunden? Wo liegt der Mehrwert gegenüber dem Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen, die einen Aufwand rechtfertigen? Die Nachnutzung eines EfA-Dienstes, vor allem mit einer Fachverfahrensintegration, ist oftmals mit einem erheblichen Aufwand für die Stadtverwaltung verbunden. Hierfür müssen u.a. Zertifikate beschafft, das Fachverfahren von der IT für die Schnittstelle vorbereitet, der Datenschutz überprüft sowie Nachnutzungsverträge mit IT-Dienstleistern geschlossen werden. Dies beansprucht Kapazitäten, die vorab geplant werden müssen. Für die meisten EfA-Dienste ist die Finanzierung ungewiss und auch die möglichen Kosten können oftmals nicht beziffert werden. Des Weiteren müssen sich die Bürger*innen für die Antragstellung von Sozialleistungen in vielen Fällen mit der Onlineausweisfunktion authentifizieren, die bisher jedoch noch nicht in der breiten Bevölkerung bekannt ist. Mit einem von der IT eigens entwickeltem Formular, kann den Bürger*innen schnellst möglichst ein Online- Dienst bereitgestellt und die Fallzahl beobachtet werden, so dass wir bei freien Kapazitäten auf den EfA-Dienst umsteigen können. Aufgrund der Erstellung des Formulars im Rahmen der täglichen Arbeit bei der IT, können die hierfür angefallenen Kosten nicht beziffert werden. 6. Welche Kosten sind für die Nutzung der Sozialplattform (einschließlich für die Integration in das Fachverfahren) durch die Stadtverwaltung zu tragen und welche Fördermöglichkeiten bestehen oder bestanden durch das Land oder weitere Stellen? Siehe Antwort zu Frage 3 zur Finanzierung durch das Land NRW. Inwiefern ansonsten Kosten für die Implementierung in diverse Fachverfahren der auf der Sozialplattform vorgestellten Angebote anfallen, lässt sich derzeit weder abschätzen noch beziffern. 7. Welche weiteren „Einer-Für-Alle“-Dienste nutzt die Stadtverwaltung und warum werden nicht weitere EfA-Dienste durch die Stadtverwaltung eingesetzt? Welche Bemühungen hat die Stadtverwaltung unternommen? In NRW waren in der Vergangenheit nur wenige EfA-Dienste verfügbar, sodass keine Nachnutzung möglich war. Erst in den vergangenen zwei Jahren sind einige Dienste verfügbar geworden. Folgende EfA-Leistungen werden derzeit nachgenutzt: Untersuchungsberechtigungsschein, Elterngeld, Ehrenamtskarte, Wohngeld Folgende EfA-Leistungen sind derzeit in Arbeit: Einbürgerung, Aufenthaltstitel, Anmeldung des Wohnsitzes Leider werden oftmals die Dienste zunächst ohne Fachverfahrensanbindung angeboten, so dass die Weiterverarbeitung in einem JIRA-Ticket-System stattfindet. Dies stellt oftmals keinen Mehrwert für die Sachbearbeitung dar, so dass wir für die Dienstleistungen auf eine Anbindung an das Fachverfahren warten müssen. Angesichts der vorliegenden Herausforderung erfolgte eine Überprüfung und Bewertung der EfA-Dienste. Ziel war es, effiziente undSeite 3 von 4 Seite 4 wertvolle Tools für Bürger*innen und Sachbearbeiter*innen bereitzustellen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de