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240399-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform

Nummer
240399-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.05.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 12.06.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240399 FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240399-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online
beantragen über die bundeseinheitliche
Sozialplattform
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
12.06.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
1. Ist der Stadtverwaltung das Angebot der Sozialplattform bekannt?
Das Angebot der Sozialplattform ist der Stadtverwaltung Bonn bekannt.
Die Sozialplattform ist ein Projekt des Bundes und der Länder, welches
federführend durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird (Quelle:
https://sozialplattform.de; Startseite).
In diesem Fachportal wird behörden- und fachübergreifend über
Sozialleistungen wie z.B. BaFöG, Arbeitslosengeld, Kindergeld informiert
und auf die vor Ort zuständigen Stellen hingewiesen. Nach vorheriger
Anlegung eines Nutzerkontos mit entsprechender Authentifizierung können
Bürgerinnen und Bürger direkt Anträge beim zuständigen Leistungsträger
stellen.
Die Dienste der Sozialplattform können im Rahmen des EfA-Prinzips von
den Kommunen nachgenutzt werden. Die Federführung der EfA-Leistungen
liegt bei den Bundesländern. (Anmerkung: Das EfA (Einer für Alle)-Prinzip ist
die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Land
sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder diese nachnutzen
können und den Onlinedienst nicht nochmal selbst entwickeln müssen, was
grundsätzlich eine Zeit-, Ressourcen- und Kostenersparnis nach sich ziehen
soll).
.
2. Wenn ja, warum nutzt die Stadtverwaltung das Angebot nicht umfänglich?Seite 1 von 4
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Eine Anbindung von Bonn an die Sozialplattform im Sinne eines
zusätzlichen Angebotes für die Bürger*innen wäre grundsätzlich
wünschenswert, ist aber von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Kosten,
datenschutzrechtlichen Vereinbarungen sowie einem übergeordneten
technischen Support abhängig.
Darüber hinaus ist das Angebot direkter Antragsmöglichkeiten oder die
Angabe zuständiger Leistungsstellen derzeit sehr überschaubar, da offenbar
in einer ganz überwiegenden Anzahl seitens der Leistungsträger bzw. der
zuständigen Behörden noch keine Anbindung an das System erfolgt ist.
Das lässt den Schluss zu, dass entsprechende digitale Anträge überwiegend
auf kommunaler Ebene bzw. bei den Leistungsträgern vorgehalten werden.
So ist bei der Stadt Bonn z.B. für die Gewährung von Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII)
inzwischen ein digitaler Antrag hinterlegt, welcher den Anforderungen des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) entspricht.
3. Ist es richtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die
Nutzung übernimmt?
Im Jahr 2023 war die Weiterfinanzierung von EfA-Leistungen oftmals
ungeklärt. Bei einigen Neuverträgen lag die Information vor, dass für 2023
(und eventuell 2024) keine Kosten für die Kommunen anfallen. Grundsätzlich
sind Nachnutzungen jedoch kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ab
2024/2025 konnte vom Kommunalvertreter nicht benannt werden. Insofern
waren Nachnutzungen mit einer finanziellen Unsicherheit verbunden.
Nach aktueller allgemeiner Auskunft von d-NRW AöR
(Digitalisierungsbehörde in NRW) plant das MAGS NRW eine dauerhafte
Finanzierung der Nachnutzungskosten der Sozialplattform für Kommunen und
relevante Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung für das
Jahr 2024 sei gesichert. Eine verbindliche Zusage einer Finanzierung ab 2025
könne jedoch erst mit Verabschiedung des Landeshaushaltes für das
jeweilige Haushaltsjahr erfolgen.
4. Wenn ja, was sind die Gründe, weshalb die Stadtverwaltung dieses
Angebot des Landes nicht umfänglich nutzt? Werden die Kosten auch für
andere Produkte zur Abdeckung der Leistungen der Sozialplattform durch das
Land übernommen.
Wie erwähnt, stellt die Sozialplattform ein ergänzendes Angebot im
Rahmen der im OZG geforderten Digitalisierung dar. Eine Implementierung
vorhandener städtischer Strukturen bzw. die städtische Nachnutzung von
EfA-Diensten ist von diversen Ressourcen abhängig (s. auch Frage 5.)
5. Warum hat die Stadtverwaltung einen eigenen Onlinedienst
(https://service.bonn.de/detail/-/vr-
bisdetail/dienstleistung/1728062/show#%3Chttps://service.bonn.de/detail/-/vr-Seite 2 von 4
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bis-detail/dienstleistung/1728062/show%3E) erstellt und welche Kosten waren
hiermit verbunden? Wo liegt der Mehrwert gegenüber dem Angebot des
Landes Nordrhein-Westfalen, die einen Aufwand rechtfertigen?
Die Nachnutzung eines EfA-Dienstes, vor allem mit einer
Fachverfahrensintegration, ist oftmals mit einem erheblichen Aufwand für die
Stadtverwaltung verbunden. Hierfür müssen u.a. Zertifikate beschafft, das
Fachverfahren von der IT für die Schnittstelle vorbereitet, der Datenschutz
überprüft sowie Nachnutzungsverträge mit IT-Dienstleistern geschlossen
werden. Dies beansprucht Kapazitäten, die vorab geplant werden müssen.
Für die meisten EfA-Dienste ist die Finanzierung ungewiss und auch die
möglichen Kosten können oftmals nicht beziffert werden. Des Weiteren
müssen sich die Bürger*innen für die Antragstellung von Sozialleistungen in
vielen Fällen mit der Onlineausweisfunktion authentifizieren, die bisher jedoch
noch nicht in der breiten Bevölkerung bekannt ist. Mit einem von der IT eigens
entwickeltem Formular, kann den Bürger*innen schnellst möglichst ein Online-
Dienst bereitgestellt und die Fallzahl beobachtet werden, so dass wir bei
freien Kapazitäten auf den EfA-Dienst umsteigen können. Aufgrund der
Erstellung des Formulars im Rahmen der täglichen Arbeit bei der IT, können
die hierfür angefallenen Kosten nicht beziffert werden.
6. Welche Kosten sind für die Nutzung der Sozialplattform (einschließlich für
die Integration in das Fachverfahren) durch die Stadtverwaltung zu tragen und
welche Fördermöglichkeiten bestehen oder bestanden durch das Land oder
weitere Stellen?
Siehe Antwort zu Frage 3 zur Finanzierung durch das Land NRW. Inwiefern
ansonsten Kosten für die Implementierung in diverse Fachverfahren der auf
der Sozialplattform vorgestellten Angebote anfallen, lässt sich derzeit weder
abschätzen noch beziffern.
7. Welche weiteren „Einer-Für-Alle“-Dienste nutzt die Stadtverwaltung und
warum werden nicht weitere EfA-Dienste durch die Stadtverwaltung
eingesetzt? Welche Bemühungen hat die Stadtverwaltung unternommen?
In NRW waren in der Vergangenheit nur wenige EfA-Dienste verfügbar,
sodass keine Nachnutzung möglich war. Erst in den vergangenen zwei
Jahren sind einige Dienste verfügbar geworden.
 Folgende EfA-Leistungen werden derzeit nachgenutzt:
Untersuchungsberechtigungsschein, Elterngeld, Ehrenamtskarte,
Wohngeld
 Folgende EfA-Leistungen sind derzeit in Arbeit: Einbürgerung,
Aufenthaltstitel, Anmeldung des Wohnsitzes
 Leider werden oftmals die Dienste zunächst ohne
Fachverfahrensanbindung angeboten, so dass die Weiterverarbeitung in
einem JIRA-Ticket-System stattfindet. Dies stellt oftmals keinen
Mehrwert für die Sachbearbeitung dar, so dass wir für die
Dienstleistungen auf eine Anbindung an das Fachverfahren warten
müssen. Angesichts der vorliegenden Herausforderung erfolgte eine
Überprüfung und Bewertung der EfA-Dienste. Ziel war es, effiziente undSeite 3 von 4
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wertvolle Tools für Bürger*innen und Sachbearbeiter*innen
bereitzustellen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de