← Vorlagen

240399 · Große Anfrage

FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform

Nummer
240399
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 12.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 240399-01 ST FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.797 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
240399
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Alessandro Balan
Aaron Eßelborn
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
04.03.2024
FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online
beantragen über die bundeseinheitliche
Sozialplattform
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
18.06.2024 Kenntnisnahme
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
25.06.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Stadtverwaltung möge ausführen:
1. Ist der Stadtverwaltung das Angebot der Sozialplattform bekannt?
2. Wenn ja, warum nutzt die Stadtverwaltung das Angebot nicht
umfänglich?
3. Ist es richtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die
Nutzung übernimmt?
4. Wenn ja, was sind die Gründe, weshalb die Stadtverwaltung dieses
Angebot des Landes nicht umfänglich nutzt? Werden die Kosten auch
für andere Produkte zur Abdeckung der Leistungen der Sozialplattform
durch das Land übernommen.
5. Warum hat die Stadtverwaltung einen eigenen Onlinedienst
(https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-
detail/dienstleistung/1728062/show#%3Chttps://service.bonn.de/detail/-
/vr-bis-detail/dienstleistung/1728062/show%3E) erstellt und welche
Kosten waren hiermit verbunden? Wo liegt der Mehrwert gegenüber
dem Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen, die einen Aufwand
rechtfertigen?
6. Welche Kosten sind für die Nutzung der Sozialplattform (einschließlich
für die Integration in das Fachverfahren) durch die Stadtverwaltung zu
tragen und welche Fördermöglichkeiten bestehen oder bestanden durch
das Land oder weitere Stellen?
7. Welche weiteren „Einer-Für-Alle“-Dienste nutzt die Stadtverwaltung und
warum werden nicht weitere EfA-Dienste durch die Stadtverwaltung
eingesetzt? Welche Bemühungen hat die Stadtverwaltung
unternommen?
BegründungSeite 1 von 2
Seite 2
Die Stadt Bonn bietet derzeit lediglich für die SGB XII-Leistungen ein eigenes
Angebot für diese Anträge online an. Alle anderen Sozialleistungen werden
nicht online angeboten.
Das Angebot der Sozialplattform.de wird von der Stadtverwaltung Bonn nicht
genutzt.
Nach dem Onlinezugangsgesetz sind jedoch alle Behörden in Deutschland
verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Dienstleistungen online
anzubieten. Mit dem EfA-Prinzip unterstützte der Bund die Entwicklung und
Bereitstellung.
Das bedeutet, dass die umsetzenden Bundesländer hierbei Einer-für-Alle-
Dienste (EfA-Dienste) entwickeln müssen. Das bedeutet, dass die
verschiedenen Bundesländer in der Rolle der EfA-Umsetzungsverantwortung
arbeitsteilig Online-Dienste entwickeln und diese bundesweit
ebenenübergreifend zur Mitnutzung bereitstellen.
Als Themenfeldführer hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Sozialplattform
(www.sozialplattform.de) 17 Onlinedienste in 13 Antragsstrecken
entwickelt und zur Verfügung gestellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de