240399 · Große Anfrage
FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform
Kerndaten
- Nummer
- 240399
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 240399 Fragesteller/in: Petra Nöhring Alessandro Balan Aaron Eßelborn FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 04.03.2024 FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 25.06.2024 Kenntnisnahme Fragestellung Die Stadtverwaltung möge ausführen: 1. Ist der Stadtverwaltung das Angebot der Sozialplattform bekannt? 2. Wenn ja, warum nutzt die Stadtverwaltung das Angebot nicht umfänglich? 3. Ist es richtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die Nutzung übernimmt? 4. Wenn ja, was sind die Gründe, weshalb die Stadtverwaltung dieses Angebot des Landes nicht umfänglich nutzt? Werden die Kosten auch für andere Produkte zur Abdeckung der Leistungen der Sozialplattform durch das Land übernommen. 5. Warum hat die Stadtverwaltung einen eigenen Onlinedienst (https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis- detail/dienstleistung/1728062/show#%3Chttps://service.bonn.de/detail/- /vr-bis-detail/dienstleistung/1728062/show%3E) erstellt und welche Kosten waren hiermit verbunden? Wo liegt der Mehrwert gegenüber dem Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen, die einen Aufwand rechtfertigen? 6. Welche Kosten sind für die Nutzung der Sozialplattform (einschließlich für die Integration in das Fachverfahren) durch die Stadtverwaltung zu tragen und welche Fördermöglichkeiten bestehen oder bestanden durch das Land oder weitere Stellen? 7. Welche weiteren „Einer-Für-Alle“-Dienste nutzt die Stadtverwaltung und warum werden nicht weitere EfA-Dienste durch die Stadtverwaltung eingesetzt? Welche Bemühungen hat die Stadtverwaltung unternommen? BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die Stadt Bonn bietet derzeit lediglich für die SGB XII-Leistungen ein eigenes Angebot für diese Anträge online an. Alle anderen Sozialleistungen werden nicht online angeboten. Das Angebot der Sozialplattform.de wird von der Stadtverwaltung Bonn nicht genutzt. Nach dem Onlinezugangsgesetz sind jedoch alle Behörden in Deutschland verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Dienstleistungen online anzubieten. Mit dem EfA-Prinzip unterstützte der Bund die Entwicklung und Bereitstellung. Das bedeutet, dass die umsetzenden Bundesländer hierbei Einer-für-Alle- Dienste (EfA-Dienste) entwickeln müssen. Das bedeutet, dass die verschiedenen Bundesländer in der Rolle der EfA-Umsetzungsverantwortung arbeitsteilig Online-Dienste entwickeln und diese bundesweit ebenenübergreifend zur Mitnutzung bereitstellen. Als Themenfeldführer hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Sozialplattform (www.sozialplattform.de) 17 Onlinedienste in 13 Antragsstrecken entwickelt und zur Verfügung gestellt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de