240397 · Mitteilungsvorlage
Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des LZ Kunstmuseum ab dem Haushaltsjahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240397
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Kulturausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240397 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 45 Leistungszentrum Kunstmuseum Bonn Dezernat: Dez. IV Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des LZ Kunstmuseum ab dem Haushaltsjahr 2024 Beratungsfolge Kulturausschuss 09.04.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Diese Vorlage leistet (auch) einen Beitrag zum Prozess der strukturellen Haus- haltskonsolidierung (DS-Nr. 231491), den die Verwaltung aktuell im Auftrag der Politik durchführt. Die Verwaltung wird unter der genannten DS-Nr. fortlaufend über den Prozess und die Ergebnisse berichten. Im Bereich des LZ Kunstmuseum werden die folgenden Konsolidierungsmaß- nahmen bereits ab dem Haushaltsjahr 2024 umgesetzt bzw. im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2025/2026 ff. eingebracht: Reduzierung der Öffnungszeiten ab dem 01.04.2024 Das Kunstmuseum Bonn schließt zukünftig mittwochs bereits regulär um 19 Uhr, somit kann der Bedarf an Aufsichtskräften um 2 Wochenstunden reduziert werden. Der lange Öffnungsabend am Mittwoch als spezielles Angebot für in- teressierte Besucherinnen und Besucher entfällt. Hiervon ausgenommen sind die Eröffnungsabende, die unverändert mittwochs um 19 Uhr beginnen. Hier- durch können im laufenden Haushaltsjahr Einsparungen in Höhe von ca. 30.750 EUR erzielt werden, ab 2025 ca. 41.000 EUR p.a. Reduzierung der Marketingmaßnahmen Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die Maßnahmen im Marketingbereich re- duziert bzw. laufende Werbeverträge im erforderlichen Umfang gekündigt. Durch die Reduzierung können im Haushalt ab diesem Jahr ca. 16.840 EUR eingespart werden, ab 2025 ca. 22.000 EUR p.a. Ankaufetat für Kunstwerke Zum Ankaufsetat im investiven Bereich wird auf die nichtöffentliche Drucksache Nr. 240241 verwiesen. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Eckpunkte der künftigen Intendanz hat die Verwaltung für 2026 ein einmaliges Aussetzen des Ankaufetats für Kunstwerke und für die Jahre ab 2027 eine Reduzierung um jährlich 100.000 EUR auf 150.000 EUR p.a. als strukturellen Konsolidie-Seite 1 von 2 Seite 2 rungsbeitrag eingebracht. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.09 Kunstmuseum Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen -47.590 EUR in 2024 -63.000 EUR p.a. ab 2025 141300409/ 72.100+74.10 00 2024 ff. Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich -47.590 EUR in 2024 -63.000 EUR p.a. ab 2025 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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