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240397 · Mitteilungsvorlage

Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des LZ Kunstmuseum ab dem Haushaltsjahr 2024

Nummer
240397
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Kulturausschusses 09.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240397
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
45 Leistungszentrum Kunstmuseum Bonn
Dezernat:
Dez. IV
Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich des LZ
Kunstmuseum ab dem Haushaltsjahr 2024
Beratungsfolge
Kulturausschuss 09.04.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Diese Vorlage leistet (auch) einen Beitrag zum Prozess der strukturellen Haus-
haltskonsolidierung (DS-Nr. 231491), den die Verwaltung aktuell im Auftrag der
Politik durchführt. Die Verwaltung wird unter der genannten DS-Nr. fortlaufend
über den Prozess und die Ergebnisse berichten.
Im Bereich des LZ Kunstmuseum werden die folgenden Konsolidierungsmaß-
nahmen bereits ab dem Haushaltsjahr 2024 umgesetzt bzw. im Rahmen der
Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2025/2026 ff. eingebracht:
Reduzierung der Öffnungszeiten ab dem 01.04.2024
Das Kunstmuseum Bonn schließt zukünftig mittwochs bereits regulär um 19
Uhr, somit kann der Bedarf an Aufsichtskräften um 2 Wochenstunden reduziert
werden. Der lange Öffnungsabend am Mittwoch als spezielles Angebot für in-
teressierte Besucherinnen und Besucher entfällt. Hiervon ausgenommen sind
die Eröffnungsabende, die unverändert mittwochs um 19 Uhr beginnen. Hier-
durch können im laufenden Haushaltsjahr Einsparungen in Höhe von ca.
30.750 EUR erzielt werden, ab 2025 ca. 41.000 EUR p.a.
Reduzierung der Marketingmaßnahmen
Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden die Maßnahmen im Marketingbereich re-
duziert bzw. laufende Werbeverträge im erforderlichen Umfang gekündigt.
Durch die Reduzierung können im Haushalt ab diesem Jahr ca. 16.840 EUR
eingespart werden, ab 2025 ca. 22.000 EUR p.a.
Ankaufetat für Kunstwerke
Zum Ankaufsetat im investiven Bereich wird auf die nichtöffentliche Drucksache
Nr. 240241 verwiesen. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Eckpunkte
der künftigen Intendanz hat die Verwaltung für 2026 ein einmaliges Aussetzen
des Ankaufetats für Kunstwerke und für die Jahre ab 2027 eine Reduzierung
um jährlich 100.000 EUR auf 150.000 EUR p.a. als strukturellen Konsolidie-Seite 1 von 2
Seite 2
rungsbeitrag eingebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.04 Kultur und Wissenschaft 1.04.09 Kunstmuseum
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
-47.590 EUR in
2024
-63.000 EUR
p.a. ab 2025
141300409/
72.100+74.10
00
2024 ff.
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
-47.590 EUR in
2024
-63.000 EUR
p.a. ab 2025
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de