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240394 · Dringlichkeitsantrag

Sanierung Beethovenhalle Übernahme der seitens der Nieto Sobejano Arquitectos GmbH geschuldeten, aber nicht erbrachten Planungsleistungen durch Dritte

Nummer
240394
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.03.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.03.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung des Projektbeirates Sanierung Beethovenhalle Bonn 04.03.2024 Anregung
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
240394
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Bernhard Wimmer
04.03.24
Sanierung Beethovenhalle
Übernahme der seitens der Nieto Sobejano
Arquitectos GmbH geschuldeten, aber nicht
erbrachten Planungsleistungen durch Dritte
Beratungsfolge
Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 04.03.2024 Anregung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Einladung zur Sitzung am 4.März 2024 erfolgte am Freitag, den 1.März
2024. Eine frühere Möglichkeit, etwa unter Einhaltung der üblichen Antragsfrist,
eine Initiative für die Sitzung zu stellen, bestand daher nicht.
Im Übrigen kann durch die Beschlussfassung über den Antrag ein drohender
finanzieller Schaden für die Stadt Bonn möglicherweise abgewandt werden.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung des Projektbeirates am 4.März
2024 dar,
- mit welchen rechtlichen und finanziellen Folgen einschließlich der Regress-
und Garantieproblematik bei Übernahme der fehlenden Planungsleistungen zur
Sanierung Beethovenhalle durch einen Dritten zu rechnen wären,
- ob es mit Bezug auf die neuerliche Verweigerung der Nieto Sobejano
Arquitectos GmbH (NSA), vereinbarte Leistungen zu erbringen, nicht geboten
ist, die Zusammenarbeit mit dem abermals säumigen Architektenbüro
aufzukündigen,
- ob durchgreifende Bedenken bestehen, NSA in Regress zu nehmen.
Begründung
Die Oberbürgermeisterin zitiert in ihrer den Mitgliedern des Projektbeirates erst
nachlaufend per Anschreiben bekannt gemachten Pressemitteilung* vom
29.Februar 2024 den mit der baulichen Erneuerung der Beethovenhalle
beauftragen Projektleiter mit der Aussage:Seite 1 von 2
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„Wir haben ein schlagkräftiges und mit allen Fachkompetenzen ausgestattetes
Team, dass den Ausfall der Architekten kompensieren kann. Die Arbeiten auf
der Baustelle gehen nahtlos weiter mit dem Ziel, die fertiggestellte
Beethovenhalle am 16. Dezember 2025 an ihren Betreiber, zu übergeben.“
Aus Sicht der Antragsteller kann und sollte sich die Stadt nicht erneut mit der
Blockade- und Verweigerungshaltung des scheinbar heillos überforderten
Unternehmen NSA aufhalten und sollte so dies wirtschaft- und rechtlich
vertretbar ist mit Blick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens die ohnehin bis
dato mehr als unerfreuliche Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro
beenden. Überdies sollte bei positiver Prüfung auf möglicherweise der Stadt
Bonn zustehendem Schadenersatz infolge der Handlungen bzw. des
Unterlassens der NSA, diese in Regress genommen werden.
* https://www.bonn.de/pressemitteilungen/februar-2024/fertigstellung-
beethovenhalle-geht-weiter.php
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de