240394 · Dringlichkeitsantrag
Sanierung Beethovenhalle Übernahme der seitens der Nieto Sobejano Arquitectos GmbH geschuldeten, aber nicht erbrachten Planungsleistungen durch Dritte
Kerndaten
- Nummer
- 240394
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
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Beratungsfolge
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 240394 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer 04.03.24 Sanierung Beethovenhalle Übernahme der seitens der Nieto Sobejano Arquitectos GmbH geschuldeten, aber nicht erbrachten Planungsleistungen durch Dritte Beratungsfolge Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle Bonn 04.03.2024 Anregung Begründung der Dringlichkeit: Die Einladung zur Sitzung am 4.März 2024 erfolgte am Freitag, den 1.März 2024. Eine frühere Möglichkeit, etwa unter Einhaltung der üblichen Antragsfrist, eine Initiative für die Sitzung zu stellen, bestand daher nicht. Im Übrigen kann durch die Beschlussfassung über den Antrag ein drohender finanzieller Schaden für die Stadt Bonn möglicherweise abgewandt werden. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung des Projektbeirates am 4.März 2024 dar, - mit welchen rechtlichen und finanziellen Folgen einschließlich der Regress- und Garantieproblematik bei Übernahme der fehlenden Planungsleistungen zur Sanierung Beethovenhalle durch einen Dritten zu rechnen wären, - ob es mit Bezug auf die neuerliche Verweigerung der Nieto Sobejano Arquitectos GmbH (NSA), vereinbarte Leistungen zu erbringen, nicht geboten ist, die Zusammenarbeit mit dem abermals säumigen Architektenbüro aufzukündigen, - ob durchgreifende Bedenken bestehen, NSA in Regress zu nehmen. Begründung Die Oberbürgermeisterin zitiert in ihrer den Mitgliedern des Projektbeirates erst nachlaufend per Anschreiben bekannt gemachten Pressemitteilung* vom 29.Februar 2024 den mit der baulichen Erneuerung der Beethovenhalle beauftragen Projektleiter mit der Aussage:Seite 1 von 2 Seite 2 „Wir haben ein schlagkräftiges und mit allen Fachkompetenzen ausgestattetes Team, dass den Ausfall der Architekten kompensieren kann. Die Arbeiten auf der Baustelle gehen nahtlos weiter mit dem Ziel, die fertiggestellte Beethovenhalle am 16. Dezember 2025 an ihren Betreiber, zu übergeben.“ Aus Sicht der Antragsteller kann und sollte sich die Stadt nicht erneut mit der Blockade- und Verweigerungshaltung des scheinbar heillos überforderten Unternehmen NSA aufhalten und sollte so dies wirtschaft- und rechtlich vertretbar ist mit Blick auf die Fertigstellung des Bauvorhabens die ohnehin bis dato mehr als unerfreuliche Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro beenden. Überdies sollte bei positiver Prüfung auf möglicherweise der Stadt Bonn zustehendem Schadenersatz infolge der Handlungen bzw. des Unterlassens der NSA, diese in Regress genommen werden. * https://www.bonn.de/pressemitteilungen/februar-2024/fertigstellung- beethovenhalle-geht-weiter.php Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de