240393-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Große Anfrage: Angebote und Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber
Kerndaten
- Nummer
- 240393-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240393-01 ST Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse A (öffentlich) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V FDP-Große Anfrage: Angebote und Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 18.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vorbemerkung: Arbeit ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration und sozialen Teilhabe. Menschen mit Einschränkungen haben es erfahrungsgemäß schwerer, Zugang in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu finden. Dies gilt insbesondere auch für Asylbewerber*innen, die zudem oft den deutschen Arbeitsmarkt nicht ken- nen bzw. mangelnde Qualifikationen oder Deutschkenntnisse haben. Aus diesem Grund wurde in der Fachdienststelle für Leistungen nach dem AsylbLG des Amtes für Soziales und Wohnen die Stelle einer Integrations- Sachbearbeitung geschaffen. In einer Bestands- und Bedarfsanalyse werden integrationsrelevante Daten wie Alphabetisierungsgrad, schulische Bildung, beruflicher Werdegang, Sprachni- veau, Familien- und Wohnsituation, berufliche und aufenthaltsrechtliche Ziele und Perspektiven erfasst, um die Leistungsberechtigen nach dem AsylbLG be- darfsorientiert in weiterführende Angebote zu vermitteln. Hierzu stehen ver- schiedene Instrumente wie z. B. die Verpflichtung zu Integrationskursen, tages- strukturierende Angebote oder Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG zur Ver- fügung. Die Stelle der Integrations-Sachbearbeitung befindet sich derzeit noch im Auf- bau. Perspektivisch ist -insbesondere aufgrund der Änderung des § 5 AsylbLG zum 26.02.2024- die Ausweitung der Angebotsstruktur geplant. Zu den gestellten Fragen führt die Verwaltung aus: 1. Werden Arbeitsgelegenheiten im Sinne des Asylbewerberleistungsge- setzes §5 in Bonn angeboten? Ja 2. Wenn ja, um welche Arbeitsaufgaben handelt es sich? 2a. Unterstützung der Hauswarte in den städtischen Gemeinschaftsun- terkünften 2b. Warenannahme, Warensortierung, Preisauszeichnung und Warenprä-Seite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse A (öffentlich) sentation, Verkauf, Kasse, Lagerhaltung, Elektrowerkstatt im Ge- brauchtwarenkaufhaus „Schatzinsel“ des SKM 2c. Auf- und Abbau von Möbeln, Preisauszeichnung, Abholung von Möbels- penden, Mitarbeit bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen, Kleintransporte im Möbelrecycling „Die Arche“ des SKM 3. Wenn ja, wie viele Asylbewerber führen eine Arbeitsgelegenheit aus? Derzeit ca. 25 4. Verfolgt die Stadt Bonn mit diesen Aufgaben gezielt eine schnellere sprachliche Integration? Ja 5. Verfolgt die Stadt Bonn mit diesen Aufgaben eine beschleunigte Inte- gration in den ersten Arbeitsmarkt? Ja 6. Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die Stadt Bonn? Kann nicht genau beziffert werden. Insgesamt 1 VZÄ Integration AsylbLG 7. Wie sind die Erfahrungen der Stadt Bonn mit diesen Arbeitsaufgaben? Von 65 Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, die bisher von der Integrati- ons-Sachbearbeitung zu einer Arbeitsgelegenheit beraten bzw. verpflichtet wurden, konnten 19 eine Erwerbstätigkeit aufnehmen bzw. haben eine Er- werbstätigkeit in Aussicht. Insofern sind die Erfahrungen positiv. 8. Wenn nein: Warum nutzt die Stadt diese Möglichkeit nicht? .//. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de