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240391 · Beschlussvorlage: Einleitung

Umwandlung des Rasenspielfeldes in Kunstrasenbelag und Erneuerung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar

Nummer
240391
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
07.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 16.05.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240391-02 Entsperrung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung der Maßnahme "Umwandlung des Rasenspielfeldes in Kunstrasenbelag und Erneuerung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar"

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240391
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Umwandlung des Rasenspielfeldes in
Kunstrasenbelag und Erneuerung der
Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf
eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar
Beratungsfolge
Sportausschuss 16.05.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Entwurfsplanung für die Umwandlung des Rasenspielfeldes in
Kunstrasenbelag sowie der Erneuerung der Flutlichtanlage einschließlich der
Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar wird zugestimmt.
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme wird vorbehaltlich
der noch ausstehenden Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens, des
Lichtschutzgutachtens und des landschaftspflegerischen Begleitplans gem.
Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erneuerung der Flutlichtanlage und
Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der
Kommunalrichtlinie zu stellen.
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hatte die Verwaltung am 31.05.2023 beauftragt,
entsprechend der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie für die Sportanlage
Geislar die Planung sowie die erforderlichen Gutachten und Genehmigungen
für die Umwandlung in einen Kunststoffrasen in Auftrag zu geben bzw. zu
beantragen (DS 230354).
Das geplante Vorhaben sieht die Herstellung eines wasserdurchlässigen
Kunststoffrasenbelages (1-Polymer-Rasen) mit einer mit Sand verfüllten
Polschicht anstelle des Naturrasenplatzes vor.
Das Spielfeld wird dabei leicht verkleinert, um die Sicherheitsbereiche und
hindernisfreien Zonen sicherzustellen. Die geplante Kurzstrecken- und
Anlauflaufbahn für Weitsprung (Gesamtlänge 65 m, 3 Bahnen) erhält einen
wasserundurchlässigen, 2-schichtigen Kunststoffbelag. An der südlichen SeiteSeite 1 von 19
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ist eine Sprunggrube geplant. Das vorhandene Flutlicht wird durch neue
Flutlichtmasten (4-Mast-Flutlichtanlage, Lichtpunkthöhe ca. 16 m) mit 12
asymmetrischen LED-Planflächenstrahlern mit besserer seitlicher und oberer
Abschirmung ersetzt. Die Standorte werden an das neue Spielfeld angepasst
und somit leicht verändert.
Die Details zu den geplanten Ausführungen sind dem beigefügten
Erläuterungsbericht und dem Entwurfsplan zu entnehmen.
Der Wechsel des Belages von Naturrasen zu Kunstrasen ist laut § 62 Abs. 1
Nr. 10 c BauO NRW baugenehmigungsfrei. Gleichwohl sind die öffentlich-
rechtlichen Vorschriften bei der geplanten Umwandlung des Rasenspielfeldes
in einen Kunstrasenbelag einzuhalten. Deshalb hat die Verwaltung ein
Lärmschutzgutachten bei einem Sachverständigenbüro in Auftrag gegeben, die
Ergebnisse des Gutachtens stehen noch aus.
Der Sportplatz Geislar befindet sich vollständig im
planungsrechtlichen Außenbereich. Das geplante Vorhaben
sieht einen erhöhten Versiegelungsgrad vor. Nach
Bundesnaturschutzgesetz § 14 stellt die Veränderung der
Bodenschicht im Außenbereich (hier Teilversiegelung) einen
Eingriff in Natur und Landschaft dar. Für diese wird eine
Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
benötigt. Die Beeinträchtigungen müssen durch Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen
werden (Ausgleichsmaßnahmen). Die Darstellung der nötigen
Angaben (Bilanzierung) erfolgt in einem
landschaftspflegerischen Begleitplan, in welchem die
notwendigen Kompensationsmaßnahmen in qualitativer und
quantitativer Hinsicht aufzuzeigen sind. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass westlich des Sportplatzes bereits
angrenzende Kompensationsflächen festgesetzt wurden,
welche nicht gepflegt oder umgesetzt wurden. Diese sind in der
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zu berücksichtigen. Der
landschaftspflegerische Begleitplan wurde bereits beauftragt
und wird in enger Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde ausgearbeitet.
Die Bezirksvertretung Beuel sowie der Sportausschuss hatten im vergangenen
Jahr beschlossen, dass bei der Planung der Umwandlung dieses Sportplatzes
die größtmöglichen Umweltstandards eingehalten werden. Insbesondere soll
der vorgeschlagene Kunststoffrasenbelag durch das Umweltzeichen „Blauer
Engel“ klassifiziert worden sein. Auch sollte geprüft werden, ob bei dem
Kunstrasenplatz generell auf eine Verfüllung verzichtet werden kann.
In dem beigefügten Erläuterungsbericht wird ausgeführt, dass es derzeit für
Kunststoffrasen noch keine Klassifizierung „Blauer Engel“ gibt. Nach
Rücksprache des Planungsbüros mit diversen Anbietern ist beabsichtigt, diese
Zertifizierung durch das Fraunhofer Institut zu erlangen. Eine zeitliche Vorgabe
ist derzeit noch nicht möglich.
Die Einhaltung größtmöglicher Umweltstandards erfolgt durch dieSeite 2 von 19
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Fremdüberwachung u.a. nach RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V., Bonn). Es wird in der Ausschreibung auch ein CO2-
neutral hergestelltes Produkt gefordert. Die Auswahl des Kunststoffrasens soll
auf Basis der Bewertungsmatrix „Hamburger Modell“ erfolgen.
Der Verzicht auf eine Verfüllung kann aus nachstehenden Gründen nicht
empfohlen werden:
- Höhere Anschaffungskosten durch höheren Kunstfaseranteile zur
Stabilisierung der Halme.
- Kostenaufwändige Verspannung in den Randbereichen durch fehlende
Auflast.
- Durch den höheren Kunstfaseranteil besteht eine höhere Gefahr von
Verletzungen bzw. Verbrennungen.
- Hohe Instandhaltungskosten; eine Pflege ist nur im
Nassreinigungsverfahren möglich.
- Die Spielbelastung geht direkt auf das Trägermaterial und dies führt zu
einer deutlich geringeren Lebensdauer.
Aufgrund der vorgenannten Aspekte empfiehlt die Verwaltung, auf einen
Kunststoffrasen mit Quarzsand verfüllter Polschicht nicht zu verzichten.
Das anfallende Niederschlagswasser des Spielfeldes und der angrenzenden
Belagsflächen soll einer Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage zugeführt werden.
Um den Eintrag von schadstoffhaltigen Stoffen (Ausschwemmungen aus der
Elastikschicht, Mikroplastik) in die Rigole weitestgehend auszuschließen, ist
jeweils ein austauschbarer Filter im Bereich der Zuläufe vorgesehen. Die hierfür
erforderliche Genehmigung wird in einem separaten 'Antrag auf Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser‘ bei
der Unteren Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn beantragt.
Für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf eine LED-Beleuchtung wurde bereits
ein Beleuchtungskonzept beauftragt und erstellt, welches eine Lichtberechnung
der Beleuchtungsanlage zur Prognose der maximalen Beleuchtungskennwerte
der Spielfläche unter Volllast der Beleuchtung darlegt. Darin wird eine mittlere
Beleuchtungsstärke von 161 Lux berechnet. Dieses Konzept dient als
Grundlage für das bereits beauftragte Lichtimmissionsgutachten, auf dessen
Ergebnisse die Verwaltung noch wartet. Die Ausarbeitung des Konzeptes
erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Das geplante Vorhaben grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet
„Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher
Bueschelchen“. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im Verfahren eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, deren Ergebnisse in der Planung
beachtet werden.
Die Verwaltung wird für die LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach derSeite 3 von 19
Seite 4
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
(Kommunalrichtlinie – KRL) stellen. Nach dieser Richtlinie ergibt sich ein
Förderhöchstsatz von 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, die rund
220.000 EUR brutto betragen werden (s. beiliegende Kostenberechnung Ziffer
556.3).
Finanzierung
Die Kosten für den Umbau betragen nach der vorliegenden Kostenberechnung
ca. 1,5 Mio. EUR brutto zzgl. 150.000 EUR Planungskosten. Zuzüglich einer zu
erwartenden Baupreissteigerung bis zur Ausführung dieser Maßnahme sind
Gesamtkosten in Höhe von rund 1,9 Mio. € zu erwarten.
Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme werden zum Doppelhaushalt
2025/26 angemeldet und vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung zum
Haushalt im Etat des Sport- und Bäderamtes bei Finanzstelle 5520808015030
(FiPos. 78.5300) bereitgestellt. Die erwarteten Fördermittel von rund 55.000
EUR werden bei derselben Finanzstelle unter FiPos. 68.1100 veranschlagt.
Mit der Umsetzung der Maßnahme könnte somit nach der Genehmigung des
Haushalts im Jahr 2025 begonnen werden.
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2025-xxx X VOB UVgO VgV 2025 1.900.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
78.5300 5520808015030
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/nSeite 4 von 19
Seite 5
1 2023-18-L3-LA-01 - 240221 (öffentlich)
2 Sportplatzanlage Bonn Geislar, Liestraße - Kostenberechnung 240223
(öffentlich)
3 Erläuterungsbericht zum Entwurf (öffentlich)Seite 5 von 19
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Menge EP GP
500 Außenanlagen und Freiflächen
510 Erdbau
511 Herstellung
511.1 Grasnarbe abschälen und entsorgen 8.750 m² 2,60 € 22.750,00 €
511.2 Oberboden abtragen und entsorgen im Mittel ca. 0,15 m 1.320 m³ 26,50 € 34.980,00 €
511.3 Boden abtragen und entsorgen, LAGA Z 0 2.175 m³ 32,00 € 69.600,00 €
511.4 Boden abtragen und zum Wiedereinbau zwischenlagern 75 m³ 17,50 € 1.312,50 €
Summe 128.642,50 €
530 Oberbau, Deckschichten
531 Wege
531.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 1.175 m² 2,00 € 2.350,00 €
531.2 Frostschutzschicht
Material: Kiessand 0/32 mm, Stärke 18 cm
175 m³ 52,00 € 9.100,00 €
531.3 Schottertragschicht
Material: Grauwackerschotter 0/45, korngestuft, Stärke 15 cm
150 m³ 60,00 € 9.000,00 €
531.4 Randeinfassung einschl. erforderlicher Unterbau
Material: Betonkantenstein 8/20 cm
295 m 31,50 € 9.292,50 €
531.5 Belag einschl. Schnittarbeiten
Material: Betonsteinpflaster 20/10/8, Farbe anthrazit
975 m² 32,00 € 31.200,00 €
531.6 Allgemeine Anpassungarbeiten in Übergangsbereichen psch 4.750,00 €
Summe 65.692,50 €
535 Sportplatzflächen
535.1 Großspielfeld - Kunststoffrasen
535.1.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 6.660 m² 2,00 € 13.320,00 €
535.1.2 Frostschutzkies (Bodenaustausch), Stärke 20 cm 6.660 m² 8,80 € 58.608,00 €
535.1.3 Ungebundene Schottertragschicht herstellen,
Ausführung 2-lagig, Stärke 20 cm
6.660 m² 10,40 € 69.264,00 €
535.1.4 Gebundene Elastische Tragschicht im Ortseinbau herstellen,
Nenndicke 35 mm
6.660 m² 13,00 € 86.580,00 €
535.1.5 Kunststoffrasen mit Sand-gefüllter Polschicht 6.660 m² 22,50 € 149.850,00 €
535.1.6 Linierung Kunststoffrasenplatz gem. Regelwerk DFB
Großspielfeld - weiß, Querspielfelder - blau
psch 3.600,00 €
535.1.7 Pflege und Intensivreinigung Kunststoffrasenbelag 6.660 m² 0,25 € 1.665,00 €
Summe 382.887,00 €
Bundesstadt Bonn
Sportanlage Bonn Geislar, Liestraße
Sanierung Großspielfeld
- Kunststoffrasen einschl. Erneuerung Flutlichtanlage und Laufbahn mit Weitsprunggrube -
Kostenberechnung
Entwurf, PlanNr. 2023-18-L3-LA-01 vom 09.10.2023, Index 01 - Stand 21.02.2024
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535.2 Laufbahn mit Weitsprunggrube
535.2.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 490 m² 2,50 € 1.225,00 €
535.2.2 Randeinfassung Laufbahn einschl. Unterbau
Material: Betonkantenstein 8/20 cm
140 m 31,50 € 4.410,00 €
535.2.3 Randeinfassung Weitsprunggrube einschl. Unterbau
Material: Betonkantenstein 6/40 cm mit Gummiprofil
29 m 105,00 € 3.045,00 €
535.2.4 Randeinfassung Weitsprunggrube einschl. Unterbau
Material: Betonplatte 30/30/5 cm
25 m 32,00 € 800,00 €
535.2.5 Frostschutzkies (Bodenaustausch), Stärke 20 cm 395 m² 8,80 € 3.476,00 €
535.2.6 Ungebundene Schottertragschicht herstellen,
Ausführung 2-lagig, Stärke 20 cm
395 m² 10,40 € 4.108,00 €
535.2.7 Gebundene Asphalttragschicht herstellen,
Nenndicke 50 mm - einschichtig
395 m² 32,00 € 12.640,00 €
535.2.8 Verkrallungsnut herstellen 145 m 6,50 € 942,50 €
535.2.9 Laufbahn Kunststoffbelag, 2-lagig,
einschl. Kunststoffhaftbrücke
395 m² 80,00 € 31.600,00 €
535.2.10 Linierung für Laufbahn herstellen, Farbe weiß, Breite 50 mm psch 1.350,00 €
535.2.11 Sandverfüllung Sprunggrube, Stärke mind. 30 cm 18 m³ 70,00 € 1.260,00 €
Summe 64.856,50 €
539 Sonstiges zur KG 530
539.1 Kontrollprüfungen / Sportplatz
539.1.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 6 St 150,00 € 900,00 €
539.1.2 Kontrollprüfungen Kornverteilung Tragschicht 2 St 320,00 € 640,00 €
539.1.3 Kontrollprüfungen Wasserdurchlässigkeit Tragschicht 2 St 300,00 € 600,00 €
539.1.4 Kontrollprüfungen Kraftabbau 1 St 750,00 € 750,00 €
539.1.5 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Tragschicht 2 St 150,00 € 300,00 €
Summe 3.190,00 €
539.2 Kontrollprüfungen / Wege
539.2.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 4 St 150,00 € 600,00 €
Summe 600,00 €
540 Baukonstruktionen
541 Einfriedungen
541.1 Stabgitterzaun, Höhe 2,00 m, farbbeschichtet 145 m 105,00 € 15.225,00 €
541.2 Toranlage, 2-flügelig, Durchfahrtsbreite 5 m, farbbeschichtet 1 St. 3.800,00 € 3.800,00 €
541.3 Ballfangzaun einschl. Pfosten an östlicher Stirnseiten
Großspielfeld, Höhe 6 m, Strafraumbreite
41 m 460,00 € 18.860,00 €
541.4 Statische Berechnung und Prüfstatik für Ballfangzaun psch 2.500,00 €
541.5 Winkelstützmauern, Höhen von 55 bis 80 cm
einschl. Eckelemente und Form- und Passstücke
90 m 295,00 € 26.550,00 €
Summe 66.935,00 €
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543 Rampem, Treppen, Tribünen
543.1 Stufenanlage aus Betonfertigteilelementen 20 m 220,00 € 4.400,00 €
543.2 Handläufe für Treppenanlagen 2 St. 450,00 € 900,00 €
543.3 Handläufe und Radabweiser Rampe 27 m 350,00 € 9.450,00 €
Summe 14.750,00 €
550 Technische Anlagen
551 Abwasseranlagen
551.1 Oberflächenwasser
551.1.1 Fließrinne
Material: Sport-Muldenrinne 33/30/10 einschl. Oberbau
350 m 49,50 € 17.325,00 €
551.1.2 Muldenabläufe
Material: Guß-Abläufe 30/30, mit Schlammfang
28 St. 370,00 € 10.360,00 €
551.1.3 Anschlussleitungen für Muldenabläufe,
PP-Rohr DN 110, Anschluss an Teilsickerrohr
50 m 85,00 € 4.250,00 €
Summe 31.935,00 €
551.2 Drainagewasser
551.2.1 Drainageleitung DN 80
Material: flexibles Drainagerohr als Vollsickerrohr einschl.
Erdarbeiten
1.300 m 26,00 € 33.800,00 €
551.2.2 Drainageleitung DN 150/200 als Sammlerleitung
Material: flexibles Drainagerohr als Teilsickerrohr einschl.
Erdarbeiten und Anschluss Sauger
360 m 42,50 € 15.300,00 €
551.2.3 Spül- / Kontrollschacht
Material: nicht begehbarer Schacht aus PE-HD - DN 400
2 St. 540,00 € 1.080,00 €
551.2.4 Spül- / Kontrollschacht
Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1000
2 St. 1.100,00 € 2.200,00 €
551.2.5 Spül- / Kontrollschacht mit Sandfang
Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1500
2 St. 2.400,00 € 4.800,00 €
551.2.6 Entwässerungsleitung für Regenwasserableitungen zu Rigolen
Material: PP-Rohr DN 315
35 m 220,00 € 7.700,00 €
551.2.7 Regenwasserbehandlungsanlage einschl. Erdarbeiten
- Sedimentations- und Adsorptionsprinzip -
2 St. 27.500,00 € 55.000,00 €
551.2.8 Rohr-Rigole herstellen einschl. Revisionsschächte und
Erdarbeiten (L/B/H - 27,00/6,00/2,00 m)
psch 52.500,00 €
Summe 172.380,00 €
552 Wasseranlagen
552.1 Außerbetriebnahme der vorh. Bewässerungsanlage
Rückbau Versenkregner, Pumpenanlage und Übergabe an den
Bauherrn, Teilrückbau und Entsorgung Leitungen
psch 4.500,00 €
Summe 4.500,00 €
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556 Elektrische Anlagen
556.1 Erdungsband
einschl. Anschluss an Barrieren und Zaun-/Toranlagen
psch 10.000,00 €
556.2 Rückbau der vorhandenen Flutlichtmasten einschl.
Flutlichtscheinwerfer
6 St. 800,00 € 4.800,00 €
556.3 Erneuerung der 4-Mast-Flutlichtanlage:
Flutlichtmaste LPH 16 m einschl. Fundamente und Statik, LED-
Flutlichtscheinwerfer, Erdkabel und Leuchtenzuleitungen,
Kabelübergangskästen, Potentialsteuerung und
Erdungsmaßnahmen, Zeitschaltuhr und Dämmerungsschalter
1 psch 185.000,00 €
Summe 199.800,00 €
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
561 Allgemeine Einbauten
561.1 Abfallbehälter 6 St. 650,00 € 3.900,00 €
Summe 3.900,00 €
562 Besondere Einbauten
562.1 Spielfeldbarriere - 1,20 m hoch
Material: Stahlrundrohre, farbbeschichtet
340 m 52,00 € 17.680,00 €
562.2 Gitterfüllung als Zulage zu vorgenannter Position 340 m 38,00 € 12.920,00 €
562.3 Trainerbänke 2 St. 5.650,00 € 11.300,00 €
562.4 Fußballtore 7,32 x 2,44
Material: Aluminium mit Netz und Bodenhülsen
2 St. 2.050,00 € 4.100,00 €
562.5 Jugendtore 5,00 x 2,00
Material: wie vor beschrieben
4 St. 1.600,00 € 6.400,00 €
562.6 Eckstangen
Material: aus Kunststoff mit Bodenhülsen
4 St. 180,00 € 720,00 €
562.7 Absprungbalken Weitsprung einschl. Einbauwanne 3 St. 1.150,00 € 3.450,00 €
562.8 Sprunggrubenabdeckung 1 St. 850,00 € 850,00 €
Summe 57.420,00 €
570 Vegetationsflächen
571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
571.1 Grundplanum gelockert herstellen
einschl. Herstellung des Gefällesystem und Bodenregulierung
1.975 m² 2,00 € 3.950,00 €
571.2 Oberbodenauftrag Rasenflächen
Auftragsstärke i. M. 20 cm
395 m³ 38,00 € 15.010,00 €
571.3 Bodenverbesserung aufbringen und einarbeiten 1.975 m² 0,80 € 1.580,00 €
Summe 20.540,00 €
574 Rasen- und Saatflächen
574.1 Scherrasen einschl. Fertigstellungspflege 1.975 m² 3,00 € 5.925,00 €
Summe 5.925,00 €
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590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen
591 Baustelleneinrichtung
591.1 Baustelleneinrichtung und Bauzaun
Einrichten, Vorhalten, Betreiben und nach der Baumaßnahme
Räumen
psch 5.000,00 €
Summe 5.000,00 €
594 Abbruchmaßnahmem
594.1 Fußballtore aufnehmen und entsorgen 2 St 200,00 € 400,00 €
594.2 Abfallbehälter aufnehmen und entsorgen 2 St 45,00 € 90,00 €
594.3 Ballfangzaun aufnehmen und entsorgen 20 m 60,00 € 1.200,00 €
594.4 Randeinfassungen aufnehmen und entsorgen - Kantenstein 225 m 8,50 € 1.912,50 €
594.5 Tennenmaterial abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK I 25 m³ 120,00 € 3.000,00 €
594.6 Auffüllungen abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK 0 105 m³ 95,00 € 9.975,00 €
594.7 Betonsteinpflaster 20/10/8 aufnehmen und entsorgen 260 m² 14,00 € 3.640,00 €
594.8 Trag- und Frostschutzschichten aufnehmen und entsorgen,
LAGA Z 0
95 m³ 28,00 € 2.660,00 €
594.9 Fundamente aufnehmen und entsorgen 2 m³ 100,00 € 200,00 €
Summe 23.077,50 €
Summe 500 Außenanlagen netto 1.252.031,00 €
In den 500'er Baukosten nicht enthalten sind:
> Baugrundverbesserung, Bodenstabilisierung
> Mantelverordnung, Inkratfttreten: 01. August 2023
- Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung
- Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung
- Änderung der Deponieverordnung
- Änderung der Gewerbeabfallverodnung
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www.dalhaus-engelmayer.de
Dalhaus & Engelmayer
Inhaber Markus Dalhaus
Elbestraße 8
53919 Weilerswist
Telefon 02254 96 99-0
Telefax 02254 96 99-20
Bundesstadt Bonn
Sport- und Bäderamt
Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße
Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung
Dipl.-Ing. J. Drouin
Landschaftsarchitekt
Bearbeitungsstand:
Februar 2024Seite 12 von 19
Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 2 | 8
1 ANLASS UND ZIELSETZUNG
Um dem bestehenden Defizit an Sportmöglichkeiten in Geislar schnellstmöglich entgegenzuwirken,
beabsichtigt das Sport- und Bäderamt der Bundesstadt Bonn, die Sportanlage an der Liestraße in
Bonn-Geislar zeitnah zu sanieren.
Um den Spielbetrieb ganzjährig zu gewährleisten wurde beschlossen, den vorhandenen, stark
abgängigen Sportplatz mit Naturrasenbelag durch einen Platz mit einem Kunststoffrasenbelag mit
Sand- verfüllter Polschicht zu ersetzen.
Im Weiteren ist beabsichtigt, die vorhandene Laufbahn und Weitsprunganlage, angrenzend an das
Landschaftsschutzgebiet, gerahmt durch eine Ausgleichspflanzung durch eine an andere Stelle neu
errichtete Kurzstreckenlaufbahn, kombiniert mit einer Weitsprunggrube zu ersetzen.
2 BESTANDSSITUATION
Die vorhandene Sportanlage FC Eintracht Geislar 1962 e.V. liegt an der Liestraße, Ecke Auestraße in
Bonn-Geislar. Sie besteht aus einem Fußballplatz (Großspielfeld) mit Naturrasen, ausgestattet mit
einer 4-Mast Flutlichtanlage.
Südlich des Großspielfeldes verläuft eine ca. 70 m lange Laufbahn, dahinter befindet sich eine
Weitsprunganlage sowie eine mit Bäumen und Sträuchern bestandene Fläche.
Das Umkleidegebäude befindet sich nordwestlich der Sportanlage unmittelbar an der Liestraße. Die
Erschließung erfolgt über einen kurzen Stichweg an der östlichen Stirnseite des Gebäudes.
Im Norden grenzt eine Wohnbebauung der Liestraße unmittelbar an die Sportanlage an. Im Osten
trennt eine markante Pappelreihe die Wohnbebauung an der Auestraße vom Sportplatz optisch ab.
Westlich der Sportanlage befindet sich eine Sporthalle sowie ein Gebäude der Freiwilligen
Feuerwehr Löscheinheit Geislar.Seite 13 von 19
Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 3 | 8
Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Tim-Online)
Foto 1: Sportanlage LiestraßeSeite 14 von 19
Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 4 | 8
Der vorhandene Sportplatz ist stark abgängig. Der Naturrasenplatz wurde seinerzeit auf
gewachsenem Boden errichtet und verfügt über keinen DIN-gerechten Aufbau. Somit fehlt die
erforderliche Wasserdurchlässigkeit, notwendige Drainagen sind nicht vorhanden. Dies hat zur
Folge, dass der Platz neben den üblichen Sperrzeiten im Winter und im Sommer
(Rasenregeneration) auch bei Regen oftmals unbespielbar ist.
Das vorhandene Fußballfeld weist an der westlichen Stirnseite in den Eckbereichen Höhen von
50.95 und 50.38 m üNN und an der östlichen Stirnseite von 50.67 und 50.56 m üNN auf, die als
nicht Norm-gerechte Höhenlage zu bezeichnen sind und die Bespielbarkeit der Platzfläche stark
beeinträchtigen.
Die von Gehölzen und Bäumen überstellte Laufbahn und Weitsprunganlage mit zu kurzer
Anlaufbahn sind ebenfalls stark abgängig. Zudem liegen sie im Geltungsbereich des
Landschaftsplans Siegmündung.
Für den dort ansässigen Verein, FC Eintracht Geislar 1962 e.V., sind diese Umstände sehr hinderlich
und auf Dauer nicht mehr zumutbar. Durch die Neubaugebiete in Geislar erfreut sich der Verein
über regen Zulauf. Die Anzahl der Mannschaften hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als
verdoppelt. Darüber hinaus hat sich durch die Auflösung einer Fußballabteilung in einem
Nachbarort auch das Einzugsgebiet des Vereins vergrößert. Es ist davon auszugehen, dass der
Zulauf auch weiterhin anhält, da weiterer Wohnraum sowie Kindergärten und eine Schule
entstehen. Die Kapazitäten sind jedoch auf und auch neben dem Platz (Umkleiden/Sanitäranlagen)
nahezu erschöpft.
3 ENTWURF
3.1 Spielfeld
Das geplante Vorhaben sieht die Herstellung eines wasserdurchlässigen Kunststoffrasenbelages (1-
Polymer-Rasen) mit einer Sand-verfüllten Polschicht anstelle des Naturrasenplatzes vor.
Das eigentliche Spielfeld wird dabei leicht verkleinert, um die Sicherheitsbereiche und
hindernisfreien Zonen sicher zu stellen. Das Spielfeld weist eine Netto-Spielfläche von 96,00 x 60,00
m auf. Der Sicherheitsbereich einschl. des hindernisfreien Raumes beträgt darüber hinaus an denSeite 15 von 19
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Längsseiten jeweils 2,00 m und an den Stirnseiten jeweils 4,00 m. Die Brutto-Spielfläche beträgt
somit 104,00 x 64,00 m.
Die Platzfläche wird gemäß geltender DIN-Norm mit einem Walmdach-Gefälle von 0,8% ausgebildet
und erhält umlaufend eine einheitliche Höhe.
Anmerkung Kunststoffrasen:
Derzeit gibt es für Kunststoffrasen noch keine Klassifizierung „Blauer Engel“. Nach Rücksprache mit
diversen Anbietern ist beabsichtigt, diese Zertifizierung durch das Frauenhofer Institut zu erlangen.
Eine zeitliche Vorgabe ist derzeit noch nicht möglich.
Die Einhaltung größtmöglicher Umweltstandards erfolgt durch die Fremdüberwachung u.a. nach
RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Bonn). Es wird auch ein
weitgehendst CO2-Neutrales hergestelltes Produkt gefordert.
Die Klassifizierung erfolgt auch auf Basis der Bewertungsmatrix „Hamburger Modell“.
Der Verzicht einer kompletten Sandverfüllung kann aus nachstehenden Gründen nicht empfohlen
werden:
 Höhere Anschaffungskosten durch höheren Kunstfaseranteile zur Stabilisierung der Halme.
 Kostenaufwendige Verspannung in den Randbereichen durch fehlende Auflast.
 Durch den höheren Kunstfaseranteil höhere Gefahr von Verletzungen bzw. Verbrennungen.
 Hohe Instandhaltungskosten, Pflege nur im Nassreinigungsverfahren möglich.
 Die Spielbelastung geht direkt auf das Trägermaterial und somit deutlich geringere
Lebensdauer.
Aufgrund der vorgenannten Aspekte kann auf einen Kunststoffrasen mit Quarzsand verfüllter
Polschicht nicht verzichtet werden.
3.2 Laufbahn und Weitsprunggrube
Die geplante Kurzstrecken- und Anlauflaufbahn (Gesamtlänge 65 m, 3 Bahnen) erhält einen
wasserundurchlässigen, 2-schichtigen Kunststoffbelag.
An der südlichen Seite ist eine Sprunggrube mit den Abmessungen 7,00 x 7,00 m geplant. Sie wird
mit einem Betonkantenstein mit Gummiprofil gerahmt. Davor verläuft eine Betonplatte 30/30/5
cm als Mähkante.Seite 16 von 19
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3.3 Erschließung
Der Kunststoffrasenplatz erhält einen umlaufenden Weg aus Betonsteinpflaster 20/10/8 cm mit
einer Breite von ca. 1,80 m, der an vier Stellen für die Unterbringung der Trainerbänke und die
Jugendtore entsprechend aufgeweitet wird (Wegebreite ca. 3,80 m).
Die Zuwegung zum Sportplatz erfolgt über die vorhandene Erschließung von der Liestraße zum
Vereinsheim.
Aufgrund der Anpassung des Platzniveaus entsteht ein Höhenunterschicht (ca. 56 cm) von dem
Vorplatz des Vereinsgebäudes zum Spielfeldbereich. Dieser wird durch Betonwinkelsteinelemente
ausgeglichen. Die Zuwegung erfolgt direkt über eine 4-stufige, 5,0 m Breite Treppenanlage bzw. ist
für den barrierefreien Zugang seitlich eine Rampenanlage mit einem maximalen Gefälle von 6 %
geplant.
3.4 Entwässerung
Das anfallende Niederschlagswasser des Spielfeldes und der angrenzenden Belagsflächen wird über
eine umlaufende Muldenrinne mit Einzelabläufen in einen an den jeweiligen Längs- und Stirnseiten
angeordneten Sammler (Dränageleitungen DN 160/200 als Teilsickerrohre) eingeleitet. Das
Sickerwasser des Spielfeldes wird über ein Dränagesystem (Dränageleitungen DN 80 als
Vollsickerrohre) ebenfalls den Sammlern zugeführt. Die Sammler münden in zwei Sickerschächte,
die sich an der südöstlichen und an der nordöstlichen Platzecke befinden.
Das Regenwasser wird von den Absetzschächten einer an der östlichen Stirnseite des Spielfeldes
geplanten Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage zugeführt. Um den Eintrag von schadstoffhaltigen
Stoffen (Ausschwemmungen aus der Elastikschicht, Mikroplastik) in die Rigole weitgehendst
auszuschließen, ist jeweils ein austauschbarer Filter im Bereich der Zuläufe vorgesehen.
Die Rohr-Rigole hat die Abmessung 6,00 x 2,00 x 27,00 m (Breite, Höhe, Länge) und dient als
Zwischenspeicher. Die Sohle der Rigole reicht bis in die anstehenden Kiese als
versickerungsrelevante Schicht.
Die Dimensionierung der Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage sowie die hierfür erforderlichen
Ermittlungen der Kennwerte des Baugrundes wurden den Gutachten der Geologie · Bau &Seite 17 von 19
Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 7 | 8
Umweltconsult GMBH (Erdbautechnischer und Geohydrologischer Untersuchungsbericht sowie
Dimensionierung der Versickerungsanlage) entnommen bzw. abgeleitet.
Die hierfür erforderliche Genehmigung wird in einem separaten ‘Antrag auf Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser‘ bei der Unteren
Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn beantragt.
3.5 Trainingsbeleuchtung
Das vorhandene Flutlicht wird durch neue Flutlichtmasten (4-Mast-Flutlichtanlage, Lichtpunkthöhe
ca. 16 m) mit 12 asymmetrische LED-Planflächenstrahlern mit besserer seitlicher und oberer
Abschirmung ersetzt. Die Standorte werden an das neue Spielfeld angepasst und somit leicht
verändert.
3.6 Einfriedung, Ballfangzäune, Barrieren
Die Sportanlage soll durch einen 2,40 m hohen Stabgitterzaun eingezäunt werden. Eine ca. 5,00 m
breite, zweiflügelige Toranlage an der Auestraße ermöglicht die notwendige Erschließung für
Rettungs- und Pflegefahrzeuge.
Der vorhandene Ballfangzaun im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze der Sportanlage, Höhe
ca. 5,6 m, bleibt erhalten. An der östlichen Stirnseite (zwischen Sportplatz und Laufbahn) ist ein
neuer, ca. 40,3 m langer (Strafraumbreite) und ca. 6,0 m hoher Ballfangzaun vorgesehen.
Der Kunststoffrasenplatz erhält eine umlaufende Barriere aus Stahlrundrohr, Höhe ca. 120 cm, mit
Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm). Im Bereich der Trainerbänke und Stellflächen der
Jugendtore sowie an den Ecken der Spielfläche ist sie unterbrochen.
3.7 Stellplätze
Da bei der Sanierungsmaßnahme keine weiteren sportlichen Aktivitäten zur ursprünglichen
Sportplatznutzung geplant sind, lässt sich kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ableiten. Es sind keine
zusätzlichen Stellplätze geplant.Seite 18 von 19
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3.8 Vegetationsflächen
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die bauzeitlich in Anspruch genommen Flächen
außerhalb der Sportflächen und Wege (Arbeitsräume) sowie zurückgebaute Bereiche (Laufbahn
und Weitsprunganlage im südwestlichen Grundstücksbereich) als Rasenflächen hergestellt. Die
Rasenflächen werden mit einer Sport- und Spielrasenmischung eingesät.
i.A. J. Drou
Weilerswist, 29. Februar 2024Seite 19 von 19

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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de