240391 · Beschlussvorlage: Einleitung
Umwandlung des Rasenspielfeldes in Kunstrasenbelag und Erneuerung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar
Kerndaten
- Nummer
- 240391
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 07.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (29.912 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 240391 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Umwandlung des Rasenspielfeldes in Kunstrasenbelag und Erneuerung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar Beratungsfolge Sportausschuss 16.05.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Entwurfsplanung für die Umwandlung des Rasenspielfeldes in Kunstrasenbelag sowie der Erneuerung der Flutlichtanlage einschließlich der Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung am Sportplatz Geislar wird zugestimmt. 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme wird vorbehaltlich der noch ausstehenden Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens, des Lichtschutzgutachtens und des landschaftspflegerischen Begleitplans gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erneuerung der Flutlichtanlage und Umrüstung auf eine LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach der Kommunalrichtlinie zu stellen. Begründung Die Bezirksvertretung Beuel hatte die Verwaltung am 31.05.2023 beauftragt, entsprechend der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie für die Sportanlage Geislar die Planung sowie die erforderlichen Gutachten und Genehmigungen für die Umwandlung in einen Kunststoffrasen in Auftrag zu geben bzw. zu beantragen (DS 230354). Das geplante Vorhaben sieht die Herstellung eines wasserdurchlässigen Kunststoffrasenbelages (1-Polymer-Rasen) mit einer mit Sand verfüllten Polschicht anstelle des Naturrasenplatzes vor. Das Spielfeld wird dabei leicht verkleinert, um die Sicherheitsbereiche und hindernisfreien Zonen sicherzustellen. Die geplante Kurzstrecken- und Anlauflaufbahn für Weitsprung (Gesamtlänge 65 m, 3 Bahnen) erhält einen wasserundurchlässigen, 2-schichtigen Kunststoffbelag. An der südlichen SeiteSeite 1 von 19 Seite 2 ist eine Sprunggrube geplant. Das vorhandene Flutlicht wird durch neue Flutlichtmasten (4-Mast-Flutlichtanlage, Lichtpunkthöhe ca. 16 m) mit 12 asymmetrischen LED-Planflächenstrahlern mit besserer seitlicher und oberer Abschirmung ersetzt. Die Standorte werden an das neue Spielfeld angepasst und somit leicht verändert. Die Details zu den geplanten Ausführungen sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und dem Entwurfsplan zu entnehmen. Der Wechsel des Belages von Naturrasen zu Kunstrasen ist laut § 62 Abs. 1 Nr. 10 c BauO NRW baugenehmigungsfrei. Gleichwohl sind die öffentlich- rechtlichen Vorschriften bei der geplanten Umwandlung des Rasenspielfeldes in einen Kunstrasenbelag einzuhalten. Deshalb hat die Verwaltung ein Lärmschutzgutachten bei einem Sachverständigenbüro in Auftrag gegeben, die Ergebnisse des Gutachtens stehen noch aus. Der Sportplatz Geislar befindet sich vollständig im planungsrechtlichen Außenbereich. Das geplante Vorhaben sieht einen erhöhten Versiegelungsgrad vor. Nach Bundesnaturschutzgesetz § 14 stellt die Veränderung der Bodenschicht im Außenbereich (hier Teilversiegelung) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Für diese wird eine Eingriffsgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) benötigt. Die Beeinträchtigungen müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen werden (Ausgleichsmaßnahmen). Die Darstellung der nötigen Angaben (Bilanzierung) erfolgt in einem landschaftspflegerischen Begleitplan, in welchem die notwendigen Kompensationsmaßnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht aufzuzeigen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass westlich des Sportplatzes bereits angrenzende Kompensationsflächen festgesetzt wurden, welche nicht gepflegt oder umgesetzt wurden. Diese sind in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zu berücksichtigen. Der landschaftspflegerische Begleitplan wurde bereits beauftragt und wird in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde ausgearbeitet. Die Bezirksvertretung Beuel sowie der Sportausschuss hatten im vergangenen Jahr beschlossen, dass bei der Planung der Umwandlung dieses Sportplatzes die größtmöglichen Umweltstandards eingehalten werden. Insbesondere soll der vorgeschlagene Kunststoffrasenbelag durch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ klassifiziert worden sein. Auch sollte geprüft werden, ob bei dem Kunstrasenplatz generell auf eine Verfüllung verzichtet werden kann. In dem beigefügten Erläuterungsbericht wird ausgeführt, dass es derzeit für Kunststoffrasen noch keine Klassifizierung „Blauer Engel“ gibt. Nach Rücksprache des Planungsbüros mit diversen Anbietern ist beabsichtigt, diese Zertifizierung durch das Fraunhofer Institut zu erlangen. Eine zeitliche Vorgabe ist derzeit noch nicht möglich. Die Einhaltung größtmöglicher Umweltstandards erfolgt durch dieSeite 2 von 19 Seite 3 Fremdüberwachung u.a. nach RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Bonn). Es wird in der Ausschreibung auch ein CO2- neutral hergestelltes Produkt gefordert. Die Auswahl des Kunststoffrasens soll auf Basis der Bewertungsmatrix „Hamburger Modell“ erfolgen. Der Verzicht auf eine Verfüllung kann aus nachstehenden Gründen nicht empfohlen werden: - Höhere Anschaffungskosten durch höheren Kunstfaseranteile zur Stabilisierung der Halme. - Kostenaufwändige Verspannung in den Randbereichen durch fehlende Auflast. - Durch den höheren Kunstfaseranteil besteht eine höhere Gefahr von Verletzungen bzw. Verbrennungen. - Hohe Instandhaltungskosten; eine Pflege ist nur im Nassreinigungsverfahren möglich. - Die Spielbelastung geht direkt auf das Trägermaterial und dies führt zu einer deutlich geringeren Lebensdauer. Aufgrund der vorgenannten Aspekte empfiehlt die Verwaltung, auf einen Kunststoffrasen mit Quarzsand verfüllter Polschicht nicht zu verzichten. Das anfallende Niederschlagswasser des Spielfeldes und der angrenzenden Belagsflächen soll einer Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage zugeführt werden. Um den Eintrag von schadstoffhaltigen Stoffen (Ausschwemmungen aus der Elastikschicht, Mikroplastik) in die Rigole weitestgehend auszuschließen, ist jeweils ein austauschbarer Filter im Bereich der Zuläufe vorgesehen. Die hierfür erforderliche Genehmigung wird in einem separaten 'Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser‘ bei der Unteren Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn beantragt. Für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf eine LED-Beleuchtung wurde bereits ein Beleuchtungskonzept beauftragt und erstellt, welches eine Lichtberechnung der Beleuchtungsanlage zur Prognose der maximalen Beleuchtungskennwerte der Spielfläche unter Volllast der Beleuchtung darlegt. Darin wird eine mittlere Beleuchtungsstärke von 161 Lux berechnet. Dieses Konzept dient als Grundlage für das bereits beauftragte Lichtimmissionsgutachten, auf dessen Ergebnisse die Verwaltung noch wartet. Die Ausarbeitung des Konzeptes erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Das geplante Vorhaben grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Bueschelchen“. Da das Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann, wird im Verfahren eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt, deren Ergebnisse in der Planung beachtet werden. Die Verwaltung wird für die LED-Beleuchtung einen Förderantrag nach derSeite 3 von 19 Seite 4 Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie – KRL) stellen. Nach dieser Richtlinie ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, die rund 220.000 EUR brutto betragen werden (s. beiliegende Kostenberechnung Ziffer 556.3). Finanzierung Die Kosten für den Umbau betragen nach der vorliegenden Kostenberechnung ca. 1,5 Mio. EUR brutto zzgl. 150.000 EUR Planungskosten. Zuzüglich einer zu erwartenden Baupreissteigerung bis zur Ausführung dieser Maßnahme sind Gesamtkosten in Höhe von rund 1,9 Mio. € zu erwarten. Die Mittel für die Umsetzung der Maßnahme werden zum Doppelhaushalt 2025/26 angemeldet und vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung zum Haushalt im Etat des Sport- und Bäderamtes bei Finanzstelle 5520808015030 (FiPos. 78.5300) bereitgestellt. Die erwarteten Fördermittel von rund 55.000 EUR werden bei derselben Finanzstelle unter FiPos. 68.1100 veranschlagt. Mit der Umsetzung der Maßnahme könnte somit nach der Genehmigung des Haushalts im Jahr 2025 begonnen werden. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2025-xxx X VOB UVgO VgV 2025 1.900.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 78.5300 5520808015030 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/nSeite 4 von 19 Seite 5 1 2023-18-L3-LA-01 - 240221 (öffentlich) 2 Sportplatzanlage Bonn Geislar, Liestraße - Kostenberechnung 240223 (öffentlich) 3 Erläuterungsbericht zum Entwurf (öffentlich)Seite 5 von 19 Seite 6 von 19 Menge EP GP 500 Außenanlagen und Freiflächen 510 Erdbau 511 Herstellung 511.1 Grasnarbe abschälen und entsorgen 8.750 m² 2,60 € 22.750,00 € 511.2 Oberboden abtragen und entsorgen im Mittel ca. 0,15 m 1.320 m³ 26,50 € 34.980,00 € 511.3 Boden abtragen und entsorgen, LAGA Z 0 2.175 m³ 32,00 € 69.600,00 € 511.4 Boden abtragen und zum Wiedereinbau zwischenlagern 75 m³ 17,50 € 1.312,50 € Summe 128.642,50 € 530 Oberbau, Deckschichten 531 Wege 531.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 1.175 m² 2,00 € 2.350,00 € 531.2 Frostschutzschicht Material: Kiessand 0/32 mm, Stärke 18 cm 175 m³ 52,00 € 9.100,00 € 531.3 Schottertragschicht Material: Grauwackerschotter 0/45, korngestuft, Stärke 15 cm 150 m³ 60,00 € 9.000,00 € 531.4 Randeinfassung einschl. erforderlicher Unterbau Material: Betonkantenstein 8/20 cm 295 m 31,50 € 9.292,50 € 531.5 Belag einschl. Schnittarbeiten Material: Betonsteinpflaster 20/10/8, Farbe anthrazit 975 m² 32,00 € 31.200,00 € 531.6 Allgemeine Anpassungarbeiten in Übergangsbereichen psch 4.750,00 € Summe 65.692,50 € 535 Sportplatzflächen 535.1 Großspielfeld - Kunststoffrasen 535.1.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 6.660 m² 2,00 € 13.320,00 € 535.1.2 Frostschutzkies (Bodenaustausch), Stärke 20 cm 6.660 m² 8,80 € 58.608,00 € 535.1.3 Ungebundene Schottertragschicht herstellen, Ausführung 2-lagig, Stärke 20 cm 6.660 m² 10,40 € 69.264,00 € 535.1.4 Gebundene Elastische Tragschicht im Ortseinbau herstellen, Nenndicke 35 mm 6.660 m² 13,00 € 86.580,00 € 535.1.5 Kunststoffrasen mit Sand-gefüllter Polschicht 6.660 m² 22,50 € 149.850,00 € 535.1.6 Linierung Kunststoffrasenplatz gem. Regelwerk DFB Großspielfeld - weiß, Querspielfelder - blau psch 3.600,00 € 535.1.7 Pflege und Intensivreinigung Kunststoffrasenbelag 6.660 m² 0,25 € 1.665,00 € Summe 382.887,00 € Bundesstadt Bonn Sportanlage Bonn Geislar, Liestraße Sanierung Großspielfeld - Kunststoffrasen einschl. Erneuerung Flutlichtanlage und Laufbahn mit Weitsprunggrube - Kostenberechnung Entwurf, PlanNr. 2023-18-L3-LA-01 vom 09.10.2023, Index 01 - Stand 21.02.2024 Seite 1 von 5Seite 7 von 19 535.2 Laufbahn mit Weitsprunggrube 535.2.1 Grundplanum einschl. Gefällesystem / Bodenregulierung 490 m² 2,50 € 1.225,00 € 535.2.2 Randeinfassung Laufbahn einschl. Unterbau Material: Betonkantenstein 8/20 cm 140 m 31,50 € 4.410,00 € 535.2.3 Randeinfassung Weitsprunggrube einschl. Unterbau Material: Betonkantenstein 6/40 cm mit Gummiprofil 29 m 105,00 € 3.045,00 € 535.2.4 Randeinfassung Weitsprunggrube einschl. Unterbau Material: Betonplatte 30/30/5 cm 25 m 32,00 € 800,00 € 535.2.5 Frostschutzkies (Bodenaustausch), Stärke 20 cm 395 m² 8,80 € 3.476,00 € 535.2.6 Ungebundene Schottertragschicht herstellen, Ausführung 2-lagig, Stärke 20 cm 395 m² 10,40 € 4.108,00 € 535.2.7 Gebundene Asphalttragschicht herstellen, Nenndicke 50 mm - einschichtig 395 m² 32,00 € 12.640,00 € 535.2.8 Verkrallungsnut herstellen 145 m 6,50 € 942,50 € 535.2.9 Laufbahn Kunststoffbelag, 2-lagig, einschl. Kunststoffhaftbrücke 395 m² 80,00 € 31.600,00 € 535.2.10 Linierung für Laufbahn herstellen, Farbe weiß, Breite 50 mm psch 1.350,00 € 535.2.11 Sandverfüllung Sprunggrube, Stärke mind. 30 cm 18 m³ 70,00 € 1.260,00 € Summe 64.856,50 € 539 Sonstiges zur KG 530 539.1 Kontrollprüfungen / Sportplatz 539.1.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 6 St 150,00 € 900,00 € 539.1.2 Kontrollprüfungen Kornverteilung Tragschicht 2 St 320,00 € 640,00 € 539.1.3 Kontrollprüfungen Wasserdurchlässigkeit Tragschicht 2 St 300,00 € 600,00 € 539.1.4 Kontrollprüfungen Kraftabbau 1 St 750,00 € 750,00 € 539.1.5 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Tragschicht 2 St 150,00 € 300,00 € Summe 3.190,00 € 539.2 Kontrollprüfungen / Wege 539.2.1 Kontrollprüfungen Lastplattendruckversuch auf Grundplanum 4 St 150,00 € 600,00 € Summe 600,00 € 540 Baukonstruktionen 541 Einfriedungen 541.1 Stabgitterzaun, Höhe 2,00 m, farbbeschichtet 145 m 105,00 € 15.225,00 € 541.2 Toranlage, 2-flügelig, Durchfahrtsbreite 5 m, farbbeschichtet 1 St. 3.800,00 € 3.800,00 € 541.3 Ballfangzaun einschl. Pfosten an östlicher Stirnseiten Großspielfeld, Höhe 6 m, Strafraumbreite 41 m 460,00 € 18.860,00 € 541.4 Statische Berechnung und Prüfstatik für Ballfangzaun psch 2.500,00 € 541.5 Winkelstützmauern, Höhen von 55 bis 80 cm einschl. Eckelemente und Form- und Passstücke 90 m 295,00 € 26.550,00 € Summe 66.935,00 € Seite 2 von 5Seite 8 von 19 543 Rampem, Treppen, Tribünen 543.1 Stufenanlage aus Betonfertigteilelementen 20 m 220,00 € 4.400,00 € 543.2 Handläufe für Treppenanlagen 2 St. 450,00 € 900,00 € 543.3 Handläufe und Radabweiser Rampe 27 m 350,00 € 9.450,00 € Summe 14.750,00 € 550 Technische Anlagen 551 Abwasseranlagen 551.1 Oberflächenwasser 551.1.1 Fließrinne Material: Sport-Muldenrinne 33/30/10 einschl. Oberbau 350 m 49,50 € 17.325,00 € 551.1.2 Muldenabläufe Material: Guß-Abläufe 30/30, mit Schlammfang 28 St. 370,00 € 10.360,00 € 551.1.3 Anschlussleitungen für Muldenabläufe, PP-Rohr DN 110, Anschluss an Teilsickerrohr 50 m 85,00 € 4.250,00 € Summe 31.935,00 € 551.2 Drainagewasser 551.2.1 Drainageleitung DN 80 Material: flexibles Drainagerohr als Vollsickerrohr einschl. Erdarbeiten 1.300 m 26,00 € 33.800,00 € 551.2.2 Drainageleitung DN 150/200 als Sammlerleitung Material: flexibles Drainagerohr als Teilsickerrohr einschl. Erdarbeiten und Anschluss Sauger 360 m 42,50 € 15.300,00 € 551.2.3 Spül- / Kontrollschacht Material: nicht begehbarer Schacht aus PE-HD - DN 400 2 St. 540,00 € 1.080,00 € 551.2.4 Spül- / Kontrollschacht Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1000 2 St. 1.100,00 € 2.200,00 € 551.2.5 Spül- / Kontrollschacht mit Sandfang Material: begehbarer Schacht aus Betonfertigteilen - DN 1500 2 St. 2.400,00 € 4.800,00 € 551.2.6 Entwässerungsleitung für Regenwasserableitungen zu Rigolen Material: PP-Rohr DN 315 35 m 220,00 € 7.700,00 € 551.2.7 Regenwasserbehandlungsanlage einschl. Erdarbeiten - Sedimentations- und Adsorptionsprinzip - 2 St. 27.500,00 € 55.000,00 € 551.2.8 Rohr-Rigole herstellen einschl. Revisionsschächte und Erdarbeiten (L/B/H - 27,00/6,00/2,00 m) psch 52.500,00 € Summe 172.380,00 € 552 Wasseranlagen 552.1 Außerbetriebnahme der vorh. Bewässerungsanlage Rückbau Versenkregner, Pumpenanlage und Übergabe an den Bauherrn, Teilrückbau und Entsorgung Leitungen psch 4.500,00 € Summe 4.500,00 € Seite 3 von 5Seite 9 von 19 556 Elektrische Anlagen 556.1 Erdungsband einschl. Anschluss an Barrieren und Zaun-/Toranlagen psch 10.000,00 € 556.2 Rückbau der vorhandenen Flutlichtmasten einschl. Flutlichtscheinwerfer 6 St. 800,00 € 4.800,00 € 556.3 Erneuerung der 4-Mast-Flutlichtanlage: Flutlichtmaste LPH 16 m einschl. Fundamente und Statik, LED- Flutlichtscheinwerfer, Erdkabel und Leuchtenzuleitungen, Kabelübergangskästen, Potentialsteuerung und Erdungsmaßnahmen, Zeitschaltuhr und Dämmerungsschalter 1 psch 185.000,00 € Summe 199.800,00 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 561 Allgemeine Einbauten 561.1 Abfallbehälter 6 St. 650,00 € 3.900,00 € Summe 3.900,00 € 562 Besondere Einbauten 562.1 Spielfeldbarriere - 1,20 m hoch Material: Stahlrundrohre, farbbeschichtet 340 m 52,00 € 17.680,00 € 562.2 Gitterfüllung als Zulage zu vorgenannter Position 340 m 38,00 € 12.920,00 € 562.3 Trainerbänke 2 St. 5.650,00 € 11.300,00 € 562.4 Fußballtore 7,32 x 2,44 Material: Aluminium mit Netz und Bodenhülsen 2 St. 2.050,00 € 4.100,00 € 562.5 Jugendtore 5,00 x 2,00 Material: wie vor beschrieben 4 St. 1.600,00 € 6.400,00 € 562.6 Eckstangen Material: aus Kunststoff mit Bodenhülsen 4 St. 180,00 € 720,00 € 562.7 Absprungbalken Weitsprung einschl. Einbauwanne 3 St. 1.150,00 € 3.450,00 € 562.8 Sprunggrubenabdeckung 1 St. 850,00 € 850,00 € Summe 57.420,00 € 570 Vegetationsflächen 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 571.1 Grundplanum gelockert herstellen einschl. Herstellung des Gefällesystem und Bodenregulierung 1.975 m² 2,00 € 3.950,00 € 571.2 Oberbodenauftrag Rasenflächen Auftragsstärke i. M. 20 cm 395 m³ 38,00 € 15.010,00 € 571.3 Bodenverbesserung aufbringen und einarbeiten 1.975 m² 0,80 € 1.580,00 € Summe 20.540,00 € 574 Rasen- und Saatflächen 574.1 Scherrasen einschl. Fertigstellungspflege 1.975 m² 3,00 € 5.925,00 € Summe 5.925,00 € Seite 4 von 5Seite 10 von 19 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen 591 Baustelleneinrichtung 591.1 Baustelleneinrichtung und Bauzaun Einrichten, Vorhalten, Betreiben und nach der Baumaßnahme Räumen psch 5.000,00 € Summe 5.000,00 € 594 Abbruchmaßnahmem 594.1 Fußballtore aufnehmen und entsorgen 2 St 200,00 € 400,00 € 594.2 Abfallbehälter aufnehmen und entsorgen 2 St 45,00 € 90,00 € 594.3 Ballfangzaun aufnehmen und entsorgen 20 m 60,00 € 1.200,00 € 594.4 Randeinfassungen aufnehmen und entsorgen - Kantenstein 225 m 8,50 € 1.912,50 € 594.5 Tennenmaterial abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK I 25 m³ 120,00 € 3.000,00 € 594.6 Auffüllungen abtragen und entsorgen, LAGA > Z 2, DK 0 105 m³ 95,00 € 9.975,00 € 594.7 Betonsteinpflaster 20/10/8 aufnehmen und entsorgen 260 m² 14,00 € 3.640,00 € 594.8 Trag- und Frostschutzschichten aufnehmen und entsorgen, LAGA Z 0 95 m³ 28,00 € 2.660,00 € 594.9 Fundamente aufnehmen und entsorgen 2 m³ 100,00 € 200,00 € Summe 23.077,50 € Summe 500 Außenanlagen netto 1.252.031,00 € In den 500'er Baukosten nicht enthalten sind: > Baugrundverbesserung, Bodenstabilisierung > Mantelverordnung, Inkratfttreten: 01. August 2023 - Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung - Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Änderung der Deponieverordnung - Änderung der Gewerbeabfallverodnung Seite 5 von 5Seite 11 von 19 www.dalhaus-engelmayer.de Dalhaus & Engelmayer Inhaber Markus Dalhaus Elbestraße 8 53919 Weilerswist Telefon 02254 96 99-0 Telefax 02254 96 99-20 Bundesstadt Bonn Sport- und Bäderamt Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Dipl.-Ing. J. Drouin Landschaftsarchitekt Bearbeitungsstand: Februar 2024Seite 12 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 2 | 8 1 ANLASS UND ZIELSETZUNG Um dem bestehenden Defizit an Sportmöglichkeiten in Geislar schnellstmöglich entgegenzuwirken, beabsichtigt das Sport- und Bäderamt der Bundesstadt Bonn, die Sportanlage an der Liestraße in Bonn-Geislar zeitnah zu sanieren. Um den Spielbetrieb ganzjährig zu gewährleisten wurde beschlossen, den vorhandenen, stark abgängigen Sportplatz mit Naturrasenbelag durch einen Platz mit einem Kunststoffrasenbelag mit Sand- verfüllter Polschicht zu ersetzen. Im Weiteren ist beabsichtigt, die vorhandene Laufbahn und Weitsprunganlage, angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet, gerahmt durch eine Ausgleichspflanzung durch eine an andere Stelle neu errichtete Kurzstreckenlaufbahn, kombiniert mit einer Weitsprunggrube zu ersetzen. 2 BESTANDSSITUATION Die vorhandene Sportanlage FC Eintracht Geislar 1962 e.V. liegt an der Liestraße, Ecke Auestraße in Bonn-Geislar. Sie besteht aus einem Fußballplatz (Großspielfeld) mit Naturrasen, ausgestattet mit einer 4-Mast Flutlichtanlage. Südlich des Großspielfeldes verläuft eine ca. 70 m lange Laufbahn, dahinter befindet sich eine Weitsprunganlage sowie eine mit Bäumen und Sträuchern bestandene Fläche. Das Umkleidegebäude befindet sich nordwestlich der Sportanlage unmittelbar an der Liestraße. Die Erschließung erfolgt über einen kurzen Stichweg an der östlichen Stirnseite des Gebäudes. Im Norden grenzt eine Wohnbebauung der Liestraße unmittelbar an die Sportanlage an. Im Osten trennt eine markante Pappelreihe die Wohnbebauung an der Auestraße vom Sportplatz optisch ab. Westlich der Sportanlage befindet sich eine Sporthalle sowie ein Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Löscheinheit Geislar.Seite 13 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 3 | 8 Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Tim-Online) Foto 1: Sportanlage LiestraßeSeite 14 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 4 | 8 Der vorhandene Sportplatz ist stark abgängig. Der Naturrasenplatz wurde seinerzeit auf gewachsenem Boden errichtet und verfügt über keinen DIN-gerechten Aufbau. Somit fehlt die erforderliche Wasserdurchlässigkeit, notwendige Drainagen sind nicht vorhanden. Dies hat zur Folge, dass der Platz neben den üblichen Sperrzeiten im Winter und im Sommer (Rasenregeneration) auch bei Regen oftmals unbespielbar ist. Das vorhandene Fußballfeld weist an der westlichen Stirnseite in den Eckbereichen Höhen von 50.95 und 50.38 m üNN und an der östlichen Stirnseite von 50.67 und 50.56 m üNN auf, die als nicht Norm-gerechte Höhenlage zu bezeichnen sind und die Bespielbarkeit der Platzfläche stark beeinträchtigen. Die von Gehölzen und Bäumen überstellte Laufbahn und Weitsprunganlage mit zu kurzer Anlaufbahn sind ebenfalls stark abgängig. Zudem liegen sie im Geltungsbereich des Landschaftsplans Siegmündung. Für den dort ansässigen Verein, FC Eintracht Geislar 1962 e.V., sind diese Umstände sehr hinderlich und auf Dauer nicht mehr zumutbar. Durch die Neubaugebiete in Geislar erfreut sich der Verein über regen Zulauf. Die Anzahl der Mannschaften hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. Darüber hinaus hat sich durch die Auflösung einer Fußballabteilung in einem Nachbarort auch das Einzugsgebiet des Vereins vergrößert. Es ist davon auszugehen, dass der Zulauf auch weiterhin anhält, da weiterer Wohnraum sowie Kindergärten und eine Schule entstehen. Die Kapazitäten sind jedoch auf und auch neben dem Platz (Umkleiden/Sanitäranlagen) nahezu erschöpft. 3 ENTWURF 3.1 Spielfeld Das geplante Vorhaben sieht die Herstellung eines wasserdurchlässigen Kunststoffrasenbelages (1- Polymer-Rasen) mit einer Sand-verfüllten Polschicht anstelle des Naturrasenplatzes vor. Das eigentliche Spielfeld wird dabei leicht verkleinert, um die Sicherheitsbereiche und hindernisfreien Zonen sicher zu stellen. Das Spielfeld weist eine Netto-Spielfläche von 96,00 x 60,00 m auf. Der Sicherheitsbereich einschl. des hindernisfreien Raumes beträgt darüber hinaus an denSeite 15 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 5 | 8 Längsseiten jeweils 2,00 m und an den Stirnseiten jeweils 4,00 m. Die Brutto-Spielfläche beträgt somit 104,00 x 64,00 m. Die Platzfläche wird gemäß geltender DIN-Norm mit einem Walmdach-Gefälle von 0,8% ausgebildet und erhält umlaufend eine einheitliche Höhe. Anmerkung Kunststoffrasen: Derzeit gibt es für Kunststoffrasen noch keine Klassifizierung „Blauer Engel“. Nach Rücksprache mit diversen Anbietern ist beabsichtigt, diese Zertifizierung durch das Frauenhofer Institut zu erlangen. Eine zeitliche Vorgabe ist derzeit noch nicht möglich. Die Einhaltung größtmöglicher Umweltstandards erfolgt durch die Fremdüberwachung u.a. nach RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Bonn). Es wird auch ein weitgehendst CO2-Neutrales hergestelltes Produkt gefordert. Die Klassifizierung erfolgt auch auf Basis der Bewertungsmatrix „Hamburger Modell“. Der Verzicht einer kompletten Sandverfüllung kann aus nachstehenden Gründen nicht empfohlen werden: Höhere Anschaffungskosten durch höheren Kunstfaseranteile zur Stabilisierung der Halme. Kostenaufwendige Verspannung in den Randbereichen durch fehlende Auflast. Durch den höheren Kunstfaseranteil höhere Gefahr von Verletzungen bzw. Verbrennungen. Hohe Instandhaltungskosten, Pflege nur im Nassreinigungsverfahren möglich. Die Spielbelastung geht direkt auf das Trägermaterial und somit deutlich geringere Lebensdauer. Aufgrund der vorgenannten Aspekte kann auf einen Kunststoffrasen mit Quarzsand verfüllter Polschicht nicht verzichtet werden. 3.2 Laufbahn und Weitsprunggrube Die geplante Kurzstrecken- und Anlauflaufbahn (Gesamtlänge 65 m, 3 Bahnen) erhält einen wasserundurchlässigen, 2-schichtigen Kunststoffbelag. An der südlichen Seite ist eine Sprunggrube mit den Abmessungen 7,00 x 7,00 m geplant. Sie wird mit einem Betonkantenstein mit Gummiprofil gerahmt. Davor verläuft eine Betonplatte 30/30/5 cm als Mähkante.Seite 16 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 6 | 8 3.3 Erschließung Der Kunststoffrasenplatz erhält einen umlaufenden Weg aus Betonsteinpflaster 20/10/8 cm mit einer Breite von ca. 1,80 m, der an vier Stellen für die Unterbringung der Trainerbänke und die Jugendtore entsprechend aufgeweitet wird (Wegebreite ca. 3,80 m). Die Zuwegung zum Sportplatz erfolgt über die vorhandene Erschließung von der Liestraße zum Vereinsheim. Aufgrund der Anpassung des Platzniveaus entsteht ein Höhenunterschicht (ca. 56 cm) von dem Vorplatz des Vereinsgebäudes zum Spielfeldbereich. Dieser wird durch Betonwinkelsteinelemente ausgeglichen. Die Zuwegung erfolgt direkt über eine 4-stufige, 5,0 m Breite Treppenanlage bzw. ist für den barrierefreien Zugang seitlich eine Rampenanlage mit einem maximalen Gefälle von 6 % geplant. 3.4 Entwässerung Das anfallende Niederschlagswasser des Spielfeldes und der angrenzenden Belagsflächen wird über eine umlaufende Muldenrinne mit Einzelabläufen in einen an den jeweiligen Längs- und Stirnseiten angeordneten Sammler (Dränageleitungen DN 160/200 als Teilsickerrohre) eingeleitet. Das Sickerwasser des Spielfeldes wird über ein Dränagesystem (Dränageleitungen DN 80 als Vollsickerrohre) ebenfalls den Sammlern zugeführt. Die Sammler münden in zwei Sickerschächte, die sich an der südöstlichen und an der nordöstlichen Platzecke befinden. Das Regenwasser wird von den Absetzschächten einer an der östlichen Stirnseite des Spielfeldes geplanten Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage zugeführt. Um den Eintrag von schadstoffhaltigen Stoffen (Ausschwemmungen aus der Elastikschicht, Mikroplastik) in die Rigole weitgehendst auszuschließen, ist jeweils ein austauschbarer Filter im Bereich der Zuläufe vorgesehen. Die Rohr-Rigole hat die Abmessung 6,00 x 2,00 x 27,00 m (Breite, Höhe, Länge) und dient als Zwischenspeicher. Die Sohle der Rigole reicht bis in die anstehenden Kiese als versickerungsrelevante Schicht. Die Dimensionierung der Rohr-Rigolen-Versickerungsanlage sowie die hierfür erforderlichen Ermittlungen der Kennwerte des Baugrundes wurden den Gutachten der Geologie · Bau &Seite 17 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 7 | 8 Umweltconsult GMBH (Erdbautechnischer und Geohydrologischer Untersuchungsbericht sowie Dimensionierung der Versickerungsanlage) entnommen bzw. abgeleitet. Die hierfür erforderliche Genehmigung wird in einem separaten ‘Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser‘ bei der Unteren Umweltbehörde der Bundesstadt Bonn beantragt. 3.5 Trainingsbeleuchtung Das vorhandene Flutlicht wird durch neue Flutlichtmasten (4-Mast-Flutlichtanlage, Lichtpunkthöhe ca. 16 m) mit 12 asymmetrische LED-Planflächenstrahlern mit besserer seitlicher und oberer Abschirmung ersetzt. Die Standorte werden an das neue Spielfeld angepasst und somit leicht verändert. 3.6 Einfriedung, Ballfangzäune, Barrieren Die Sportanlage soll durch einen 2,40 m hohen Stabgitterzaun eingezäunt werden. Eine ca. 5,00 m breite, zweiflügelige Toranlage an der Auestraße ermöglicht die notwendige Erschließung für Rettungs- und Pflegefahrzeuge. Der vorhandene Ballfangzaun im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze der Sportanlage, Höhe ca. 5,6 m, bleibt erhalten. An der östlichen Stirnseite (zwischen Sportplatz und Laufbahn) ist ein neuer, ca. 40,3 m langer (Strafraumbreite) und ca. 6,0 m hoher Ballfangzaun vorgesehen. Der Kunststoffrasenplatz erhält eine umlaufende Barriere aus Stahlrundrohr, Höhe ca. 120 cm, mit Gittermattenfüllung (Maschenweite 50/200 mm). Im Bereich der Trainerbänke und Stellflächen der Jugendtore sowie an den Ecken der Spielfläche ist sie unterbrochen. 3.7 Stellplätze Da bei der Sanierungsmaßnahme keine weiteren sportlichen Aktivitäten zur ursprünglichen Sportplatznutzung geplant sind, lässt sich kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ableiten. Es sind keine zusätzlichen Stellplätze geplant.Seite 18 von 19 Sportanlage Bonn-Geislar, Liestraße – Erläuterungsbericht zur Entwurfsplanung Seite 8 | 8 3.8 Vegetationsflächen Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die bauzeitlich in Anspruch genommen Flächen außerhalb der Sportflächen und Wege (Arbeitsräume) sowie zurückgebaute Bereiche (Laufbahn und Weitsprunganlage im südwestlichen Grundstücksbereich) als Rasenflächen hergestellt. Die Rasenflächen werden mit einer Sport- und Spielrasenmischung eingesät. i.A. J. Drou Weilerswist, 29. Februar 2024Seite 19 von 19
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de