240390-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Nutzung eines Objektes auf dem Gelände der Marienschule
Kerndaten
- Nummer
- 240390-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240390-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Nutzung eines Objektes auf dem Gelände der Marienschule Beratungsfolge Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Verwaltung steht dem Ansinnen, für an Schulen befindliche Hausmeister- wohnungen eine Umnutzung zu veranlassen und sie so für eine Nutzung durch Schule und OGS verfügbar zu machen, grundsätzlich aufgeschlossen gegenü- ber. Voraussetzung hierfür ist, dass kein Mietinteresse der an der Schule täti- gen Hausmeisterinnen oder Hausmeister besteht - dies ist an der Marienschule der Fall - und die Räumlichkeiten aufgrund ihres Zuschnitts und ihrer Er- schließungsflächen (Treppen, Flure) für eine schulische Nutzung infrage kom- men. Um dies final bewerten zu können, ist es notwendig, einen Ortstermin mit den beteiligten Stellen der Verwaltung und dem Arbeitsschutz zu initiieren, um die für eine schulische Nutzung notwendigen Umbaumaßnahmen festzulegen und diese im Verhältnis des finanziellen und baulichen Aufwands zum möglichen Flächenpotential unter wirtschaftlichen Aspekten zu bewerten. Sobald belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen, wird die Verwaltung berichten. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de