240386 · Beschlussvorlage
Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie •Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240386
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240386 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie •Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten erhalten: • die Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Dia- konie Zuschüsse in Höhe von maximal 672.440 EUR für das Jahr 2023 und 684.040 EUR für das Jahr 2024 • das Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gB- GmbH Zuschüsse in Höhe von maximal 1.661.000 EUR für das Jahr 2023 und 1.922.740 € für das Jahr 2024 • die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Zuschüsse in Höhe von maxi- mal 92.620,00 EUR für das Jahr 2023 und 94.690,00 EUR für das Jahr 2024. Begründung Die drei geförderten Fachstellen für Suchtberatung sind unverzichtbarer Be- standteile eines umfassenden Suchthilfesystems, das den Bürgerinnen undSeite 1 von 9 Seite 2 Bürgern der Bundesstadt Bonn Unterstützungsleistungen anbietet sowie eine Grundversorgung mit ambulanten Hilfeangeboten für Menschen mit Suchtpro- blemen sicherstellt. • Fachambulanz Sucht des Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie Die Angebote der Fachambulanz Sucht richten sich an alle Bonner Bürgerinnen und Bürger ab dem Lebensalter von 21 Jahren. Die Fachambulanz Sucht bietet ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Behandlung und Betreuung bei Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Ebenso stehen die Beratungsangebote der Fachambulanz Sucht Menschen mit Verhaltens- süchten wie pathologisches Glücksspiel, Computersucht u.a. offen. Darüber hinaus wendet sich die Fachambulanz Sucht an Personen im sozialen Umfeld von suchtmittelgefährdeten und –abhängigen Menschen. Hierbei han- delt es sich insbesondere um Familienangehörige, Bezugspersonen aus dem privaten und beruflichen Umfeld sowie aus anderen sozialen Kontexten. Die Fachambulanz Sucht hat ein differenziertes Angebotsprofil, das durch nied- rigschwellige Zugangswege und verschiedene, auf die Bedürfnisse der jeweili- gen Zielgruppe passgenau zugeschnittene Hilfeangebote gekennzeichnet ist. Besondere Charakteristika und Schwerpunkte der Angebotsstruktur sind: • Täglich stattfindende Sprechsunden, die ohne Voranmeldung wahrge- nommen werden können, • Kurz-, mittel- und langfristige Beratungsprozesse in Form von Einzel- und Gruppenberatung, • Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen, • Verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative Beratungspro- gramme zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten und dem Aufbau von Abstinenzmotivation, • Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder – ge- fährdeten Menschen. Auf der Basis eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses hat die Arbeit der Fachambulanz Sucht zum Ziel, bei missbräuchlichem, riskantem und schädlichem Gebrauch von legalen und illegalen Drogen psychische, physische und soziale Störungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Ver- schlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Da jede Form der posi- tiven persönlichen Veränderung als dynamischer Prozess verstanden wird, den die Fachambulanz mit jeweils passgenau abgestimmten Angeboten unterstützt, müssen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte (Motivationsaufbau, Harm Re- duction, Krisen-interventionen usw.) im Zentrum der Interventionen und Maß- nahmen stehen. Die Angebote der Einrichtung verfolgen dabei das übergeord- nete Ziel, den von Suchtmittelabhängigkeit betroffenen Menschen ausstiegsori- entierte Hilfen anzubieten. Ziele sind: • Dauerhafte Abstinenz, • Verbesserung und Änderung von problematischen psychosozialen Ver- haltensweisen, Einstellungen und kognitiven Schemata,Seite 2 von 9 Seite 3 • Erhöhung der sozialen Kompetenz, besonders der zwischenmenschli- chen Interaktion und Beziehungsfähigkeit, • Berufliche Integration bzw. Re-Integration und Erhaltung bzw. Wieder- herstellung der Erwerbsfähigkeit, • Entwicklung eines angemessenen Krankheitsverständnisses und eines gesundheitsförderlichen Umgangs mit der eigenen Suchtmittelabhän- gigkeit, • Entwicklung von realitätsorientierten Lebens- und Handlungsperspekti- ven, • Aktivierung von Ressourcen, • Soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraumes, der Arbeit und sozialer Unterstützungstruktur, • Sicherung der Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung, • Stabilisierung von Entwicklungserfolgen, • Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit, • Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Siche- rung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiederein- gliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen, • Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lin- dern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten, • aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhän- gigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmit- telabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden. Die bisherige Förderung wird unverändert in folgendem Umfang fortgeführt: Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 4,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,5 VZÄ Ver- waltung sowie 0,2 VZÄ Hausmeister. Darüber hinaus werden Sache- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt. Die Förderung der Fachambulanz hat sich wie folgt entwickelt: 2021: 622.550 EUR; 2022: 641.720 EUR; 2023: 672.440 EUR; 2024: 684.040 EUR Der Trägerverbund Ambulante Suchthilfe Caritas / Diakonie ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Auf- gabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachwei- ses) wurde von den Verbänden bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.Seite 3 von 9 Seite 4 • Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VfG) Träger der Hilfeangebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße ist der Ver- ein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG). Die Hilfeangebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße wenden sich an suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen. Bei der Suchtmittelabhängigkeit handelt es sich vorwiegend um eine Abhängig- keit von illegalen Drogen, aber auch von Alkohol und Medikamenten. Ein er- heblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und körperli- che Erkrankungen auf. Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind (drohende) Wohnungslosigkeit, Obdachlosen- und Drogenszene als in der Regel einziges soziales Umfeld, Mittellosigkeit und Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Straffällig- keit und Beschaffungskriminalität, mangelnde Gesundheit und Verwahrlosung. Zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie eng ver- netzte Hilfesysteme auf. Das Betreuungszentrum Quantiusstraße bietet: • Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit • Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Siche- rung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiederein- gliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen • Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lin- dern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten • aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhän- gigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmit- telabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der Heimatgemeinden. Folgende Angebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße werden geför- dert: • Kontaktcafe und Kleiderkammer • Beratungsstelle • aufsuchende Arbeit • Beratung für suchtmittelabhängige Menschen aus den osteuropäischen Ländern sowie für Menschen aus dem arabischsprachigen Raum • Clearingstelle • Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) mit Drogenkonsumraum • Bonner FegerSeite 4 von 9 Seite 5 • Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärungs- und Verständnisarbeit Im Jahr 2023 wurde die bisherige Förderung in folgendem Umfang fortgeführt: Gefördert werden 0,9 VZÄ Leitung, 8,5 VZÄ Sozialarbeit, 1,25 VZÄ Arzt (Dro- gen-therapeutische Ambulanz), 10,5 VZÄ Betreuer/Aufsichten, 0,75 VZÄ Ver- waltung, 0,55 VZÄ Hausmeister und 0,75 VZÄ Anleitung Bonner Feger sowie Sach- und Overheadkosten. In die Förderung des Betreuungszentrums Quanti- usstraße fließen ein Landeszuschuss (86.900 EUR) sowie Eigenmittel des Trä- gers ein. (Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen Ambulanz gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für die Lan- desfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.) Ergänzend zum bisherigen Angebot enthält die Förderung ab 2024: 1. zusätzlich 0,5 VZÄ multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, med. Personal sowie Verwaltung). Dies dient der Unterstützung und Sicherung der Gesamta- bläufe des Drogenkonsumraums für die Erweiterung der Öffnungszeiten sowie die Erweiterung der Konsumplätze. Derzeit ist der Drogenkonsumraum wochentags von 11 Uhr bis 18 Uhr sowie an den Wochenenden von 11 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Es ist beabsichtigt die Öffnungszeit wochentags um eine Stunde zu erweitern und den Drogenkon- sumraum bereits um 10 Uhr zu öffnen. Außerdem sollen nach erfolgtem Umbau die Konsumplätze von derzeit 8 auf 12 Plätze erhöht werden. Da es in den Morgenstunden zu langen Warteschlagen und dadurch bedingt zu häufigen Konsumvorgängen in der Öffentlichkeit kommt, häufen sich die Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Erweiterung der Öffnungszeiten trägt dazu bei, die gesundheitlichen Gefahren beim Drogenkonsum zu reduzieren und Überle- benschancen im Falle von Drogennotfällen zu sichern. Das Angebot des Dro- genkonsumraums soll die Behandlungsbereitschaft der Konsument*innen stei- gern und die Vermittlung in weiterführende Hilfen, einschließlich vertragsärztli- cher Versorgung sowie den Ausstieg aus der Sucht, fördern. Ebenso hat der Drogenkonsumraum einen wichtigen ordnungspolitischen Auftrag: Im Zuge der Nutzung des Drogenkonsumraums soll eine mögliche Belastung der Öffentlich- keit aufgrund konsumbezogener Verhaltensweisen reduziert sowie denkbare Gefährdungen durch liegengelassene Konsumutensilien abgewendet werden. Die Notwendigkeit der Erhöhung der Konsumplätze ergibt sich aus dem geän- derten Konsumverhalten der Klient*innen. Der Bedarf an zusätzlichen Rau- cherplätzen (Crack) ist in den vergangenen Jahren gestiegen und wird weiter steigen, wodurch Wartezeiten für die Nutzung dieser Plätze entstehen. Um dies zu vermeiden und das Risiko des suchtbedingten Konsums im Öffentlichen Raum zu verhindern, hat der VfG beim barrierefreien Umbau des Drogenkon- sumraumes die Platzzahl erhöht. Die Kommunalen Ordnungspartner haben diesen Maßnahmen einstimmig zu- gestimmt. Die zusätzlichen Konsumplätze werden nach Genehmigung durch die Bezirksregierung in Betrieb genommen. Aktuell ist die Ordnungspartnerschaft mit der Fragestellung zur Zulassung von Nicht-Bonner*innen zum Drogenkonsumraum befasst. Hierzu erfolgt eine ge-Seite 5 von 9 Seite 6 sonderte Beschlussvorlage nach vorheriger Zustimmung durch die kommunale Ordnungspartnerschaft. 2. 1,5 VZÄ Sozialarbeit und 0,125 VZÄ Verwaltung für die Beratungsstelle für die niederschwellige Beratung nach § 67 ff. SGB XII im Betreuungszentrum. Diese soll jeweils hälftig vom LVR und der Stadt Bonn finanziert werden. Im Rahmen der Einführung der 3. Stufe des BTHG wurde die Eingliederungs- hilfe mit Wirkung zum 01.01.2020 aus dem SGB XII (§§ 53 ff) in das SGB IX überführt und teilweise neu geregelt. Aufgrund landesweiter Vorschriften in NRW sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zuständig. Durch die Einführung des BEI_NRW (Bedarfs- ermittlungsinstrument) ist der Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX sehr hochschwellig geworden. Dies ist insbesondere von Bedeu- tung, da bisher der Zugang zu den Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB II und XII im Bereich Sucht/AIDS in Bonn sehr niedrigschwellig war. Mit der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers und dessen Einführung des BEI_NRW ist ein möglicher niedrigschwelliger Zugang für Eingliederungs- hilfeleistungen nach dem SGB IX verwehrt. Diese Leistungen nach den Vor- schriften des SGB IX sind antragsabhängig. Bei der niederschwelligen Betreu- ung besteht das Antragserfordernis nicht. Der Personenkreis ist zu so einem Antragsverfahren kognitiv oder psychisch in der Regel nicht in der Lage. Durch die Übernahme der hälftigen Kosten für die niederschwelligen Betreu- ungsleistungen nach den §§ 67, 68 SGB XII werden diejenigen Personen er- reicht, die aufgrund der Hochschwelligkeit der Leistungen nach dem SGB IX keine Betreuung in Anspruch nehmen würden bzw. könnten. Dieser Personen- kreis ist aufgrund seiner besonderen Lebensumstände (Bspw. Drogenkonsum, Obdachlosigkeit) nicht in der Lage sich an einem Bedarfsermittlungsverfahren zu beteiligen. Durch die direkte Lage der Einrichtung an der Szene und die auf- suchende Sozialarbeit, gelingt es, den Personenkreis weiterhin zu erreichen. Damit werden einerseits die hilfesuchenden Personen geschützt und anderer- seits auch der öffentliche Raum. In 2024 sind Mittel in Höhe von 1.955.676,80 € für die Finanzierung des Be- treuungszentrums Quantiusstraße aus freiwilligen Mitteln eingeplant. Unter Berücksichtigung der Erweiterung des DKR und der 50 %igen Finanzierung der Niedrigschwelligen Beratung nach §§ 67 ff. SGB XII beläuft sich die Gesamt- förderung in 2024 auf 1.922.739,69 € und kann somit aus den zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden. Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie folgt ent- wickelt: 2021: 1.540.695,35 EUR; 2022: 1.584.813,63 EUR 2023: 1.661.000 EUR; 2024: 1.922.740 EURSeite 6 von 9 Seite 7 Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfah- rungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor- lage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. • PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine anerkannte gemeinnützige Ein- richtung und Träger im Suchthilfeverbund der Stadt Bonn. Die Angebote sind komplementär und interdisziplinär aufgebaut mit dem Ziel der gesellschaftlichen Wiedereingliederung von suchtkranken und arbeitslosen Menschen. Der Name PAUKE steht für Projekt, Arbeit, Umwelt, Kommunikation und Ein- gliederung. Als etablierte und erfahrene Dienstleistungsorganisation im sozialen Sektor gestaltet die PAUKE Integration in den Bereichen Arbeit, Wohnen und soziale Kontakte durch professionelle Beratung, lebensnahe Betreuung und berufliche Qualifizierung. Zielpersonenkreis der Hilfeangebote der PAUKE sind: • Abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen, • Hilfesuchende Abhängige • Langzeitarbeitslose • Interessierte Bürger*innen/Öffentlichkeit Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH steht allen Hilfesuchenden und Interes- sierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen oder ein Orientierungs- gespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, die Informationen zu den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen und/oder Fragen allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben. Schwerpunkt der Arbeit der Ambulanten Beratung ist die niederschwellige an- onyme Beratung. Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung die Selbsthilfegruppe der PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH und dient diesbezüglich als Anmelde- bzw. Informationsstelle und berät im Allgemeinen zu allen Selbsthilfegruppen im Suchtbereich der Region. Alle Angebote der PAUKE zielen auf eigenverantwortliches Handeln, Stärkung des Selbsthilfepotentials und Stabilisierung der erreichten Abstinenz mit dem Ziel einer erfolgreichen und selbstbestimmten Integration der Klient*innen in die Gesellschaft. Gefördert werden 1,05 VZÄ Sozialarbeit, 0,12 VZÄ Psychologe sowie 5,0 ge- ringfügig Beschäftigte / Übungsleiter*innen. Darüber hinaus werden Sach- und Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des TrägersSeite 7 von 9 Seite 8 sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt. Die Förderung der Fachambulanz hat sich wie folgt entwickelt: 2021: 73.700 EUR; 2022: 77.120 EUR 2023: 92.620 EUR; 2024: 94.690 EUR Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurde von den Verbänden bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Hinweis Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö- gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson- derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer- gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder- höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen. Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2023 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein e,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T räg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 8 von 9 Seite 9 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.426.060,00 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2.426.060,00 EUR Haushalt 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.701.470,00 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2.701.470,00 EUR Anlage/n KeineSeite 9 von 9
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de