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240386 · Beschlussvorlage

Förderung von Suchthilfeangeboten in den Fachstellen für Suchtberatung •Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie •Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und •PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
240386
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240386
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung von Suchthilfeangeboten in den
Fachstellen für Suchtberatung
•Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe
Caritas / Diakonie
•Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins
für Gefährdetenhilfe gG-GmbH und
•PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
in den Jahren 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und
Overheadkosten erhalten:
• die Fachambulanz Sucht der Ambulanten Suchthilfe Caritas / Dia-
konie Zuschüsse in Höhe von maximal 672.440 EUR für das Jahr
2023 und 684.040 EUR für das Jahr 2024
• das Betreuungszentrum des Vereins für Gefährdetenhilfe gB-
GmbH Zuschüsse in Höhe von maximal 1.661.000 EUR für das Jahr
2023 und 1.922.740 € für das Jahr 2024
• die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH Zuschüsse in Höhe von maxi-
mal 92.620,00 EUR für das Jahr 2023 und 94.690,00 EUR für das
Jahr 2024.
Begründung
Die drei geförderten Fachstellen für Suchtberatung sind unverzichtbarer Be-
standteile eines umfassenden Suchthilfesystems, das den Bürgerinnen undSeite 1 von 9
Seite 2
Bürgern der Bundesstadt Bonn Unterstützungsleistungen anbietet sowie eine
Grundversorgung mit ambulanten Hilfeangeboten für Menschen mit Suchtpro-
blemen sicherstellt.
• Fachambulanz Sucht des Ambulanten Suchthilfe Caritas / Diakonie
Die Angebote der Fachambulanz Sucht richten sich an alle Bonner Bürgerinnen
und Bürger ab dem Lebensalter von 21 Jahren. Die Fachambulanz Sucht bietet
ein breit gefächertes Angebot an Beratung, Behandlung und Betreuung bei
Problemen mit Alkohol, illegalen Drogen und Medikamenten. Ebenso stehen
die Beratungsangebote der Fachambulanz Sucht Menschen mit Verhaltens-
süchten wie pathologisches Glücksspiel, Computersucht u.a. offen.
Darüber hinaus wendet sich die Fachambulanz Sucht an Personen im sozialen
Umfeld von suchtmittelgefährdeten und –abhängigen Menschen. Hierbei han-
delt es sich insbesondere um Familienangehörige, Bezugspersonen aus dem
privaten und beruflichen Umfeld sowie aus anderen sozialen Kontexten.
Die Fachambulanz Sucht hat ein differenziertes Angebotsprofil, das durch nied-
rigschwellige Zugangswege und verschiedene, auf die Bedürfnisse der jeweili-
gen Zielgruppe passgenau zugeschnittene Hilfeangebote gekennzeichnet ist.
Besondere Charakteristika und Schwerpunkte der Angebotsstruktur sind:
• Täglich stattfindende Sprechsunden, die ohne Voranmeldung wahrge-
nommen werden können,
• Kurz-, mittel- und langfristige Beratungsprozesse in Form von Einzel-
und Gruppenberatung,
• Vorbereitung und Beantragung suchtrehabilitativer Maßnahmen,
• Verhaltenstherapeutisch geprägte, psycho-edukative Beratungspro-
gramme zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten
und dem Aufbau von Abstinenzmotivation,
• Angebote für Bezugspersonen von suchtmittelabhängigen oder – ge-
fährdeten Menschen.
Auf der Basis eines ganzheitlichen Gesundheitsverständnisses hat die Arbeit
der Fachambulanz Sucht zum Ziel, bei missbräuchlichem, riskantem und
schädlichem Gebrauch von legalen und illegalen Drogen psychische, physische
und soziale Störungen abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Ver-
schlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Da jede Form der posi-
tiven persönlichen Veränderung als dynamischer Prozess verstanden wird, den
die Fachambulanz mit jeweils passgenau abgestimmten Angeboten unterstützt,
müssen jeweils unterschiedliche Schwerpunkte (Motivationsaufbau, Harm Re-
duction, Krisen-interventionen usw.) im Zentrum der Interventionen und Maß-
nahmen stehen. Die Angebote der Einrichtung verfolgen dabei das übergeord-
nete Ziel, den von Suchtmittelabhängigkeit betroffenen Menschen ausstiegsori-
entierte Hilfen anzubieten.
Ziele sind:
• Dauerhafte Abstinenz,
• Verbesserung und Änderung von problematischen psychosozialen Ver-
haltensweisen, Einstellungen und kognitiven Schemata,Seite 2 von 9
Seite 3
• Erhöhung der sozialen Kompetenz, besonders der zwischenmenschli-
chen Interaktion und Beziehungsfähigkeit,
• Berufliche Integration bzw. Re-Integration und Erhaltung bzw. Wieder-
herstellung der Erwerbsfähigkeit,
• Entwicklung eines angemessenen Krankheitsverständnisses und eines
gesundheitsförderlichen Umgangs mit der eigenen Suchtmittelabhän-
gigkeit,
• Entwicklung von realitätsorientierten Lebens- und Handlungsperspekti-
ven,
• Aktivierung von Ressourcen,
• Soziale Sicherung durch Maßnahmen zum Erhalt des Wohnraumes, der
Arbeit und sozialer Unterstützungstruktur,
• Sicherung der Teilhabe durch Verhinderung/Milderung von sozialer
Desintegration, Ausgrenzung und Diskriminierung,
• Stabilisierung von Entwicklungserfolgen,
• Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit,
• Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Siche-
rung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiederein-
gliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen,
• Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lin-
dern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten,
• aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhän-
gigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmit-
telabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der
Heimatgemeinden.
Die bisherige Förderung wird unverändert in folgendem Umfang fortgeführt:
Gefördert werden 0,6 VZÄ Leitungsanteil, 4,25 VZÄ Sozialarbeit, 1,5 VZÄ Ver-
waltung sowie 0,2 VZÄ Hausmeister. Darüber hinaus werden Sache- und
Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des Trägers
sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt.
Die Förderung der Fachambulanz hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 622.550 EUR; 2022: 641.720 EUR;
2023: 672.440 EUR; 2024: 684.040 EUR
Der Trägerverbund Ambulante Suchthilfe Caritas / Diakonie ist aufgrund seiner
Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen für die
genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Auf-
gabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen
(insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachwei-
ses) wurde von den Verbänden bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.Seite 3 von 9
Seite 4
• Betreuungszentrum Quantiusstraße des Vereins für Gefährdetenhilfe
gB-GmbH (VfG)
Träger der Hilfeangebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße ist der Ver-
ein für Gefährdetenhilfe gB-GmbH (VFG).
Die Hilfeangebote im Betreuungszentrum Quantiusstraße wenden sich an
suchtmittelabhängige Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen.
Bei der Suchtmittelabhängigkeit handelt es sich vorwiegend um eine Abhängig-
keit von illegalen Drogen, aber auch von Alkohol und Medikamenten. Ein er-
heblicher Teil der Zielgruppe weist zudem psychische Probleme und körperli-
che Erkrankungen auf.
Wesentliche Merkmale der besonderen Lebensverhältnisse sind (drohende)
Wohnungslosigkeit, Obdachlosen- und Drogenszene als in der Regel einziges
soziales Umfeld, Mittellosigkeit und Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Straffällig-
keit und Beschaffungskriminalität, mangelnde Gesundheit und Verwahrlosung.
Zur Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen baut der Verein für
Gefährdetenhilfe innovative, pragmatische und bedarfsgerechte sowie eng ver-
netzte Hilfesysteme auf.
Das Betreuungszentrum Quantiusstraße bietet:
• Beratung und Betreuung hinsichtlich der Suchtmittelabhängigkeit
• Hilfen zur Überwindung der (drohenden) Wohnungslosigkeit, zur Siche-
rung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage, zur beruflichen Wiederein-
gliederung und zum Aufbau tragfähiger sozialer Bindungen
• Medizinische Versorgung, die darauf zielt, Erkrankung zu heilen, zu lin-
dern bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten
• aufsuchende Hilfen zur Motivation von unversorgten Suchtmittelabhän-
gigen zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Anbindung suchtmit-
telabhängiger Nicht-Bonner an die örtlich zuständigen Hilfeangebote der
Heimatgemeinden.
Folgende Angebote des Betreuungszentrums Quantiusstraße werden geför-
dert:
• Kontaktcafe und Kleiderkammer
• Beratungsstelle
• aufsuchende Arbeit
• Beratung für suchtmittelabhängige Menschen aus den osteuropäischen
Ländern sowie für Menschen aus dem arabischsprachigen Raum
• Clearingstelle
• Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) mit Drogenkonsumraum
• Bonner FegerSeite 4 von 9
Seite 5
• Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärungs- und Verständnisarbeit
Im Jahr 2023 wurde die bisherige Förderung in folgendem Umfang fortgeführt:
Gefördert werden 0,9 VZÄ Leitung, 8,5 VZÄ Sozialarbeit, 1,25 VZÄ Arzt (Dro-
gen-therapeutische Ambulanz), 10,5 VZÄ Betreuer/Aufsichten, 0,75 VZÄ Ver-
waltung, 0,55 VZÄ Hausmeister und 0,75 VZÄ Anleitung Bonner Feger sowie
Sach- und Overheadkosten. In die Förderung des Betreuungszentrums Quanti-
usstraße fließen ein Landeszuschuss (86.900 EUR) sowie Eigenmittel des Trä-
gers ein. (Hinweis: Ärztliche Leistungen werden in der Drogentherapeutischen
Ambulanz gefördert, da diese städtische Förderung Voraussetzung für die Lan-
desfinanzierung in Höhe von 86.900 EUR ist.)
Ergänzend zum bisherigen Angebot enthält die Förderung ab 2024:
1. zusätzlich 0,5 VZÄ multiprofessionelles Team (Sozialarbeit, med. Personal
sowie Verwaltung). Dies dient der Unterstützung und Sicherung der Gesamta-
bläufe des Drogenkonsumraums für die Erweiterung der Öffnungszeiten sowie
die Erweiterung der Konsumplätze.
Derzeit ist der Drogenkonsumraum wochentags von 11 Uhr bis 18 Uhr sowie
an den Wochenenden von 11 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Es ist beabsichtigt die
Öffnungszeit wochentags um eine Stunde zu erweitern und den Drogenkon-
sumraum bereits um 10 Uhr zu öffnen. Außerdem sollen nach erfolgtem Umbau
die Konsumplätze von derzeit 8 auf 12 Plätze erhöht werden. Da es in den
Morgenstunden zu langen Warteschlagen und dadurch bedingt zu häufigen
Konsumvorgängen in der Öffentlichkeit kommt, häufen sich die Beschwerden
aus der Bevölkerung. Die Erweiterung der Öffnungszeiten trägt dazu bei, die
gesundheitlichen Gefahren beim Drogenkonsum zu reduzieren und Überle-
benschancen im Falle von Drogennotfällen zu sichern. Das Angebot des Dro-
genkonsumraums soll die Behandlungsbereitschaft der Konsument*innen stei-
gern und die Vermittlung in weiterführende Hilfen, einschließlich vertragsärztli-
cher Versorgung sowie den Ausstieg aus der Sucht, fördern. Ebenso hat der
Drogenkonsumraum einen wichtigen ordnungspolitischen Auftrag: Im Zuge der
Nutzung des Drogenkonsumraums soll eine mögliche Belastung der Öffentlich-
keit aufgrund konsumbezogener Verhaltensweisen reduziert sowie denkbare
Gefährdungen durch liegengelassene Konsumutensilien abgewendet werden.
Die Notwendigkeit der Erhöhung der Konsumplätze ergibt sich aus dem geän-
derten Konsumverhalten der Klient*innen. Der Bedarf an zusätzlichen Rau-
cherplätzen (Crack) ist in den vergangenen Jahren gestiegen und wird weiter
steigen, wodurch Wartezeiten für die Nutzung dieser Plätze entstehen. Um dies
zu vermeiden und das Risiko des suchtbedingten Konsums im Öffentlichen
Raum zu verhindern, hat der VfG beim barrierefreien Umbau des Drogenkon-
sumraumes die Platzzahl erhöht.
Die Kommunalen Ordnungspartner haben diesen Maßnahmen einstimmig zu-
gestimmt. Die zusätzlichen Konsumplätze werden nach Genehmigung durch
die Bezirksregierung in Betrieb genommen.
Aktuell ist die Ordnungspartnerschaft mit der Fragestellung zur Zulassung von
Nicht-Bonner*innen zum Drogenkonsumraum befasst. Hierzu erfolgt eine ge-Seite 5 von 9
Seite 6
sonderte Beschlussvorlage nach vorheriger Zustimmung durch die kommunale
Ordnungspartnerschaft.
2. 1,5 VZÄ Sozialarbeit und 0,125 VZÄ Verwaltung für die Beratungsstelle
für die niederschwellige Beratung nach § 67 ff. SGB XII im Betreuungszentrum.
Diese soll jeweils hälftig vom LVR und der Stadt Bonn finanziert werden.
Im Rahmen der Einführung der 3. Stufe des BTHG wurde die Eingliederungs-
hilfe mit Wirkung zum 01.01.2020 aus dem SGB XII (§§ 53 ff) in das SGB IX
überführt und teilweise neu geregelt. Aufgrund landesweiter Vorschriften in
NRW sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe für die Eingliederungshilfe
nach dem SGB IX zuständig. Durch die Einführung des BEI_NRW (Bedarfs-
ermittlungsinstrument) ist der Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen nach
dem SGB IX sehr hochschwellig geworden. Dies ist insbesondere von Bedeu-
tung, da bisher der Zugang zu den Eingliederungshilfeleistungen nach dem
SGB II und XII im Bereich Sucht/AIDS in Bonn sehr niedrigschwellig war. Mit
der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers und dessen Einführung
des BEI_NRW ist ein möglicher niedrigschwelliger Zugang für Eingliederungs-
hilfeleistungen nach dem SGB IX verwehrt. Diese Leistungen nach den Vor-
schriften des SGB IX sind antragsabhängig. Bei der niederschwelligen Betreu-
ung besteht das Antragserfordernis nicht. Der Personenkreis ist zu so einem
Antragsverfahren kognitiv oder psychisch in der Regel nicht in der Lage.
Durch die Übernahme der hälftigen Kosten für die niederschwelligen Betreu-
ungsleistungen nach den §§ 67, 68 SGB XII werden diejenigen Personen er-
reicht, die aufgrund der Hochschwelligkeit der Leistungen nach dem SGB IX
keine Betreuung in Anspruch nehmen würden bzw. könnten. Dieser Personen-
kreis ist aufgrund seiner besonderen Lebensumstände (Bspw. Drogenkonsum,
Obdachlosigkeit) nicht in der Lage sich an einem Bedarfsermittlungsverfahren
zu beteiligen. Durch die direkte Lage der Einrichtung an der Szene und die auf-
suchende Sozialarbeit, gelingt es, den Personenkreis weiterhin zu erreichen.
Damit werden einerseits die hilfesuchenden Personen geschützt und anderer-
seits auch der öffentliche Raum.
In 2024 sind Mittel in Höhe von 1.955.676,80 € für die Finanzierung des Be-
treuungszentrums Quantiusstraße aus freiwilligen Mitteln eingeplant. Unter
Berücksichtigung der Erweiterung des DKR und der 50 %igen Finanzierung der
Niedrigschwelligen Beratung nach §§ 67 ff. SGB XII beläuft sich die Gesamt-
förderung in 2024 auf 1.922.739,69 € und kann somit aus den zur Verfügung
stehenden Mitteln finanziert werden.
Die Förderung des Betreuungszentrums Quantiusstraße hat sich wie folgt ent-
wickelt:
2021: 1.540.695,35 EUR; 2022: 1.584.813,63 EUR
2023: 1.661.000 EUR; 2024: 1.922.740 EURSeite 6 von 9
Seite 7
Der Verein für Gefährdetenhilfe ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfah-
rungen geeignet, die geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu
erbringen und hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor-
lage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger
bislang stets ordnungsgemäß erfüllt.
• PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH ist eine anerkannte gemeinnützige Ein-
richtung und Träger im Suchthilfeverbund der Stadt Bonn. Die Angebote sind
komplementär und interdisziplinär aufgebaut mit dem Ziel der gesellschaftlichen
Wiedereingliederung von suchtkranken und arbeitslosen Menschen.
Der Name PAUKE steht für Projekt, Arbeit, Umwelt, Kommunikation und Ein-
gliederung. Als etablierte und erfahrene Dienstleistungsorganisation im sozialen
Sektor gestaltet die PAUKE Integration in den Bereichen Arbeit, Wohnen und
soziale Kontakte durch professionelle Beratung, lebensnahe Betreuung und
berufliche Qualifizierung.
Zielpersonenkreis der Hilfeangebote der PAUKE sind:
• Abstinenzorientierte Abhängige – Schwerpunkt illegale Drogen,
• Hilfesuchende Abhängige
• Langzeitarbeitslose
• Interessierte Bürger*innen/Öffentlichkeit
Die PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH steht allen Hilfesuchenden und Interes-
sierten offen, die konkret nach Ausstiegshilfen suchen oder ein Orientierungs-
gespräch sowie Unterstützung in einer Krise wünschen, die Informationen zu
den Themen Sucht, Ausstiegshilfen und Prävention benötigen und/oder Fragen
allgemeiner Art zu Drogen, Alkohol und Medikamenten haben.
Schwerpunkt der Arbeit der Ambulanten Beratung ist die niederschwellige an-
onyme Beratung.
Darüber hinaus koordiniert die Ambulante Beratung die Selbsthilfegruppe der
PAUKE Bonn-Rhein-Sieg gGmbH und dient diesbezüglich als Anmelde- bzw.
Informationsstelle und berät im Allgemeinen zu allen Selbsthilfegruppen im
Suchtbereich der Region.
Alle Angebote der PAUKE zielen auf eigenverantwortliches Handeln, Stärkung
des Selbsthilfepotentials und Stabilisierung der erreichten Abstinenz mit dem
Ziel einer erfolgreichen und selbstbestimmten Integration der Klient*innen in die
Gesellschaft.
Gefördert werden 1,05 VZÄ Sozialarbeit, 0,12 VZÄ Psychologe sowie 5,0 ge-
ringfügig Beschäftigte / Übungsleiter*innen. Darüber hinaus werden Sach- und
Overheadkosten gefördert. Bei der Förderung werden Eigenanteile des TrägersSeite 7 von 9
Seite 8
sowie Landesmittel (41.000 EUR) berücksichtigt.
Die Förderung der Fachambulanz hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 73.700 EUR; 2022: 77.120 EUR
2023: 92.620 EUR; 2024: 94.690 EUR
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und Erfahrungen geeignet, die
geförderten Leistungen für die genannte Zielgruppe zu erbringen und hat sich
seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurde von den Verbänden bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Hinweis
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö-
gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson-
derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer-
gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder-
höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige
Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin
bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit
gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie
möglich einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2023
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein
e,sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.T
räg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 8 von 9
Seite 9
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.426.060,00
EUR
150000506 /
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2.426.060,00
EUR
Haushalt 2024
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.701.470,00
EUR
150000506 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2.701.470,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 17:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de