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240385 · Beschlussvorlage

Zustimmung zur Förderung des barrierefreien Umbaus der Toiletten der Seniorenbegegnungsstätte im Lotte-Lemke-Haus auf der Grundlage der Förderrichtlinie bürgerschaftliches Engagement im Quartier (50-20)

Nummer
240385
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240385
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zustimmung zur Förderung des barrierefreien
Umbaus der Toiletten der
Seniorenbegegnungsstätte im Lotte-Lemke-Haus
auf der Grundlage der Förderrichtlinie
bürgerschaftliches Engagement im Quartier (50-20)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Das Amt für Soziales und Wohnen gewährt auf der Grundlage der
Richtlinie zur Förderung von Begegnungsangeboten durch
bürgerschaftliches Engagement im Quartier (siehe DS 222456) dem
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Bonn-Stadt e.V. einen einmaligen
Zuschuss in Höhe von maximal 20.000 EUR zum barrierefreien Umbau
der Toiletten der Seniorenbegegnungsstätte im Lotte-Lemke-Haus.
2. Gemäß Ziffer 6 der o.g. Richtlinie stimmt der Ausschuss für Soziales,
Migration und Gesundheit der Maßnahme zu.
Begründung
Die o.g. Richtlinie dient der Schaffung, dem Erhalt oder der Aufwertung von
Begegnungsangeboten in der Stadt Bonn. Neben einer Anschubfinanzierung
für neue Angebote können auch bereits bestehende Einrichtungen gefördert
werden, wenn dadurch neue Zielgruppen erreicht werden. Gefördert werden
sämtliche Sachkosten. Diese beinhalten u.a. die bauliche Qualifizierung und
Ausstattung von Räumlichkeiten sowie sämtliche Verbrauchsmaterialien und
Honorarkosten.
Über die Richtlinie können Maßnahmen in Höhe von insgesamt 140.000 EUR
jährlich gefördert werden.
Für Einzelmaßnahmen ab einem Förderbetrag von 5.000 EUR ist darüber
hinaus die Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Migration und
Gesundheit einzuholen.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Toiletten der Seniorenbegegnungsstätte im Lotte-Lemke-Haus (Liegnitzer
Straße 14, 53119 Bonn) sollen barrierefrei umgebaut werden. Mit der Planung
und Durchführung ist das Planungsbüro Sb Bau- und Proiektmanagement
beauftragt.
Die Begegnungsstätte ist bereits seit Jahren barrierefrei erreichbar. Lediglich
die Toiletten waren nicht barrierefrei. Die Begegnungsstätte kann dadurch
zusätzliche Zielgruppen erreichen und ihnen die vollständige Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Die Gesamtkosten liegen bei rund 56.070 EUR. 14.017 EUR werden von dem
Träger, der Arbeiterwohlfahrt als Eigenanteil übernommen.
Für die verbleibenden Kosten des Umbaus in Höhe von spitz 42.053,15 EUR
wurde eine Förderung bei der Stiftung der Bonner Altenhilfe und darüber hinaus
eine Förderung über die Richtlinie für bürgerschaftliches Engagement
beantragt.
Laut Umlaufbeschluss vom 06.02.2024 sollen zur Planungssicherheit des
Antragstellers zunächst jeweils ein fester Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR
aus der Stiftung Bonner Altenhilfe und über die Förderrichtlinie
Bürgerschaftliches Engagement finanziert werden.
Es wurde in Aussicht gestellt, dass der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von
2.053,15 EUR auf Antrag aus Stiftungsmitteln Bonner Altenhilfe ausgeglichen
wird.
Sollten in Zukunft zweckgebundene Einnahmen eingehen oder sich die Kosten
reduzieren, erfolgt eine Kürzung der Förderung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.10 Sonst. soz. Hilfen und
Leistungen
1.50.00.05.10.01 Sonst. soz. Hilfen und
Leistungen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
DeckungSeite 2 von 3
Seite 3
Auszahlungen /
Aufwendungen
20.000,00 EUR 150000510 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
20.000,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de