240382 · Beschlussvorlage
Baureife Planung zur Umgestaltung der Brüdergasse
Kerndaten
- Nummer
- 240382
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240382 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baureife Planung zur Umgestaltung der Brüdergasse Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung Baumkommission 15.04.2024 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Brüdergasse zwischen „Markt“ und „Belderberg“ inkl. Neuerrichtung des Rampenbauwerks sowie der Fuß- und Radverkehrsverbindung ab der Unterführung bis zu „Am Boeselagerhof“ wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. (BV Bonn) 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der Brüdergasse wird zugestimmt. (BV Bonn) 3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Brüdergasse BN“ zwischen „Markt“ und „Belderberg“ inkl. Neuerrichtung des Rampenbauwerks sowie der Fuß- und Radverkehrsverbindung ab der Unterführung bis zu „Am Boeselagerhof“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: (FuB) Finanzstelle: 5610009028000 Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn Finanzposition:78.5200 Ansatz: 1.942.000,00 EUR 4. Der Entfernung eines städtischen Baums mit einem Stammumfang über 100 cm auf öffentlicher Verkehrsfläche wird zugestimmt. • Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) ID: 22144, Stammumfang 120 cm, Kronendurchmesser 9 m, Höhe 15 m, Zustand: gut (BV Bonn)Seite 1 von 14 Seite 2 Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Septembersitzung am 01.09.2020 einen Beschluss zum Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS-Nr. 201300). Hiermit wurde die Projektliste sowie die fristgerechte Einreichung der Maßnahmen als Förderantrag zur Städtebauförderung beschlossen. Die nun vorliegende Ausführungsplanung wurde auf Grundlage der am 02.10.2018 durch die BV Bonn beschlossenen Vorplanung weiterentwickelt (DS-Nr. 1712014NV4). Die beschlossene Vorplanung wurde zuvor der Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt (DS-Nr. 1612254). Die Bürgerversammlung hat am 09.05.2017 stattgefunden. An dieser hatten ca. 25 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Im Vorfeld der Erneuerung des Oberflächenmaterials und des barrierefreien Ausbaus des Rampenbauwerks wurden bereits die Versorgungsleitungen Gas, Wasser sowie Strom und der Entwässerungskanal saniert. Die Oberflächenerneuerung in der Brüdergasse nimmt die Gestaltungselemente des Gestaltungswettbewerbs „Stadt zum Rhein“ auf (DS-Nr. 0811634NV9 & Anlage Gestaltungshandbuch). Diese wurden ebenfalls bei der Maßnahme zur Umgestaltung der Wegeverbindung zwischen Stockentor und Alter Zoll umgesetzt. Um die Verbindung zur restlichen Innenstadtgestaltung aufzunehmen, wurde die Gestaltung der mittig gelegenen Entwässerungsrinne aus rotem Naturstein in Kombination eines hellen Kontraststreifens zur Führung seheingeschränkter Personen, gewählt (vgl. Acherstraße). Gestaltung und Oberfläche Innenstadtseite Die Gestaltung der Brüdergasse orientiert sich an den Vorgaben des beschlossenen Gestaltungshandbuches „Stadt zum Rhein“. Aus diesem Grund wird ein Betonsteinpflaster (aufgrund der Befahrbarkeit) mit Natursteinvorsatz in Anthrazit und unterschiedlichen Steinformaten verwendet. In gewissen Abständen sind Edelstahlbänder (vgl. Wegeverbindung Stockentor bis Alter Zoll) in die Oberfläche eingelassen, um die Wege zum Rhein hervorzuheben. Bei der Verwendung der Stahlbänder wird auf entsprechende Rutschwiderstände geachtet. Wie auch in zahlreichen Straßenzügen der Innenstadt (z.B. Acherstraße) sollen die Pflasteranschlüsse an die Bestandsgebäude durch eine 3-zeilige Kleinpflasterbänderung im roten Naturstein hergestellt werden. Dieses Merkmal findet sich ebenfalls in der mittig ausgebildeten Entwässerungsrinne wieder. Auch dort wird eine 5-zeilige Kleinpflasterbänderung im roten Naturstein ausgebildet, die zusätzlich von einem hellen Pflasterstein begleitet wird. Hierdurch kann für seheingeschränkte Personen ein entsprechender Kontrast zur Führung erzeugt werden. Das Mobiliar wird durch zusätzliche Bänke (CityLine Bank Verano), Mülleimer (Tara Bonn) und Fahrradständer ergänzt (vgl. Gestaltungsplan). Rheinseite Die zukünftige rheinseitige Wegverbindung sieht einen direkten Weg quer durch die Grünfläche vor. Somit erhält man eine geradlinige Verbindung aus der Unterführung heraus bis zur Straße „Am Boeselagerhof“ sowie weiter bis zum Rhein. So kann der Weg barrierefrei und mit nicht mehr als 6% Neigung hergestellt werden. In regelmäßigen Abständen von 6 m sind kleine Podeste für Erholungsphasen vorgesehen. Der Weg erhält eine durchgängige Breite vonSeite 2 von 14 Seite 3 4,00 m und wird ebenfalls im selben Pflastermaterial wie der Bereich zur Innenstadt hergestellt. Auch das Element der Edelstahlbänder findet sich hier wieder. Ebenfalls bleibt die Wegeverbindung zur „Kapuzinerstraße“ erhalten. Der Weg erhält ebenfalls eine Breite von 4 m, sodass sich zu Fuß gehende und Radfahrende sicher begegnen können. Das anfallende Niederschlagswasser soll entlang der Wege in eine Mulde geführt und über eine belebte Bodenschicht versickert werden. Um Angsträume zu minimieren, werden nicht erneut Sträucher gepflanzt. Stattdessen erfolgt eine insektenfreundliche Blüteneinsaat mit über 75% heimischen Pflanzen, wie diese unterhalb des Alten Zolls 2023 angelegt wurde. Diese Einsaat ist vor allem ab dem zweiten Jahr auch für Menschen visuell attraktiv, da sie einer Staudenmischpflanzung ähnelt. Gleichzeitig ist die Pflege jedoch deutlich reduziert. Die Bankette und Mulden werden aus Verkehrssicherheitsgründen als Kräuterrasen kurz gemäht. Rampenbauwerk Das Bestandsrampenbauwerk zur Unterführung „Belderberg“ wird im Zuge der Maßnahme ebenfalls barrierefrei (Neigung < 6%) ausgebaut. Um sowohl zu Fuß Gehenden als auch Radfahrenden Platz zu geben, muss das Bauwerk um ca. 22 m im Gegensatz zur Bestandssituation verlängert werden. Die Rampe auf der Kopfseite besitzt eine Neigung von 10 %, was nach den Regelwerken für den Radverkehr möglich ist. Die barrierefreie Führung der zu Fuß Gehenden schlängelt sich serpentinenartig mit Ausgang Richtung Belderberg hinauf. Das Geländer wird in Anlehnung an das Vorhandene erneuert und Regelwerkkonform erhöht. Somit kann die Rampe sowie die Unterführung weiterhin für den Radverkehr in den fußgängerarmen Zeiten zwischen 21 – 9 Uhr mitbenutzt werden. Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Unterführung überholt. Die schadhafte und nicht mehr zeitgemäße Wandverkleidung aus Fliesen wird durch großformatige Resopalplatten im Farbton grau ersetzt. Die Decke wird im Farbton „weiß“ neu beschichtet. Im Zuge vorgenannter Arbeiten werden auch kleinere Betonsanierungsarbeiten ausgeführt. Beleuchtung Die Beleuchtung ist je nach Teilbereich unterschiedlich gewählt worden: Innenstadtseite: die bestehenden Seilleuchten werden mit neuen Leuchtköpfen ertüchtigt. Die historische Beleuchtung „Typ Bonn“ entlang der Brüdergasse bleibt bestehen und dient als dekorative Beleuchtungsergänzung. Unterführung: In der Unterführung wird im Zuge der Sanierung (separate Vorlage) die Beleuchtung erneuert. Rheinseite: Auf der Rheinseite soll eine technische-dekorative Leuchte Bega 99er-Serie LED verwendet werden, wie sie auch bei der Umgestaltung des Rheinufers im Bereich der Fahrradstraße zum Einsatz kommen soll. Im Bereich der Grünfläche mit angrenzenden Bäumen ist darauf zu achten, dass die Ausleuchtung nicht in die Bäume strahlt und gleichzeitig die Anforderungen an die Sicherheit des Weges gegeben sind. Baumfällung Für die Errichtung und Verbreiterung des Verbindungsweges zur Kapuzinerstraße muss ein Bestandsbaum (Sommer-Linde; Tilia platyphyllos, ID: 22144, Stammumfang 120 cm, Kronendurchmesser 9 m, Höhe 15 m, Zustand: gut) gefällt werden, um einen entsprechenden Anschluss an dieSeite 3 von 14 Seite 4 vorhandene Straße sicherstellen zu können. Aufgrund der neuen Breite von 4 m des Weges, müsste ohnehin in den Wurzelbereich mehrerer Bäume eingegriffen werden. Durch die nun gewählte Lage kann der Eingriff in benachbarte Wurzelbereiche auf ein Minimum reduziert werden. Als Ersatz für die Fällung der Sommer-Linde wird auf der gegenüberliegenden Seite die Lücke der bisherigen Wegeverbindung Richtung Norden durch eine Ersatzpflanzung geschlossen. Haushaltsmittel Damit die Straßenbauarbeiten zur Umgestaltung der Brüdergasse zwischen „Markt“ bis „Am Boeselagerhof“ noch in der Förderperiode der Städtebauförderung beginnen können, ist die Entsperrung der Haushaltsmittel erforderlich. KAG-Beiträge Die straßenbaulichen Maßnahmen lösen nach derzeitiger Rechtslage Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Allerdings übernimmt die anfallenden Straßenausbaubeiträge entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge zu 100 Prozent das Land NRW, weshalb nach derzeitiger Sach- und Rechtslage von Seiten der Anlieger keine Zahlungen zu leisten sind. Die Landesregierung plant im Übrigen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im Sinne von § 8 KAG. Sollte mit der Durchführung der straßenbaulichen Maßnahmen nach Abschaffung begonnen werden, würden die umlagefähigen Kosten ebenfalls vom Land NRW übernommen. Der investive Finanzsaldo beruht auf dem Umstand, dass die Kosten der Rampe nicht beitragsfähig sind. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 1.942.000 € 5610009028000/ 78.5200 1.942.000,00 EUR Beantragung freier Reste Einzahlungen Anliegerbeiträge Städtebauförderung (Förderquote 70%) 593.995 € 943.603 € 5630009042000/ 68.8100 5610009028000/ 68.1100 Investiver 404.402 €Seite 4 von 14 Seite 5 Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Vergabeart x öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-1419 x VOB UVgO bzw. VgV 2024/2025 1.942.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.09.02 bes. Städtebaurecht 78.5200 5610009028000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n 1 3-IO-BA-01_16610_Bruedergasse_GK_100323 (öffentlich) 2 3-IO-BA-02_16610_Bruedergasse_GK_100323 (öffentlich) 3 5LP_01_16610_b (öffentlich) 4 5LP_02_16610_b (öffentlich) 5 5LP_Gestaltung_16610_c (öffentlich) 6 Gestaltungshandbuch Stadt zum Rhein (öffentlich) 7 5LP_03_16610_b_2.0 (öffentlich) 8 5SQ_01_16610_b_2.0 (öffentlich) 9 5SQ_02_16610_a_2.0 (öffentlich)Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de