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240382 · Beschlussvorlage

Baureife Planung zur Umgestaltung der Brüdergasse

Nummer
240382
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 15.04.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 17.04.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240382-01 Umgestaltung der Brüdergasse - Unterbrechung der Straßenbauarbeiten

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Beschlussvorlage
öffentlich
240382
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baureife Planung zur Umgestaltung der
Brüdergasse
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung
Baumkommission 15.04.2024 Anhörung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
17.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Brüdergasse
zwischen „Markt“ und „Belderberg“ inkl. Neuerrichtung des
Rampenbauwerks sowie der Fuß- und Radverkehrsverbindung ab der
Unterführung bis zu „Am Boeselagerhof“ wird zugestimmt. Gleichzeitig
wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen
Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen
bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. (BV Bonn)
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der
Brüdergasse wird zugestimmt. (BV Bonn)
3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Brüdergasse
BN“ zwischen „Markt“ und „Belderberg“ inkl. Neuerrichtung des
Rampenbauwerks sowie der Fuß- und Radverkehrsverbindung ab der
Unterführung bis zu „Am Boeselagerhof“ mit Gesamtkosten höher als
250.000,- EUR wird entsperrt: (FuB)
Finanzstelle: 5610009028000
Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn
Finanzposition:78.5200
Ansatz: 1.942.000,00 EUR
4. Der Entfernung eines städtischen Baums mit einem Stammumfang
über 100 cm auf öffentlicher Verkehrsfläche wird zugestimmt.
• Sommer-Linde (Tilia platyphyllos) ID: 22144,
Stammumfang 120 cm, Kronendurchmesser 9 m, Höhe 15 m,
Zustand: gut
(BV Bonn)Seite 1 von 14
Seite 2
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Septembersitzung am 01.09.2020 einen
Beschluss zum Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS-Nr. 201300).
Hiermit wurde die Projektliste sowie die fristgerechte Einreichung der
Maßnahmen als Förderantrag zur Städtebauförderung beschlossen.
Die nun vorliegende Ausführungsplanung wurde auf Grundlage der am
02.10.2018 durch die BV Bonn beschlossenen Vorplanung weiterentwickelt
(DS-Nr. 1712014NV4). Die beschlossene Vorplanung wurde zuvor der
Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt (DS-Nr.
1612254). Die Bürgerversammlung hat am 09.05.2017 stattgefunden. An dieser
hatten ca. 25 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen.
Im Vorfeld der Erneuerung des Oberflächenmaterials und des barrierefreien
Ausbaus des Rampenbauwerks wurden bereits die Versorgungsleitungen Gas,
Wasser sowie Strom und der Entwässerungskanal saniert. Die
Oberflächenerneuerung in der Brüdergasse nimmt die Gestaltungselemente
des Gestaltungswettbewerbs „Stadt zum Rhein“ auf (DS-Nr. 0811634NV9 &
Anlage Gestaltungshandbuch). Diese wurden ebenfalls bei der Maßnahme zur
Umgestaltung der Wegeverbindung zwischen Stockentor und Alter Zoll
umgesetzt. Um die Verbindung zur restlichen Innenstadtgestaltung
aufzunehmen, wurde die Gestaltung der mittig gelegenen Entwässerungsrinne
aus rotem Naturstein in Kombination eines hellen Kontraststreifens zur Führung
seheingeschränkter Personen, gewählt (vgl. Acherstraße).
Gestaltung und Oberfläche
Innenstadtseite
Die Gestaltung der Brüdergasse orientiert sich an den Vorgaben des
beschlossenen Gestaltungshandbuches „Stadt zum Rhein“. Aus diesem Grund
wird ein Betonsteinpflaster (aufgrund der Befahrbarkeit) mit Natursteinvorsatz in
Anthrazit und unterschiedlichen Steinformaten verwendet. In gewissen
Abständen sind Edelstahlbänder (vgl. Wegeverbindung Stockentor bis Alter
Zoll) in die Oberfläche eingelassen, um die Wege zum Rhein hervorzuheben.
Bei der Verwendung der Stahlbänder wird auf entsprechende
Rutschwiderstände geachtet.
Wie auch in zahlreichen Straßenzügen der Innenstadt (z.B. Acherstraße) sollen
die Pflasteranschlüsse an die Bestandsgebäude durch eine 3-zeilige
Kleinpflasterbänderung im roten Naturstein hergestellt werden. Dieses Merkmal
findet sich ebenfalls in der mittig ausgebildeten Entwässerungsrinne wieder.
Auch dort wird eine 5-zeilige Kleinpflasterbänderung im roten Naturstein
ausgebildet, die zusätzlich von einem hellen Pflasterstein begleitet wird.
Hierdurch kann für seheingeschränkte Personen ein entsprechender Kontrast
zur Führung erzeugt werden.
Das Mobiliar wird durch zusätzliche Bänke (CityLine Bank Verano), Mülleimer
(Tara Bonn) und Fahrradständer ergänzt (vgl. Gestaltungsplan).
Rheinseite
Die zukünftige rheinseitige Wegverbindung sieht einen direkten Weg quer
durch die Grünfläche vor. Somit erhält man eine geradlinige Verbindung aus
der Unterführung heraus bis zur Straße „Am Boeselagerhof“ sowie weiter bis
zum Rhein. So kann der Weg barrierefrei und mit nicht mehr als 6% Neigung
hergestellt werden. In regelmäßigen Abständen von 6 m sind kleine Podeste für
Erholungsphasen vorgesehen. Der Weg erhält eine durchgängige Breite vonSeite 2 von 14
Seite 3
4,00 m und wird ebenfalls im selben Pflastermaterial wie der Bereich zur
Innenstadt hergestellt. Auch das Element der Edelstahlbänder findet sich hier
wieder. Ebenfalls bleibt die Wegeverbindung zur „Kapuzinerstraße“ erhalten.
Der Weg erhält ebenfalls eine Breite von 4 m, sodass sich zu Fuß gehende und
Radfahrende sicher begegnen können. Das anfallende Niederschlagswasser
soll entlang der Wege in eine Mulde geführt und über eine belebte
Bodenschicht versickert werden.
Um Angsträume zu minimieren, werden nicht erneut Sträucher gepflanzt.
Stattdessen erfolgt eine insektenfreundliche Blüteneinsaat mit über 75%
heimischen Pflanzen, wie diese unterhalb des Alten Zolls 2023 angelegt wurde.
Diese Einsaat ist vor allem ab dem zweiten Jahr auch für Menschen visuell
attraktiv, da sie einer Staudenmischpflanzung ähnelt. Gleichzeitig ist die Pflege
jedoch deutlich reduziert. Die Bankette und Mulden werden aus
Verkehrssicherheitsgründen als Kräuterrasen kurz gemäht.
Rampenbauwerk
Das Bestandsrampenbauwerk zur Unterführung „Belderberg“ wird im Zuge der
Maßnahme ebenfalls barrierefrei (Neigung < 6%) ausgebaut. Um sowohl zu
Fuß Gehenden als auch Radfahrenden Platz zu geben, muss das Bauwerk um
ca. 22 m im Gegensatz zur Bestandssituation verlängert werden. Die Rampe
auf der Kopfseite besitzt eine Neigung von 10 %, was nach den Regelwerken
für den Radverkehr möglich ist. Die barrierefreie Führung der zu Fuß
Gehenden schlängelt sich serpentinenartig mit Ausgang Richtung Belderberg
hinauf.
Das Geländer wird in Anlehnung an das Vorhandene erneuert und
Regelwerkkonform erhöht. Somit kann die Rampe sowie die Unterführung
weiterhin für den Radverkehr in den fußgängerarmen Zeiten zwischen 21 – 9
Uhr mitbenutzt werden.
Im Rahmen der Maßnahme wird auch die Unterführung überholt. Die
schadhafte und nicht mehr zeitgemäße Wandverkleidung aus Fliesen wird
durch großformatige Resopalplatten im Farbton grau ersetzt. Die Decke wird im
Farbton „weiß“ neu beschichtet. Im Zuge vorgenannter Arbeiten werden auch
kleinere Betonsanierungsarbeiten ausgeführt.
Beleuchtung
Die Beleuchtung ist je nach Teilbereich unterschiedlich gewählt worden:
Innenstadtseite: die bestehenden Seilleuchten werden mit neuen Leuchtköpfen
ertüchtigt. Die historische Beleuchtung „Typ Bonn“ entlang der Brüdergasse
bleibt bestehen und dient als dekorative Beleuchtungsergänzung.
Unterführung: In der Unterführung wird im Zuge der Sanierung (separate
Vorlage) die Beleuchtung erneuert.
Rheinseite: Auf der Rheinseite soll eine technische-dekorative Leuchte Bega
99er-Serie LED verwendet werden, wie sie auch bei der Umgestaltung des
Rheinufers im Bereich der Fahrradstraße zum Einsatz kommen soll. Im Bereich
der Grünfläche mit angrenzenden Bäumen ist darauf zu achten, dass die
Ausleuchtung nicht in die Bäume strahlt und gleichzeitig die Anforderungen an
die Sicherheit des Weges gegeben sind.
Baumfällung
Für die Errichtung und Verbreiterung des Verbindungsweges zur
Kapuzinerstraße muss ein Bestandsbaum (Sommer-Linde; Tilia platyphyllos,
ID: 22144, Stammumfang 120 cm, Kronendurchmesser 9 m, Höhe 15 m,
Zustand: gut) gefällt werden, um einen entsprechenden Anschluss an dieSeite 3 von 14
Seite 4
vorhandene Straße sicherstellen zu können. Aufgrund der neuen Breite von 4
m des Weges, müsste ohnehin in den Wurzelbereich mehrerer Bäume
eingegriffen werden. Durch die nun gewählte Lage kann der Eingriff in
benachbarte Wurzelbereiche auf ein Minimum reduziert werden. Als Ersatz für
die Fällung der Sommer-Linde wird auf der gegenüberliegenden Seite die
Lücke der bisherigen Wegeverbindung Richtung Norden durch eine
Ersatzpflanzung geschlossen.
Haushaltsmittel
Damit die Straßenbauarbeiten zur Umgestaltung der Brüdergasse zwischen
„Markt“ bis „Am Boeselagerhof“ noch in der Förderperiode der
Städtebauförderung beginnen können, ist die Entsperrung der Haushaltsmittel
erforderlich.
KAG-Beiträge
Die straßenbaulichen Maßnahmen lösen nach derzeitiger Rechtslage
Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Allerdings übernimmt die anfallenden
Straßenausbaubeiträge entsprechend den Vorgaben der Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge zu 100 Prozent das Land NRW, weshalb nach
derzeitiger Sach- und Rechtslage von Seiten der Anlieger keine Zahlungen zu
leisten sind.
Die Landesregierung plant im Übrigen die Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge im Sinne von § 8 KAG. Sollte mit der Durchführung der
straßenbaulichen Maßnahmen nach Abschaffung begonnen werden, würden
die umlagefähigen Kosten ebenfalls vom Land NRW übernommen.
Der investive Finanzsaldo beruht auf dem Umstand, dass die Kosten der
Rampe nicht beitragsfähig sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 1.942.000 € 5610009028000/
78.5200
1.942.000,00
EUR
Beantragung
freier Reste
Einzahlungen
Anliegerbeiträge
Städtebauförderung
(Förderquote 70%)
593.995 €
943.603 €
5630009042000/
68.8100
5610009028000/
68.1100
Investiver 404.402 €Seite 4 von 14
Seite 5
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-1419 x VOB UVgO bzw. VgV 2024/2025 1.942.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.09.02 bes. Städtebaurecht 78.5200 5610009028000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen
Anlage/n
1 3-IO-BA-01_16610_Bruedergasse_GK_100323 (öffentlich)
2 3-IO-BA-02_16610_Bruedergasse_GK_100323 (öffentlich)
3 5LP_01_16610_b (öffentlich)
4 5LP_02_16610_b (öffentlich)
5 5LP_Gestaltung_16610_c (öffentlich)
6 Gestaltungshandbuch Stadt zum Rhein (öffentlich)
7 5LP_03_16610_b_2.0 (öffentlich)
8 5SQ_01_16610_b_2.0 (öffentlich)
9 5SQ_02_16610_a_2.0 (öffentlich)Seite 5 von 14
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Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de