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240380 · Beschlussvorlage

Förderung der Geschäftsstelle der TelefonSeelsorge Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2024

Nummer
240380
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240380
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse A (öffentlich)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Geschäftsstelle der
TelefonSeelsorge
Bonn-Rhein-Sieg e.V. für das Jahr 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. erhält für das Jahr 2024 einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 89.000,00 €.
Der Zuschuss dient der Mitfinanzierung der TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg
e. V. in folgenden Bereichen:
• Personalkosten der Geschäftsstelle
• Sachkosten der Geschäftsstelle (ohne Mietkosten) in Höhe von max. bis
zu 15% der anerkennungsfähigen Sachkosten
• Mietkosten für die Geschäftsstelle und den ehrenamtlichen telefoni-
schen
24-h-Dienst
Begründung
Die Telefonseelsorge Bonn/Rhein-Sieg e.V. gehört mit ihrem Beratungsangebot
rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche zu den langjährig von der Bun-
desstadt Bonn geförderten Angeboten, die eine unverzichtbare fest etablierte
Institution innerhalb der Beratungslandschaft darstellen.
„Mit jemandem reden, wenn die Unruhe aufkommt. Einmal alles loswerden: den
schlimmen Moment, das wie-gelähmt-sein, die Wut, den Verdruss, die Trauer,
das Peinliche, die Ungewissheit, die Angst, die Einsamkeit. Mit jemandem
sprechen, der Zeit hat zuzuhören, wenn auf einmal wieder alles hereinstürzt.
Nicht mit einer Bekannten, nicht mit einem Freund. Dennoch mit einem Men-
schen, dem ich vertrauen kann. Jemandem, der unvoreingenommen ist.“ (Aus-
zug Website)
Als partei- und religionsunabhängiges Angebot steht die TelefonSeelsorge je-
dem Ratsuchenden niederschwellig auf verschiedenen Wegen kostenlos zurSeite 1 von 3
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Verfügung. Neben dem traditionellen Gesprächsangebot am Telefon, bietet die
TelefonSeelsorge zusätzlich die Möglichkeit, per E-Mail oder per Chat Kontakt
aufzunehmen. Darüber hinaus wird eine persönliche Beratung für junge Men-
schen bis 27 Jahren und deren Angehörigen vorgehalten (finanziert über die
Michael-Franke-Stiftung). Die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten, insbe-
sondere inklusive der möglichen Anonymität, bieten den Hilfesuchenden einen
direkten uneingeschränkten Zugang in allen akuten Krisensituationen. Hierbei
gibt es keine Themenbeschränkungen, alles, was als belastend empfunden
wird, kann angesprochen werden. Dem entsprechend sind die Beratenden mit
einer Vielfalt an Themen konfrontiert, z.B.:
- Akuten persönliche Krisen
- Notlagen, Armut
- Einsamkeit/Isolation
- Problemen in der Partnerschaft, Familie oder sonstigem sozialen
Umfeld
- Drückenden Sorgen / Ängste
- Depressive Stimmungen / Suizidalität
Die Zahl der Menschen, die sich mit allgemeinen Ängsten konfrontiert fühlt, hat
in den letzten Jahren immer weiter zugenommen, diverse Krisensituationen mit
zeitweise starken sozialen Beschränkungen haben den ohnehin stetigen ge-
sellschaftlichen Individualisierungsprozess noch zusätzlich verstärkt. Die Kom-
bination aus Angst und Isolation bildet häufig die Grundlage für eine nicht mehr
zu bewältigende Bedrohungssituation. In diesem Prozess leistet die Telefon-
seelsorge einen essentiellen Beitrag im Kontext von Suizidprävention.
Insgesamt 90 geschulte ehrenamtliche Mitarbeitende stehen für die Ratsu-
chenden zur Verfügung. Mehr als vierzig Mal pro Tag wird die TelefonSeelsor-
ge angerufen, demnach circa fünfzehntausend Mal pro Jahr. Diese enorme
Frequentierung erfordert eine ständige Koordination und Qualifizierung durch
die Bonner Geschäftsstelle. Die TelefonSeelsorge Bonn/Rhein-Sieg e. V. sorgt
im Rahmen der Qualitätssicherung für kontinuierliche Aus-und Weiterbildungen
ihrer Mitarbeitenden. Dabei kommt die aktive Vernetzung und die gemeinsame
Durchführung von Schulungsmaßnahmen mit anderen Trägern im Bonner
Stadtgebiet einer besonderen Bedeutung zu und schafft einen Mehrwert für die
Menschen in der Bundesstadt Bonn.
Die Fördermittel der Bundesstadt Bonn werden ausschließlich für die Finanzie-
rung der Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle sowie der Kosten der
angemieteten Räume verwendet. Insgesamt wird die Geschäftsstelle –neben
den städtischen Fördermitteln- aus Zuschüssen des Rhein-Sieg-Kreises in
Höhe von 25.000,-€, der Michael-Franke-Stiftung sowie aus kirchlichen För-
dermitteln finanziert.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 81.200 Euro; 2022: 80.500 Euro
2023: 87.500 Euro; 2024: 89.000 EuroSeite 2 von 3
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Dokumentenklasse A (öffentlich)
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor-
lage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitens
des Vereins bisher stets ordnungsgemäß erfüllt. Die eingereichten Verwen-
dungsnachweise ergaben keine Beanstandungen, die Mittel wurden jeweils
sparsam und wirtschaftlich verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2024
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Verein
e,sonst.Träg.
15000050601 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä
g.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
89.000,00 EUR 150000506 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
89.000,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de