240377 · Beschlussvorlage
Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 240377
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240377 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten ihrer Geschäftsstelle Zuschüsse in Höhe von maximal 82.850 EUR im Jahr 2023 und maximal 84.500 EUR im Jahr 2024. Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für 1,5 VZÄ Beratungstätigkeit und 0,5 VZÄ Verwaltungsarbeit sowie die darauf entfallenden Sach- und Overheadkosten gefördert. Einnahmen (Landesmittel, Krankenkassenzuschuss) werden bei der Förderung berücksichtigt. Begründung Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in Trägerschaft des Paritätischen NRW e.V. – Kreisgruppe Bonn - besteht seit 1987 und ist in Bonn eine themenübergreifende Unterstützungsstelle für an Selbsthilfe interessierte Menschen. Mit ihrer langjährigen Erfahrung, Menschen zur Selbsthilfe zu aktivieren, sie in Gruppen zu organisieren sowie Gruppenprozesse zu begleiten stellt die Kontaktstelle einen wichtigen Verknüpfungspunkt für all diejenigen dar, die aus eigener Kraft in Verbindung mit der anderer Betroffener eine Verbesserung ihrer Situation erreichen wollen, sei es anstelle von professioneller Hilfeleistung oder auch zusätzlich. Die Kontaktstelle kooperiert hierbei auch mit verschiedenen professionellen Einrichtungen. Die Form der Selbsthilfe beruht auf dem Selbstverständnis, dass jeder Mensch selbst in der Lage ist, seine Situation zu verändern und stellt damit vorhandene Ressourcen anstatt vermeintlicher Defizite in den Vordergrund. „Jeder Mensch verfügt über das Wissen und die Kraft, mit einer schwierigen Lebenssituation, einer Krankheit oder Behinderung eigenverantwortlich und selbstbestimmt umzugehen. Alle Fähigkeiten, die er dazu benötigt, sind bereits in ihm angelegt.“ (Auszug Website)Seite 1 von 4 Seite 2 In Zeiten, in denen gesellschaftlich Emotionen wie Ängste und Unsicherheit immer stärker präsent werden, so dass Depressionen das am meisten angefragte Thema 2022 war (doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahr), richtet sich bei der Selbsthilfe der Fokus auf die eigene Kraft und die Selbstverantwortung, mit der Unterstützung anderer, die sich mit ähnlichen Emotionen konfrontiert sehen. Durch das in den Gruppen erlebte Solidargefühl wächst das Erleben von Stärkung durch Gemeinschaft und schafft gleichzeitig Raum für das (Wieder-) entdecken eigener Stärke. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn unterstützt und koordiniert inzwischen 180 Selbsthilfegruppen (11 sind neu in 2022 hinzugekommen) und kanalisiert die hierzu notwendigen Informationen und Interessenlagen zwischen Ratsuchenden und Gruppenangeboten. Zu den Aufgaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle gehören insbesondere: • Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen • Vermittlung in bestehende Gruppen • Verweisung auf professionelle Hilfeangebote • Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe • Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen • Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich • Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie • Werbung für Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden, wie bereits 2021, drei verschiedene Postkarten mit den Motiven; „Selbsthilfe macht stark, Selbsthilfe ist vielfältig, Selbsthilfe schafft Perspektiven“ an Bonner Gastronomen und Kinos versandt. Zudem erscheint sechsmal jährlich der Bonner Selbsthilfe- Newsletter, der mehr als fünfhundert Abonnent*innen in Bonn erreicht. Hinweis: Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzögerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Besonderheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außergewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förderhöhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen. Die Förderung hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 2021: 72.200 Euro; 2022: 73.850 EuroSeite 2 von 4 Seite 3 2023: 82.850 Euro; 2024: 84.500 Euro Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Finanzielle Auswirkungen: Haushalt 2023 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500005060 1 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 82.850,00 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 82.850,00 EUR Haushalt 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung AuszahlungenSeite 3 von 4 Seite 4 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 84.500,00 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 84.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de