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240377 · Beschlussvorlage

Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den Jahren 2023/2024

Nummer
240377
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240377
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in den
Jahren 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn erhält zu den nachgewiesenen, anerkannten
und ungedeckten Personal-, Sach- und Overheadkosten ihrer Geschäftsstelle
Zuschüsse in Höhe von maximal 82.850 EUR im Jahr 2023 und maximal
84.500 EUR im Jahr 2024.
Mit dem Zuschuss werden die Personalkosten für 1,5 VZÄ Beratungstätigkeit
und 0,5 VZÄ Verwaltungsarbeit sowie die darauf entfallenden Sach- und
Overheadkosten gefördert. Einnahmen (Landesmittel,
Krankenkassenzuschuss) werden bei der Förderung berücksichtigt.
Begründung
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn in Trägerschaft des Paritätischen NRW e.V.
– Kreisgruppe Bonn - besteht seit 1987 und ist in Bonn eine
themenübergreifende Unterstützungsstelle für an Selbsthilfe interessierte
Menschen.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung, Menschen zur Selbsthilfe zu aktivieren, sie in
Gruppen zu organisieren sowie Gruppenprozesse zu begleiten stellt die
Kontaktstelle einen wichtigen Verknüpfungspunkt für all diejenigen dar, die aus
eigener Kraft in Verbindung mit der anderer Betroffener eine Verbesserung
ihrer Situation erreichen wollen, sei es anstelle von professioneller Hilfeleistung
oder auch zusätzlich. Die Kontaktstelle kooperiert hierbei auch mit
verschiedenen professionellen Einrichtungen.
Die Form der Selbsthilfe beruht auf dem Selbstverständnis, dass jeder Mensch
selbst in der Lage ist, seine Situation zu verändern und stellt damit vorhandene
Ressourcen anstatt vermeintlicher Defizite in den Vordergrund.
„Jeder Mensch verfügt über das Wissen und die Kraft, mit einer schwierigen
Lebenssituation, einer Krankheit oder Behinderung eigenverantwortlich und
selbstbestimmt umzugehen. Alle Fähigkeiten, die er dazu benötigt, sind bereits
in ihm angelegt.“ (Auszug Website)Seite 1 von 4
Seite 2
In Zeiten, in denen gesellschaftlich Emotionen wie Ängste und Unsicherheit
immer stärker präsent werden, so dass Depressionen das am meisten
angefragte Thema 2022 war (doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahr), richtet
sich bei der Selbsthilfe der Fokus auf die eigene Kraft und die
Selbstverantwortung, mit der Unterstützung anderer, die sich mit ähnlichen
Emotionen konfrontiert sehen. Durch das in den Gruppen erlebte Solidargefühl
wächst das Erleben von Stärkung durch Gemeinschaft und schafft gleichzeitig
Raum für das (Wieder-) entdecken eigener Stärke.
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bonn unterstützt und koordiniert inzwischen 180
Selbsthilfegruppen (11 sind neu in 2022 hinzugekommen) und kanalisiert die
hierzu notwendigen Informationen und Interessenlagen zwischen
Ratsuchenden und Gruppenangeboten.
Zu den Aufgaben der Selbsthilfe-Kontaktstelle gehören insbesondere:
• Information über Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen
• Vermittlung in bestehende Gruppen
• Verweisung auf professionelle Hilfeangebote
• Hilfe bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe
• Unterstützung und Beratung von Selbsthilfegruppen
• Kooperation mit Fachleuten aus dem Gesundheits- und Sozialbereich
• Organisation von Veranstaltungen und Fortbildungen sowie
• Werbung für Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wurden, wie bereits 2021, drei
verschiedene Postkarten mit den Motiven; „Selbsthilfe macht stark, Selbsthilfe
ist vielfältig, Selbsthilfe schafft Perspektiven“ an Bonner Gastronomen und
Kinos versandt. Zudem erscheint sechsmal jährlich der Bonner Selbsthilfe-
Newsletter, der mehr als fünfhundert Abonnent*innen in Bonn erreicht.
Hinweis:
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die
Verzögerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den
Besonderheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und
außergewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/
Förderhöhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld
vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin
bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit
gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie
möglich einzuholen.
Die Förderung hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:
2021: 72.200 Euro; 2022: 73.850 EuroSeite 2 von 4
Seite 3
2023: 82.850 Euro; 2024: 84.500 Euro
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2023
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. 1500005060
1
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
82.850,00 EUR 150000506 /
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
82.850,00 EUR
Haushalt 2024
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch
bereitzustellen
Deckung
AuszahlungenSeite 3 von 4
Seite 4
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
84.500,00 EUR 150000506 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
84.500,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de