240368 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Parksituation im Bereich Troschelstraße
Kerndaten
- Nummer
- 240368
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240368 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 27.02.2024 Bürgerantrag: Parksituation im Bereich Troschelstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Verbesserung der Parksituation und auf Maßnahmen zur Verkehrssicherheit in der Troschelstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung und zu den beantragten Maßnahmen ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Parksituation in der Troschelstr. klarstellen und Verkehrssicherheit gewährleisten Begründung des Antrags S.o. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 Ihr Antrag Hinweis: Der Antrag wird auch von sowie den Eheleuten unterstützt. Es gibt m.W. weitere Anträge aus der Straße zur Situation, eine Beratung sollte dann gemeinsam erfolgen. Nach jahrzehntelanger stillschweigender Duldung hat das Ordnungsamt im Februar begonnen, das gekippte Parken in der Troschelstr. zu sanktionieren (ohne vorherige Information und bislang ohne Anpassung der Beschilderung / Fahrbahnmarkierung). Nach einem Vor-Ort-Gespräch mit dem Ordnungsamt und der Straßenverkehrsbehörde am 15.2. nehmen wir nun zur Kenntnis, dass der bisherige Zustand wg. rechtlicher/politischer Gründe nicht wieder hergestellt werden wird. Dies führt nun in der Folge aber zu zwei neuen, gravierenden Problemen: Wenn auf beiden Seiten auf der Straße geparkt wird, wird die nötige Fahrbahnbreite für Rettungsfahrzeuge nicht sichergestellt. Wenn tatsächlich nur auf einer Seite geparkt wird, fahren deutlich mehr Fahrzeuge als bisher mit hoher Geschwindigkeit durch die nun breite, kurze Straße (und 15 Parkplätze fallen ersatzlos weg). Bei Gegenverkehr weichen sie häufig auch auf den Fußweg aus. Beides gefährdet Fußgänger auf der unbeparkten Straßenseite, wo auch zahlreiche kleine Kinder wohnen. Das Ordnungsamt sieht nun nach dem Vor-Ort-Termin vor, auf der rechten Straßenseite (von der Luisenstr. kommend) ein Parkverbot zu erlassen, so dass zumindest die Parkplätze auf der anderen Straßenseite erhalten bleiben. Das begrüßen wir. Eine entsprechende Beschilderung oder besser auch Fahrbahnmarkierung muss daher schnellstmöglich vorgenommen werden - schon deshalb, weil der frei gewordene Parkraum nach Abklingen des “Verwarnungsgeldschocks” erneut ordnungswidrig genutzt werden dürfte und einen unschönen "Verteilungskampf" zur Folge haben wird. Dabei sind aber auch zwingend Maßnahmen nötig, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Alleine während des Vor-Ort-Termins mit dem Ordnungsamt sind zahlreiche Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße/über den freien Fußweg gefahren. Wir bitten daher parallel und immer unter Beibehaltung der Parkplätze auf der einen o.g. Straßenseite) schnellstmöglich um geeignete, ggf. auch bauliche Maßnahmen, z.B.: - Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von der Blücher- zur Luisenstr. Dadurch würde der Durchgangsverkehr massiv reduziert. Dieser besteht bisher zu einem großen Anteil aus Autos, die durch die Troschelstr. zur Blücherstr. und dann auf die Argelanderstr. fahren, um die Kreuzung Luisenstr./Argelanderstr. zu vermeiden (Ausweichverkehr, durch den die Situation an der genannten Kreuzung weiter verschlechtert wird). Nach unseren Erfahrungen ist mit einem Rückstau an der Einmündung Luisenstr. zum einen wegen geringem Verkehrsaufkommens, zum anderen wegen der rechts vor links Regelung nicht zu rechnen. (Für Fahrräder gilt die Einbahnstraßenregelung nicht.) - Geschwindigkeitsschwellen an beiden Eingängen zur Straße (oder nur dort Einrichtung von entsprechend großen Fahrradparkplätzen, um die Fahrbahn am Eingang im angemessenen Umfang zu reduzieren). - Blumen- oder Baumkästen o.ä. auf der Straßenseite mit Parkverbot, um die Breite der Fahrbahn im angemessenen Umfang zu reduzieren und um den Fußweg “abzuschirmen”. - Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der gesamten Straße oder einer Anwohnerstraße mit Schrittgeschwindigkeit. Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sahen zu beiden Punkten Bedarf und wollten eine entsprechende Vorlage anfertigen. Mit unserem Bürgerantrag möchten wir als Anwohner eine schnelle Lösung und Umsetzung mit Nachdruck unterstützen. Der aktuelle Zustand hat aus einer vorher für einige Verkehrsteilnehmer misslichen Situation eine gefährliche Situation für viele (insbesondere für Fußgänger! und die Anwohner) gemacht, die nun schnell abgestellt werden muss.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de