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240368 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Parksituation im Bereich Troschelstraße

Nummer
240368
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.02.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.10.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.10.2025 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 240368-01 ST Bürgerantrag: Parksituation im Bereich Troschelstraße
  2. 240368-02 ST Bürgerantrag: Parksituation im Bereich Troschelstraße

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
240368
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.02.2024
Bürgerantrag: Parksituation im Bereich
Troschelstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Verbesserung der Parksituation und auf Maßnahmen
zur Verkehrssicherheit in der Troschelstraße gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung und zu den beantragten Maßnahmen ergeben
sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Parksituation in der Troschelstr. klarstellen und Verkehrssicherheit gewährleisten
Begründung des Antrags
S.o.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
Ihr Antrag
Hinweis: Der Antrag wird auch von sowie den Eheleuten
unterstützt. Es gibt m.W. weitere Anträge aus der Straße zur Situation, eine Beratung sollte dann
gemeinsam erfolgen.
Nach jahrzehntelanger stillschweigender Duldung hat das Ordnungsamt im Februar begonnen, das gekippte
Parken in der Troschelstr. zu sanktionieren (ohne vorherige Information und bislang ohne Anpassung der
Beschilderung / Fahrbahnmarkierung). Nach einem Vor-Ort-Gespräch mit dem Ordnungsamt und der
Straßenverkehrsbehörde am 15.2. nehmen wir nun zur Kenntnis, dass der bisherige Zustand wg.
rechtlicher/politischer Gründe nicht wieder hergestellt werden wird. Dies führt nun in der Folge aber zu zwei
neuen, gravierenden Problemen: Wenn auf beiden Seiten auf der Straße geparkt wird, wird die nötige
Fahrbahnbreite für Rettungsfahrzeuge nicht sichergestellt. Wenn tatsächlich nur auf einer Seite geparkt wird,
fahren deutlich mehr Fahrzeuge als bisher mit hoher Geschwindigkeit durch die nun breite, kurze Straße (und 15
Parkplätze fallen ersatzlos weg). Bei Gegenverkehr weichen sie häufig auch auf den Fußweg aus.
Beides gefährdet Fußgänger auf der unbeparkten Straßenseite, wo auch zahlreiche kleine Kinder wohnen.
Das Ordnungsamt sieht nun nach dem Vor-Ort-Termin vor, auf der rechten Straßenseite (von der Luisenstr.
kommend) ein Parkverbot zu erlassen, so dass zumindest die Parkplätze auf der anderen Straßenseite erhalten
bleiben. Das begrüßen wir. Eine entsprechende Beschilderung oder besser auch Fahrbahnmarkierung muss
daher schnellstmöglich vorgenommen werden - schon deshalb, weil der frei gewordene Parkraum nach
Abklingen des “Verwarnungsgeldschocks” erneut ordnungswidrig genutzt werden dürfte und einen unschönen
"Verteilungskampf" zur Folge haben wird.
Dabei sind aber auch zwingend Maßnahmen nötig, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.
Alleine während des Vor-Ort-Termins mit dem Ordnungsamt sind zahlreiche Fahrzeuge mit überhöhter
Geschwindigkeit durch die Straße/über den freien Fußweg gefahren. Wir bitten daher parallel und immer unter
Beibehaltung der Parkplätze auf der einen o.g. Straßenseite) schnellstmöglich um geeignete, ggf. auch bauliche
Maßnahmen, z.B.:
- Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von der Blücher- zur Luisenstr. Dadurch würde der Durchgangsverkehr massiv
reduziert. Dieser besteht bisher zu einem großen Anteil aus Autos, die durch die Troschelstr. zur Blücherstr. und
dann auf die Argelanderstr. fahren, um die Kreuzung Luisenstr./Argelanderstr. zu vermeiden (Ausweichverkehr,
durch den die Situation an der genannten Kreuzung weiter verschlechtert wird). Nach unseren Erfahrungen ist
mit einem Rückstau an der Einmündung Luisenstr. zum einen wegen geringem Verkehrsaufkommens, zum
anderen wegen der rechts vor links Regelung nicht zu rechnen. (Für Fahrräder gilt die Einbahnstraßenregelung
nicht.)
- Geschwindigkeitsschwellen an beiden Eingängen zur Straße (oder nur dort Einrichtung von entsprechend
großen Fahrradparkplätzen, um die Fahrbahn am Eingang im angemessenen Umfang zu reduzieren).
- Blumen- oder Baumkästen o.ä. auf der Straßenseite mit Parkverbot, um die Breite der Fahrbahn im
angemessenen Umfang zu reduzieren und um den Fußweg “abzuschirmen”.
- Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der gesamten Straße oder einer Anwohnerstraße mit
Schrittgeschwindigkeit.
Auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sahen zu beiden Punkten Bedarf und wollten eine entsprechende
Vorlage anfertigen. Mit unserem Bürgerantrag möchten wir als Anwohner eine schnelle Lösung und Umsetzung
mit Nachdruck unterstützen. Der aktuelle Zustand hat aus einer vorher für einige Verkehrsteilnehmer misslichen
Situation eine gefährliche Situation für viele (insbesondere für Fußgänger! und die Anwohner) gemacht, die nun
schnell abgestellt werden muss.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de