240366 · Beschlussvorlage
Förderung der Frauenberatungsstelle und Ambulanten Begleitung von Hilfe für Frauen in Not e.V. in den Jahren 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 240366
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240366 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Frauenberatungsstelle und Ambulanten Begleitung von Hilfe für Frauen in Not e.V. in den Jahren 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Hilfe für Frauen in Not e.V. erhält zu den nachgewiesenen, aner- kannten und ungedeckten Personal- und Sachkosten zum Betrieb der Frauen- beratungsstelle und seiner Ambulanten Begleitung eine Förderung in Höhe von maximal: 51.670,00 EUR im Jahr 2023 und 52.700,00 EUR im Jahr 2024. Begründung „unbürokratisch, anonym und kostenlose Beratung für Frauen und Kinder jeder kulturellen Herkunft.“ (Hilfe für Frauen in Not e.V.) Die Beratungsstelle steht allen Frauen offen, die sich in einer Notsituation be- finden und in einem geschützten Raum Hilfe und Unterstützung zur Bewälti- gung ihrer Problemlagen suchen. Sie ist eine eigenständige Einrichtung des Vereins Hilfe für Frauen in Not e.V. Schwerpunktthemen in der psychosozialen Beratung sind: - Krisenintervention - Trennung und Scheidung - Häusliche Gewalt - Erziehungsprobleme - Partnerschaftsprobleme - Probleme der Alltagsbewältigung - Schwierigkeiten von alleinerziehenden FrauenSeite 1 von 5 Seite 2 - Probleme in der Alltagsbewältigung - Aufenthaltsprobleme - Zwangsverheiratung - Vermittlung an andere Einrichtungen und Institutionen Aus der Krisenintervention können sich eine langfristige Beratung und Unter- stützung ergeben, besonders, wenn sich die Frauen für eine Trennung ent- scheiden, aber nicht unbedingt einen Aufenthalt im Frauenhaus benötigen. Die Förderung wird als Defizitfinanzierung gewährt. Der Verein erhält darüber hin- aus keine weiteren öffentlichen Gelder für die Beratungsstelle. Die Frauenberatungsstelle ist zu festen Zeiten geöffnet, es besteht darüber hinaus die Möglichkeit sich telefonisch beraten zu lassen oder weitere Termine zu vereinbaren. Die Beratungsarbeit ist in den letzten Jahren (2022 und 2023) vermehrt geprägt durch extreme Problemlagen der ratsuchenden Frauen, die mit Multiproblemla- gen oder Traumata die Beratungsstelle aufsuchen. Weiterhin nehmen viele aus der Ukraine geflohene Frauen die Beratungsleistungen der Fachberatungsstelle an. Aufenthaltsrechtliche Probleme sind ebenfalls verstärkt Thema der ge- schlechtsspezifischen Beratung. Die Beratungskontakte in der Fachberatungsstelle sind steigend. 2021 lag die Anzahl der jährlichen Beratungen noch bei 256, im Jahr 2022 stiegen die Bera- tungskontakte auf 268. Die Ambulante Begleitung ist seit 2003 ein weiterführendes Angebot des Frau- envereins und eine intensive Form der Nachbetreuung nach einem Aufenthalt im Frauenhaus. Die Beratung findet hier in der Regel aufsuchend im eigenen Wohnraum der beratenden Frau statt und verfolgt die Zielsetzung „Alleine leben lernen“. Das Angebot des Vereins wird durch einzelne Projekte zur besonderen Förde- rung von Frauen und Kindern erweitert. Beispiele hierfür sind: „Mut tut Gut“ Das Gruppenangebot „Mut tut Gut“ wendet sich an Kinder im Grundschulalter, die häusliche Gewalt (mit)erleben mussten vor. „Dieses Angebot setzt an der aktuellen Situation der Kinder an, berücksichtigt das Erlebte und die daraus resultierenden Folgen. Der Ansatz ist ressourcenorientiert und hat die positive Entwicklung der Kinder im Blick. Ziele von „Mut tut Gut“ sind beispielsweise Vertrauen und Selbstsicherheit entwickeln, Verlässlichkeit und Gemeinschaft erleben, Ängste abbauen, Umgang mit Gefühlen, Regeln und Grenzen verbes- sern“. „Kinder lernen Lernen – Lücken schließen und Erfolge feiern“ Kinder und Jugendliche erhalten hier die Chance „Lernen zu lernen“. Sie sollen befähigt werden, „selbständig und konzentriert zu lernen und Hausaufgaben strukturiert, ordentlich und vollständig zu erledigen. - Durch diese individuelle Förderung erhalten die Kinder die Chance, zu stark gefestigten Persönlichkei- ten zu werden, die einen sicheren Weg in unserer Gesellschaft gehen können“. Mutter-Kind-Frühstück - „Viola“Seite 2 von 5 Seite 3 Jeden Mittwoch findet zudem ein Mutter-Kind-Frühstück „Viola“ in der Bera- tungsstelle statt. Dies ist ein kostenloses Beratungs- und Unterstützungsange- bot. „Es ist offen für (werdende) Mütter aus Bonn und Umgebung mit psychi- schen oder physischen Gewalterfahrungen. Gemeinsam mit ihren Kleinkindern im Alter von 0-4 Jahren werden sie von unseren Sozialpädagoginnen zum Frühstück empfangen. Dabei finden Gespräche statt und die Kinder können untereinander Kontakt aufnehmen. Gemeinsames Singen von Kinderliedern und altersgerechten Aktivitäten, wie Basteln und Bewegungsangeboten, hilft den Müttern ihre Kinder wahrzunehmen und in einen liebevollen, gewaltfreien Kontakt mit ihnen zu treten“. Die Beratungsstelle Hilfe für Frauen in Not e.V. erbringt seit Jahren einzelfall- bezogene Beratungsleistungen, die bis 2018 über Fallpauschalen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII und § 16a SGB II (kommunale Leistung) finanziert wurden. Im Rahmen der Veränderungen in Zusammenhang mit dem Bundesteilhabege- setz ist eine Abwicklung der Förderung nicht mehr im Rahmen dieser Eingliede- rungshilfe möglich. Da die Einzelfallberatung jedoch ein wichtiges Angebot für Bonner Frauen ist, wurde diese Förderung im Rahmen der Mittelanmeldung ab 2019 in die Pauschalförderung integriert. Es entstehen keine Mehrkosten; es wurden vielmehr die für bis 2018 für zwei Aufgabenbereiche eingeplanten Mittel fortgeschrieben und in der Pauschalförderung zusammengeführt. Die Förderung der Frauenberatungsstelle hat sich wie folgt entwickelt: 2021: 49.600 Euro; 2022: 51.200 Euro 2023: 51.670 Euro; 2024: 52.700 Euro Hilfe für Frauen in Not e.V. ist aufgrund seiner Qualifikation und langjährigen Erfahrung geeignet, die geförderten Hilfen anzubieten. Die Beratungsstelle dient u. a. als Schnittstelle zum Angebot des Frauenhauses. Die mit der Förde- rung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antra- ges sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Hinweis: Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö- gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson- derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer- gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder- höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen.Seite 3 von 5 Seite 4 Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2023 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Verein e,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 51.670,00 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 51.670,00 EUR Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 4 von 5 Seite 5 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 52.700,00 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 52.700,00 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de