240362 · Beschlussvorlage
Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 240362
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 240362 Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen NRW e.V. wird für die Jahre 2023 und 2024 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums Sozialer Arbeit und das Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt. Bezuschusst werden anteilige Kosten für Geschäftsführung, Verwaltung sowie Sach- und Overheadkosten. In 2023 beträgt der Zuschuss 35.802 EUR und wird in 2024 unter Berücksichti- gung allgemeiner Kostensteigerungen auf 36.518 EUR erhöht. Begründung „Von „A“ wie AIDS-Hilfe Bonn e.V. über „J“ wie Jugendfarm Bonn e.V. und „O“ wie Offene Tür Dürenstraße e.V. bis „W“ wie Wolke 7 – Psychomotorische Kindertagesstätte e.V. – der Paritätische ist soziales Handeln in Vielfalt.“ (Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn, Jahresbericht 2022) Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn übt als Dachverband eine wichtige Funkti- on für viele Träger und Institutionen Sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht über umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer Anliegen verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein, fühlt sich der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie den Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen vertritt der Paritätische insbe- sondere die Belange der von Ungleichheit und Ausgrenzung betroffenen Men- schen. „Der Verband wirkt auf eine Sozial- und Gesellschaftspolitik hin, die ein selbstbestimmendes Leben ermöglicht und macht sich stark für zeitgemäßeSeite 1 von 4 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) und sachgerechte Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit“. Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des so- zialen Netzes dar. Er berät und begleitet in Bonn knapp 100 Mitgliedsorganisa- tionen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Somit wird ein breites Wirkungsspektrum der sozialen Arbeit entfaltet. Durch die trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die Mit- gliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen unterstützt. Im Jahr 2022 wurden die Mitgliedsorganisationen insbesondere darin unter- stützt, sich mit den Bedingungen nach Beendigung der einschränkenden Aufla- gen im Kontext von SARS-CoV2 und den Herausforderungen der Energiekrise zurechtzufinden. Darüber hinaus widmete sich der Paritäter im Vorjahr (2022) verstärkt dem Schwerpunktthema „Gemeinnützigkeit“. Als Beispiel ist hierfür seine Kampagne „Vorfahrt für Gemeinnützigkeit“ zu nennen. „Ziel der Kampa- gne ist es, die besondere Bedeutung von Gemeinnützigkeit und gemeinnütziger Organisationen im gesamtgesellschaftlichen Gefüge zu verdeutlichen und zu stärken. Dabei soll es darum gehen, deutlich zu machen, was passiert, wenn Kennzahlen und Gewinnorientierung über die soziale Arbeit gestülpt werden“ (Jahresbericht 2022). Als neues Mitglied konnte in 2022 der Verein „Anonymer Krankenschein e.V.“ gewonnen werden. Hinweis: Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö- gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson- derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer- gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder- höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen. Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt: 2021: 34.400 EUR; 2022: 35.100 EUR; 2023: 35.802 EUR; 2024: 36.518 EUR Die Einnahmen des Verbandes bestehen zum fast ausschließlichen Teil aus Mitgliedsbeiträgen, die bei der Gewährung des Zuschusses berücksichtigt wer- den. Beim Träger selbst verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von etwa 50% der nicht durch die Einnahmen gedeckten Kosten. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor- lage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitensSeite 2 von 4 Seite 3 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) des Verbandes bisher stets ordnungsgemäß erfüllt. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die weitere Förderung der Verbandsarbeit. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2023 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Verein e,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 35.802,00 EUR 150000506 / 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 35.802,00 EUR Haushaltsjahr 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst. Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4 Seite 4 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 36.518,00 EUR 150000506 / 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 36.518,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de