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240362 · Beschlussvorlage

Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
240362
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
29.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 21.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240362
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss an Der Paritätische NRW e.V. -
Kreisgruppe Bonn für den Aufbau, die Gestaltung
und die Weiterentwicklung Sozialer Arbeit und die
Förderung des sozialen Netzes in den Jahren 2023
und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
21.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Kreisgruppe Bonn des Paritätischen NRW e.V. wird für die Jahre 2023 und
2024 ein Zuschuss für den Aufbau, die Gestaltung und die Weiterentwicklung
eines verlässlichen Angebots- und Leistungsspektrums Sozialer Arbeit und das
Fördern eines sozialen Netzes in Bonn gewährt.
Bezuschusst werden anteilige Kosten für Geschäftsführung, Verwaltung
sowie Sach- und Overheadkosten.
In 2023 beträgt der Zuschuss 35.802 EUR und wird in 2024 unter Berücksichti-
gung allgemeiner Kostensteigerungen auf 36.518 EUR erhöht.
Begründung
„Von „A“ wie AIDS-Hilfe Bonn e.V. über „J“ wie Jugendfarm Bonn e.V. und „O“ wie Offene Tür
Dürenstraße e.V. bis „W“ wie Wolke 7 – Psychomotorische Kindertagesstätte e.V.
– der Paritätische ist soziales Handeln in Vielfalt.“
(Der Paritätische NRW e.V. - Kreisgruppe Bonn, Jahresbericht 2022)
Der Paritätische – Kreisgruppe Bonn übt als Dachverband eine wichtige Funkti-
on für viele Träger und Institutionen Sozialer Arbeit in Bonn aus, die nicht über
umfangreiche Möglichkeiten der Verwaltung und der Darstellung ihrer Anliegen
verfügen. Ohne konfessionell oder parteipolitisch gebunden zu sein, fühlt sich
der Paritätische den Anliegen seiner Mitgliedsorganisationen sowie den
Grundsätzen der Toleranz, Offenheit und Vielfalt verpflichtet.
Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen vertritt der Paritätische insbe-
sondere die Belange der von Ungleichheit und Ausgrenzung betroffenen Men-
schen. „Der Verband wirkt auf eine Sozial- und Gesellschaftspolitik hin, die ein
selbstbestimmendes Leben ermöglicht und macht sich stark für zeitgemäßeSeite 1 von 4
Seite 2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
und sachgerechte Rahmenbedingungen in der sozialen Arbeit“.
Aus Sicht der Sozialverwaltung stellt der Verband eine wichtige Säule des so-
zialen Netzes dar. Er berät und begleitet in Bonn knapp 100 Mitgliedsorganisa-
tionen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie z.B. der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen oder dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Somit wird ein breites Wirkungsspektrum der sozialen Arbeit entfaltet. Durch
die trägerübergreifende Beratungstätigkeit und Verbandsarbeit werden die Mit-
gliedsorganisationen u.a. mit Netzwerkarbeit, Beratung bei der Akquise von
Fördermitteln, Ausrichtung von Fachtagen und Informationsveranstaltungen
unterstützt.
Im Jahr 2022 wurden die Mitgliedsorganisationen insbesondere darin unter-
stützt, sich mit den Bedingungen nach Beendigung der einschränkenden Aufla-
gen im Kontext von SARS-CoV2 und den Herausforderungen der Energiekrise
zurechtzufinden. Darüber hinaus widmete sich der Paritäter im Vorjahr (2022)
verstärkt dem Schwerpunktthema „Gemeinnützigkeit“. Als Beispiel ist hierfür
seine Kampagne „Vorfahrt für Gemeinnützigkeit“ zu nennen. „Ziel der Kampa-
gne ist es, die besondere Bedeutung von Gemeinnützigkeit und gemeinnütziger
Organisationen im gesamtgesellschaftlichen Gefüge zu verdeutlichen und zu
stärken. Dabei soll es darum gehen, deutlich zu machen, was passiert, wenn
Kennzahlen und Gewinnorientierung über die soziale Arbeit gestülpt werden“
(Jahresbericht 2022). Als neues Mitglied konnte in 2022 der Verein „Anonymer
Krankenschein e.V.“ gewonnen werden.
Hinweis:
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzö-
gerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Beson-
derheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außer-
gewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förder-
höhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige
Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin
bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit
gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie
möglich einzuholen.
Die Zuschussgewährung hat sich wie folgt entwickelt:
2021: 34.400 EUR; 2022: 35.100 EUR;
2023: 35.802 EUR; 2024: 36.518 EUR
Die Einnahmen des Verbandes bestehen zum fast ausschließlichen Teil aus
Mitgliedsbeiträgen, die bei der Gewährung des Zuschusses berücksichtigt wer-
den. Beim Träger selbst verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von etwa 50% der
nicht durch die Einnahmen gedeckten Kosten.
Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vor-
lage eines Antrages sowie korrekten Verwendungsnachweises) wurden seitensSeite 2 von 4
Seite 3
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
des Verbandes bisher stets ordnungsgemäß erfüllt.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung die weitere Förderung der
Verbandsarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2023
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Verein
e,sonst. Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
35.802,00 EUR 150000506 /
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
35.802,00 EUR
Haushaltsjahr 2024
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl,Vereine,sonst.
Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereitzu-
stellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 4
Seite 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
36.518,00 EUR 150000506 /
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
36.518,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de