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240360-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufhebung Einfahrtverbot im Bereich Burghofstraße aus Ungarten/Oberholtorf kommend

Nummer
240360-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240360 Bürgerantrag: Aufhebung Einfahrtverbot im Bereich Burghofstraße aus Ungarten/Oberholtorf kommend

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240360-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Aufhebung Einfahrtverbot im Bereich
Burghofstraße aus Ungarten/Oberholtorf kommend
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.04.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ein im wesentlichen inhaltsgleicher Antrag wurde in der letzten Sitzung der
Bezirksvertretung Beuel am 06.03.2024 bereits unter der Drucksache 231210
abgelehnt. Die Verwaltung ist weiterhin der Auffassung, dem Anliegen nicht zu
entsprechen.
Aus verkehrlicher Sicht wird der Hinweis gegeben, dass bei einer Aufhebung
des Durchfahrtsverbots zusätzlicher Verkehr aus Richtung Ungarten kommend
in die Burghofstraße fließt, was dem ursprünglichen Gedanken und dem
Bürgerwunsch der Verkehrsberuhigung entgegen steht.
Aufgrund des fehlenden Gehwegs und des lediglich abmarkierten Bereiches für
den Fußverkehr und des teilweise geringen Fahrbahnquerschnitts (<6,50m),
besteht bei motorisiertem Begegnungsverkehr zudem eine erhöhtes Risiko,
dass der baulich nicht abgetrennte Gehweg überfahren wird und damit die
schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen gefährdet werden könnten. Ähnliches
gilt für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Auch diese sollte im
Sinne der Verkehrsberuhigung beibehalten werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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