240360 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufhebung Einfahrtverbot im Bereich Burghofstraße aus Ungarten/Oberholtorf kommend
Kerndaten
- Nummer
- 240360
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 25.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 240360 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 25.02.2024 Bürgerantrag: Aufhebung Einfahrtverbot im Bereich Burghofstraße aus Ungarten/Oberholtorf kommend Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag lautet: Es wird beantragt das Zufahrtverbot ersatzlos aufzuheben und das Verkehrs- schild VZ267 zu entfernen. Darüber hinaus wird beantragt die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder wie vor Juni 2023 herzustellen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 5 Betreff Niederholtorf, Burghofstr. Einfahrtverbot aus Ungarten / Oberholtorf aufheben. Ihr Antrag Seit Juni 2023 gibt es am Anfang der Burghofstraße, von Ungarten oder Oberholtorf kommend ein Zufahrtverbot (VZ 267) – mit Ausnahme Linienverkehr und Fahrräder. Gleichzeitig wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h weiter ausgedehnt. Es wird beantragt das Zufahrtverbot ersatzlos aufzuheben und das Verkehrsschild VZ267 zu entfernen. Darüberhinaus wird beantragt die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder wie vor Juni 2023 herzustellen. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 5 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 Begründung des Antrags Zufahrtverbot und Geschwindigkeitsreduzierung wurden aufgrund eines Bürgerantrag einzelner Bürger umgesetzt. Ziel des Bürgerantrag war allerdings die Durchsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung von 30 Km/h im Bereich der Wohnbebauung der Burghofstr. zu erreichen. Die getroffene Maßnahme verfehlt dieses Ziel und entspricht nicht dem Bürgerwillen (siehe dazu auch unten: Unterschriftenliste gegen das Zufahrtverbot). Offenbar hat die Stadt Bonn keine Interessenabwägung getroffen und eine Entscheidung ohne begründete Datenbasis getroffen. Zufahrtverbot führt nicht zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung Busse und Fahrräder dürfen weiter aus Ungarten und Oberholtorf in die Burghofstr. einfahren. Jeder Verkehr der auf Niederholtorfer Seite, vor dem Schild entsteht darf die Burghofstr. in beide Richtungen frei befahren. Anwohner die auf der Niederholtorfer Seite wohnen können also genauso die Burghofstr. in beide Richtungen nutzen, wie jemand der aus Niederholtorf kommend bis vor das Schild fährt und dann umdreht. Wesentlicher Verkehr sind die Linienbusse Wesentlicher Verkehr in der Burghofstr. sind die Linienbusse, die leider auch häufig (deutlich) schneller als die zulässige Geschwindigkeit unterwegs sind. Gemäß einer Verkehrszählung der Stadt Bonn, waren vor dem Zufahrtverbot, als man noch in beide Richtungen fahren durfte, rund 65% der Fahrzeuge aus Niederholtorf kommend zu schnell unterwegs. Aus Oberholtorf kommend waren es rund 44% der Fahrzeuge. Das Hauptproblem der hohen Geschwindigkeit besteht also in der Richtung, in der immer noch gefahren werden darf. Die Verkehrszählung hatte nicht zwischen Pkw und Bussen unterschieden. Aufgrund eigener Beobachtung darf jedoch davon ausgegangen werden, dass ein hoher Anteil der Geschwindigkeitsübertretungen durch Busse verursacht wurde (und weiterhin wird!). Keine nennenswerte Verkehrsentlastung durch das Zufahrtverbot Das eingeführte Zufahrtverbot aus Richtung Oberholtorf / Ungarten kommen, sorgt nicht für eine nennenswerte Verkehrsentlastung der Burghofstraße. Auf Basis der Verkehrszählung der Stadt Bonn konnte, unter Abzug des Linienverkehr, ermittelt werden, dass aus der oben genannten Richtung rund 240 Fahrzeuge in einem 24h Zeitraum kommen. Im Schnitt also rund 10 Fahrzeuge / Stunde. Diese Zahl ist jedoch nicht die tatsächliche Entlastung. Anwohner der Burghofstr. müssen ja aus Ungarten/Oberholtorf kommend, irgendwie zu ihren Häusern kommen. Das geschieht jetzt über den Umweg Löwenburgstr.. Ab der Ampelkreuzung befahren sie die Burghofstr. in Richtung Ungarten/Oberholtorf. Die Netto Entlastung durch das Zufahrtverbot ist als sehr gering. Mehrbelastung der Löwenburgstraße Aller Pkw Verkehr aus Richtung Ungarten/Oberholtorf, mit Ziel Burghofstraße kommend, muss jetzt über die Löwenburgstraße ausweichen. Dieser Verkehr belastet diese, ohnehin sehr stark befahrende Straße, unnötig zusätzlich. Es darf davon ausgegangen, dass dieser Aspekt der Abwägung der Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung des Zufahrtverbot nicht berücksichtigt wurde. Unnötige Umweltbelastung durch das Zufahrtverbot Der oben dargestellte Weg in die Burghofstr. über die Löwenburgstraße, ist länger und führt über eine Ampelkreuzung. Dadurch werden zwangsweise und unnötig mehr Abgase produziert, als über den direkten Weg. Maßnahme entspricht nicht dem Bürgerwillen Die umgesetzte Maßnahme ist, wie oben dargestellt, nicht nur unverhältnismäßig und unwirksam. Sie ist auch gegen den Bürgerwillen. Inzwischen liegen gut 120 Unterschriften gegen das Zufahrtverbot vor. Diese liegen bei Herrn RA Jüngling, Burghofstr. 16, 53229 Bonn, ra-juengling@web.de und können dort abgefragt werden. Kein Anlass für die Fortführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 Die Erweiterung der Geschwindigkeitsreduzierung über die gesamte Länge der Burghofstr. bis zur Kurve Oberholtorf, ist unbegründet. Außerhalb des Bereichs der Wohnbebauung (bis dahin ging die Reduzierung bis Juni 2022) gibt es durch Tempo 50 kein erhöhtes Gefahrenpotential. Die festgestellten überhöhten Geschwindigkeiten wurden im Bereich der Wohnbebauung festgestellt. Zusammenfassung Die Zufahrtbeschränkung aus Ungarten/Oberholtorf kommend geht am Problem der überhöhten Geschwindigkeit vorbei. Das Problem wird weder gelöst, noch nennenswert reduziert. Die erreichteSeite 3 von 5 Verkehrsentlastung ist marginal. Gleichzeitig wird die Löwenburgstraße unnötig weiter belastet und durch den erzwungenen Umweg kommt es zu unnötiger Mehrbelastung der Umwelt. Die Stadt Bonn hat mir ihrer Entscheidung keine Abwägung getroffen. Aus dem oben genannten folgt, dass die Zufahrtbeschränkung umgehend aufgehoben werden sollte, ja muss. Für die Erweiterung der Geschwindigkeitsreduzierung gibt es keinen Anlass. In dem Bereich außerhalb der Wohnbebauung gibt es durch Tempo 50 kein erhöhtes Gefahrenpotential. Daher sollte auch diese Maßnahme rückgängig gemacht werden. Zur Problemlösung, nämlich Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung von 30Km/h innerhalb der Wohnbebauung, sollte ein Dialogschild aufgestellt werden, begleitet von Geschwindigkeitsmessungen. Hilfreich wäre sicher auch, wenn die Stadt auf die Betreiber der Linienbusse zugehen würde. Aus eigener Beobachtung fahren die Busse sehr häufig zu schnell. Ein Hinweis an Betreiber und Fahrer, gepaart mit den oben beschriebenen Maßnahmen könnte hier Wirkung zeigen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 4 von PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 5 Vorgangsnummer: KFAS_01_002-DbKBTdf2 Einreichungsdatum: 25.02.2024 15:17:48 Formularname: Bürgerantrag Online Einreichungsbestätigung Ihr Formular wurde erfolgreich eingereicht. Bitte geben Sie diese Vorgangsnummer bei allen Anfragen zu Ihrem Anliegen an.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de