240357 · Beschlussvorlage
Energetische Sanierung von Flutlichtanlagen auf Bonner Sportplätzen
Kerndaten
- Nummer
- 240357
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240357 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Energetische Sanierung von Flutlichtanlagen auf Bonner Sportplätzen Beratungsfolge Sportausschuss 21.03.2024 Empfehlung Rat 18.04.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln für die energetische Sanierung der Flutlichtanlagen auf den Bonner Sportplätzen, die noch nicht über eine LED-Beleuchtung verfügen. Mittel für diese Maßnahmen werden bei Finanzstelle 5520008019000 für die Haushaltsjahre 2025/2026 und die Mittelfristige Finanzplanung 2027-2029 vorgesehen. Begründung Auf einer Vielzahl städtischer Außensportanlagen sind Flutlichtanlagen noch mit alten Scheinwerfern ausgestattet. Der Stromverbrauch dieser Scheinwerfer ist mit jeweils ca. 2.200 Watt sehr hoch. Es handelt sich um die Bonner Sportplätze - F.-A.-Schmidt-Platz, - Sportplatz Graurheindorf, - Sportplatz Heiderhof, - Sportpark Nord Trainingsplatz, - Sportpark Nord Werferwiese, - Sportpark Nord Platz 2, - Sportpark Pennenfeld, - Sportplatz Wasserland, - Sportplatz Lengsdorf, - Sportplatz Hohe Straße, - Sportplatz Beuel,Seite 1 von 4 Seite 2 - Sportplatz Schulzentrum Tannenbusch (bisher ohne Flutlichtanlage) und - Sportplatz an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule. Durch die überwiegend hohe Auslastung der Plätze besteht hier ein sehr hohes Einsparpotential nach einer Umrüstung auf LED. Am Beispiel der Flutlichtanlage auf Platz 2 des Sportparks Nord An der Josefshöhe (DS 230057) hat ein Fachplanungsbüro in einer Vergleichsrechnung Verbrauchszahlen für Anlagen mit 150 bis 250 Lux ermittelt und nach verschiedenen Leuchtmitteln verglichen: LED und HIT (Halogenmetalldampf) Jahresverbrauch LED-Beleuchtung mit CO²-Emission - 250 Lux von 23.551 kW/h mit 11,4 to CO² - 150 Lux von 16.485 kW/h mit 8,0 to CO² Entsprechend dem CO²-Rechner des Umweltbundesamtes ergibt dies eine Emission von 11,4 to CO² bzw. 8,0 to CO² pro Jahr je Flutlichtanlage. Stromkosten: Bei angenommenen Strompreisen von etwa 40 Cent / kWh (Strompreis Jahresdurchschnitt 2020 gemäß Statistischem Bundesamt) entstehen für die angenommenen Jahresverbrauchswerte bei ca: LED 250 Lux: 7.600 € / Jahr LED 150 Lux: 5.300 € / Jahr HIT 210 Lux: 13.300 € / Jahr HIT 150 Lux: 8.300 € / Jahr Kosten Umbau: Für die Erneuerung der Scheinwerfer ergeben sich gemäß Kostenprognose 10/22 etwa folgende Werte (jeweils inkl. Montage) LED 250 Lux* ca. 85.000,- € netto HIT 210 Lux* ca. 45.000,- € netto LED 150 Lux* ca. 60.000,- € netto. Teilweise kann es erforderlich werden, die Flutlichtmasten aus Gründen der Standfestigkeit komplett zu ersetzen. Dann liegen die Schätzkosten bei 200.000 € brutto inkl. Planungskosten für diese Anlage. Mit modernen Scheinwerfern kann darüber hinaus eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb bei Ausleuchtung, Helligkeit, Gleichmäßigkeit, Blendungsreduzierung, Verringerung der Abstrahlung in die Umgebung und Verringerung der Lichtfarbe auf 4000 k*Seite 2 von 4 Seite 3 erreicht werden (*um weniger Insekten anzulocken). Einsparungen: Durch diese Umrüstung sind pro Sportplatz Einsparungen von mindestens 4,8 to CO² sowie Betriebskosteneinsparungen von gut 3.000 € jährlich gegenüber einer gleichwertigen HIT-Anlage zu erwarten. Weitere Energieeinsparungen können dadurch erzielt werden, dass mit einer neuen Lichtanlage die Möglichkeit besteht, die Beleuchtung stufenweise oder halbseitig für den Trainingsbetrieb einzuschalten. Hierfür sollten alle nutzenden Vereine sensibilisiert werden, um so auch einen weiteren Beitrag zur CO²- Reduzierung in der Stadt zu leisten. Finanzierung: Die Verwaltung wird Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie – KRL) beantragen. Hiernach ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Die jeweiligen Maßnahmen können erst nach Bewilligung der Fördermittel umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Umrüstungen beabsichtigt die Verwaltung, die Pauschale Sportstättensanierung jährlich um 400.000 € zu erhöhen und Förderanträge nach Kommunalrichtlinie zu stellen. In dem zu erstellenden Konzept wird die Verwaltung einen Zeitplan zur Umrüstung der Flutlichtanlagen darstellen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Haushaltsanmeldung Auszahlungen 400.000 EUR 400.000 EUR 400.000 EUR 400.000 EUR 400.000 EUR 5520008019000/78.5300 2025 2026 2027 (MFP) 2028 (MFP) 2029 (MFP) Einzahlungen 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR 5520008019000/68.1100 2025 2026 2027 (MFP) 2028 (MFP) 2029 (MFP) Investiver 1.500.000 EURSeite 3 von 4 Seite 4 Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de