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240357 · Beschlussvorlage

Energetische Sanierung von Flutlichtanlagen auf Bonner Sportplätzen

Nummer
240357
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 21.03.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
240357
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Energetische Sanierung von Flutlichtanlagen auf
Bonner Sportplätzen
Beratungsfolge
Sportausschuss 21.03.2024 Empfehlung
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln für die energetische
Sanierung der Flutlichtanlagen auf den Bonner Sportplätzen, die noch nicht
über eine LED-Beleuchtung verfügen.
Mittel für diese Maßnahmen werden bei Finanzstelle 5520008019000 für die
Haushaltsjahre 2025/2026 und die Mittelfristige Finanzplanung 2027-2029
vorgesehen.
Begründung
Auf einer Vielzahl städtischer Außensportanlagen sind Flutlichtanlagen noch
mit alten Scheinwerfern ausgestattet. Der Stromverbrauch dieser Scheinwerfer
ist mit jeweils ca. 2.200 Watt sehr hoch.
Es handelt sich um die Bonner Sportplätze
- F.-A.-Schmidt-Platz,
- Sportplatz Graurheindorf,
- Sportplatz Heiderhof,
- Sportpark Nord Trainingsplatz,
- Sportpark Nord Werferwiese,
- Sportpark Nord Platz 2,
- Sportpark Pennenfeld,
- Sportplatz Wasserland,
- Sportplatz Lengsdorf,
- Sportplatz Hohe Straße,
- Sportplatz Beuel,Seite 1 von 4
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- Sportplatz Schulzentrum Tannenbusch (bisher ohne Flutlichtanlage) und
- Sportplatz an der Bertolt-Brecht-Gesamtschule.
Durch die überwiegend hohe Auslastung der Plätze besteht hier ein sehr hohes
Einsparpotential nach einer Umrüstung auf LED.
Am Beispiel der Flutlichtanlage auf Platz 2 des Sportparks Nord An der
Josefshöhe (DS 230057) hat ein Fachplanungsbüro in einer
Vergleichsrechnung Verbrauchszahlen für Anlagen mit 150 bis 250 Lux
ermittelt und nach verschiedenen Leuchtmitteln verglichen: LED und HIT
(Halogenmetalldampf)
Jahresverbrauch LED-Beleuchtung mit CO²-Emission
- 250 Lux von 23.551 kW/h mit 11,4 to CO²
- 150 Lux von 16.485 kW/h mit 8,0 to CO²
Entsprechend dem CO²-Rechner des Umweltbundesamtes ergibt dies eine
Emission von 11,4 to CO² bzw. 8,0 to CO² pro Jahr je Flutlichtanlage.
Stromkosten:
Bei angenommenen Strompreisen von etwa 40 Cent / kWh (Strompreis
Jahresdurchschnitt 2020 gemäß Statistischem Bundesamt) entstehen für die
angenommenen Jahresverbrauchswerte bei ca:
LED 250 Lux: 7.600 € / Jahr
LED 150 Lux: 5.300 € / Jahr
HIT 210 Lux: 13.300 € / Jahr
HIT 150 Lux: 8.300 € / Jahr
Kosten Umbau:
Für die Erneuerung der Scheinwerfer ergeben sich gemäß Kostenprognose
10/22 etwa folgende Werte (jeweils inkl. Montage)
LED 250 Lux* ca. 85.000,- € netto
HIT 210 Lux* ca. 45.000,- € netto
LED 150 Lux* ca. 60.000,- € netto.
Teilweise kann es erforderlich werden, die Flutlichtmasten aus Gründen der
Standfestigkeit komplett zu ersetzen. Dann liegen die Schätzkosten bei
200.000 € brutto inkl. Planungskosten für diese Anlage.
Mit modernen Scheinwerfern kann darüber hinaus eine deutliche Verbesserung
der Bedingungen für den Trainings- und Spielbetrieb bei Ausleuchtung,
Helligkeit, Gleichmäßigkeit, Blendungsreduzierung, Verringerung der
Abstrahlung in die Umgebung und Verringerung der Lichtfarbe auf 4000 k*Seite 2 von 4
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erreicht werden (*um weniger Insekten anzulocken).
Einsparungen:
Durch diese Umrüstung sind pro Sportplatz Einsparungen von mindestens 4,8
to CO² sowie Betriebskosteneinsparungen von gut 3.000 € jährlich gegenüber
einer gleichwertigen HIT-Anlage zu erwarten.
Weitere Energieeinsparungen können dadurch erzielt werden, dass mit einer
neuen Lichtanlage die Möglichkeit besteht, die Beleuchtung stufenweise oder
halbseitig für den Trainingsbetrieb einzuschalten. Hierfür sollten alle nutzenden
Vereine sensibilisiert werden, um so auch einen weiteren Beitrag zur CO²-
Reduzierung in der Stadt zu leisten.
Finanzierung:
Die Verwaltung wird Fördermittel nach der Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie – KRL)
beantragen. Hiernach ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 25 % der
förderfähigen Gesamtausgaben. Die jeweiligen Maßnahmen können erst nach
Bewilligung der Fördermittel umgesetzt werden.
Zur Finanzierung der Umrüstungen beabsichtigt die Verwaltung, die Pauschale
Sportstättensanierung jährlich um 400.000 € zu erhöhen und Förderanträge
nach Kommunalrichtlinie zu stellen.
In dem zu erstellenden Konzept wird die Verwaltung einen Zeitplan zur
Umrüstung der Flutlichtanlagen darstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.01 Bereitstellung und Betrieb von
Sportanlagen
1.52.00.08.01.02 Sportplätze und -aussenanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle / FiPos Haushaltsanmeldung
Auszahlungen 400.000 EUR
400.000 EUR
400.000 EUR
400.000 EUR
400.000 EUR
5520008019000/78.5300 2025
2026
2027 (MFP)
2028 (MFP)
2029 (MFP)
Einzahlungen 100.000 EUR
100.000 EUR
100.000 EUR
100.000 EUR
100.000 EUR
5520008019000/68.1100 2025
2026
2027 (MFP)
2028 (MFP)
2029 (MFP)
Investiver 1.500.000 EURSeite 3 von 4
Seite 4
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de