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240351-04 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Nummer
240351-04 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
18.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 18.04.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.04.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 18.04.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 75 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 240351 BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
240351-04 DA
Dokumentenklasse C (vertraulich)
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
18.04.24
BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur
Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Beratungsfolge
Rat 18.04.2024 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Bundestag hat am 12. April 2024 grünes Licht für den Gesetzentwurf der
Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im
Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG,) gegeben. Damit stimmte das
Parlament auch für die bundesrechtliche Absicherung zur Einführung einer
Bezahlkarte für Asylsuchende. Die vorgesehene Befassung des
Sozialausschusses mit der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024
würde eine darauf wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen
verzögern, dass von einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden
auszugehen ist.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte
für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür
vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen.
Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu
beschränken.
Begründung
Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim
Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte
sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der
staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge
als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von
Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert
werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich
auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon
auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist,
dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen
bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.Seite 1 von 2
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Dokumentenklasse C (vertraulich)
Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem
Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die
Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.
Da die Mehrheit im Sozialausschuss am 21.03.2024 den Grundsatzbeschluss
zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz nicht vorberaten wollte, erbittet die BBB-Fraktion
nun das Votum des Rates.
Aufgrund eines von der BBB-Fraktion nicht zu vertretenden Systemfehlers ist
der fristgerecht gestellte Antrag der BBB-Fraktion nicht in die Tagesordnung
des Rates am 18.4.24 aufgenommen worden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de