240351-04 DA · Dringlichkeitsantrag
BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Kerndaten
- Nummer
- 240351-04 DA
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 18.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Übergeordnet
Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 240351-04 DA Dokumentenklasse C (vertraulich) Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 18.04.24 BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Beratungsfolge Rat 18.04.2024 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Bundestag hat am 12. April 2024 grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG,) gegeben. Damit stimmte das Parlament auch für die bundesrechtliche Absicherung zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Die vorgesehene Befassung des Sozialausschusses mit der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024 würde eine darauf wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen verzögern, dass von einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden auszugehen ist. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu beschränken. Begründung Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist, dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.Seite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse C (vertraulich) Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen. Da die Mehrheit im Sozialausschuss am 21.03.2024 den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht vorberaten wollte, erbittet die BBB-Fraktion nun das Votum des Rates. Aufgrund eines von der BBB-Fraktion nicht zu vertretenden Systemfehlers ist der fristgerecht gestellte Antrag der BBB-Fraktion nicht in die Tagesordnung des Rates am 18.4.24 aufgenommen worden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de