240344-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Sachstandsbericht zu Bahnlärm in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis
Kerndaten
- Nummer
- 240344-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240344-01 ST Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Sachstandsbericht zu Bahnlärm in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bun- des-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47a - 47f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ge- regelt. Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung an den Schienenwegen des Bundes sowie die diesbezügliche Lärmaktionsplanung ist gemäß BImSchG dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übertragen. Der Lärmaktionsplan des EBA der Runde 4 wurde am 20. November 2023 in einer Entwurfsfassung veröffentlicht. Unter htt- ps://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermak tionsplanung/laermaktionsplanung_node.html stellt das EBA die Lärmak- tionsplanung an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes vor. Hier finden sich ausführliche Informationen zu der Lärmsituation auch in Bonn in dem Rhein-Sieg-Kreis. Umfassende Informationen zum Thema Lärmsanierung der Deutschen Bahn finden sich unter https://laermsanierung.deutschebahn.com/ueber-die- laermsanierung.html. In der Lärmsanierungskarte können Maßnahmen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis aufgerufen werden. Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn bearbeitet kein eigenes Projekt zum Thema Bahnlärm, zu dem ein Sachstandsbericht erfolgen könnte. Sollten konkrete Fragen bestehen, können diese direkt unter folgender Adresse an das EBA gerichtet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de Auch die Verwaltung der Bundesstadt Bonn unterstützt gerne bei der Beantwortung konkreter Fragen an das EBA, im Rahmen der personel- len Kapazitäten.Seite 1 von 2 Seite 2 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Sollte vom Ausschuss explizit angeregt werden, Herrn Kirchhoff als Ver- treter des Vereins BIN gegen Bahnlärm e.V. zur nächsten gemeinsamen Sitzung einzuladen, wird die Verwaltung mit Herr Kirchhoff Kontakt auf- nehmen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 12:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de