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240344-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Sachstandsbericht zu Bahnlärm in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis

Nummer
240344-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.03.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis 30.10.2024 Kenntnisnahme
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  1. 240344 CDU-Antrag: Sachstandsbericht zu Bahnlärm in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240344-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Sachstandsbericht zu Bahnlärm in
Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 30.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Lärmaktionsplanung ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument
mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bun-
des-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47a - 47f) in Verbindung mit
der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ge-
regelt. Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung an den Schienenwegen
des Bundes sowie die diesbezügliche Lärmaktionsplanung ist gemäß
BImSchG dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) übertragen.
Der Lärmaktionsplan des EBA der Runde 4 wurde am 20. November
2023 in einer Entwurfsfassung veröffentlicht. Unter htt-
ps://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermak
tionsplanung/laermaktionsplanung_node.html stellt das EBA die Lärmak-
tionsplanung an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes vor.
Hier finden sich ausführliche Informationen zu der Lärmsituation auch in
Bonn in dem Rhein-Sieg-Kreis.
Umfassende Informationen zum Thema Lärmsanierung der Deutschen
Bahn finden sich unter https://laermsanierung.deutschebahn.com/ueber-die-
laermsanierung.html.
In der Lärmsanierungskarte können Maßnahmen in Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis aufgerufen werden.
Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn bearbeitet kein eigenes Projekt
zum Thema Bahnlärm, zu dem ein Sachstandsbericht erfolgen könnte.
Sollten konkrete Fragen bestehen, können diese direkt unter folgender
Adresse an das EBA gerichtet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de
Auch die Verwaltung der Bundesstadt Bonn unterstützt gerne bei der
Beantwortung konkreter Fragen an das EBA, im Rahmen der personel-
len Kapazitäten.Seite 1 von 2
Seite 2
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Sollte vom Ausschuss explizit angeregt werden, Herrn Kirchhoff als Ver-
treter des Vereins BIN gegen Bahnlärm e.V. zur nächsten gemeinsamen
Sitzung einzuladen, wird die Verwaltung mit Herr Kirchhoff Kontakt auf-
nehmen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de