240339 · Mitteilungsvorlage
Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 240339
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240339 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Es wird auf die beigefügte Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg-Kreises verwie- sen. Anlage/n 1 M_1731_24_L17 (öffentlich)Seite 1 von 2 RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E DER LANDRAT zu TO.-Pkt. 4-10 Verkehr und Mobilität M i t t e i l u n g für den öffentlichen Sitzungsteil Gremium Datum Zuständigkeit Ausschuss für Planung und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme Tagesordnungs- punkt Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln, Sachstand Im Juni 2023 wurde der Lenkungskreis zum Stadtbahnprojekt Niederkassel inkl. Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 etabliert, der zwischenzeitlich viermal getagt hat. Aktuell sind zwei Vergabeverfahren für eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl. weiterer umweltfachlicher Untersuchungen sowie für Leistungen der Projektsteuerung in Vorbereitung. Parallel dazu sind sowohl beim Rhein-Sieg-Kreis als auch bei der Stadt Köln projektbezogene Planerstellen ausgeschrieben worden. Die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung der kommenden Planungsschritte ist im Laufe des Jahres 2023 von allen Projektbeteiligten unterzeichnet worden (ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Köln, Bundesstadt Bonn und Rhein-Sieg-Kreis sowie kreisangehörige Städte Troisdorf und Niederkassel). Die Vereinbarung ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Hintergrund ist, dass die im ursprünglichen Text verankerte Inkraftsetzung nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde nicht erfolgte, da aus Sicht der Aufsichtsbehörde keine Genehmigung erforderlich ist. Daher wurde der entsprechende Passus zugunsten der Angabe eines Datums der Inkraftsetzung geändert und vom Rhein-Sieg-Kreis per Schreiben vom 22.09.2023 mit der Bitte um Zustimmung an alle Vereinbarungsbeteiligten zugesendet. Stand 22.02.2024 liegt die Zustimmung aller Beteiligten mit Ausnahme der Bundesstadt Bonn vor. Im Auftrag gez. HahlenSeite 2 von 2
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