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240339 · Mitteilungsvorlage

Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, Sachstand

Nummer
240339
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Ausschuss für Mobilität und Verkehr - Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis 13.03.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240339
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln, Sachstand
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Es wird auf die beigefügte Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg-Kreises verwie-
sen.
Anlage/n
1 M_1731_24_L17 (öffentlich)Seite 1 von 2
RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E
DER LANDRAT zu TO.-Pkt.
4-10 Verkehr und Mobilität
M i t t e i l u n g
für den
öffentlichen Sitzungsteil
Gremium Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Planung und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme
Tagesordnungs-
punkt Stadtbahn Bonn - Niederkassel - Köln, Sachstand
Im Juni 2023 wurde der Lenkungskreis zum Stadtbahnprojekt Niederkassel inkl.
Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 etabliert, der zwischenzeitlich viermal getagt hat.
Aktuell sind zwei Vergabeverfahren für eine Umweltverträglichkeitsstudie inkl.
weiterer umweltfachlicher Untersuchungen sowie für Leistungen der
Projektsteuerung in Vorbereitung. Parallel dazu sind sowohl beim Rhein-Sieg-Kreis als
auch bei der Stadt Köln projektbezogene Planerstellen ausgeschrieben worden.
Die öffentliche-rechtliche Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung der
kommenden Planungsschritte ist im Laufe des Jahres 2023 von allen Projektbeteiligten
unterzeichnet worden (ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Köln, Bundesstadt Bonn und
Rhein-Sieg-Kreis sowie kreisangehörige Städte Troisdorf und Niederkassel). Die
Vereinbarung ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Hintergrund ist, dass die im
ursprünglichen Text verankerte Inkraftsetzung nach Genehmigung durch die
Aufsichtsbehörde nicht erfolgte, da aus Sicht der Aufsichtsbehörde keine
Genehmigung erforderlich ist. Daher wurde der entsprechende Passus zugunsten der
Angabe eines Datums der Inkraftsetzung geändert und vom Rhein-Sieg-Kreis per
Schreiben vom 22.09.2023 mit der Bitte um Zustimmung an alle
Vereinbarungsbeteiligten zugesendet. Stand 22.02.2024 liegt die Zustimmung aller
Beteiligten mit Ausnahme der Bundesstadt Bonn vor.
Im Auftrag
gez.
HahlenSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de