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240338 · Mitteilungsvorlage

Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18, Sachstand

Nummer
240338
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Ausschuss für Mobilität und Verkehr - Gemeinsame Sitzung mit dem Rhein-Sieg-Kreis 13.03.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240338
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18,
Sachstand
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Es wird auf die beigefügte Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg-Kreises verwie-
sen.
Anlage/n
1 M_1730_24_L 18 (öffentlich)Seite 1 von 4
RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E
DER LANDRAT zu TO.-Pkt.
4-10 Verkehr und Mobilität
M i t t e i l u n g
für den
öffentlichen Sitzungsteil
Gremium Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Planung und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme
Tagesordnungs-
punkt Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18, Sachstand
Das Projekt zum zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf
und Bonn-Dransdorf inkl. neuem Haltepunkt Bornheim-West wird auf Grundlage der
vorliegenden Machbarkeitsstudie sowie des Kreistagsbeschlusses vom 02.06.2022
weiterverfolgt. Die Verwaltung hat für die Planung bis Leistungsphase 4
(Genehmigungsplanung) einen Finanzierungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung von Planungsleistungen zur Herstellung eines Planungsvorrats (FöRi-
Planungsvorrat) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt, der mit
Zuwendungsbescheid des Zweckverbands go.Rheinland am 19.12.2022 bewilligt
worden ist.
Die Planungsarbeiten obliegen der HGK als zuständigem Eisenbahninfrastruktur-
unternehmen, die entstehenden Kosten sind von den zuständigen ÖPNV-
Aufgabenträgern zu tragen. Dafür hat der Rhein-Sieg-Kreis der HGK einen Bescheid zur
Weiterleitung der o.g. Zuwendung sowie Erstattung der nicht durch die Zuwendung
gedeckter Kosten erteilt. Grundlage dafür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der HGK, die von den beiden Partnern Anfang
2024 unterzeichnet und somit rechtskräftig geworden ist.
Über den o.g. Zuwendungsbescheid sowie die Vereinbarung des Rhein-Sieg-Kreises
mit der HGK sind prinzipiell auch die beiden kurzen Abschnitte Brühl-Badorf –
Schwadorf und Kreisgrenze – Bonn-Dransdorf mit abgedeckt, die zusammen etwa 20%
der eingleisigen Streckenabschnitte auf der Linie 18 ausmachen. Nach Abschluss desSeite 2 von 4
2
Projektes wäre die Linie 18 folglich vollständig zweigleisig. Die beiden Abschnitte
außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises werden im Rahmen der Planung mit bearbeitet,
sofern die beiden zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Brühl und Bundesstadt
Bonn ihre anteiligen, nicht durch o.g. Zuwendung gedeckten Kostenanteile tragen.
Dafür ist eine zweite öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-
Kreis und den beiden benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern in Abstimmung. Nach
deren Verabschiedung soll die operative Abwicklung der Planung ebenfalls von der
HGK durchgeführt werden, inkl. dem kurzen Abschnitt in Bonn, der sich im Eigentum
der SWBV befindet. Mit dem gewählten Verfahren wird sichergestellt, dass das
Gesamtprojekt „aus einer Hand“ geplant und die Bestimmungen des
Zuwendungsbescheides sichergestellt werden können.
Im Auftrag
gez.
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Datenstand: 03.11.2026, 04:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de