240338 · Mitteilungsvorlage
Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18, Sachstand
Kerndaten
- Nummer
- 240338
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240338 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18, Sachstand Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Es wird auf die beigefügte Mitteilungsvorlage des Rhein-Sieg-Kreises verwie- sen. Anlage/n 1 M_1730_24_L 18 (öffentlich)Seite 1 von 4 RHEIN-SIEG-KREIS A N L A G E DER LANDRAT zu TO.-Pkt. 4-10 Verkehr und Mobilität M i t t e i l u n g für den öffentlichen Sitzungsteil Gremium Datum Zuständigkeit Ausschuss für Planung und Verkehr 13.03.2024 Kenntnisnahme Tagesordnungs- punkt Zweigleisiger Ausbau der Stadtbahnlinie 18, Sachstand Das Projekt zum zweigleisigen Ausbau der Stadtbahnlinie 18 zwischen Brühl-Badorf und Bonn-Dransdorf inkl. neuem Haltepunkt Bornheim-West wird auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie sowie des Kreistagsbeschlusses vom 02.06.2022 weiterverfolgt. Die Verwaltung hat für die Planung bis Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) einen Finanzierungsantrag im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Planungsleistungen zur Herstellung eines Planungsvorrats (FöRi- Planungsvorrat) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt, der mit Zuwendungsbescheid des Zweckverbands go.Rheinland am 19.12.2022 bewilligt worden ist. Die Planungsarbeiten obliegen der HGK als zuständigem Eisenbahninfrastruktur- unternehmen, die entstehenden Kosten sind von den zuständigen ÖPNV- Aufgabenträgern zu tragen. Dafür hat der Rhein-Sieg-Kreis der HGK einen Bescheid zur Weiterleitung der o.g. Zuwendung sowie Erstattung der nicht durch die Zuwendung gedeckter Kosten erteilt. Grundlage dafür ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der HGK, die von den beiden Partnern Anfang 2024 unterzeichnet und somit rechtskräftig geworden ist. Über den o.g. Zuwendungsbescheid sowie die Vereinbarung des Rhein-Sieg-Kreises mit der HGK sind prinzipiell auch die beiden kurzen Abschnitte Brühl-Badorf – Schwadorf und Kreisgrenze – Bonn-Dransdorf mit abgedeckt, die zusammen etwa 20% der eingleisigen Streckenabschnitte auf der Linie 18 ausmachen. Nach Abschluss desSeite 2 von 4 2 Projektes wäre die Linie 18 folglich vollständig zweigleisig. Die beiden Abschnitte außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises werden im Rahmen der Planung mit bearbeitet, sofern die beiden zuständigen ÖPNV-Aufgabenträger Stadt Brühl und Bundesstadt Bonn ihre anteiligen, nicht durch o.g. Zuwendung gedeckten Kostenanteile tragen. Dafür ist eine zweite öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg- Kreis und den beiden benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern in Abstimmung. Nach deren Verabschiedung soll die operative Abwicklung der Planung ebenfalls von der HGK durchgeführt werden, inkl. dem kurzen Abschnitt in Bonn, der sich im Eigentum der SWBV befindet. Mit dem gewählten Verfahren wird sichergestellt, dass das Gesamtprojekt „aus einer Hand“ geplant und die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides sichergestellt werden können. Im Auftrag gez. HahlenSeite 3 von 4 3Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de