240332 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 22 städtische Kindertageseinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 240332
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 23.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 240332 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 22 städtische Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Lieferung von Mittagessen an 22 städtische Kinderta- geseinrichtungen wird zugestimmt. Begründung s. Beiblatt Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2024-1104 VOB UVgO x VgV 01.01.2025 – 31.12.2027 2.817.360 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) 1.06.02 Städt. Kindertagesstätten 529120/ 721000 517803 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Beiblatt Einleitungsbeschluss (öffentlich)Seite 2 von 4 Beiblatt zum Einleitungsbeschluss (BN-2024-1104) Bei 22 städtischen Kindertageseinrichtungen laufen die bisherigen Verträge zum Ende des Jahres 2024 aus. Es besteht weiterhin die Notwendigkeit die Kindertageseinrichtungen durch externe Dienstleister zu versorgen. Eine Neuausschreibung ist daher zum 01.01.2025 erforderlich. Die Verträge werden für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und können bis zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Die Verträge verlängern sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr längstens bis zum 31.12.2027. In die Ausschreibung wird, aufbauend auf dem ursprünglichen Beschluss des Rates vom 14.12.2017 (Drucksachen-Nr. 1710400NV4, ein Anteil von 30% gesiegelter Bioprodukte und 100% Fisch mit dem MSC Siegel oder vergleichbarer Standards als Mindestanforderung aufgenommen. Bei einem durchschnittlichen Preis von 3,44 €/Portion (unter Anderem basierend auf den Zuschlägen der Ausschreibung für das Kalenderjahr 2024 zzgl. 10% Preissteigerung auf Lebensmittel) einer geschätzten Anzahl von Portionen auf Grundlage der geplanten Belegung im Kalenderjahr 2025 und einer Inanspruchnahme an 200 Tagen im Jahr (220 Öffnungstage abzgl. 20 Fehltage) werden voraussichtlich folgende Kosten entstehen: Lfd. Nr. Kita Anzahl Portionen/Tag Anzahl Portionen/Jahr Jahresschätz- wert (brutto) Schätzwert für drei Jahre (brutto) 1 Alte Bonner Str. 2 80 16.000 55.040,00 € 165.120,00 € 2 Am Stadion 2 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 € 3 Annaberger Str. 186 45 9.000 30.960,00 € 92.880,00 € 4 Buschackerweg 7 40 8.000 27.520,00 € 82.560,00 € 5 Domhofstr. 27a 65 13.000 44.720,00 € 134.160,00 € 6 Dorotheenstr. 68 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 € 7 Eduard-Otto-Str. 9 30 6.000 20.640,00 € 61.920,00 € 8 Estermannstr. 204 45 9.000 30.960,00 € 92.880,00 € 9 Gerhart-Hauptmann-Str. 11 85 17.000 58.480,00 € 175.440,00 € 10 Hainstr. 69 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 € 11 Heinrich-Schneiders-Str. 11 65 13.000 44.720,00 € 134.160,00 € 12 Loestr. 19 40 8.000 27.520,00 € 82.560,00 € 13 Maria-Montessori-Allee 65 115 23.000 79.120,00 € 237.360,00 € 14 Markusplatz 1 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 € 15 Meßdorfer Str. 131 50 10.000 34.400,00 € 103.200,00 €Seite 3 von 4 Die Leistungen werden gem. § 15 der Vergabeverordnung (VgV) europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben. Den im Beschlussvorschlag genannten Kosten stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber, da ein kostendeckendes Essengeld erhoben wird. Die Kosten für das Essen werden zu 100 % von den Eltern bezahlt oder im Fall von Anspruchsberechtigten über das Bildungs- und Teilhabepaket, sowie den Bonn-Ausweis aufgebracht. Somit wird der Haushalt der Bundesstadt Bonn durch diese Vergabe nur in Höhe der anteiligen Bonn-Ausweis-Ausgaben belastet, wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, hängt von der Anzahl der Bonn-Ausweis- berechtigten Kinder ab. Weitere Kosten fallen für den städtischen Haushalt nicht an. 16 Mörikestr. 65 65 13.000 44.720,00 € 134.160,00 € 17 Reichstr. 23 60 12.000 41.280,00 € 123.840,00 € 18 Rilkestr. 35 70 14.000 48.160,00 € 144.480,00 € 19 Siebengebirgsstr. 179 40 8.000 27.520,00 € 82.560,00 € 20 Siemensstr. 41 80 16.000 55.040,00 € 165.120,00 € 21 Stresemannstr. 26 100 20.000 68.800,00 € 206.400,00 € 22 Waldenburger Ring 30 70 14.000 48.160,00 € 144.480,00 € Brutto 939.120,00 € 2.817.360,00 € Abzgl. 7% Mehrwertsteuer 65.738,40 € 197.215,20 € Netto 873.381,60 € 2.620.144,80 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de