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240332 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 22 städtische Kindertageseinrichtungen

Nummer
240332
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
23.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.03.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
240332
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung
von Mittagessen an 22 städtische
Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.03.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn zur Lieferung von Mittagessen an 22 städtische Kinderta-
geseinrichtungen wird zugestimmt.
Begründung
s. Beiblatt
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2024-1104 VOB UVgO x VgV 01.01.2025 – 31.12.2027 2.817.360 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.06.02 Städt. Kindertagesstätten 529120/ 721000 517803
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehenSeite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 Beiblatt Einleitungsbeschluss (öffentlich)Seite 2 von 4
Beiblatt zum Einleitungsbeschluss (BN-2024-1104)
Bei 22 städtischen Kindertageseinrichtungen laufen die bisherigen
Verträge zum Ende des Jahres 2024 aus. Es besteht weiterhin die
Notwendigkeit die Kindertageseinrichtungen durch externe
Dienstleister zu versorgen. Eine Neuausschreibung ist daher zum
01.01.2025 erforderlich. Die Verträge werden für die Dauer von einem
Jahr abgeschlossen und können bis zum Ende des Kalenderjahres mit
einer Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt werden. Die Verträge
verlängern sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr längstens bis zum
31.12.2027.
In die Ausschreibung wird, aufbauend auf dem ursprünglichen Beschluss
des Rates vom 14.12.2017 (Drucksachen-Nr. 1710400NV4, ein Anteil von
30% gesiegelter Bioprodukte und 100% Fisch mit dem MSC Siegel oder
vergleichbarer Standards als Mindestanforderung aufgenommen.
Bei einem durchschnittlichen Preis von 3,44 €/Portion (unter Anderem
basierend auf den Zuschlägen der Ausschreibung für das Kalenderjahr
2024 zzgl. 10% Preissteigerung auf Lebensmittel) einer geschätzten
Anzahl von Portionen auf Grundlage der geplanten Belegung im
Kalenderjahr 2025 und einer Inanspruchnahme an 200 Tagen im Jahr (220
Öffnungstage abzgl. 20 Fehltage) werden voraussichtlich folgende
Kosten entstehen:
Lfd. Nr. Kita
Anzahl
Portionen/Tag
Anzahl
Portionen/Jahr
Jahresschätz-
wert (brutto)
Schätzwert für
drei Jahre
(brutto)
1 Alte Bonner Str. 2 80 16.000 55.040,00 € 165.120,00 €
2 Am Stadion 2 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 €
3 Annaberger Str. 186 45 9.000 30.960,00 € 92.880,00 €
4 Buschackerweg 7 40 8.000 27.520,00 € 82.560,00 €
5 Domhofstr. 27a 65 13.000 44.720,00 € 134.160,00 €
6 Dorotheenstr. 68 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 €
7 Eduard-Otto-Str. 9 30 6.000 20.640,00 € 61.920,00 €
8 Estermannstr. 204 45 9.000 30.960,00 € 92.880,00 €
9
Gerhart-Hauptmann-Str.
11 85 17.000 58.480,00 € 175.440,00 €
10 Hainstr. 69 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 €
11
Heinrich-Schneiders-Str.
11 65 13.000 44.720,00 € 134.160,00 €
12 Loestr. 19 40 8.000 27.520,00 € 82.560,00 €
13 Maria-Montessori-Allee 65 115 23.000 79.120,00 € 237.360,00 €
14 Markusplatz 1 55 11.000 37.840,00 € 113.520,00 €
15 Meßdorfer Str. 131 50 10.000 34.400,00 € 103.200,00 €Seite 3 von 4
Die Leistungen werden gem. § 15 der Vergabeverordnung (VgV)
europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Den im Beschlussvorschlag genannten Kosten stehen Einnahmen in
gleicher Höhe gegenüber, da ein kostendeckendes Essengeld erhoben
wird. Die Kosten für das Essen werden zu 100 % von den Eltern bezahlt
oder im Fall von Anspruchsberechtigten über das Bildungs- und
Teilhabepaket, sowie den Bonn-Ausweis aufgebracht.
Somit wird der Haushalt der Bundesstadt Bonn durch diese Vergabe nur
in Höhe der anteiligen Bonn-Ausweis-Ausgaben belastet, wie hoch die
tatsächlichen Kosten sind, hängt von der Anzahl der Bonn-Ausweis-
berechtigten Kinder ab. Weitere Kosten fallen für den städtischen
Haushalt nicht an.
16 Mörikestr. 65 65 13.000 44.720,00 € 134.160,00 €
17 Reichstr. 23 60 12.000 41.280,00 € 123.840,00 €
18 Rilkestr. 35 70 14.000 48.160,00 € 144.480,00 €
19 Siebengebirgsstr. 179 40 8.000 27.520,00 € 82.560,00 €
20 Siemensstr. 41 80 16.000 55.040,00 € 165.120,00 €
21 Stresemannstr. 26 100 20.000 68.800,00 € 206.400,00 €
22 Waldenburger Ring 30 70 14.000 48.160,00 € 144.480,00 €
Brutto 939.120,00 € 2.817.360,00 €
Abzgl. 7%
Mehrwertsteuer 65.738,40 € 197.215,20 €
Netto 873.381,60 € 2.620.144,80 €Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de