240296-01 · Beschlussvorlage
Neubau Schulzentrum Tannenbusch - weitere Baumfällungen im Rahmen des Neubaus und den damit verbundenen vorab neu zu verlegenden Versorgungsleitungen
Kerndaten
- Nummer
- 240296-01
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.08.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Tannenbusch Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.577 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 240296-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau Schulzentrum Tannenbusch - weitere Baumfällungen im Rahmen des Neubaus und den damit verbundenen vorab neu zu verlegenden Versorgungsleitungen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Fällung von 5 zusätzlichen Bäumen, die nach Baumschutzsatzung geschützt sind (STU 113 - 249) wird zugestimmt. Die Fällung muss für die Leitungsverlegung mit den schon zur Fällung genehmigten Bäumen Mitte Oktober 2025 erfolgen. 2. Den vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen auf dem Schulgrundstück wird zugestimmt Begründung Wie bereits am 09.04.2024 beschlossen (siehe DS-Nr.: 240296) mussten bzw. müssen insgesamt 83 satzungsgeschützte Bäume für den Neubau des Schulzentrums gefällt werden. Ziel der Planung war und ist, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Zum Zeitpunkt des Fällantrags ist man davon ausgegangen, fünf satzungsgeschützte Kiefern und drei weitere (nicht satzungsgeschützte) Hainbuchen erhalten zu können. Die vertiefte Leitungsplanung mit exakter Höhenberechnung macht jetzt deutlich, dass diese Bäume nicht erhalten werden können. Des Weiteren wird durch statische Anforderungen die Baugrube größer, wie ursprünglich angenommen, so dass der Interimsschulhof noch kleiner ausfällt als gedacht. Dies hat zur Folge, dass der Nutzungsdruck auf die, auf einem kleinen Hügel stehenden Kiefern, über den Stressfaktor Hitze und Trockenheit hinaus noch größer wird.Seite 1 von 4 Seite 2 Es ist nicht auszuschließen, dass die vorhandenen Kiefern, die in keinem guten Zustand sind, die Baumaßnahme nicht überstehen. Ersatzpflanzungen: Als Ersatz für die notwendigen Fällungen sollen schon mit Errichtung des Interimsschulhofs 8 zukunftsfähige, standortgerechte Bäume (jeweils STU 20- 25) mit möglichst hohem Biodiversitätsindex gepflanzt werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird der exakte Standort festgelegt. Die Kosten für die Fällung sind in den Gesamtkosten der Baumaßnahme enthalten. Anlage/n 1 Lageplan Baumfällungen (öffentlich) 2 Fällliste (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 SZ Tannenbusch Fällliste zusätzliche Bäume Vorabmaßnahmen Baum - ID Name Stammumfang Zustand 105105 Carpinus betulus 80 gut 105106 Carpinuns betulus 82 gut 105107 Carpinus betulus 66 gut 105111 Pinus nigra 153 befriedigend 105112 Pinus nigra 172 gut 105113 Pinus nigra 160 befriedigend 105115 Pinus nigra 113 gut 105116 Pinus nigra 249 befriedigend # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de