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240296-01 · Beschlussvorlage

Neubau Schulzentrum Tannenbusch - weitere Baumfällungen im Rahmen des Neubaus und den damit verbundenen vorab neu zu verlegenden Versorgungsleitungen

Nummer
240296-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.08.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 240296 BV Neubau Schulzentrum Tannenbusch - Baumfällungen im Rahmen des Neubaus und den damit verbundenen vorab neu zu verlegenden Versorgungsleitungen

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Beschlussvorlage
öffentlich
240296-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau Schulzentrum Tannenbusch - weitere
Baumfällungen im Rahmen des Neubaus und den
damit verbundenen vorab neu zu verlegenden
Versorgungsleitungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Fällung von 5 zusätzlichen Bäumen, die nach Baumschutzsatzung
geschützt sind (STU 113 - 249) wird zugestimmt. Die Fällung muss für
die Leitungsverlegung mit den schon zur Fällung genehmigten Bäumen
Mitte Oktober 2025 erfolgen.
2. Den vorgeschlagenen Ersatzpflanzungen auf dem Schulgrundstück wird
zugestimmt
Begründung
Wie bereits am 09.04.2024 beschlossen (siehe DS-Nr.: 240296) mussten bzw.
müssen insgesamt 83 satzungsgeschützte Bäume für den Neubau des
Schulzentrums gefällt werden.
Ziel der Planung war und ist, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Zum
Zeitpunkt des Fällantrags ist man davon ausgegangen, fünf
satzungsgeschützte Kiefern und drei weitere (nicht satzungsgeschützte)
Hainbuchen erhalten zu können. Die vertiefte Leitungsplanung mit exakter
Höhenberechnung macht jetzt deutlich, dass diese Bäume nicht erhalten
werden können. Des Weiteren wird durch statische Anforderungen die
Baugrube größer, wie ursprünglich angenommen, so dass der Interimsschulhof
noch kleiner ausfällt als gedacht. Dies hat zur Folge, dass der Nutzungsdruck
auf die, auf einem kleinen Hügel stehenden Kiefern, über den Stressfaktor
Hitze und Trockenheit hinaus noch größer wird.Seite 1 von 4
Seite 2
Es ist nicht auszuschließen, dass die vorhandenen Kiefern, die in keinem guten
Zustand sind, die Baumaßnahme nicht überstehen.
Ersatzpflanzungen:
Als Ersatz für die notwendigen Fällungen sollen schon mit Errichtung des
Interimsschulhofs 8 zukunftsfähige, standortgerechte Bäume (jeweils STU 20-
25) mit möglichst hohem Biodiversitätsindex gepflanzt werden. Im Rahmen der
Ausführungsplanung wird der exakte Standort festgelegt.
Die Kosten für die Fällung sind in den Gesamtkosten der Baumaßnahme
enthalten.
Anlage/n
1 Lageplan Baumfällungen (öffentlich)
2 Fällliste (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
SZ Tannenbusch
Fällliste zusätzliche Bäume Vorabmaßnahmen
Baum - ID Name Stammumfang Zustand
105105 Carpinus betulus 80 gut
105106 Carpinuns betulus 82 gut
105107 Carpinus betulus 66 gut
105111 Pinus nigra 153 befriedigend
105112 Pinus nigra 172 gut
105113 Pinus nigra 160 befriedigend
105115 Pinus nigra 113 gut
105116 Pinus nigra 249 befriedigend
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de