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240290-02 · Mitteilungsvorlage

Antrag der Koalition: Entschärfung der Gefahrensituation an der Kennedybrücke durch die Verlegung des Radweges vor der Auffahrt von der Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke.

Nummer
240290-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.10.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240290 Antrag der Koalition: Entschärfung der Gefahrensituation an der Kennedybrücke durch die Verlegung des Radweges vor der Auffahrt von der Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke.

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240290-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Antrag der Koalition: Entschärfung der
Gefahrensituation an der Kennedybrücke durch die
Verlegung des Radweges vor der Auffahrt von der
Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke.
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung der Verwaltung:
Im Rahmen des Änderungsantrags zur DS240290 hat die Verwaltung einen
Beteiligungstermin mit den Fachverbänden am 22.07.2024 organisiert.
Anwesend waren Vertreterinnen des ADFC, des Fuss e.V., der
Behindertengemeinschaft sowie der Planer für Fußverkehr der Stadt Bonn.
Zudem wurden die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und das Tiefbauamt
angehört bzw. beteiligt.
Diskutiert wurden drei Varianten (Anlage 1) über eine Umleitung des
Radverkehrs in der Prof.-Neu-Allee über den letzten Parkplatz auf den Gehweg
und von dort weiter auf die Kennedybrücke.
Variante 1.1 führt den Radverkehr in den Seitenbereich und wird mit einem
gemeinsamen Geh-Radweg beschildert. Dies würde eine Benutzungspflicht für
den Radverkehr bedeuten. Einerseits würde in diesem Fall der Radverkehr
durch seine besondere Rücksichtnahme auf den Fußverkehr keinen
Komfortgewinn erhalten, andererseits wäre die Wegeverbindung über die LSA
in Richtung Hermannstraße verschlechtert. Eine uneingeschränkte
Barrierefreiheit für den Fußverkehr kann in dieser Variante nicht gewährleistet
werden.
Variante 1.2 löst die Benutzungspflicht für den Radverkehr mittels Geh-
Radweg-Piktogramm auf, allerdings wird die Barrierefreiheit und
Verkehrssicherheit auch hier eingeschränkt. Es entsteht eine neue
Konfliktsituation Fuß-Radverkehr und der querende Fußverkehr verliert seine
Bevorrechtigung durch den neuen gemeinsamen Fuß-und Radweg. Das
bestehende Blindenleitsystem würde quer über den gemeinsamen Geh- und
Radweg führen.
Variante 2 sieht eine getrennte Führung des Rad- und Fußverkehrs vor. Eine
Benutzungspflicht besteht für den Radverkehr und er muss weiterhin einen
FGÜ bevorrechtigen, sodass auch hier der Komfortgewinn für den Radverkehr
gering ist. Eine Konfliktsituation zwischen Fuß- und Radverkehr und Rad-Seite 1 von 8
Seite 2
Radverkehr besteht zudem durch den Zweirichtungsradverkehr auf der Brücke.
In Variante 3 wurde ein überlanger FGÜ über die Straße und den Radweg
geprüft. Diese Variante ist verkehrsrechtlich nicht umzusetzen, da die Länge
des FGÜs und die fehlenden Sichtbeziehungen auf die Aufstellfläche des
Fußverkehrs dagegensprechen.
Obgleich bautechnisch umsetzbar, konnte die Begegnungssituation zwischen
Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der Ecke nicht aufgelöst werden,
ohne dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden darunter gelitten
hätte.
Die Polizei weist auf die Vorgaben der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
(ERA) und des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetztes NRW (FaNaG) hin und
führt aus:
„Der ERA 2010 ist zu entnehmen, dass Gehwege dem Fußgängerverkehr ein
ungestörtes Fortkommen und einen der Umfeldnutzung entsprechenden
Aufenthalt ermöglichen sollen. Dies ist bei diesen Arten der Markierung für eine
Radverkehrsführung nicht gegeben. Lt. FaNaG NRW § 13 (3) S. 2 soll eine
Mitbenutzung von Gehwegen durch den Radverkehr aus
Verkehrssicherheitsgründen nur nachrangig gegenüber anderen
Führungsformen für den Radverkehr vorgesehen werden. An dieser Stelle ist
kein Grund erkennbar, die Fußverkehrsführung, mit einer neuen
Radverkehrsführung zu durchschneiden“.
Besonders unter Beachtung einer uneingeschränkten Barrierefreiheit lehnen
alle Fachverbände die geprüften Varianten ab. Diese müsste von der Tastkante
über den Radweg (ggfs. mit FGÜ) hin zur Aufstellfläche des vorhandenen
FGÜs gewährleistet und mittels taktiler Elemente ausgebildet werden. Eine
uneingeschränkte, praxistaugliche Barrierefreiheit ohne größere Nachteile für
den Fußverkehr kann nicht dargestellt werden.
„Nach Begutachtung des Kreuzungsbereiches wurde nun festgestellt, dass eine
Umleitung des Radverkehrs, wie in Variante 2 vorgesehen, zu mehr
Gefahrenstellen für den Fußverkehr führt. Der ADFC teilt daher die Auffassung
des Fachverbandes Fußverkehr und des Behindertenverbandes, dass die
vorgestellten Varianten keine guten Alternativen zum derzeitigen Zustand
darstellen." (Stellungnahme ADFC)
Des Weiteren führt der Fuss e.V. in seiner schriftlichen Stellungnahme aus:
„Der durch die Umsetzung des Antrag DS240290 von den Antragstellern
erwartete geringe Vorteil, in wenigen Situationen an den wartenden Autos
beschleunigt vorbeifahren zu können, steht den über alle Varianten hinweg
zunehmenden Konfliktsituationen zwischen Fuß- und Radverkehr im
Widerspruch.“
Zusammenfassend und nach Anhörung der Fachverbände schlägt die
Verwaltung vor, den aktuellen Zustand im Bestand zunächst zu belassen.
Die Verwaltung hat ein Planungsbüro mit der Neugestaltung der Ost-West-
Achse vom Bertha-von-Suttner-Platz bis zum Friedhof St. Josef beauftragt.
Hierbei soll auch dieser Knotenpunkt intensiv betrachtet werden, um die
Verkehrsführungen insbesondere des Rad- und Fußverkehrs zu optimieren.Seite 2 von 8
Seite 3
Anlage/n
1 Anlage_1 (öffentlich)
2 Anlage_1_ Prof-Neu-Allee (öffentlich)Seite 3 von 8
Seite 4 von 8
Variante 1.1 Erläuterung
- Führung des Radverkehrs
in den Seitenbereich
- Einrichtung eines gemeinsamen
Geh- Radwegs
- Piktogramm Achtung Fußgänger
2 x 4 Stk. Fahrradbügel
1,9 M
Markierung anpassen
Markierung entfernen
Bordstein absenken
5,3 M
Vz 240
Vz 133-20 Vorteil
- Verbesserte Führung für den Radverkehr
Nachteile
- Es entsteht eine neue Konfliktssituation
Fuß-Radverkehr
- Der querende Fußverkehr verliert seine
Bevorrechtigung durch den neuen
gemeinsamen Fuß-und Radweg
- bestehendes Blindenleitsystem führt quer
über den gemeinsamen Geh- und RadwegSeite 5 von 8
Variante 1.2 Erläuterung
- Führung des Radverkehrs
in den Seitenbereich
- Einrichtung eines gemeinsamen
Geh- Radwegs ohne Benutzungspflicht
(Piktogramm)
- Piktogramm Achtung Fußgänger
2 x 4 Stk. Fahrradbügel
1,9 M
Markierung anpassen
Bordstein absenken
5,3 M
Geh- und Radweg ohne
Benutzungspflicht
Vz 133-20 Vorteil
- Verbesserte Führung für den Radverkehr
Nachteile
- Es entsteht eine neue Konfliktssituation
Fuß-Radverkehr
- Der querende Fußverkehr verliert seine
Bevorrechtigung durch den neuen
gemeinsamen Fuß-und Radweg
- bestehendes Blindenleitsystem führt quer
über den gemeinsamen Geh- und RadwegSeite 6 von 8
Variante 2 Erläuterung
- Führung des Radverkehrs
in den Seitenbereich
- Fortführung eines Radweges mit Vz 237
- Errichtung eines FGÜs über diesen Radweg
- Errichtung taktiler Elemente vor und
nach dem FGÜ
- Beibehaltung der Aufstellfläche für
den FGÜ über die Prof. Neu Allee
2 x 4 Stk. Fahrradbügel
1,9 M
Markierung anpassen
Markierung entfernen
Bordstein absenken
2 M
3,3 M
Vz 237
Vz 350-10
Taktiles Element
Vorteil
- Verbesserte Führung für den Radverkehr
muss allerdings unverändert den FGÜ
bevorrechtigen
Nachteil
- Es entsteht eine neue Konfliktssituation
Fuß-RadverkehrSeite 7 von 8
Variante 3 Erläuterung
- Führung des Radverkehrs
in den Seitenbereich
- Fortführung eines Radweges mit Vz 237
- Errichtung taktiler Elemente an dem FGÜ
2 x 4 Stk. Fahrradbügel
1,9 M
Markierung anpassen
Markierung entfernen
Bordstein absenken
2 M
3,3 M
Vz 237
Vz 350-10
Taktiles Element
Vorteil
- Verbesserte Führung für den Radverkehr
muss allerdings unverändert den FGÜ
bevorrechtigen
Nachteile
- Es entsteht eine neue Konfliktssituation
Fuß-Radverkehr
- extrem langer FGÜ (s. Anmerkung)
- schlechte Sichtbeziehungen auf die
Aufstellfläche des FGÜs für den Kfz
(s. Anmerkung)
PrüfvarianteSeite 8 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de