240290-02 · Mitteilungsvorlage
Antrag der Koalition: Entschärfung der Gefahrensituation an der Kennedybrücke durch die Verlegung des Radweges vor der Auffahrt von der Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke.
Kerndaten
- Nummer
- 240290-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240290-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Antrag der Koalition: Entschärfung der Gefahrensituation an der Kennedybrücke durch die Verlegung des Radweges vor der Auffahrt von der Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke. Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 30.10.2024 Kenntnisnahme Mitteilung der Verwaltung: Im Rahmen des Änderungsantrags zur DS240290 hat die Verwaltung einen Beteiligungstermin mit den Fachverbänden am 22.07.2024 organisiert. Anwesend waren Vertreterinnen des ADFC, des Fuss e.V., der Behindertengemeinschaft sowie der Planer für Fußverkehr der Stadt Bonn. Zudem wurden die Straßenverkehrsbehörde, die Polizei und das Tiefbauamt angehört bzw. beteiligt. Diskutiert wurden drei Varianten (Anlage 1) über eine Umleitung des Radverkehrs in der Prof.-Neu-Allee über den letzten Parkplatz auf den Gehweg und von dort weiter auf die Kennedybrücke. Variante 1.1 führt den Radverkehr in den Seitenbereich und wird mit einem gemeinsamen Geh-Radweg beschildert. Dies würde eine Benutzungspflicht für den Radverkehr bedeuten. Einerseits würde in diesem Fall der Radverkehr durch seine besondere Rücksichtnahme auf den Fußverkehr keinen Komfortgewinn erhalten, andererseits wäre die Wegeverbindung über die LSA in Richtung Hermannstraße verschlechtert. Eine uneingeschränkte Barrierefreiheit für den Fußverkehr kann in dieser Variante nicht gewährleistet werden. Variante 1.2 löst die Benutzungspflicht für den Radverkehr mittels Geh- Radweg-Piktogramm auf, allerdings wird die Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit auch hier eingeschränkt. Es entsteht eine neue Konfliktsituation Fuß-Radverkehr und der querende Fußverkehr verliert seine Bevorrechtigung durch den neuen gemeinsamen Fuß-und Radweg. Das bestehende Blindenleitsystem würde quer über den gemeinsamen Geh- und Radweg führen. Variante 2 sieht eine getrennte Führung des Rad- und Fußverkehrs vor. Eine Benutzungspflicht besteht für den Radverkehr und er muss weiterhin einen FGÜ bevorrechtigen, sodass auch hier der Komfortgewinn für den Radverkehr gering ist. Eine Konfliktsituation zwischen Fuß- und Radverkehr und Rad-Seite 1 von 8 Seite 2 Radverkehr besteht zudem durch den Zweirichtungsradverkehr auf der Brücke. In Variante 3 wurde ein überlanger FGÜ über die Straße und den Radweg geprüft. Diese Variante ist verkehrsrechtlich nicht umzusetzen, da die Länge des FGÜs und die fehlenden Sichtbeziehungen auf die Aufstellfläche des Fußverkehrs dagegensprechen. Obgleich bautechnisch umsetzbar, konnte die Begegnungssituation zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf der Ecke nicht aufgelöst werden, ohne dass die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden darunter gelitten hätte. Die Polizei weist auf die Vorgaben der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetztes NRW (FaNaG) hin und führt aus: „Der ERA 2010 ist zu entnehmen, dass Gehwege dem Fußgängerverkehr ein ungestörtes Fortkommen und einen der Umfeldnutzung entsprechenden Aufenthalt ermöglichen sollen. Dies ist bei diesen Arten der Markierung für eine Radverkehrsführung nicht gegeben. Lt. FaNaG NRW § 13 (3) S. 2 soll eine Mitbenutzung von Gehwegen durch den Radverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen nur nachrangig gegenüber anderen Führungsformen für den Radverkehr vorgesehen werden. An dieser Stelle ist kein Grund erkennbar, die Fußverkehrsführung, mit einer neuen Radverkehrsführung zu durchschneiden“. Besonders unter Beachtung einer uneingeschränkten Barrierefreiheit lehnen alle Fachverbände die geprüften Varianten ab. Diese müsste von der Tastkante über den Radweg (ggfs. mit FGÜ) hin zur Aufstellfläche des vorhandenen FGÜs gewährleistet und mittels taktiler Elemente ausgebildet werden. Eine uneingeschränkte, praxistaugliche Barrierefreiheit ohne größere Nachteile für den Fußverkehr kann nicht dargestellt werden. „Nach Begutachtung des Kreuzungsbereiches wurde nun festgestellt, dass eine Umleitung des Radverkehrs, wie in Variante 2 vorgesehen, zu mehr Gefahrenstellen für den Fußverkehr führt. Der ADFC teilt daher die Auffassung des Fachverbandes Fußverkehr und des Behindertenverbandes, dass die vorgestellten Varianten keine guten Alternativen zum derzeitigen Zustand darstellen." (Stellungnahme ADFC) Des Weiteren führt der Fuss e.V. in seiner schriftlichen Stellungnahme aus: „Der durch die Umsetzung des Antrag DS240290 von den Antragstellern erwartete geringe Vorteil, in wenigen Situationen an den wartenden Autos beschleunigt vorbeifahren zu können, steht den über alle Varianten hinweg zunehmenden Konfliktsituationen zwischen Fuß- und Radverkehr im Widerspruch.“ Zusammenfassend und nach Anhörung der Fachverbände schlägt die Verwaltung vor, den aktuellen Zustand im Bestand zunächst zu belassen. Die Verwaltung hat ein Planungsbüro mit der Neugestaltung der Ost-West- Achse vom Bertha-von-Suttner-Platz bis zum Friedhof St. Josef beauftragt. Hierbei soll auch dieser Knotenpunkt intensiv betrachtet werden, um die Verkehrsführungen insbesondere des Rad- und Fußverkehrs zu optimieren.Seite 2 von 8 Seite 3 Anlage/n 1 Anlage_1 (öffentlich) 2 Anlage_1_ Prof-Neu-Allee (öffentlich)Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Variante 1.1 Erläuterung - Führung des Radverkehrs in den Seitenbereich - Einrichtung eines gemeinsamen Geh- Radwegs - Piktogramm Achtung Fußgänger 2 x 4 Stk. Fahrradbügel 1,9 M Markierung anpassen Markierung entfernen Bordstein absenken 5,3 M Vz 240 Vz 133-20 Vorteil - Verbesserte Führung für den Radverkehr Nachteile - Es entsteht eine neue Konfliktssituation Fuß-Radverkehr - Der querende Fußverkehr verliert seine Bevorrechtigung durch den neuen gemeinsamen Fuß-und Radweg - bestehendes Blindenleitsystem führt quer über den gemeinsamen Geh- und RadwegSeite 5 von 8 Variante 1.2 Erläuterung - Führung des Radverkehrs in den Seitenbereich - Einrichtung eines gemeinsamen Geh- Radwegs ohne Benutzungspflicht (Piktogramm) - Piktogramm Achtung Fußgänger 2 x 4 Stk. Fahrradbügel 1,9 M Markierung anpassen Bordstein absenken 5,3 M Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht Vz 133-20 Vorteil - Verbesserte Führung für den Radverkehr Nachteile - Es entsteht eine neue Konfliktssituation Fuß-Radverkehr - Der querende Fußverkehr verliert seine Bevorrechtigung durch den neuen gemeinsamen Fuß-und Radweg - bestehendes Blindenleitsystem führt quer über den gemeinsamen Geh- und RadwegSeite 6 von 8 Variante 2 Erläuterung - Führung des Radverkehrs in den Seitenbereich - Fortführung eines Radweges mit Vz 237 - Errichtung eines FGÜs über diesen Radweg - Errichtung taktiler Elemente vor und nach dem FGÜ - Beibehaltung der Aufstellfläche für den FGÜ über die Prof. Neu Allee 2 x 4 Stk. Fahrradbügel 1,9 M Markierung anpassen Markierung entfernen Bordstein absenken 2 M 3,3 M Vz 237 Vz 350-10 Taktiles Element Vorteil - Verbesserte Führung für den Radverkehr muss allerdings unverändert den FGÜ bevorrechtigen Nachteil - Es entsteht eine neue Konfliktssituation Fuß-RadverkehrSeite 7 von 8 Variante 3 Erläuterung - Führung des Radverkehrs in den Seitenbereich - Fortführung eines Radweges mit Vz 237 - Errichtung taktiler Elemente an dem FGÜ 2 x 4 Stk. Fahrradbügel 1,9 M Markierung anpassen Markierung entfernen Bordstein absenken 2 M 3,3 M Vz 237 Vz 350-10 Taktiles Element Vorteil - Verbesserte Führung für den Radverkehr muss allerdings unverändert den FGÜ bevorrechtigen Nachteile - Es entsteht eine neue Konfliktssituation Fuß-Radverkehr - extrem langer FGÜ (s. Anmerkung) - schlechte Sichtbeziehungen auf die Aufstellfläche des FGÜs für den Kfz (s. Anmerkung) PrüfvarianteSeite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de