240268-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Umsetzungsstände Projekte Masterplan.Innere Stadt.Bonn 2.0
Kerndaten
- Nummer
- 240268-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Bornheimer Straße Hauptort
- Brüdergasse
- Kölnstraße
- Stiftsplatz
- Stadthaus
- Rheinufer
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240268-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzungsstände Projekte Masterplan.Innere Stadt.Bonn 2.0 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung zur Kleinen Anfrage 1. Wie sehen die geänderten Förderkriterien der Bezirksregierung Köln zur Städtebaufinanzierung aus, bsplsw. Bezuschussung der Finanzierung Leistungsstufen I bis VI? Und haben diese Auswirkungen auf die Masterplan- Projekte? Die geänderte Förderrichtlinie sieht vor, dass bei Beantragung eines Projektes die Leistungsphase VI vorliegen soll. Dies betrifft die Bundesstadt Bonn derzeit noch nicht, da der Masterplan 2.0 (Zeitraum 2021-2025) nach alter Förderrichtlinie bewilligt wurde. Dies hat somit keinen Einfluss auf die derzeitigen Masterplan Projekte. 2. Wie sieht der Sachstand und Zeitplan zum Projekt Stiftsplatz aus? Welche Änderungen sind eingetreten? Abstimmung bzgl. Regenwasserreservoirs erfolgt? Wenn Nein, droht eine weitere Verzögerung? Wird die Absichtserklärung aus dem Hause der SWB, die Fahrradparkhäuser mit PV, zusätzlichen Radlogos und eventuell Fassadenbegrünung nachzurüsten, auch hier eingehalten? Für das Projekt Umgestaltung des Stiftsplatzes wird aktuell die Entwurfsplanung erarbeitet. Der Beschluss der Entwurfsplanung durch die BV Bonn wird nach der Sommerpause 2024 angestrebt. Da der Stiftsplatz im letzten Jahr (2023) keine Berücksichtigung im Rahmen der Städtebauförderung aufgrund der Überzeichnung erfahren hat (für das Jahr 2023 wurde der 1. BA Rheinuferpromenade mit rund 8 Mio. Euro gänzlich bewillig), ist eine erneute Beantragung der Maßnahme Stiftsplatz für das Förderjahr 2024 erfolgt. Parallel zu dem Förderantrag bei der Städtebauförderung 2024 wurde für die klimawirksamen Maßnahmen-Elemente des Projektes eine subsidiäre Förderung durch das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von über 1 Mio. Euro genehmigt, der Förderbescheid dazu wurde Mitte April 2024 übergeben. Die restlichen Kosten sollen planmäßig über die Städtebauförderung finanziert werden. DerSeite 1 von 5 Seite 2 Baubeginn steht in Abhängigkeit von den Fördermittelzusagen und ist für Anfang 2025 terminiert. Ursprünglich war der Baubeginn im Jahr 2024 angedacht. Die Untersuchungen der Löschwasserbecken sind bisher nicht abgeschlossen. Die Verwaltung setzt sich momentan dafür ein, dass ein Zwischenbericht über die bereits untersuchten Bestandteile der Anlage vorgelegt wird. Zur Prüfung einer nachträglichen Begrünung der Fassade des Fahrradparkhauses am Stiftsplatz steht die Verwaltung in Kontakt mit der Hersteller-Firma der Parkhäuser. Es ist von der SWBV geplant, die Fahrradparkhäuser im Nachgang der Erstellung und Inbetriebnahme mit Radlogos zu versehen und in Zusammenarbeit mit der EnW PV-Anlagen auf den Dächern zu installieren. Eine Fassadenbegrünung scheint aus aktueller Sicht nicht bzw. nur unter hohen Kosten möglich. Diesbezüglich wird noch eine politische Vorlage erstellt. 3. Wie sieht der Umsetzungs- und Zeitplan zur Kölnstraße aus? Sind Änderungen eingetreten? Wie erfolgt konkret die gewünschte möglichst harmonische Verbindung Stiftsplatz - Stiftskirche über die Kölnstraße hinweg und wann erfolgt die entsprechende Vorlage an die BV Bonn? Für wann ist der Baubeginn vorgesehen (best case, worst case)? Der Baubeginn der Kölnstraße kann frühestens nach Beendigung der Baumaßnahme Bornheimer Straße erfolgen, da die Kölnstraße als Entlastungsstrecke der Bornheimer Straße dient. Somit ist ein Baustart nicht vor Anfang 2025 möglich. Zum jetzigen Stand soll weiterhin das Pflaster des Stiftsplatzes in der Querungsinsel sowie im Gehwegbereich vor der Kirche aufgegriffen und dort ebenfalls verlegt werden um eine gestalterische Verbindung zu schaffen. 4. Wird die BV Bonn zukünftig regelmäßig über alle Fortschritte beim Projekt ‚Uni trifft City‘ informiert? Wie wird sichergestellt, dass es durch andere Ideen, bsplsw. der SWB zur Wärmeplanung, zu keinen Verzögerungen des Baubeginns kommt und für wann ist dieser nach aktuellem Stand möglich? Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein verlässlicher Zeitplan bzw. Baustart genannt werden. Die BonnNetz befinden sich momentan in der Prüfung zur Fernwärmeplanung und bevor diese nicht abgeschlossen ist, kann keine verlässliche Aussage bezüglich eines konkreten Zeitplanes/Baustarts getroffen werden. Anvisiert ist, das Projekt in 2025 zu starten. 5. Wann werden die Planungen zur Brüdergasse der BV Bonn konkret vorgestellt? Die Januar-Sitzung wurde in Aussicht gestellt. Es gab aber keine Vorlage zur Sitzung am 30. Januar.Seite 2 von 5 Seite 3 Die Beschlussvorlage zur Ausführungsplanung der Brüdergasse war am 09.04.24 in der BV Bonn. 6. Für wann konkret ist der Baubeginn zur Entsiegelung des Abschnitte zwischen Budafokpark und Altem Stadthaus vorgesehen? Die Verwaltung rechnet mit einem Baustart im 3. Quartal 2024. 7. Gibt es bereits Vorstellungen, wie die Zielsetzung des angenommenen Bürgerantrages zu Moses Hess und des Wunsches nach mehr Wasserspielen, -brunnen in den auf den ersten Bauabschnitt folgenden des Projektes Rheinuferpromenade aufgenommen werden können? Bürgerantrag Moses-Hess: Ein erster Austausch mit dem Antragsteller zu standörtlichen und planerischen Rahmenbedingungen und zur Integration eines Denkmals in die weitere Planung des zweiten Bauabschnittes hat stattgefunden, so dass eine erste Einschätzung zu möglichen Standorten vorliegt. Sobald konkrete Angaben zu dem geplanten Denkmal wie z.B. Umfang, Größe, etc. eingereicht werden, kann folgend der konkrete Standort final festgelegt und die baulichen Schnittstellen mit dem Antragsteller abgestimmt werden. Wunsch nach mehr Wasserspielen: Bereits vor Auslobung des freiraumplanerischen Wettbewerbs wurde die Öffentlichkeit in die Planung eingebunden (Ds.-Nr. 201908) und eine Vielzahl von Anregungen und Wünschen abgefragt. Im Rahmen der Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrages wurde der Gesamtbereich des ersten und zweiten Bauabschnittes betrachtet, mit dem Ziel, möglichst viele der unterschiedlichen Bürgerwünsche stimmig in das Gesamtkonzept zu integrieren ohne die einzelnen Abschnitte zu überfrachten. Das Thema Wassererlebnis am Rheinufer war und ist im Rahmen der Neugestaltung der Rheinuferpromenade ein sehr wichtiger Baustein. Die bisherigen Wünsche hierzu waren sehr vielfältig, wie schwimmen im Rhein, kleine Bachläufe zwischen den Grünbereichen oder auch Wasserspielplätze für Kinder. Um den vielen unterschiedlichen Wünschen gerecht zu werden, wurden alle Anregungen geprüft und in Abwägung mit den weiteren Wünschen und unter Bezugnahme des Gesamtbudgets, eine Auswahl verschiedener Ausstattungen im Gesamtbereich zum Thema Wassererlebnis integriert. Da der Rhein im Bereich des 1. Bauabschnittes mehre Meter tiefer als die Promenade liegt, ist in diesem Bereich ein direkter Kontakt mit dem Fluss bautechnisch nicht möglich. Im ersten Bauabschnitt wurden daher zwei unterschiedliche Wasserspiele vorgesehen, um das Element Wasser in diesemSeite 3 von 5 Seite 4 Bereich erlebbar zu machen. Zum einen wurde ein technisch aufwendiges Fontänenfeld unterhalb der Oper vorgesehen. Zum anderen ist in Richtung Pegelhäuschen, auf der erhöhten Podestfläche, eine multifunktionale Sitz- /Wasserskulptur geplant. Weiterhin sollen zusätzlich je ein Trinkwasserspender im Bereich der Kennedybrücke sowie in der Nähe des Kinderspielbereiches installiert werden. Im 2. Bauabschnitt bietet sich durch die vorhandene Nato-Rampe die Möglichkeit, den Rhein zu erreichen. Daher wurde hier vom Planungsbüro im Rahmen der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses vorgeschlagen, breite Sitzstufen auf der Landseite an der Nato-Rampe vorzusehen, um hier dem vielfachen Bürgerwunsch des „Sitzens am Wasser“ zu ermöglichen, was aufgrund der Restriktionen der Bundeswasserstraße auf der Wasserseite leider nicht möglich ist. Die weitere Ausarbeitung der Entwurfsplanung des 3. Bauabschnittes ist ab 2026 vorgesehen, so dass hier aktuell nur das Wettbewerbsergebnis vorliegt. Wie im Siegerentwurf dargestellt, ist eine größere Brunnenanlage auf dem Platzbereich unterhalb der Ersten Fährgasse vorgesehen. Bei der Installation von Wasserspielen sind nicht nur die optischen und klimatischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sind vorab zu betrachten und abzuwägen, da die künstlichen Wasseranlagen einer regelmäßigen Wartung und Pflege bedürfen. Gerade am Rheinufer sind die schwierigen Rahmenbedingungen im Abwägungsprozess mit zu betrachten, da es sich hier um ein Überflutungsgebiet handelt und in der technischen Umsetzung keine Standardlösungen eingebaut werden können. Vor diesem Hintergrund wurden bisher nur im ersten Bauabschnitt aufwendige, technische Lösungen eingeplant und im 2. Bauabschnitt der Fokus auf das direkte Wassererlebnis, mit dem Sitzen in Rheinnähe, vorgesehen. In der aktuellen Vorplanung des 2. Bauabschnitts sind die bisher dargestellten Nutzungsbausteine im Gesamtkostenrahmen berücksichtigt. Sofern weitere, zusätzliche Ausstattungen, wie weitere Wasserspiele, inkl. Technik in der weiteren Planung Berücksichtigung finden sollen, muss im Rahmen der Gesamtfinanzierung geprüft werden, welche anderen Nutzungsbausteine im Gegenzug reduziert oder entfallen können, um den festgelegten Kostenrahmen einzuhalten. Die aktuelle Kostenberechnung der Planungs- und Baukosten für das Fontänenfeld im ersten Bauabschnitt unterhalb der Oper liegt bei ~450.000,00€. Im Rahmen der Ausarbeitung der Entwurfsplanung des zweiten Bauabschnittes sind weitere Bürgerbeteiligungen vorgesehen, in denen noch weitere Anregungen eingebracht und diskutiert werden können, so dass in der finalen Entwurfsplanung, die den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird, dann ein bestmöglicher Querschnitt aus allen Bürgerwünschen berücksichtigt ist.Seite 4 von 5 Seite 5 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de