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240268-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzungsstände Projekte Masterplan.Innere Stadt.Bonn 2.0

Nummer
240268-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Brüdergasse Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 240268 Umsetzungsstände Projekte Masterplan.Innere Stadt.Bonn 2.0

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240268-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzungsstände Projekte Masterplan.Innere
Stadt.Bonn 2.0
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung zur Kleinen Anfrage
1. Wie sehen die geänderten Förderkriterien der Bezirksregierung Köln zur
Städtebaufinanzierung aus, bsplsw. Bezuschussung der Finanzierung
Leistungsstufen I bis VI? Und haben diese Auswirkungen auf die Masterplan-
Projekte?
Die geänderte Förderrichtlinie sieht vor, dass bei Beantragung eines Projektes
die Leistungsphase VI vorliegen soll. Dies betrifft die Bundesstadt Bonn derzeit
noch nicht, da der Masterplan 2.0 (Zeitraum 2021-2025) nach alter
Förderrichtlinie bewilligt wurde. Dies hat somit keinen Einfluss auf die
derzeitigen Masterplan Projekte.
2. Wie sieht der Sachstand und Zeitplan zum Projekt Stiftsplatz aus? Welche
Änderungen sind eingetreten? Abstimmung bzgl. Regenwasserreservoirs
erfolgt? Wenn Nein, droht eine weitere Verzögerung? Wird die
Absichtserklärung aus dem Hause der SWB, die Fahrradparkhäuser mit PV,
zusätzlichen Radlogos und eventuell Fassadenbegrünung nachzurüsten, auch
hier eingehalten?
Für das Projekt Umgestaltung des Stiftsplatzes wird aktuell die
Entwurfsplanung erarbeitet. Der Beschluss der Entwurfsplanung durch die BV
Bonn wird nach der Sommerpause 2024 angestrebt.
Da der Stiftsplatz im letzten Jahr (2023) keine Berücksichtigung im Rahmen
der Städtebauförderung aufgrund der Überzeichnung erfahren hat (für das Jahr
2023 wurde der 1. BA Rheinuferpromenade mit rund 8 Mio. Euro gänzlich
bewillig), ist eine erneute Beantragung der Maßnahme Stiftsplatz für das
Förderjahr 2024 erfolgt. Parallel zu dem Förderantrag bei der
Städtebauförderung 2024 wurde für die klimawirksamen Maßnahmen-Elemente
des Projektes eine subsidiäre Förderung durch das Programm „Anpassung
urbaner Räume an den Klimawandel“ in Höhe von über 1 Mio. Euro genehmigt,
der Förderbescheid dazu wurde Mitte April 2024 übergeben. Die restlichen
Kosten sollen planmäßig über die Städtebauförderung finanziert werden. DerSeite 1 von 5
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Baubeginn steht in Abhängigkeit von den Fördermittelzusagen und ist für
Anfang 2025 terminiert. Ursprünglich war der Baubeginn im Jahr 2024
angedacht.
Die Untersuchungen der Löschwasserbecken sind bisher nicht abgeschlossen.
Die Verwaltung setzt sich momentan dafür ein, dass ein Zwischenbericht über
die bereits untersuchten Bestandteile der Anlage vorgelegt wird.
Zur Prüfung einer nachträglichen Begrünung der Fassade des
Fahrradparkhauses am Stiftsplatz steht die Verwaltung in Kontakt mit der
Hersteller-Firma der Parkhäuser. Es ist von der SWBV geplant, die
Fahrradparkhäuser im Nachgang der Erstellung und Inbetriebnahme mit
Radlogos zu versehen und in Zusammenarbeit mit der EnW PV-Anlagen auf
den Dächern zu installieren. Eine Fassadenbegrünung scheint aus aktueller
Sicht nicht bzw. nur unter hohen Kosten möglich. Diesbezüglich wird noch eine
politische Vorlage erstellt.
3. Wie sieht der Umsetzungs- und Zeitplan zur Kölnstraße aus? Sind
Änderungen eingetreten?
Wie erfolgt konkret die gewünschte möglichst harmonische Verbindung
Stiftsplatz - Stiftskirche über die Kölnstraße hinweg und wann erfolgt die
entsprechende Vorlage an die BV Bonn? Für wann ist der Baubeginn
vorgesehen (best case, worst case)?
Der Baubeginn der Kölnstraße kann frühestens nach Beendigung der
Baumaßnahme Bornheimer Straße erfolgen, da die Kölnstraße als
Entlastungsstrecke der Bornheimer Straße dient. Somit ist ein Baustart nicht
vor Anfang 2025 möglich. Zum jetzigen Stand soll weiterhin das Pflaster des
Stiftsplatzes in der Querungsinsel sowie im Gehwegbereich vor der Kirche
aufgegriffen und dort ebenfalls verlegt werden um eine gestalterische
Verbindung zu schaffen.
4. Wird die BV Bonn zukünftig regelmäßig über alle Fortschritte beim Projekt
‚Uni trifft City‘ informiert? Wie wird sichergestellt, dass es durch andere Ideen,
bsplsw. der SWB zur Wärmeplanung, zu keinen Verzögerungen des
Baubeginns kommt und für wann ist dieser nach aktuellem Stand möglich?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein verlässlicher Zeitplan bzw. Baustart genannt
werden. Die BonnNetz befinden sich momentan in der Prüfung zur
Fernwärmeplanung und bevor diese nicht abgeschlossen ist, kann keine
verlässliche Aussage bezüglich eines konkreten Zeitplanes/Baustarts getroffen
werden. Anvisiert ist, das Projekt in 2025 zu starten.
5. Wann werden die Planungen zur Brüdergasse der BV Bonn konkret
vorgestellt? Die Januar-Sitzung wurde in Aussicht gestellt. Es gab aber keine
Vorlage zur Sitzung am 30. Januar.Seite 2 von 5
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Die Beschlussvorlage zur Ausführungsplanung der Brüdergasse war am
09.04.24 in der BV Bonn.
6. Für wann konkret ist der Baubeginn zur Entsiegelung des Abschnitte
zwischen Budafokpark und Altem Stadthaus vorgesehen?
Die Verwaltung rechnet mit einem Baustart im 3. Quartal 2024.
7. Gibt es bereits Vorstellungen, wie die Zielsetzung des angenommenen
Bürgerantrages zu Moses Hess und des Wunsches nach mehr Wasserspielen,
-brunnen in den auf den ersten Bauabschnitt folgenden des Projektes
Rheinuferpromenade aufgenommen werden können?
Bürgerantrag Moses-Hess:
Ein erster Austausch mit dem Antragsteller zu standörtlichen und planerischen
Rahmenbedingungen und zur Integration eines Denkmals in die weitere
Planung des zweiten Bauabschnittes hat stattgefunden, so dass eine erste
Einschätzung zu möglichen Standorten vorliegt. Sobald konkrete Angaben zu
dem geplanten Denkmal wie z.B. Umfang, Größe, etc. eingereicht werden,
kann folgend der konkrete Standort final festgelegt und die baulichen
Schnittstellen mit dem Antragsteller abgestimmt werden.
Wunsch nach mehr Wasserspielen:
Bereits vor Auslobung des freiraumplanerischen Wettbewerbs wurde die
Öffentlichkeit in die Planung eingebunden (Ds.-Nr. 201908) und eine Vielzahl
von Anregungen und Wünschen abgefragt.
Im Rahmen der Überarbeitung des Wettbewerbsbeitrages wurde der
Gesamtbereich des ersten und zweiten Bauabschnittes betrachtet, mit dem
Ziel, möglichst viele der unterschiedlichen Bürgerwünsche stimmig in das
Gesamtkonzept zu integrieren ohne die einzelnen Abschnitte zu überfrachten.
Das Thema Wassererlebnis am Rheinufer war und ist im Rahmen der
Neugestaltung der Rheinuferpromenade ein sehr wichtiger Baustein. Die
bisherigen Wünsche hierzu waren sehr vielfältig, wie schwimmen im Rhein,
kleine Bachläufe zwischen den Grünbereichen oder auch Wasserspielplätze für
Kinder. Um den vielen unterschiedlichen Wünschen gerecht zu werden, wurden
alle Anregungen geprüft und in Abwägung mit den weiteren Wünschen und
unter Bezugnahme des Gesamtbudgets, eine Auswahl verschiedener
Ausstattungen im Gesamtbereich zum Thema Wassererlebnis integriert.
Da der Rhein im Bereich des 1. Bauabschnittes mehre Meter tiefer als die
Promenade liegt, ist in diesem Bereich ein direkter Kontakt mit dem Fluss
bautechnisch nicht möglich. Im ersten Bauabschnitt wurden daher zwei
unterschiedliche Wasserspiele vorgesehen, um das Element Wasser in diesemSeite 3 von 5
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Bereich erlebbar zu machen. Zum einen wurde ein technisch aufwendiges
Fontänenfeld unterhalb der Oper vorgesehen. Zum anderen ist in Richtung
Pegelhäuschen, auf der erhöhten Podestfläche, eine multifunktionale Sitz-
/Wasserskulptur geplant. Weiterhin sollen zusätzlich je ein Trinkwasserspender
im Bereich der Kennedybrücke sowie in der Nähe des Kinderspielbereiches
installiert werden.
Im 2. Bauabschnitt bietet sich durch die vorhandene Nato-Rampe die
Möglichkeit, den Rhein zu erreichen. Daher wurde hier vom Planungsbüro im
Rahmen der Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses vorgeschlagen,
breite Sitzstufen auf der Landseite an der Nato-Rampe vorzusehen, um hier
dem vielfachen Bürgerwunsch des „Sitzens am Wasser“ zu ermöglichen, was
aufgrund der Restriktionen der Bundeswasserstraße auf der Wasserseite leider
nicht möglich ist.
Die weitere Ausarbeitung der Entwurfsplanung des 3. Bauabschnittes ist ab
2026 vorgesehen, so dass hier aktuell nur das Wettbewerbsergebnis vorliegt.
Wie im Siegerentwurf dargestellt, ist eine größere Brunnenanlage auf dem
Platzbereich unterhalb der Ersten Fährgasse vorgesehen.
Bei der Installation von Wasserspielen sind nicht nur die optischen und
klimatischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Auch die wirtschaftlichen
Auswirkungen sind vorab zu betrachten und abzuwägen, da die künstlichen
Wasseranlagen einer regelmäßigen Wartung und Pflege bedürfen. Gerade am
Rheinufer sind die schwierigen Rahmenbedingungen im Abwägungsprozess
mit zu betrachten, da es sich hier um ein Überflutungsgebiet handelt und in der
technischen Umsetzung keine Standardlösungen eingebaut werden können.
Vor diesem Hintergrund wurden bisher nur im ersten Bauabschnitt aufwendige,
technische Lösungen eingeplant und im 2. Bauabschnitt der Fokus auf das
direkte Wassererlebnis, mit dem Sitzen in Rheinnähe, vorgesehen.
In der aktuellen Vorplanung des 2. Bauabschnitts sind die bisher dargestellten
Nutzungsbausteine im Gesamtkostenrahmen berücksichtigt. Sofern weitere,
zusätzliche Ausstattungen, wie weitere Wasserspiele, inkl. Technik in der
weiteren Planung Berücksichtigung finden sollen, muss im Rahmen der
Gesamtfinanzierung geprüft werden, welche anderen Nutzungsbausteine im
Gegenzug reduziert oder entfallen können, um den festgelegten Kostenrahmen
einzuhalten. Die aktuelle Kostenberechnung der Planungs- und Baukosten für
das Fontänenfeld im ersten Bauabschnitt unterhalb der Oper liegt bei
~450.000,00€.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Entwurfsplanung des zweiten Bauabschnittes
sind weitere Bürgerbeteiligungen vorgesehen, in denen noch weitere
Anregungen eingebracht und diskutiert werden können, so dass in der finalen
Entwurfsplanung, die den politischen Gremien zur Beratung vorgelegt wird,
dann ein bestmöglicher Querschnitt aus allen Bürgerwünschen berücksichtigt
ist.Seite 4 von 5
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Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de