240264 · Beschlussvorlage
Grundsatzentscheidung: Sicherung der OGS-Finanzierung ab dem Schuljahr 2024/2025 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen
Kerndaten
- Nummer
- 240264
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 240264 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundsatzentscheidung: Sicherung der OGS- Finanzierung ab dem Schuljahr 2024/2025 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen Beratungsfolge Schulausschuss Empfehlung Rat 14.03.2024 Entscheidung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag (vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie) Ausgleich der überdurchschnittlichen OGS-Lohnkostenentwicklung bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 Um Eltern und OGS-Trägern rechtzeitig eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewähren, beschließt der Rat für die Monate August bis einschließlich Dezember 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.466.302,50 €, um den OGS-Betrieb mit dem bewährten bisherigen Leistungsumfang in den Monaten August bis einschließlich Dezember des Schuljahres 2024/2025 sicherzustellen. Für den künftigen Doppelhaushalt 2025/2026 werden im Rahmen der Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel in Höhe von 5.798.529,38 € angemeldet, um den OGS-Betrieb mit dem bewährten bisherigen Leistungsumfang für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 sicherzustellen. Der Rat der Stadt Bonn erneuert seine Erwartungshaltung (Beschluss des Rates vom 01.02.2024, Drucksache 232206), dass auch das Land NRW seiner Verantwortung gerecht wird, sich finanziell an der Kompensation der überdurchschnittlichen Lohnkostenentwicklung zu beteiligen und die Ganztagsbetreuung in NRW angesichts der Tarifsteigerung abzusichern. Sollte das Land zwischenzeitlich mehr Mittel für OGS bereitstellen, ist der städtische finanzielle Anteil entsprechend anzupassen.Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Der Rat hat am 12.12.2023 beschlossen, die OGS-Finanzierung im laufenden Schuljahr 2023/2024 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen übergangsweise aufgrund der bislang noch nicht geklärten Beteilung des Landes an der künftigen Finanzierung der tarifbedingten OGS- Mehrkosten sicherzustellen (siehe Drucksache 232234). Die Entscheidung des Rates wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die Landesregierung zu diesem Zeitpunkt angekündigt hatte, bis Ende Januar 2024 zumindest den Entwurf für ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS- Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter auszuarbeiten. Im Januar 2024 hat die Landesregierung allerdings über die kommunalen Spitzenverbände verlauten lassen, dass der Entwurf für ein solches OGS-Artikelgesetz erst im ersten Quartal des Jahres 2024 vorgelegt werden wird. Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 beschlossen, sich der Forderung des Vorstands des Städtetags anzuschließen, die Landesregierung aufzufordern, die Ganztagsbetreuung in NRW angesichts der Tarifsteigerung abzusichern (siehe Drucksache 232206). Ungeachtet dessen benötigen Eltern und insbesondere die Träger des Offenen Ganztags in Bonn zeitnah Planungssicherheit für das Schuljahr 2024/2025, um vor allem die Verträge des Personals entsprechend gestalten und die Betreuungszeiten absichern zu können. Daher schlägt die Verwaltung im Hinblick auf die Sicherung der weiteren Finanzierung von OGS in Bonn über das Ende des Schuljahres 2023/2024 vor, die überdurchschnittliche Lohnkostenentwicklung bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 auszugleichen. Die Kalkulation basiert auf der Berechnung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von zusätzlichen kommunalen Mitteln, die der Rat bereits für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024 beschlossen hat (siehe Drucksache 232234). Diese Mittel sind darüber hinaus für das Schuljahr 2025/2026 mit 2% zu dynamisieren. Die Entscheidung des Rates über die inhaltliche Ausgestaltung und künftige Finanzierung des OGS-Betriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 (Beginn des Rechtsanspruchs) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung und in Abhängigkeit der vom Land angekündigten Konkretisierungen des künftigen OGS-Betriebs an Grund- und Förderschulen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de