← Vorlagen

240264 · Beschlussvorlage

Grundsatzentscheidung: Sicherung der OGS-Finanzierung ab dem Schuljahr 2024/2025 in den städtischen Bonner Grund- und Förderschulen

Nummer
240264
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 28.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 14.03.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.04.2024 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,9 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.993 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
240264
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundsatzentscheidung: Sicherung der OGS-
Finanzierung ab dem Schuljahr 2024/2025 in den
städtischen Bonner Grund- und Förderschulen
Beratungsfolge
Schulausschuss Empfehlung
Rat 14.03.2024 Entscheidung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.04.2024 Empfehlung
Beschlussvorschlag
(vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie)
Ausgleich der überdurchschnittlichen OGS-Lohnkostenentwicklung bis
zum Ende des Schuljahres 2025/2026
Um Eltern und OGS-Trägern rechtzeitig eine größtmögliche Planungssicherheit
zu gewähren, beschließt der Rat für die Monate August bis einschließlich
Dezember 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von
1.466.302,50 €, um den OGS-Betrieb mit dem bewährten bisherigen
Leistungsumfang in den Monaten August bis einschließlich Dezember des
Schuljahres 2024/2025 sicherzustellen.
Für den künftigen Doppelhaushalt 2025/2026 werden im Rahmen der
Haushaltsberatungen zusätzliche Mittel in Höhe von 5.798.529,38 €
angemeldet, um den OGS-Betrieb mit dem bewährten bisherigen
Leistungsumfang für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 sicherzustellen.
Der Rat der Stadt Bonn erneuert seine Erwartungshaltung (Beschluss des
Rates vom 01.02.2024, Drucksache 232206), dass auch das Land NRW seiner
Verantwortung gerecht wird, sich finanziell an der Kompensation der
überdurchschnittlichen Lohnkostenentwicklung zu beteiligen und die
Ganztagsbetreuung in NRW angesichts der Tarifsteigerung abzusichern.
Sollte das Land zwischenzeitlich mehr Mittel für OGS bereitstellen, ist der
städtische finanzielle Anteil entsprechend anzupassen.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Der Rat hat am 12.12.2023 beschlossen, die OGS-Finanzierung im
laufenden Schuljahr 2023/2024 in den städtischen Bonner Grund- und
Förderschulen übergangsweise aufgrund der bislang noch nicht geklärten
Beteilung des Landes an der künftigen Finanzierung der tarifbedingten OGS-
Mehrkosten sicherzustellen (siehe Drucksache 232234).
Die Entscheidung des Rates wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass die
Landesregierung zu diesem Zeitpunkt angekündigt hatte, bis Ende Januar 2024
zumindest den Entwurf für ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-
Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter auszuarbeiten. Im Januar 2024
hat die Landesregierung allerdings über die kommunalen Spitzenverbände
verlauten lassen, dass der Entwurf für ein solches OGS-Artikelgesetz erst im
ersten Quartal des Jahres 2024 vorgelegt werden wird. Der Rat hat in seiner
Sitzung am 01.02.2024 beschlossen, sich der Forderung des Vorstands des
Städtetags anzuschließen, die Landesregierung aufzufordern, die
Ganztagsbetreuung in NRW angesichts der Tarifsteigerung abzusichern (siehe
Drucksache 232206).
Ungeachtet dessen benötigen Eltern und insbesondere die Träger des Offenen
Ganztags in Bonn zeitnah Planungssicherheit für das Schuljahr 2024/2025, um
vor allem die Verträge des Personals entsprechend gestalten und die
Betreuungszeiten absichern zu können. Daher schlägt die Verwaltung im
Hinblick auf die Sicherung der weiteren Finanzierung von OGS in Bonn über
das Ende des Schuljahres 2023/2024 vor, die überdurchschnittliche
Lohnkostenentwicklung bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026
auszugleichen.
Die Kalkulation basiert auf der Berechnung der überplanmäßigen
Mittelbereitstellung von zusätzlichen kommunalen Mitteln, die der Rat bereits
für das zweite Schulhalbjahr 2023/2024 beschlossen hat (siehe Drucksache
232234). Diese Mittel sind darüber hinaus für das Schuljahr 2025/2026 mit 2%
zu dynamisieren.
Die Entscheidung des Rates über die inhaltliche Ausgestaltung und künftige
Finanzierung des OGS-Betriebs ab dem Schuljahr 2026/2027 (Beginn des
Rechtsanspruchs) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung
und in Abhängigkeit der vom Land angekündigten Konkretisierungen des
künftigen OGS-Betriebs an Grund- und Förderschulen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de