240262 · Mitteilungsvorlage
Namensgebung „Platz des Grundgesetzes“ für den Autobahnanschlusspunkt Bonn-Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 240262
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240262 Die Oberbürgermeisterin Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 13 Presseamt Dezernat: Dez. OB Namensgebung „Platz des Grundgesetzes“ für den Autobahnanschlusspunkt Bonn-Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Anlässlich "75 Jahre Grundgesetz" soll als Teil der Bonner Feierlichkeiten das Gelände der Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg der BAB A 562 den Namen „Platz des Grundgesetzes“ erhalten. Die Benennung soll Mittwoch, den 22. Mai 2024, mit einem offiziellen Akt vor Ort stattfinden. Mit der Widmung eines repräsentativen Ortes soll der Bedeutung Bonns als Verfassungsstadt der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft Ausdruck verliehen werden. Die Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg erscheint dafür besonders geeignet. Die Stadt Bonn hat sich dort zu einer repräsentativen Gestaltung des Geländes verpflichtet. Die bei vielen Bonner*innen und Passant*innen bekannte Stadtschmuckanlage mit 200 Fahnenmasten für herausragende, internationale Anlässe (wie das Hissen von Flaggen der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen anlässlich internationaler Anlässe) bildet einen eindrucksvollen Rahmen. Ursprünglich wurde dieses Gelände gebräuchlich „Platz der Vereinten Nationen“ genannt. Dieser Name gehört allerdings seit einigen Jahren zu dem Platz vor dem UN-Campus, zwischen den Gebäudeteilen des WorldConferenceCenterBonn. Zuweilen ruft dies noch Irritationen hervor. Daher führt die Benennung des Geländes der Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg der BAB A 562 mit „Platz des Grundgesetzes“ auch zu einer Klarheit in der Kommunikation und Orientierung in Bonn. Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass die Zuständigkeit für die Benennung der Flächen bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt. Diese stimmt der Benennung zu. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de