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240262 · Mitteilungsvorlage

Namensgebung „Platz des Grundgesetzes“ für den Autobahnanschlusspunkt Bonn-Bad Godesberg

Nummer
240262
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.06.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240262
Die Oberbürgermeisterin
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
13 Presseamt
Dezernat:
Dez. OB
Namensgebung „Platz des Grundgesetzes“ für den
Autobahnanschlusspunkt Bonn-Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 09.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Anlässlich "75 Jahre Grundgesetz" soll als Teil der Bonner Feierlichkeiten das
Gelände der Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg der BAB A 562 den Namen
„Platz des Grundgesetzes“ erhalten. Die Benennung soll Mittwoch, den 22. Mai
2024, mit einem offiziellen Akt vor Ort stattfinden.
Mit der Widmung eines repräsentativen Ortes soll der Bedeutung Bonns als
Verfassungsstadt der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft Ausdruck
verliehen werden.
Die Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg erscheint dafür besonders geeignet.
Die Stadt Bonn hat sich dort zu einer repräsentativen Gestaltung des Geländes
verpflichtet. Die bei vielen Bonner*innen und Passant*innen bekannte
Stadtschmuckanlage mit 200 Fahnenmasten für herausragende, internationale
Anlässe (wie das Hissen von Flaggen der Mitgliedsstaaten der Vereinten
Nationen anlässlich internationaler Anlässe) bildet einen eindrucksvollen
Rahmen.
Ursprünglich wurde dieses Gelände gebräuchlich „Platz der Vereinten
Nationen“ genannt. Dieser Name gehört allerdings seit einigen Jahren zu dem
Platz vor dem UN-Campus, zwischen den Gebäudeteilen des
WorldConferenceCenterBonn. Zuweilen ruft dies noch Irritationen hervor.
Daher führt die Benennung des Geländes der Anschlussstelle Bonn-Bad
Godesberg der BAB A 562 mit „Platz des Grundgesetzes“ auch zu einer
Klarheit in der Kommunikation und Orientierung in Bonn.
Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass die Zuständigkeit für die
Benennung der Flächen bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt. Diese
stimmt der Benennung zu.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de