240261-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Abschaffung der Gebühren für die Erst-/Folgeerteilung Absetzung Schmutzwassergebühren
Kerndaten
- Nummer
- 240261-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 240261-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 21 Kassen- und Steueramt Dezernat: Dez. II 05.02.2024 Bürgerantrag: Abschaffung der Gebühren für die Erst-/Folgeerteilung Absetzung Schmutzwassergebühren Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 20.03.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Einführung einer Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung von Anträgen auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühren im Zusammenhang mit für die Gartenbewässerung verwendeter Frischwassermengen ist nicht vorrangig durch die Notwendigkeit zur Konsolidierung des allgemeinen Haushaltes motiviert. Vielmehr hat nach Wegfall einer sogenannten Bagatellgrenze zum 01.01.2014 die Anzahl der zur Erfassung von Gartenwassermengen installierten Zwischenzähler und damit die Anzahl der jährlich zu bearbeitenden Ermäßigungsanträge massiv zugenommen. So stieg die Anzahl der Grundstücke mit registrierten Gartenwasserzählern von gut 700 im Jahr 2016 über 3.100 im Jahr 2019 auf mittlerweile über 7.500 im Jahr 2023. Hierdurch ist erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstanden. Die mit Einführung der Verwaltungsgebühr in Höhe von jeweils 46,00 EUR sowohl für die erstmalige Beantragung von Absetzungen von Wassermengen im Rahmen der Gartenbewässerung als auch für die Entscheidung über entsprechende Folgebeantragungen bei turnusmäßigem Zählertausch (in der Regel nach Ablauf der sechsjährigen Eichzeit) verbundenen Mehrerträge dienen der teilweisen Deckung der mit diesem überproportional gestiegenen Verwaltungsaufwand verbundenen Personalkosten. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/nSeite 1 von 2 Seite 2 KeineSeite 2 von 2
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