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240260-01 · Mitteilungsvorlage

Seilbahn, Kooperationsvereinbarung mit SWBV

Nummer
240260-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.04.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240260 Seilbahn, Kooperationsvereinbarung mit SWBV

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240260-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Seilbahn, Kooperationsvereinbarung mit SWBV
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
16.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat in seiner Sitzung
am 13.03.2024 die Vorlage 240260 beschlossen und darum gebeten, die Vor-
lage im Nachgang auch dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
zur Kenntnis zu geben. Dieser Bitte kommt die Verwaltung hiermit nach.
Nachfolgend daher der Text der oben genannten Beschlussvorlage:
“Begründung
Auf Grundlage des Beschlusses vom 09.06.2022 (DS 220975, weitere
Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn) hat die Stadt
Bonn gemeinsam mit der SWBV einen Kooperationsvertrag verfasst, welcher
die Zusammenarbeit folgender Projektphasen regelt:
1. Planung Seilbahn
2. Bau Seilbahn
3. Betrieb Seilbahn
Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam werden oder sich im Projektverlauf
Änderungsbedarfe ergeben, z.B. aufgrund versagter oder zu geringer
Förderung, können die Regelungen in beidseitigen einvernehmen angepasst
werden.
Für die laufende Planung des Seilbahnprojekts ist bezugnehmend auf die per
o.g. Ratsbeschluss festgelegten weiteren Schritte folgender Zwischenstand
erreicht/ zu berichten:
1. Überarbeitung der bestehenden technischen Planung:
Das Ingenieurbüro Schweiger, welches zuvor bereits mit der Planung der
Seilbahn beauftragt wurde erhielt zwischenzeitlich eine Weiterbeauftragung.Seite 1 von 4
Seite 2
Eine Überarbeitung des Längenschnitts aus 2019 ist zwischenzeitlich erfolgt.
Hier wurde neben der Aktualisierung auf Basis der fortschreitenden
Entwicklung der Seilbahntechnik (notwendige Vergrößerung der Platzhalter für
Stationen und Trasse) ganz wesentlich auch die Anpassung der Trasse im
Höhenverlauf an die örtlichen Zwangspunkte wie z.B. Querungen von
Straßenbahn- und DB- Infrastruktur sowie öffentlichen Straßenraum
weitergeführt. Zudem muss in Antwort auf die Abstimmungen mit substanziell
betroffenen Anliegern der Trasse deren Verlauf angepasst werden, was zum
Teil zu wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Erstentwurf führt, wie im
Fall der Stationsverschiebungen der Endstationen UKB sowie Schießbergweg.
Über wesentliche erforderliche Änderung bzw. Anpassungen der Planung wird
die Verwaltung in regelmäßigen Abständen die politischen Gremien
informieren.
2. Vorabstimmung u.a. mit Behörden, Trägern Öffentlicher Belange
und Stakeholdern:
Parallel laufen Vorabstimmungen mit einer Reihe von TÖBs, Behörden und
Stakeholdern im Hinblick auf deren zu berücksichtigende Belange im späteren
Planfeststellungsprozess. Konkret wurde die Kommunikation beispielsweise mit
der DB, den SWB, der Landesluftfahrtbehörde, Betreibern von
Richtfunktrassen, den Dezernaten (51) Natur- + Landschaftsschutz, (35.4)
Denkmalangelegenheiten sowie (54) Wasserwirtschaft der für die
Planfeststellung zuständigen Bez. Reg. Köln, dem LVR, dem Wasserstraßen-
und Schifffahrtsamt Rhein sowie einigen vor Ort direkt durch Stationen bzw.
wesentlichen Überflug betroffenen Stakeholdern aufgenommen. Auch werden
die Abstimmungen mit den städtischen Fachämtern wie Untere
Naturschutzbehörde (67-6), Untere Denkmalschutzbehörde (61-02), Untere
Umweltbehörde (67-7), Amt für Stadtgrün (67-11), Stadtplanungsamt 61, etc.
fortgeführt. Seitens des Stadtplanungsamts wird für sämtliche
Seilbahnstationen aktuell ein Lastenheft mit verkehrlichen Zusatznutzungen
(Mobilstationen, Fahrradabstellanlage, Bike-sharing etc.) erstellt. Diese
Nutzungen sollen in den Restflächen, welche nach Abzug der
voraussichtlichen, notwendigen Flächen für Seilbahntechnik,
Zugangsbauwerken und Bahnsteigen verbleibenden, priorisiert angeboten
werden. Auf dieser Basis soll ein erstes Raum- und Zugangskonzept für die
Stationen erstellt werden.
Der in der weiteren Planung zu berücksichtigende Stationsstandort Rheinaue
sowie der im Parkbereich verlaufende Trassenabschnitt befinden sich in einem
denkmalrechtlich geschützten Landschaftsschutzgebiet, welches zudem unter
dem Urheberrecht des Landschaftsarchitekten Gottfried Hansjakob steht.
Zwischenzeitlich konnte die Thematik Urheberrecht und Denkmalschutz in der
Zusammenarbeit mit Herr Hansjakob und dem Architekten Herr van Dorp
konkret aufgenommen werden und eine (beispielhafte) Vorplanung zur
landschaftlich harmonischen Einbettung der Station in den Rheinauenpark
entwickelt werden.
3. Erstellung von Vorgutachten für die Ausschreibung
Zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die funktionale Ausschreibung des
Seilbahnherstellers ist es notwendig eine Reihe von Vorgutachten in Auftrag zu
geben:Seite 2 von 4
Seite 3
Ein meteorologisches Gutachten für die Gesamttrasse zur Ermittlung der
klimatischen Planungsrandbedingungen (Wind, Eis, Schnee, Gewitter etc.) als
Grundlage für Bemessung und Betrieb der Seilbahn ist zwischenzeitlich erstellt
worden und wird aktuell durch den Seilbahnplaner IB Schweiger gesichtet und
für die Erstellung der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Ein spezielles aerodynamisches Gutachten inkl. Windkanalversuch zur
Ermittlung der Einflüsse des Posttowers sowie dessen Nachbarbebauung auf
die Windverhältnisse im nahräumigen Seilbahntrassenabschnitt wurde
durchgeführt. Eine erste Fassung des Gutachtens liegt vor und wird aktuell vom
IB Schweiger gesichtet.
Ein geologisches Vorgutachten/ Baugrundgutachten wurde zwischenzeitlich in
Auftrag gegeben. Hierzu sind aktuell zunächst die
Baugrunderkundungsarbeiten für die Trassenbereiche in den
Landschaftsschutzgebieten (Venusberg und Rheinauen) in Vorbereitung, da
diese außerhalb der Schonzeit erfolgen sollten. Die Arbeiten in den weiteren
Trassenbereichen werden im Anschluss sukzessive durchgeführt. Aufbauend
auf den Ergebnissen der Baugrundaufschlüsse, werden dann in der Folge die
geologischen Vorgutachten erstellt.
Zur Ermittlung und Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen des
Seilbahnprojekts auf die ebenfalls im Planfeststellungsverfahren zu
berücksichtigenden Schutzgüter und zur Erarbeitung einer diesbezüglich
genehmigungsfähigen Planung soll ein Gutachten umweltschutzfachlicher und
–rechtlicher Leistungen in Auftrag gegeben werden. Diese Leistungen werden
aktuell in einer EU-weiten Ausschreibung (VgV - Verfahren;
Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) vergeben.
Hier sind zwischenzeitlich Angebote vorgelegt worden, diese werden aktuell
ausgewertet. Eine Auftragserteilung ist für Anfang März 2024 geplant.
Die Vergabeunterlagen für ein Vorgutachten zum Thema Schallschutz wurden
erstellt und mögliche Bieter zur Abgabe von Angeboten bereits aufgefordert.
Aktuell wird von einer Beauftragung Ende März 2024 ausgegangen.
Da sich Teilbereiche der Seilbahntrasse in ausgewiesenen
Überschwemmungsgebieten bzw. potentiellen Hochwasserbereichen befindet,
werden aktuell Zielsetzungen und Randbedingungen für Vergabeunterlagen
eines möglichen wasserrechtlichen und hydrologischen Vorgutachtens
zusammengestellt. Die Vergabe dieses Gutachtens ist perspektivisch für Mitte
2024 geplant.
4. Durchführung der funktionalen Ausschreibung und
Planfeststellungsverfahren:
Das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerers nebst
Fachplanern wird aktuell von den SWBV durchgeführt. Mit einer Beauftragung
auf Basis des hier vorgelegten Kooperationsvertrags wird noch im ersten
Quartal 2024 gerechnet.
Es ist vorgesehen, dass der extern beauftragte Projektsteuerer die funktionale
Ausschreibung der konkreten Seilbahnplanung vorbereitet und die Erstellung
der für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen durch denSeite 3 von 4
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Seilbahnhersteller überwacht und kontrolliert. Die Vorgutachten müssen dann
nach der funktionalen Vergabe in Zusammenarbeit mit dem ausgesuchten
Hersteller der Seilbahnanlage auf Basis dessen Ausführungsplanung für die
Einreichung zur Planfeststellung aktualisiert werden, sodass anschließend mit
der Detailplanung das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts
durchgeführt werden kann.
5. Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zur Einbindung der
Bürgerschaft:
Wie empfohlen erhielt die bereits zuvor mit der Planung der
Öffentlichkeitsarbeit betraute Agentur IFOK zwischenzeitlich eine
Weiterbeauftragung. IFOK hat ein Kommunikationskonzept mit Maßnahmen für
das Jahr 2024 zusammengestellt.
Die Kommunikation mit Anrainern der Trasse sowie Interessenverbänden etc.
wird auch in 2024 fortgesetzt. Derzeit wird eine Anwohnendenwerkstatt für April
2024, gemäß dem Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, durch die Agentur IFOK
vorbereitet.”
Anlage/n
1 240208_Kostenübernahme Seilbahnprojekt_Entwurf (nichtöffentlich)Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de