240260-01 · Mitteilungsvorlage
Seilbahn, Kooperationsvereinbarung mit SWBV
Kerndaten
- Nummer
- 240260-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.674 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 240260-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat III Dezernat: Dez. III Seilbahn, Kooperationsvereinbarung mit SWBV Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 16.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Vorlage 240260 beschlossen und darum gebeten, die Vor- lage im Nachgang auch dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda zur Kenntnis zu geben. Dieser Bitte kommt die Verwaltung hiermit nach. Nachfolgend daher der Text der oben genannten Beschlussvorlage: “Begründung Auf Grundlage des Beschlusses vom 09.06.2022 (DS 220975, weitere Vorgehensweise und nächste Schritte zum Projekt Seilbahn) hat die Stadt Bonn gemeinsam mit der SWBV einen Kooperationsvertrag verfasst, welcher die Zusammenarbeit folgender Projektphasen regelt: 1. Planung Seilbahn 2. Bau Seilbahn 3. Betrieb Seilbahn Sollte ein Vertragsbestandteil unwirksam werden oder sich im Projektverlauf Änderungsbedarfe ergeben, z.B. aufgrund versagter oder zu geringer Förderung, können die Regelungen in beidseitigen einvernehmen angepasst werden. Für die laufende Planung des Seilbahnprojekts ist bezugnehmend auf die per o.g. Ratsbeschluss festgelegten weiteren Schritte folgender Zwischenstand erreicht/ zu berichten: 1. Überarbeitung der bestehenden technischen Planung: Das Ingenieurbüro Schweiger, welches zuvor bereits mit der Planung der Seilbahn beauftragt wurde erhielt zwischenzeitlich eine Weiterbeauftragung.Seite 1 von 4 Seite 2 Eine Überarbeitung des Längenschnitts aus 2019 ist zwischenzeitlich erfolgt. Hier wurde neben der Aktualisierung auf Basis der fortschreitenden Entwicklung der Seilbahntechnik (notwendige Vergrößerung der Platzhalter für Stationen und Trasse) ganz wesentlich auch die Anpassung der Trasse im Höhenverlauf an die örtlichen Zwangspunkte wie z.B. Querungen von Straßenbahn- und DB- Infrastruktur sowie öffentlichen Straßenraum weitergeführt. Zudem muss in Antwort auf die Abstimmungen mit substanziell betroffenen Anliegern der Trasse deren Verlauf angepasst werden, was zum Teil zu wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Erstentwurf führt, wie im Fall der Stationsverschiebungen der Endstationen UKB sowie Schießbergweg. Über wesentliche erforderliche Änderung bzw. Anpassungen der Planung wird die Verwaltung in regelmäßigen Abständen die politischen Gremien informieren. 2. Vorabstimmung u.a. mit Behörden, Trägern Öffentlicher Belange und Stakeholdern: Parallel laufen Vorabstimmungen mit einer Reihe von TÖBs, Behörden und Stakeholdern im Hinblick auf deren zu berücksichtigende Belange im späteren Planfeststellungsprozess. Konkret wurde die Kommunikation beispielsweise mit der DB, den SWB, der Landesluftfahrtbehörde, Betreibern von Richtfunktrassen, den Dezernaten (51) Natur- + Landschaftsschutz, (35.4) Denkmalangelegenheiten sowie (54) Wasserwirtschaft der für die Planfeststellung zuständigen Bez. Reg. Köln, dem LVR, dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein sowie einigen vor Ort direkt durch Stationen bzw. wesentlichen Überflug betroffenen Stakeholdern aufgenommen. Auch werden die Abstimmungen mit den städtischen Fachämtern wie Untere Naturschutzbehörde (67-6), Untere Denkmalschutzbehörde (61-02), Untere Umweltbehörde (67-7), Amt für Stadtgrün (67-11), Stadtplanungsamt 61, etc. fortgeführt. Seitens des Stadtplanungsamts wird für sämtliche Seilbahnstationen aktuell ein Lastenheft mit verkehrlichen Zusatznutzungen (Mobilstationen, Fahrradabstellanlage, Bike-sharing etc.) erstellt. Diese Nutzungen sollen in den Restflächen, welche nach Abzug der voraussichtlichen, notwendigen Flächen für Seilbahntechnik, Zugangsbauwerken und Bahnsteigen verbleibenden, priorisiert angeboten werden. Auf dieser Basis soll ein erstes Raum- und Zugangskonzept für die Stationen erstellt werden. Der in der weiteren Planung zu berücksichtigende Stationsstandort Rheinaue sowie der im Parkbereich verlaufende Trassenabschnitt befinden sich in einem denkmalrechtlich geschützten Landschaftsschutzgebiet, welches zudem unter dem Urheberrecht des Landschaftsarchitekten Gottfried Hansjakob steht. Zwischenzeitlich konnte die Thematik Urheberrecht und Denkmalschutz in der Zusammenarbeit mit Herr Hansjakob und dem Architekten Herr van Dorp konkret aufgenommen werden und eine (beispielhafte) Vorplanung zur landschaftlich harmonischen Einbettung der Station in den Rheinauenpark entwickelt werden. 3. Erstellung von Vorgutachten für die Ausschreibung Zur Vorbereitung der Vergabeunterlagen für die funktionale Ausschreibung des Seilbahnherstellers ist es notwendig eine Reihe von Vorgutachten in Auftrag zu geben:Seite 2 von 4 Seite 3 Ein meteorologisches Gutachten für die Gesamttrasse zur Ermittlung der klimatischen Planungsrandbedingungen (Wind, Eis, Schnee, Gewitter etc.) als Grundlage für Bemessung und Betrieb der Seilbahn ist zwischenzeitlich erstellt worden und wird aktuell durch den Seilbahnplaner IB Schweiger gesichtet und für die Erstellung der Vergabeunterlagen ausgewertet. Ein spezielles aerodynamisches Gutachten inkl. Windkanalversuch zur Ermittlung der Einflüsse des Posttowers sowie dessen Nachbarbebauung auf die Windverhältnisse im nahräumigen Seilbahntrassenabschnitt wurde durchgeführt. Eine erste Fassung des Gutachtens liegt vor und wird aktuell vom IB Schweiger gesichtet. Ein geologisches Vorgutachten/ Baugrundgutachten wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben. Hierzu sind aktuell zunächst die Baugrunderkundungsarbeiten für die Trassenbereiche in den Landschaftsschutzgebieten (Venusberg und Rheinauen) in Vorbereitung, da diese außerhalb der Schonzeit erfolgen sollten. Die Arbeiten in den weiteren Trassenbereichen werden im Anschluss sukzessive durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Baugrundaufschlüsse, werden dann in der Folge die geologischen Vorgutachten erstellt. Zur Ermittlung und Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen des Seilbahnprojekts auf die ebenfalls im Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigenden Schutzgüter und zur Erarbeitung einer diesbezüglich genehmigungsfähigen Planung soll ein Gutachten umweltschutzfachlicher und –rechtlicher Leistungen in Auftrag gegeben werden. Diese Leistungen werden aktuell in einer EU-weiten Ausschreibung (VgV - Verfahren; Verhandlungsverfahrens mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) vergeben. Hier sind zwischenzeitlich Angebote vorgelegt worden, diese werden aktuell ausgewertet. Eine Auftragserteilung ist für Anfang März 2024 geplant. Die Vergabeunterlagen für ein Vorgutachten zum Thema Schallschutz wurden erstellt und mögliche Bieter zur Abgabe von Angeboten bereits aufgefordert. Aktuell wird von einer Beauftragung Ende März 2024 ausgegangen. Da sich Teilbereiche der Seilbahntrasse in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten bzw. potentiellen Hochwasserbereichen befindet, werden aktuell Zielsetzungen und Randbedingungen für Vergabeunterlagen eines möglichen wasserrechtlichen und hydrologischen Vorgutachtens zusammengestellt. Die Vergabe dieses Gutachtens ist perspektivisch für Mitte 2024 geplant. 4. Durchführung der funktionalen Ausschreibung und Planfeststellungsverfahren: Das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerers nebst Fachplanern wird aktuell von den SWBV durchgeführt. Mit einer Beauftragung auf Basis des hier vorgelegten Kooperationsvertrags wird noch im ersten Quartal 2024 gerechnet. Es ist vorgesehen, dass der extern beauftragte Projektsteuerer die funktionale Ausschreibung der konkreten Seilbahnplanung vorbereitet und die Erstellung der für das Planfeststellungsverfahren notwendigen Unterlagen durch denSeite 3 von 4 Seite 4 Seilbahnhersteller überwacht und kontrolliert. Die Vorgutachten müssen dann nach der funktionalen Vergabe in Zusammenarbeit mit dem ausgesuchten Hersteller der Seilbahnanlage auf Basis dessen Ausführungsplanung für die Einreichung zur Planfeststellung aktualisiert werden, sodass anschließend mit der Detailplanung das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt werden kann. 5. Fortsetzung des Beteiligungsprozesses zur Einbindung der Bürgerschaft: Wie empfohlen erhielt die bereits zuvor mit der Planung der Öffentlichkeitsarbeit betraute Agentur IFOK zwischenzeitlich eine Weiterbeauftragung. IFOK hat ein Kommunikationskonzept mit Maßnahmen für das Jahr 2024 zusammengestellt. Die Kommunikation mit Anrainern der Trasse sowie Interessenverbänden etc. wird auch in 2024 fortgesetzt. Derzeit wird eine Anwohnendenwerkstatt für April 2024, gemäß dem Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, durch die Agentur IFOK vorbereitet.” Anlage/n 1 240208_Kostenübernahme Seilbahnprojekt_Entwurf (nichtöffentlich)Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de