240259 · Mitteilungsvorlage
Nutriamanagement – Berichterstattung
Kerndaten
- Nummer
- 240259
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.02.2024
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240259 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Nutriamanagement – Berichterstattung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 10.04.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Rückblick Nach sorgfältiger Grundlagenarbeit, Konsultationen mit externen Fachstellen und Fachkolleg*innen sowie Beratung in den politischen Gremien wurde im Herbst 2022 mit der Umsetzung aktiver Maßnahmen zum Nutria-Management im linksrheinischen Rheinauenpark begonnen (DS 221672). Bestandskontrolle und Entnahme von Nutrias erfolgen nach den Empfehlungen des „LANUV und MKLUNV Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014“. Für das aktive Management wurden zur Fangjagd zwei qualifizierte, externe jagdausführungsberechtigte Personen (JAP) beauftragt. Die JAP erhielten eine zeitlich beschränkte Genehmigung zur Jagdausübung im linksrheinischen Rheinauenpark durch die Untere Jagdbehörde. Der Einsatz von Schusswaffen zum Abfangen der Nutria erfolgt unter strengen Auflagen. Die Tiere werden ausschließlich in vollverblendeten Lebendfallen unversehrt eingefangen. Ein an den Fallen befestigtes Meldesystem verständigt die jagdausführungsberechtigten Personen (JAP), die die Fallen unverzüglich kontrollieren. Bei Besatz der Lebendfallen wird das Nutria in einen bereitstehenden Abfangkorb überführt und ortsnah mittels Kurzwaffe artgerecht erlegt. Bei der Schussabgabe wird aus allernächster Nähe, nur von oben senkrecht nach unten in den Boden geschossen (sogenannter Fangschuss). Der Boden ist ein geeigneter und nachweislich bei der Jagdausführung sicherer Kugelfang. Neben Maßnahmen zur aktiven Kontrolle der Populationsgröße setzt die Stadt Bonn auch auf eine verstärkte Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit (Informationen auf der Homepage, Pressemitteilungen, zusätzliche Informationsschilder im Rheinauenpark). Zielsetzung und Evaluierung für 2023 Ziel der Maßnahme ist es, die Populationsgröße deutlich zu reduzieren und auf einem konstant niedrigen Niveau zu halten. Zur Erfolgskontrolle der Maßnahme wurde die Populationsgröße im RahmenSeite 1 von 2 Seite 2 eines Monitorings durch ein externes sachverständiges Büro an drei Terminen im Jahr 2023 erhoben. Zusätzlich wurden die von den Nutrias neu verursachten Schäden nach der Seesanierung am Rheinauensee detailliert dokumentiert. Die Ergebnisse der letzten Erhebung lagen Ende Oktober 2023 vor. Mit den gutachterlichen Berichten kann evaluiert werden, ob die bisherigen Maßnahmen die gewünschte Wirksamkeit entfaltet haben und eine Fortführung der Maßnahme notwendig ist. Ergebnisse In den Jahren 2022 und 2023 wurden insgesamt 59 Tiere erlegt. Beim letzten Monitoring-Termin im Oktober 2023 wurden von den Gutachter*innen weniger als 10 Tiere erfasst. Es wird angenommen, dass bei den Erhebungsgängen nicht alle Tiere erfasst werden konnten, da sich immer auch Tiere in Bauten oder unter Wasser aufhalten. Bei den Monitoring-Terminen im Laufe des Jahres wurden auch neue Schäden im linksrheinischen Rheinauenpark dokumentiert. Um einen Totalausfall durch Wegfraß von Nutrias zu verhindern, müssen daher die Neupflanzungen im Rahmen der Seesanierung durch Metallkörbe gesichert werden Das Monitoring belegt, dass die Nutria-Population durch die Maßnahmen erfolgreich reduziert werden konnte. Ausblick Die aktive Jagd wurde im November 2023 nach Abschluss der letzten Zählung eingestellt. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Nutria- Population in 2024 weiterhin eng zu überwachen. Es ist bereits jetzt absehbar, dass ohne eine kontinuierliche Weiterführung des Managements die Nutria-Population wieder anwachsen wird. Um weiteren Schäden vorzubeugen, soll die Population auf einem konstant niedrigen Niveau gehalten werden. Abstimmungen bezüglich des weiteren Vorgehens finden zeitnah statt. Appell Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich alle Personen, die nicht von der Stadtverwaltung beauftragt wurden und Nutrias im Rheinauenpark unerlaubt jagen und erlegen, einer Straftat schuldig machen (DS 232302). Das illegale Erlegen / Erschlagen von Tieren unter Anwendung nicht tierschutz- gerechter Methoden wird von der Stadtverwaltung nicht toleriert. Aus diesem Grund wurden und werden alle gemeldeten Vorfälle zur Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gebracht. Für alle Fälle von widerrechtlicher Nutria- Bejagung oder durch Dritte angebrachte diffamierende Plakatierungen werden ordnungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen in die Wege geleitet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de