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240259 · Mitteilungsvorlage

Nutriamanagement – Berichterstattung

Nummer
240259
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.02.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 10.04.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.03.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
240259
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Nutriamanagement – Berichterstattung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.03.2024 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 10.04.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Rückblick
Nach sorgfältiger Grundlagenarbeit, Konsultationen mit externen Fachstellen
und Fachkolleg*innen sowie Beratung in den politischen Gremien wurde im
Herbst 2022 mit der Umsetzung aktiver Maßnahmen zum Nutria-Management
im linksrheinischen Rheinauenpark begonnen (DS 221672).
Bestandskontrolle und Entnahme von Nutrias erfolgen nach den Empfehlungen
des „LANUV und MKLUNV Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zur VO
(EU) Nr. 1143/2014“.
Für das aktive Management wurden zur Fangjagd zwei qualifizierte, externe
jagdausführungsberechtigte Personen (JAP) beauftragt. Die JAP erhielten eine
zeitlich beschränkte Genehmigung zur Jagdausübung im linksrheinischen
Rheinauenpark durch die Untere Jagdbehörde. Der Einsatz von Schusswaffen
zum Abfangen der Nutria erfolgt unter strengen Auflagen.
Die Tiere werden ausschließlich in vollverblendeten Lebendfallen unversehrt
eingefangen. Ein an den Fallen befestigtes Meldesystem verständigt die
jagdausführungsberechtigten Personen (JAP), die die Fallen unverzüglich
kontrollieren. Bei Besatz der Lebendfallen wird das Nutria in einen
bereitstehenden Abfangkorb überführt und ortsnah mittels Kurzwaffe artgerecht
erlegt. Bei der Schussabgabe wird aus allernächster Nähe, nur von oben
senkrecht nach unten in den Boden geschossen (sogenannter Fangschuss).
Der Boden ist ein geeigneter und nachweislich bei der Jagdausführung sicherer
Kugelfang.
Neben Maßnahmen zur aktiven Kontrolle der Populationsgröße setzt die Stadt
Bonn auch auf eine verstärkte Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit
(Informationen auf der Homepage, Pressemitteilungen, zusätzliche
Informationsschilder im Rheinauenpark).
Zielsetzung und Evaluierung für 2023
Ziel der Maßnahme ist es, die Populationsgröße deutlich zu reduzieren und auf
einem konstant niedrigen Niveau zu halten.
Zur Erfolgskontrolle der Maßnahme wurde die Populationsgröße im RahmenSeite 1 von 2
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eines Monitorings durch ein externes sachverständiges Büro an drei Terminen
im Jahr 2023 erhoben. Zusätzlich wurden die von den Nutrias neu verursachten
Schäden nach der Seesanierung am Rheinauensee detailliert dokumentiert.
Die Ergebnisse der letzten Erhebung lagen Ende Oktober 2023 vor.
Mit den gutachterlichen Berichten kann evaluiert werden, ob die bisherigen
Maßnahmen die gewünschte Wirksamkeit entfaltet haben und eine Fortführung
der Maßnahme notwendig ist.
Ergebnisse
In den Jahren 2022 und 2023 wurden insgesamt 59 Tiere erlegt. Beim letzten
Monitoring-Termin im Oktober 2023 wurden von den Gutachter*innen weniger
als 10 Tiere erfasst. Es wird angenommen, dass bei den Erhebungsgängen
nicht alle Tiere erfasst werden konnten, da sich immer auch Tiere in Bauten
oder unter Wasser aufhalten.
Bei den Monitoring-Terminen im Laufe des Jahres wurden auch neue Schäden
im linksrheinischen Rheinauenpark dokumentiert. Um einen Totalausfall durch
Wegfraß von Nutrias zu verhindern, müssen daher die Neupflanzungen im
Rahmen der Seesanierung durch Metallkörbe gesichert werden
Das Monitoring belegt, dass die Nutria-Population durch die Maßnahmen
erfolgreich reduziert werden konnte.
Ausblick
Die aktive Jagd wurde im November 2023 nach Abschluss der letzten Zählung
eingestellt. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Entwicklung der Nutria-
Population in 2024 weiterhin eng zu überwachen.
Es ist bereits jetzt absehbar, dass ohne eine kontinuierliche Weiterführung des
Managements die Nutria-Population wieder anwachsen wird. Um weiteren
Schäden vorzubeugen, soll die Population auf einem konstant niedrigen Niveau
gehalten werden. Abstimmungen bezüglich des weiteren Vorgehens finden
zeitnah statt.
Appell
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass sich alle Personen, die nicht
von der Stadtverwaltung beauftragt wurden und Nutrias im Rheinauenpark
unerlaubt jagen und erlegen, einer Straftat schuldig machen (DS 232302).
Das illegale Erlegen / Erschlagen von Tieren unter Anwendung nicht tierschutz-
gerechter Methoden wird von der Stadtverwaltung nicht toleriert. Aus diesem
Grund wurden und werden alle gemeldeten Vorfälle zur Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft gebracht. Für alle Fälle von widerrechtlicher Nutria-
Bejagung oder durch Dritte angebrachte diffamierende Plakatierungen werden
ordnungs- bzw. strafrechtliche Maßnahmen in die Wege geleitet.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de