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240255-21 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes Antrag zur Vorlage 240255

Nummer
240255-21 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240255 Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240255-21 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Schutz der Bonner Bevölkerung vor den
Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes
Antrag zur Vorlage 240255
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt eine höhere Behörde dar. Damit hat die
Bundesstadt Bonn keine Weisungsbefugnis über die Nutzung der Gleise der
Deutschen Bahn (DB).
Lärm an Schienenwegen wird nicht berechnet, sondern gemessen aufgrund der
fehlerhaften Ergebnisse durch Umweltgeräusche usw. Die Berechnungen
sowie die Luftmessungen würden sehr viele Kapazitäten in Anspruch nehmen.
Da das EBA und die DB weiterhin ihre Schienenwege nutzen können, wie sie
das für notwendig erachten, würden die Ergebnisse von Berechnungen
gegebenenfalls keine Wirkung erzielen.
Die Berechnungen und Messungen könnten durch externe Gutachterbüros
durchgeführt werden. Die städtischerseits anfallenden Kosten in der aktuellen
Haushaltssituation hierfür stehen aber in keiner Relation zu den Ergebnissen
bzw. dem Ausbleiben einer Reaktion der DB. Im Rahmen der rechtsrheinischen
Sanierung sowie der Generalsanierung kommt die DB der Bundesstadt Bonn
bereits entgegen und errichtet Schallschutzwände auf ihre Kosten. Der
während der Sanierungen aufkommende Mehrverkehr auf den jeweiligen
anderen Schienenstrecken verpflichtet nicht zur Durchführung von
Schallschutzmaßnahmen, das ist nur bei einem kompletten Neubau der Fall.
Die Verwaltung verweist zudem auf die in diesem Zusammenhang ebenfalls
relevanten Stellungnahmen der Verwaltung unter DS 240255-10 ST und DS
240255-20 ST.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de