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240255-20 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der BBB-Fraktion: Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes, hier: Erhöhtes Güterverkehrsaufkommen auf der linksrheinischen DB-Strecke durch Bonn

Nummer
240255-20 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240255 Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240255-20 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage der BBB-Fraktion: Schutz der
Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der
Eisenbahnstrecken des Bundes, hier: Erhöhtes
Güterverkehrsaufkommen auf der linksrheinischen
DB-Strecke durch Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die Deutsche Bahn (DB) unterstehen
nicht der Bundesstadt Bonn, daher hat die Verwaltung keine Weisungsbefugnis
gegenüber diesen höheren Behörden. Auf den, der DB und dem EBA
zugehörigen, Schienenwegen und Grundstücken, liegt jegliche
Entscheidungsgewalt bei diesen selbst. Es besteht keine Informationsschuld zu
genauen Zahlen und Betriebsinformationen.
Die DB AG wurde mehrfach um Informationen durch die Verwaltung der Stadt
Bonn gebeten, nun erneut mit Ihren konkreten Fragen. Bisher ist keine Antwort
erfolgt, daher sind die Antworten nicht vollständig.
1. Wie hoch war die durchschnittliche tägliche Anzahl von
Zugdurchfahrten in Bonn, aufgeteilt auf Personen- und Güterzüge
auf der linksrheinischen Eisenbahnstrecke vor der Sperrung der
rechtsrheinischen DB-Schienen auf dem Abschnitt Troisdorf –
Wiesbaden und wie hoch ist sie seither?
Die angeforderte Teilstellungnahme der DB liegt der Verwaltung noch
nicht vor.
2. Wie hoch war die durchschnittliche Lärm- und
Erschütterungsbelastung für die Anwohner der linksrheinisch
durch Bonn führenden Bahngleise vor der aktuellen Sperrung der
rechtsrheinischen Schienenstrecke und wie hoch ist sie seither?
Informationen zu der Belastung vor der rechtsrheinischen Strecke sind
öffentlich einsehbar unter folgender Website:
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ Hier befindet sich
unteranderem die Lärmkartierung des EBA zu ihren eigenen
Schienenstrecken, auch zu den beiden Strecken durch Bonn. Dies sind
die aktuellen Daten aus 2022, vor der Sperrung. Zu den InformationenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
nach der Sperrung hat die DB nichts veröffentlicht. Eine Antwort steht
aus.
3. Wie haben sich die durchschnittlichen Schließzeiten der
Schranken an der linksrheinischen Schienentrecke in Bonn seit
der Sperrung der Bahngleise auf dem Abschnitt Troisdorf –
Wiesbaden verändert?
Eine Antwort der DB steht aus. Im Rahmen des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gilt für Eisenbahnen § 2 Abs. 1
Nr. 4 in Verbindung mit §§ 41-43 BImSchG. Der Regelungsbereich ist
somit nur eröffnet, wenn ein Bau oder eine wesentliche Änderung
vorliegt, was bei Bestandsstrecken nicht der Fall ist. Der weiterführende
Verweis auf die §§ 41-43 BImSchG (in Verbindung mit der 16. Bundes-
Immissionsschutzverordnung) offenbart weiter, dass hier nur
Regelungen für Geräusche getroffen werden. Somit gibt es aus dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz heraus keine Anforderungen bezüglich
Erschütterungen – weder im Bestand noch infolge von Bau oder
wesentlicher Änderung von Schienenwegen der Eisenbahnen. Der
kurzzeitige Mehrverkehr bietet daher kein Anspruch auf Lärmschutz.
4. Welche Maßnahmen hat die Stadt Bonn seit wann ergriffen, um die
durch Luft- und Körperschall sowie durch Staubpartikel und starke
Geruchsentwicklung infolge Bremsabriebes
hervorgerufenen Auswirkungen auf die Bonner Anwohner der
Bahnstrecken des Bundes zu dokumentieren?
Da das EBA und die DB für ihre Grundstücke und Schienenstrecken
selbst verantwortlich sind, hat die Stadt Bonn unter anderem nicht die
Möglichkeit, eigene Berechnungen oder Messungen durchzuführen. Für
Schallberechnungen fehlen ebenfalls die Informationen der DB.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de