240255-16 · Große Anfrage
BBB-Anfrage Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes, Drucksachenfolge 240255
Kerndaten
- Nummer
- 240255-16
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 240255-16 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Johannes Schott 29.4.2026 BBB-Anfrage Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes, Drucksachenfolge 240255 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 28.05.2026 Kenntnisnahme Rat 11.06.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wurde der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt (EBA) der anlässlich der beabsichtigten Generalsanierungen der links- und rechtsrheinischen Eisenbahnstrecke mit Drucksache 240255-13 gefasste Beschluss des Rates vom 8. September 2025 zu Ziffer 1 und 3 bezüglich dort vorzusehender Planung, Umsetzung bzw. Anordnung von Maßnahmen zur Minderung von Schienenlärm und den mit dem Bahnbetrieb einhergehenden Erschütterungen (Körperschall) übermittelt, wenn ja, wann und welche Reaktion ist darauf seitens der zuvor Genannten erfolgt? 2. In welcher Weise und mit welchem konkreten Ergebnis ist die Stadtverwaltung ihrem Auftrag, sich bei den für die Schienensanierung zuständigen Verantwortlichen für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen zum Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der links- und rechtsrheinischen Eisenbahnstrecke des Bundes einzusetzen, nachgekommen? 3. An welchen Stellen des Bonner Stadtgebietes, durch die die zur Erneuerung anstehenden links- und rechtsrheinischen Schienenwege des Bundes führen, sind im Zuge der Sanierung der besagten Gleisanlagen im Nahbereich von Wohnbebauung Weichenanlagen mit beweglichen Herzstück, Unterschottermatten, besohlte Schwellen bzw. Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen und Lärmschutzwände zum Einbau vorgesehen? Begründung Am 8. September 2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn Folgendes einstimmig beschlossen:Seite 1 von 2 Seite 2 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn fordert die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt (EBA) dazu auf, anlässlich der für 2028 beabsichtigten Generalsanierung der linksrheinischen Eisenbahnstrecke zwischen Köln und Koblenz auf den durch Bonn führenden Gleisabschnitten Maßnahmen zur Minderung von Schienenlärm und den mit dem Bahnbetrieb einhergehenden Erschütterungen (Körperschall) einzuplanen und umzusetzen bzw. anzuordnen. Konkret sollen im Nahbereich von Wohnbebauung Weichenanlagen mit beweglichen Herzstück, Unterschottermatten, besohlte Schwellen bzw. Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen und Lärmschutzwände zum Einsatz kommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den für die Schienensanierung zuständigen Verantwortlichen für die Umsetzung der unter Ziffer 1 beantragten Maßnahmen zum Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der linksrheinischen Eisenbahnstrecke des Bundes einzusetzen. 3. Der Rat fordert die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt (EBA) auf, den rechtsrheinischen Schienenstrang auf dem Gebiet von Bonn-Beuel anlässlich bevorstehender und laufender Sanierungen in ähnlicher Weise wie in Zif. 1 erschütterungsarm auszustatten. Die Wohnbevölkerung soll außerdem durch Schutzwände im Bereich der neuen S13 Trasse entsprechend dem BimSchG §§ 41 ff, der 16. BimSchV, dem Gesetz zum Schienenlärmschutz und der Umgebungslärmrichtlinie von Schallemissionen entlastet werden. Hier ist die bestehende Planung ggf. nachzuschärfen. Mit der vorgelegten Anfrage soll der Stand der Umsetzung des Beschlusses in Erfahrung gebracht werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de