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240255-12 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes; hier Austausch von Weichen und Schienen sowie Stellwerkstechnik auf der linksrheinischen Eisenbahnstrecke zw. Bonn Hauptbahnhof und Betriebsbahnhof „Neuer Weg“ in Mehlem in den Jahren 2024/25 Drucksachenfolge 240255

Nummer
240255-12 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Neuer Weg Straße· Lannesdorf, Bad Godesberg
  • Bonn Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 03.07.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.08.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240255 Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
240255-12 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage Schutz der Bonner Bevölkerung vor
den Emissionen der Eisenbahnstrecken des
Bundes; hier Austausch von Weichen und
Schienen sowie Stellwerkstechnik auf der
linksrheinischen Eisenbahnstrecke zw. Bonn
Hauptbahnhof und Betriebsbahnhof „Neuer Weg“ in
Mehlem in den Jahren 2024/25
Drucksachenfolge 240255
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.06.2025 Kenntnisnahme
Rat 03.07.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1:
Welche Maßnahmen zur Minderung von Schienenlärm und den mit dem
Bahnbetrieb einhergehenden Erschütterungen (Körperschall) wurden
oder werden noch anlässlich des aktuellen Austausches von Schienen
und Weichen sowie der Erneuerung von Stellwerkstechnik auf dem
Abschnitt der linksrheinischen Eisenbahnstrecke zwischen Bonn Hbf bis
Betriebsbahnhof „Neuer Weg“ ergriffen?
Dazu nimmt das Eisenbahn-Bundesamt wie folgt Stellung:
Wie die DB InfraGO AG als zuständige Projektleitung der Baumaßnahmen
mitteilte, wurden bei den genannten Arbeiten keine Maßnahmen zur Minderung
von Schienenlärm etc. im Rahmen der Lärmsanierung ergriffen. Wie in der
Pressemitteilung zu lesen ist, dienten die Arbeiten zur Erneuerung der
Infrastruktur im Rahmen des neuen elektronischen Stellwerkes (ESTW) Bonn-
Bad Godesberg. Dabei wurden unter anderem ein Modulgebäude errichtet,
Signale installiert oder ausgetauscht, Weichenantriebe und Signalbrücken
eingebracht.
Frage 2:
Falls beim derzeit laufenden Austausch bzw. der Erneuerung keine
Unterschottermatten, besohlte Schwellen bzw. Schienenstegdämpfer,
Schienenstegabschirmungen oder Weichenanlagen mit beweglichenSeite 1 von 2
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Herzstück** verbaut worden sind, warum ist dies im Einzelnen und
insbesondere dort nicht vorgesehen, wo die Gleisanlagen unmittelbar
bzw. in geringem Abstand an Wohnhäuser heranreichen?
Dazu nimmt das Eisenbahn-Bundesamt wie folgt Stellung:
Dazu liegen dem Eisenbahn-Bundesamt keine Informationen vor. Wie erwähnt
liegt die Projektleitung der Baumaßnahmen bei der DB InfraGO AG. Im Übrigen
verweist das Eisenbahn-Bundesamt auf die Antworten der Stellungnahme
240255-10 ST.
Frage 3:
Welche Schallminderungstechnologie genau hat die
Oberbürgermeisterin von der DB AG oder der zuständigen
Aufsichtsbehörde für die Bahnstrecken des Bundes für die jetzt in
Umsetzung befindlichen Maßnahmen zum Austausch und Erneuerung
des Schienenweges bzw. Teilen davon zwischen Bonn Hauptbahnhof
und Landesgrenze von NRW zu RP bei wem wann mit welchem
Ergebnis erbeten bzw. eingefordert?
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die DB ist auf die Stadt Bonn zugekommen, um über geplante Maßnahmen der
Lärmsanierung im Zuge der geplanten Generalsanierung des linksrheinischen
Hochleistungskorridors im Jahr 2028 zu informieren (ausführlich siehe
Mitteilungsvorlage DS 253057).
Darüber hinaus gibt es langfristig Überlegungen seitens der DB, die
Bahnstrecke südlich von Bonn auszubauen. Diese Überlegungen befinden sich
jedoch in einem so frühen Stadium, dass die Notwendigkeit etwa von
Schallschutzwänden entlang der Strecke noch nicht bewertet werden kann. Sie
wurde jedoch bei den Kostenrisiken in der Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Die Stadt Bonn setzt sich bei jeglichen Planungen für den Schutz der
Bevölkerung vor Lärm- und sonstigen Emissionen ein und dringt
dementsprechend auch auf Maßnahmen zur Schallminderung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de