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240255-03 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes

Nummer
240255-03
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 08.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 240255 Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der Eisenbahnstrecken des Bundes

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Große Anfrage
öffentlich
240255-03
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
08.08.2024
BBB-Anfrage: Schutz der Bonner Bevölkerung vor
den Emissionen der Eisenbahnstrecken des
Bundes
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Fragestellung
1.Welche landes- bzw. bundesrechtlichen Vorgaben oder Richtlinien bzw.
europarechtlichen Vorschriften oder andere Regelungen gelten für die durch
den Betrieb von Eisenbahnstrecken des Bundes ausgelösten Emissionen wie
Körper- und Luftschall?
2. In welcher Intensität sind durch Körperschall von den Eisenbahnstrecken des
Bundes hervorgerufene Schwingungen bzw. Erschütterungen von
Wohnhäusern auf Grund welcher rechtlichen Grundlage bzw. gültiger
Rechtsprechung zu dulden und welche Ansprüche stehen Betroffenen zu, die
Einhaltung etwaiger Grenzwerte auf wessen Kosten prüfen zu lassen?
3. Welche Richtlinien oder von wann stammende anerkannte Regeln der
Technik gelten für den Bau und Betrieb von Schienenweichen und wie hoch
dürfen die Kraftstöße sein, die bei der Überfahrt von Gleiswechseln auf den
Schienenwegen des Bundes in den Boden eingebracht werden dürfen?
4. Sind der Verwaltung Technologien bekannt, die die von Schienenweichen
ausgehenden Erschütterungen des Bodens mindern können und wenn ja,
welche?
5. Wurde die Stadtverwaltung über die Absicht der Deutsche Bahn AG (DB AG)
in Kenntnis gesetzt, die srheinische Eisenbahnstrecke Köln-Koblenz in 2028 zu
sanieren, und wenn ja, welche Informationen liegen vor?
6. Welche Schallminderungstechnologien wird die Oberbürgermeisterin von der
DB AG oder der zuständigen Aufsichtsbehörde für die Bahnstrecken des
Bundes für die beabsichtigte Generalsanierung der Schienenwege des Bundes
durch Bonn einfordern?
7.Welche Möglichkeiten haben die von Bahnemissionen betroffenen Bonner
und Bonnerinnen, sich gegen den krankmachenden Lärm und die
bauwerksgefährdenden Erschütterungen, die von den Eisenbahnstrecken des
Bundes im Stadtgebiet ausgehen, zur Wehr zu setzten?
8. Hat sich die Bundesstadt Bonn an der in 2023/24 durchgeführtenSeite 1 von 3
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Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken des
Bundes beteiligt und wenn ja, mit welcher Stellungnahme und wenn nein,
warum nicht?
9. Wie viele Bonnerinnen und Bonner sind von Schienenlärm und
einhergehenden Erschütterungen, verursacht durch die rechts- und srheinische
Bahnstrecke des Bundes betroffen?
Begründung
Die Anfrage ist seit 6 Monaten unbeantwortet und hatte folgende Begründung:
Jeden Tag fahren nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes durchschnittlich
rund 550 Züge durch Bonn (p.a.: srheinisch= 116.916, rechtsrheinisch=
82.785)*. Das hat schwerwiegende Folgen: Die Anwohner der über das Bonner
Stadtgebiet laufenden Bahnstrecken leiden zunehmend unter dem vom
Zugverkehr verursachten Lärm und den einhergehenden Erschütterungen. Der
Bahnverkehr setzt einen krankmachenden** Lärmpegel von nicht selten über
90 dB(A) frei. Die für Wohngebiete zulässigen Grenzwerte für
Lärmeinwirkungen werden dadurch sowohl tags als auch nachts regelmäßig
weit überschritten. Dies gilt für den sogenannten primären Luftschall als auch
den vom Rad auf die Schiene übertragenen Impuls, der Körperschall in den
Boden einbringtund in der Folge einerseits Bausubstanz bedrohende
Schwingungen in Gebäuden bewirkt und andererseits in den Räumen solcher
Bauwerke störenden Sekundärschall erzeugt.
Der größte Teil der durch Bonn verlaufenden rechts- und srheinischen
Eisenbahnstrecken verfügt über keinerlei bauseitige
Schallminderungsmaßnahmen. Die nahezu unverändert verwendete Technik
für die Gleisanlagen stammt aus dem vorvergangenen Jahrhundert. Angesichts
des von nicht wenigen Anliegern als Lärmterror empfundenen Zugbetriebs
durch Bonn, insbesondere durch abends und nächtlich verkehrende
Gütertransporte (Summe: p.a.: Gesamt: 57.711) hervorgerufen, sehen die
Fragesteller dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Betroffenen.
Während in Bonn auf Hauptverkehrsstraßen Anwohner vor Straßenlärm und
seinen Folgen für den menschlichen Körper durch Reduktion der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h geschützt werden (Vgl. Reuterstraße,
Königswinterer Straße, Burgstraße…) scheint die Gesundheit der Bonner
Anwohner der Eisenbahnstrecken des Bundes nur eine untergeordnete Rolle
zu spielen. Das wird von vielen Betroffenen als in hohem Maße ungerechtfertigt
empfunden.
*GeoPortal.EBA
**Zu den wichtigsten Auswirkungen des Lärms auf die Gesundheit zählen
u.a.:Lärminduzierte Schlafstörungen und Aufwachreaktionen, Bluthochdruck,
Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes Typ 2.
Anlage/nSeite 2 von 3
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KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de